Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Die Grenzboten. Jg. 60, 1901, Erstes Vierteljahr.

Bild:
<< vorherige Seite
Landflucht und Polenfrage

wohnt, und worin er sich etwas Kleinvieh halten, besonders Schweine mästen
kann. Gerade darin liegt die Möglichkeit des Vorwärtskommens für ihn und
eme unbegrenzte Möglichkeit, sogar Sicherheit bei einigem Fleiß und einigem
Glück. Hier wohnt und lebt er als freier Mann von seiner freien Arbeit,
mehr will er ja gar nicht.

Die Polenfrage wird nicht in den polnischen Provinzen entschieden, sondern
in den altpreußischen. Darum kann nicht eine Ausiedlnugsbank für Posen und
Westpreußen genügen, sondern jeder preußische Kreis muß an das Werk der
Landbesiedluug gehn, und kann es ohne materielle Hilfe; denn richtig ange¬
faßt muß das Unternehmen sich selbst erhalten. In der agrarischen Stände-
Vertretung der Kreise sind die nötige Sachkenntnis und der Antrieb des eignen
Interesses vereint. Ans ihnen ruht demnach auch die Pflicht, ein solches
Unternehmen zu versuchen. Aber falsch ist es, wenn man glaubt, mit Land¬
besitz locken zu können. Der Arbeiter sehnt sich nicht nach Besitz. Man hat
so lange den besitzlosen Arbeiter als einen Gegenstand des Mitleids hingestellt,
daß man die Lichtseiten der Stellung eines freien Lohnarbeiters zu übersehen
gewohnt ist. Vor hundert Jahren hatte der größte Teil des arbeitenden Land¬
volks, damals im allgemeinen Bauern geheißen, Besitz, Teilbesitz, zum mindesten
Weiderecht, zumeist aber Ackerstelleu und Höfe der verschiedensten Größe. Sie
mußten aber für diesen Besitz Abgaben leisten in Arbeit oder in Naturalien
oder in Geld, und diese Lasten waren häufig so hoch, daß für sie selbst uur
das Notwendigste oder weniger als das übrig blieb. Ihre Lasten waren un¬
veränderlich, der Ertrag ihrer Arbeit aber, ihre Ernte war sehr veränderlich,
wie immer im kleinen Landbau. Alle Verlustchancen lagen früher auf den
Allerärmsten, und das ist noch so in den Ländern hohen Steuerdrucks, oder
wo die Abgaben in imwra festgesetzt sind, oder wo die Halbpacht üblich ist,
wie in Italien, Rußland, der Türkei und Indien. Nur dort kann es geschehn,
daß der Mann, der das Brodgetreide baut, keins übrig behält zur Nahrung.
Unsre Kleinbesitzer stehn auch heute noch ähnlich. Sie wissen wohl, was sie
für Kosten haben werden, aber nicht, was sie einbekommen werden, und sie
haben auch das mit den Bauern des achtzehnten Jahrhunderts gemein, daß sie
nicht von der Arbeit davonlaufe" können; ihr Besitz macht sie schollenpflichtig.
Viel besser ist der besitzlose Lohnarbeiter daran, denn ihm muß sein Lohn vor
dem Ertrag seiner Arbeit werden und unabhängig davon, ob sie gelingen wird
oder nicht. Er trägt nicht mehr die Verlustchancen des einzelnen Betriebes,
nur noch die unvermeidlichen der ganzen Volkswirtschaft. Für einen Arbeiter,
der im Besitz seiner geistigen und körperlichen Kräfte ist, steht der Lohn immer
über dem nötigsten Bedarf. Gegen die Gefahren, die aus seiner eignen Person
heraus seine Erwerbsfähigkeit bedrohn, ist er durch unsre Versichernngsgesetzc
nach Möglichkeit geschützt. Der Arbeiter kann von einem Ort Deutschlands
zum andern ziehn -- und uicht wenige machen es so --, überall findet er
sein Einkommen mit großer Wahrscheinlichkeit wieder. Im allgemeinen wünscht
der Arbeiter einen kurzfristigen Arbeitsvertrag, womöglich jeden Sonnabend


Landflucht und Polenfrage

wohnt, und worin er sich etwas Kleinvieh halten, besonders Schweine mästen
kann. Gerade darin liegt die Möglichkeit des Vorwärtskommens für ihn und
eme unbegrenzte Möglichkeit, sogar Sicherheit bei einigem Fleiß und einigem
Glück. Hier wohnt und lebt er als freier Mann von seiner freien Arbeit,
mehr will er ja gar nicht.

