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Die Grenzboten. Jg. 60, 1901, Erstes Vierteljahr.

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Maßgebliches und Unmaßgebliches

erinnern, wo gegen eine ganze Reihe europäischer Fürsten ganz ähnlich ausgeführte
Mordversuche gemacht wurden? Oder an die Briefträgermorde zu Anfang der
achtziger Jahre, die in Plan und Ausführung eine überraschende Ähnlichkeit auf¬
wiesen? Oder an die Lustmorde und Sittlichkeitsverbrcchen Ende der achtziger
nud Anfang der neunziger Jahre? Und sollte wirklich ^aeic t,Ks Rippen, der jahre¬
lang das Ostend Londons in Schrecken und Angst hielt, immer ein und dieselbe
Person gewesen sein, wie man annimmt? Das erscheint mir denn doch auf Grund
einer Reihe Psychologischer Erwägungen mehr als zweifelhaft. Daß diese Verbrechen
in allen Fällen immer genau in derselben Weise, mit denselben Schnitten und Ver¬
letzungen an den Opfern ausgeführt wurden, beweist nicht das mindeste für die
Annahme, daß sie alle von ein und derselben Person verübt worden seien. Die
Londoner Tagesblätter brachten ja so eingehende, mit anatomischer Genauigkeit
registrierende Schilderungen der Verletzungen, daß es niemand schwerfallen konnte,
bei einer so instruktive" Anleitung ebenfalls ein Frauenzimmer genau in derselben
Art abzuschlachten.

Ich bin weit entfernt davon, den Anlaß zu derartigen Verbrechen in den
Schilderungen der Presse allein zu suchen. Die Lektüre allein macht keinen Ver¬
brecher, ebensowenig wie sie aus abenteuerlustigen Jungen Robinsons oder Indianer
machen kann. Daß aber ein gut Teil der Schuld daran, wenn sich ähnliche Ver¬
brechen innerhalb kurzer Zeiträume wiederholen, auf die Lektüre eingehender Schilde¬
rungen solcher Verbrechen zurückzuführen ist, das bedarf für den Kenner keines
Beweises. "Das Dichten und Trachten des menschlichen Herzens ist böse von
Jugend auf," an diesem Wort des alttestamentlichen Weisen hat noch keine moderne
Kultur und Zivilisation etwas zu ändern vermocht; das "Dichten und Trachten"
aber kann zur bösen That werden, wenn es einmal lebhaft angeregt worden ist.
Und in vielen Herzen geschieht diese Anregung durch die Lektüre der Blut- und
Mordprozesse.

Wenn -- ich erwähne Thatsachen -- bei der Schilderung eines Mordpro¬
zesses in der Zeitung ausführlich erzählt wird, wie der Mörder sein Opfer im
Bett überraschte, ihm die Kehle zudrückte, wie er dann, ehe er den tödlichen Schnitt
that, zunächst die Schärfe seines Messers dadurch prüfte, daß er sich damit langsam
über die eigne Handfläche fuhr; wenn in dem Prozeß Bechtel in München die
dortigen Schmutzblätter in geradezu raffinierter Weise die Ermordung der Frauen
schildern, wenn im Prozeß Gönczi in ekelerregender Art das bestialische Verhalten
des Mordbuben breitgetreten wird, so sind solche nichtswürdigen Schilderungen für
die öffentliche Sitte und Sittlichkeit hundertmal gefährlicher als die Ausstellung
nackter Bildwerke. Denn derartige Schilderungen verrohen unfehlbar das Gemüt
des Einzelnen, reizen die niedrigsten Triebe der Masse und ziehen mit apodiktischer
Gewißheit eine frivol-wollüstige Sensationshascherei und ein Interesse am Ekeln
groß, die schließlich jeden Trieb nach edlerer, höherer geistiger Nahrung, der ohnehin
in der großen Menge nicht sehr rege ist, ersticken müssen. Keine Volksbibliotheken,
keine Vereine für Volksbildung, keine öffentlichen Vorträge können auf die Dauer
der vergiftenden Macht derartiger bodenlos verworfner Schilderungen die Wage
halten, und alle Mühe und Arbeit edler Geister, die Masse des Volks zu Bildung
und Sitte emporzuziehn, wird vergeblich sein, wenn solchen instruktiven Einflüssen
länger Raum gelassen wird. Hier wäre für die lex Heinze ein Paragraph nötig
gewesen, und wenn tausendmal von gewisser Seite über "beabsichtigte Knebelung
der Presse" geschrieen worden wäre.