Die Polenfrage wird nicht in den polnischen Provinzen entschieden, sondern
in den altpreußischen. Darum kann nicht eine Ausiedlnugsbank für Posen und
Westpreußen genügen, sondern jeder preußische Kreis muß an das Werk der
Landbesiedluug gehn, und kann es ohne materielle Hilfe; denn richtig ange¬
faßt muß das Unternehmen sich selbst erhalten. In der agrarischen Stände-
Vertretung der Kreise sind die nötige Sachkenntnis und der Antrieb des eignen
Interesses vereint. Ans ihnen ruht demnach auch die Pflicht, ein solches
Unternehmen zu versuchen. Aber falsch ist es, wenn man glaubt, mit Land¬
besitz locken zu können. Der Arbeiter sehnt sich nicht nach Besitz. Man hat
so lange den besitzlosen Arbeiter als einen Gegenstand des Mitleids hingestellt,
daß man die Lichtseiten der Stellung eines freien Lohnarbeiters zu übersehen
gewohnt ist. Vor hundert Jahren hatte der größte Teil des arbeitenden Land¬
volks, damals im allgemeinen Bauern geheißen, Besitz, Teilbesitz, zum mindesten
Weiderecht, zumeist aber Ackerstelleu und Höfe der verschiedensten Größe. Sie
mußten aber für diesen Besitz Abgaben leisten in Arbeit oder in Naturalien
oder in Geld, und diese Lasten waren häufig so hoch, daß für sie selbst uur
das Notwendigste oder weniger als das übrig blieb. Ihre Lasten waren un¬
veränderlich, der Ertrag ihrer Arbeit aber, ihre Ernte war sehr veränderlich,
wie immer im kleinen Landbau. Alle Verlustchancen lagen früher auf den
Allerärmsten, und das ist noch so in den Ländern hohen Steuerdrucks, oder
wo die Abgaben in imwra festgesetzt sind, oder wo die Halbpacht üblich ist,
wie in Italien, Rußland, der Türkei und Indien. Nur dort kann es geschehn,
daß der Mann, der das Brodgetreide baut, keins übrig behält zur Nahrung.
Unsre Kleinbesitzer stehn auch heute noch ähnlich. Sie wissen wohl, was sie
für Kosten haben werden, aber nicht, was sie einbekommen werden, und sie
haben auch das mit den Bauern des achtzehnten Jahrhunderts gemein, daß sie
nicht von der Arbeit davonlaufe» können; ihr Besitz macht sie schollenpflichtig.
Viel besser ist der besitzlose Lohnarbeiter daran, denn ihm muß sein Lohn vor
dem Ertrag seiner Arbeit werden und unabhängig davon, ob sie gelingen wird
oder nicht. Er trägt nicht mehr die Verlustchancen des einzelnen Betriebes,
nur noch die unvermeidlichen der ganzen Volkswirtschaft. Für einen Arbeiter,
der im Besitz seiner geistigen und körperlichen Kräfte ist, steht der Lohn immer
über dem nötigsten Bedarf. Gegen die Gefahren, die aus seiner eignen Person
heraus seine Erwerbsfähigkeit bedrohn, ist er durch unsre Versichernngsgesetzc
nach Möglichkeit geschützt. Der Arbeiter kann von einem Ort Deutschlands
zum andern ziehn — und uicht wenige machen es so —, überall findet er
sein Einkommen mit großer Wahrscheinlichkeit wieder. Im allgemeinen wünscht
der Arbeiter einen kurzfristigen Arbeitsvertrag, womöglich jeden Sonnabend


<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <div n="1">
          <pb facs="#f0555" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/234435"/>
          <fw type="header" place="top"> Landflucht und Polenfrage</fw><lb/>
          <p xml:id="ID_1804" prev="#ID_1803"> wohnt, und worin er sich etwas Kleinvieh halten, besonders Schweine mästen<lb/>
kann. Gerade darin liegt die Möglichkeit des Vorwärtskommens für ihn und<lb/>
eme unbegrenzte Möglichkeit, sogar Sicherheit bei einigem Fleiß und einigem<lb/>
Glück. Hier wohnt und lebt er als freier Mann von seiner freien Arbeit,<lb/>
mehr will er ja gar nicht.</p><lb/>
          <p xml:id="ID_1805" next="#ID_1806"> Die Polenfrage wird nicht in den polnischen Provinzen entschieden, sondern<lb/>
in den altpreußischen. Darum kann nicht eine Ausiedlnugsbank für Posen und<lb/>
Westpreußen genügen, sondern jeder preußische Kreis muß an das Werk der<lb/>
Landbesiedluug gehn, und kann es ohne materielle Hilfe; denn richtig ange¬<lb/>
faßt muß das Unternehmen sich selbst erhalten. In der agrarischen Stände-<lb/>
Vertretung der Kreise sind die nötige Sachkenntnis und der Antrieb des eignen<lb/>
Interesses vereint. Ans ihnen ruht demnach auch die Pflicht, ein solches<lb/>
Unternehmen zu versuchen. Aber falsch ist es, wenn man glaubt, mit Land¬<lb/>
besitz locken zu können. Der Arbeiter sehnt sich nicht nach Besitz. Man hat<lb/>
so lange den besitzlosen Arbeiter als einen Gegenstand des Mitleids hingestellt,<lb/>
daß man die Lichtseiten der Stellung eines freien Lohnarbeiters zu übersehen<lb/>
gewohnt ist. Vor hundert Jahren hatte der größte Teil des arbeitenden Land¬<lb/>
volks, damals im allgemeinen Bauern geheißen, Besitz, Teilbesitz, zum mindesten<lb/>
Weiderecht, zumeist aber Ackerstelleu und Höfe der verschiedensten Größe. Sie<lb/>
mußten aber für diesen Besitz Abgaben leisten in Arbeit oder in Naturalien<lb/>
oder in Geld, und diese Lasten waren häufig so hoch, daß für sie selbst uur<lb/>
das Notwendigste oder weniger als das übrig blieb. Ihre Lasten waren un¬<lb/>
veränderlich, der Ertrag ihrer Arbeit aber, ihre Ernte war sehr veränderlich,<lb/>
wie immer im kleinen Landbau. Alle Verlustchancen lagen früher auf den<lb/>
Allerärmsten, und das ist noch so in den Ländern hohen Steuerdrucks, oder<lb/>
wo die Abgaben in imwra festgesetzt sind, oder wo die Halbpacht üblich ist,<lb/>
wie in Italien, Rußland, der Türkei und Indien. Nur dort kann es geschehn,<lb/>
daß der Mann, der das Brodgetreide baut, keins übrig behält zur Nahrung.<lb/>
Unsre Kleinbesitzer stehn auch heute noch ähnlich. Sie wissen wohl, was sie<lb/>
für Kosten haben werden, aber nicht, was sie einbekommen werden, und sie<lb/>
haben auch das mit den Bauern des achtzehnten Jahrhunderts gemein, daß sie<lb/>
nicht von der Arbeit davonlaufe» können; ihr Besitz macht sie schollenpflichtig.<lb/>
Viel besser ist der besitzlose Lohnarbeiter daran, denn ihm muß sein Lohn vor<lb/>
dem Ertrag seiner Arbeit werden und unabhängig davon, ob sie gelingen wird<lb/>
oder nicht. Er trägt nicht mehr die Verlustchancen des einzelnen Betriebes,<lb/>
nur noch die unvermeidlichen der ganzen Volkswirtschaft. Für einen Arbeiter,<lb/>
der im Besitz seiner geistigen und körperlichen Kräfte ist, steht der Lohn immer<lb/>
über dem nötigsten Bedarf. Gegen die Gefahren, die aus seiner eignen Person<lb/>
heraus seine Erwerbsfähigkeit bedrohn, ist er durch unsre Versichernngsgesetzc<lb/>
nach Möglichkeit geschützt. Der Arbeiter kann von einem Ort Deutschlands<lb/>
zum andern ziehn &#x2014; und uicht wenige machen es so &#x2014;, überall findet er<lb/>
sein Einkommen mit großer Wahrscheinlichkeit wieder. Im allgemeinen wünscht<lb/>