Man wende nicht ein, daß solche ausführlichen Schilderungen von Gerichts¬
verhandlungen nötig seien, um das Publikum in zweifelhaften Fällen, wo die An¬
geklagten, wie etwa Bechtel und Gönczi, ihre Schuld hartnäckig bestreiten, in die


Maßgebliches und Unmaßgebliches

erinnern, wo gegen eine ganze Reihe europäischer Fürsten ganz ähnlich ausgeführte
Mordversuche gemacht wurden? Oder an die Briefträgermorde zu Anfang der
achtziger Jahre, die in Plan und Ausführung eine überraschende Ähnlichkeit auf¬
wiesen? Oder an die Lustmorde und Sittlichkeitsverbrcchen Ende der achtziger
nud Anfang der neunziger Jahre? Und sollte wirklich ^aeic t,Ks Rippen, der jahre¬
lang das Ostend Londons in Schrecken und Angst hielt, immer ein und dieselbe
Person gewesen sein, wie man annimmt? Das erscheint mir denn doch auf Grund
einer Reihe Psychologischer Erwägungen mehr als zweifelhaft. Daß diese Verbrechen
in allen Fällen immer genau in derselben Weise, mit denselben Schnitten und Ver¬
letzungen an den Opfern ausgeführt wurden, beweist nicht das mindeste für die
Annahme, daß sie alle von ein und derselben Person verübt worden seien. Die
Londoner Tagesblätter brachten ja so eingehende, mit anatomischer Genauigkeit
registrierende Schilderungen der Verletzungen, daß es niemand schwerfallen konnte,
bei einer so instruktive» Anleitung ebenfalls ein Frauenzimmer genau in derselben
Art abzuschlachten.

Ich bin weit entfernt davon, den Anlaß zu derartigen Verbrechen in den
Schilderungen der Presse allein zu suchen. Die Lektüre allein macht keinen Ver¬
brecher, ebensowenig wie sie aus abenteuerlustigen Jungen Robinsons oder Indianer
machen kann. Daß aber ein gut Teil der Schuld daran, wenn sich ähnliche Ver¬
brechen innerhalb kurzer Zeiträume wiederholen, auf die Lektüre eingehender Schilde¬
rungen solcher Verbrechen zurückzuführen ist, das bedarf für den Kenner keines
Beweises. „Das Dichten und Trachten des menschlichen Herzens ist böse von
Jugend auf," an diesem Wort des alttestamentlichen Weisen hat noch keine moderne
Kultur und Zivilisation etwas zu ändern vermocht; das „Dichten und Trachten"
aber kann zur bösen That werden, wenn es einmal lebhaft angeregt worden ist.
Und in vielen Herzen geschieht diese Anregung durch die Lektüre der Blut- und
Mordprozesse.

Wenn — ich erwähne Thatsachen — bei der Schilderung eines Mordpro¬
zesses in der Zeitung ausführlich erzählt wird, wie der Mörder sein Opfer im
Bett überraschte, ihm die Kehle zudrückte, wie er dann, ehe er den tödlichen Schnitt
that, zunächst die Schärfe seines Messers dadurch prüfte, daß er sich damit langsam
über die eigne Handfläche fuhr; wenn in dem Prozeß Bechtel in München die
dortigen Schmutzblätter in geradezu raffinierter Weise die Ermordung der Frauen
schildern, wenn im Prozeß Gönczi in ekelerregender Art das bestialische Verhalten
des Mordbuben breitgetreten wird, so sind solche nichtswürdigen Schilderungen für
die öffentliche Sitte und Sittlichkeit hundertmal gefährlicher als die Ausstellung
nackter Bildwerke. Denn derartige Schilderungen verrohen unfehlbar das Gemüt
des Einzelnen, reizen die niedrigsten Triebe der Masse und ziehen mit apodiktischer
Gewißheit eine frivol-wollüstige Sensationshascherei und ein Interesse am Ekeln
groß, die schließlich jeden Trieb nach edlerer, höherer geistiger Nahrung, der ohnehin
in der großen Menge nicht sehr rege ist, ersticken müssen. Keine Volksbibliotheken,
keine Vereine für Volksbildung, keine öffentlichen Vorträge können auf die Dauer
der vergiftenden Macht derartiger bodenlos verworfner Schilderungen die Wage
halten, und alle Mühe und Arbeit edler Geister, die Masse des Volks zu Bildung
und Sitte emporzuziehn, wird vergeblich sein, wenn solchen instruktiven Einflüssen
länger Raum gelassen wird. Hier wäre für die lex Heinze ein Paragraph nötig
gewesen, und wenn tausendmal von gewisser Seite über „beabsichtigte Knebelung
der Presse" geschrieen worden wäre.