der Arbeiter einen kurzfristigen Arbeitsvertrag, womöglich jeden Sonnabend</p><lb/>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[0555] Landflucht und Polenfrage wohnt, und worin er sich etwas Kleinvieh halten, besonders Schweine mästen kann. Gerade darin liegt die Möglichkeit des Vorwärtskommens für ihn und eme unbegrenzte Möglichkeit, sogar Sicherheit bei einigem Fleiß und einigem Glück. Hier wohnt und lebt er als freier Mann von seiner freien Arbeit, mehr will er ja gar nicht. Die Polenfrage wird nicht in den polnischen Provinzen entschieden, sondern in den altpreußischen. Darum kann nicht eine Ausiedlnugsbank für Posen und Westpreußen genügen, sondern jeder preußische Kreis muß an das Werk der Landbesiedluug gehn, und kann es ohne materielle Hilfe; denn richtig ange¬ faßt muß das Unternehmen sich selbst erhalten. In der agrarischen Stände- Vertretung der Kreise sind die nötige Sachkenntnis und der Antrieb des eignen Interesses vereint. Ans ihnen ruht demnach auch die Pflicht, ein solches Unternehmen zu versuchen. Aber falsch ist es, wenn man glaubt, mit Land¬ besitz locken zu können. Der Arbeiter sehnt sich nicht nach Besitz. Man hat so lange den besitzlosen Arbeiter als einen Gegenstand des Mitleids hingestellt, daß man die Lichtseiten der Stellung eines freien Lohnarbeiters zu übersehen gewohnt ist. Vor hundert Jahren hatte der größte Teil des arbeitenden Land¬ volks, damals im allgemeinen Bauern geheißen, Besitz, Teilbesitz, zum mindesten Weiderecht, zumeist aber Ackerstelleu und Höfe der verschiedensten Größe. Sie mußten aber für diesen Besitz Abgaben leisten in Arbeit oder in Naturalien oder in Geld, und diese Lasten waren häufig so hoch, daß für sie selbst uur das Notwendigste oder weniger als das übrig blieb. Ihre Lasten waren un¬ veränderlich, der Ertrag ihrer Arbeit aber, ihre Ernte war sehr veränderlich, wie immer im kleinen Landbau. Alle Verlustchancen lagen früher auf den Allerärmsten, und das ist noch so in den Ländern hohen Steuerdrucks, oder wo die Abgaben in imwra festgesetzt sind, oder wo die Halbpacht üblich ist, wie in Italien, Rußland, der Türkei und Indien. Nur dort kann es geschehn, daß der Mann, der das Brodgetreide baut, keins übrig behält zur Nahrung. Unsre Kleinbesitzer stehn auch heute noch ähnlich. Sie wissen wohl, was sie für Kosten haben werden, aber nicht, was sie einbekommen werden, und sie haben auch das mit den Bauern des achtzehnten Jahrhunderts gemein, daß sie nicht von der Arbeit davonlaufe» können; ihr Besitz macht sie schollenpflichtig. Viel besser ist der besitzlose Lohnarbeiter daran, denn ihm muß sein Lohn vor dem Ertrag seiner Arbeit werden und unabhängig davon, ob sie gelingen wird oder nicht. Er trägt nicht mehr die Verlustchancen des einzelnen Betriebes, nur noch die unvermeidlichen der ganzen Volkswirtschaft. Für einen Arbeiter, der im Besitz seiner geistigen und körperlichen Kräfte ist, steht der Lohn immer über dem nötigsten Bedarf. Gegen die Gefahren, die aus seiner eignen Person heraus seine Erwerbsfähigkeit bedrohn, ist er durch unsre Versichernngsgesetzc nach Möglichkeit geschützt. Der Arbeiter kann von einem Ort Deutschlands zum andern ziehn — und uicht wenige machen es so —, überall findet er sein Einkommen mit großer Wahrscheinlichkeit wieder. Im allgemeinen wünscht der Arbeiter einen kurzfristigen Arbeitsvertrag, womöglich jeden Sonnabend

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Staats- und Universitätsbibliothek (SuUB) Bremen: Bereitstellung der Texttranskription.
Kay-Michael Würzner: Bearbeitung der digitalen Edition.

Weitere Informationen:

Verfahren der Texterfassung: OCR mit Nachkorrektur.

Bogensignaturen: gekennzeichnet;Druckfehler: ignoriert;fremdsprachliches Material: nicht gekennzeichnet;Geminations-/Abkürzungsstriche: wie Vorlage;Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): nicht ausgezeichnet;i/j in Fraktur: wie Vorlage;I/J in Fraktur: wie Vorlage;Kolumnentitel: gekennzeichnet;Kustoden: gekennzeichnet;langes s (ſ): als s transkribiert;Normalisierungen: stillschweigend;rundes r (&#xa75b;): als r/et transkribiert;Seitenumbrüche markiert: ja;Silbentrennung: wie Vorlage;u/v bzw. U/V: wie Vorlage;Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert;Vollständigkeit: vollständig erfasst;Zeichensetzung: wie Vorlage;Zeilenumbrüche markiert: ja;

Nachkorrektur erfolgte automatisch.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341873_233879
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341873_233879/555
Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 60, 1901, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341873_233879/555>, abgerufen am 22.06.2024.