Man wende nicht ein, daß solche ausführlichen Schilderungen von Gerichts¬
verhandlungen nötig seien, um das Publikum in zweifelhaften Fällen, wo die An¬
geklagten, wie etwa Bechtel und Gönczi, ihre Schuld hartnäckig bestreiten, in die


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[0590] Maßgebliches und Unmaßgebliches erinnern, wo gegen eine ganze Reihe europäischer Fürsten ganz ähnlich ausgeführte Mordversuche gemacht wurden? Oder an die Briefträgermorde zu Anfang der achtziger Jahre, die in Plan und Ausführung eine überraschende Ähnlichkeit auf¬ wiesen? Oder an die Lustmorde und Sittlichkeitsverbrcchen Ende der achtziger nud Anfang der neunziger Jahre? Und sollte wirklich ^aeic t,Ks Rippen, der jahre¬ lang das Ostend Londons in Schrecken und Angst hielt, immer ein und dieselbe Person gewesen sein, wie man annimmt? Das erscheint mir denn doch auf Grund einer Reihe Psychologischer Erwägungen mehr als zweifelhaft. Daß diese Verbrechen in allen Fällen immer genau in derselben Weise, mit denselben Schnitten und Ver¬ letzungen an den Opfern ausgeführt wurden, beweist nicht das mindeste für die Annahme, daß sie alle von ein und derselben Person verübt worden seien. Die Londoner Tagesblätter brachten ja so eingehende, mit anatomischer Genauigkeit registrierende Schilderungen der Verletzungen, daß es niemand schwerfallen konnte, bei einer so instruktive» Anleitung ebenfalls ein Frauenzimmer genau in derselben Art abzuschlachten. Ich bin weit entfernt davon, den Anlaß zu derartigen Verbrechen in den Schilderungen der Presse allein zu suchen. Die Lektüre allein macht keinen Ver¬ brecher, ebensowenig wie sie aus abenteuerlustigen Jungen Robinsons oder Indianer machen kann. Daß aber ein gut Teil der Schuld daran, wenn sich ähnliche Ver¬ brechen innerhalb kurzer Zeiträume wiederholen, auf die Lektüre eingehender Schilde¬ rungen solcher Verbrechen zurückzuführen ist, das bedarf für den Kenner keines Beweises. „Das Dichten und Trachten des menschlichen Herzens ist böse von Jugend auf," an diesem Wort des alttestamentlichen Weisen hat noch keine moderne Kultur und Zivilisation etwas zu ändern vermocht; das „Dichten und Trachten" aber kann zur bösen That werden, wenn es einmal lebhaft angeregt worden ist. Und in vielen Herzen geschieht diese Anregung durch die Lektüre der Blut- und Mordprozesse. Wenn — ich erwähne Thatsachen — bei der Schilderung eines Mordpro¬ zesses in der Zeitung ausführlich erzählt wird, wie der Mörder sein Opfer im Bett überraschte, ihm die Kehle zudrückte, wie er dann, ehe er den tödlichen Schnitt that, zunächst die Schärfe seines Messers dadurch prüfte, daß er sich damit langsam über die eigne Handfläche fuhr; wenn in dem Prozeß Bechtel in München die dortigen Schmutzblätter in geradezu raffinierter Weise die Ermordung der Frauen schildern, wenn im Prozeß Gönczi in ekelerregender Art das bestialische Verhalten des Mordbuben breitgetreten wird, so sind solche nichtswürdigen Schilderungen für die öffentliche Sitte und Sittlichkeit hundertmal gefährlicher als die Ausstellung nackter Bildwerke. Denn derartige Schilderungen verrohen unfehlbar das Gemüt des Einzelnen, reizen die niedrigsten Triebe der Masse und ziehen mit apodiktischer Gewißheit eine frivol-wollüstige Sensationshascherei und ein Interesse am Ekeln groß, die schließlich jeden Trieb nach edlerer, höherer geistiger Nahrung, der ohnehin in der großen Menge nicht sehr rege ist, ersticken müssen. Keine Volksbibliotheken, keine Vereine für Volksbildung, keine öffentlichen Vorträge können auf die Dauer der vergiftenden Macht derartiger bodenlos verworfner Schilderungen die Wage halten, und alle Mühe und Arbeit edler Geister, die Masse des Volks zu Bildung und Sitte emporzuziehn, wird vergeblich sein, wenn solchen instruktiven Einflüssen länger Raum gelassen wird. Hier wäre für die lex Heinze ein Paragraph nötig gewesen, und wenn tausendmal von gewisser Seite über „beabsichtigte Knebelung der Presse" geschrieen worden wäre. Man wende nicht ein, daß solche ausführlichen Schilderungen von Gerichts¬ verhandlungen nötig seien, um das Publikum in zweifelhaften Fällen, wo die An¬ geklagten, wie etwa Bechtel und Gönczi, ihre Schuld hartnäckig bestreiten, in die

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 60, 1901, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341873_233879/590>, abgerufen am 22.06.2024.