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Die Grenzboten. Jg. 60, 1901, Erstes Vierteljahr.

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Etwas von Vcrivaltnng und Polizei im spätröniischcn Reich

sängnisverwaltuug husten. Nach einer Verfügung des Konstantins sollen die Uuter-
suchnngsgcfangnen innerhalb eines Monats verhört werden; spätere Gesetze ver¬
hangen huse Geldstrafen über die säumigen Richter, und ein Gesetz von Theodosius
und Honorius ordnet ein, daß sich die Richter jeden Sonntag alle Untersuchuugs-
gefangnen vorführen lassen, sie über die Behandlung, die sie erfahren, befragen,
dafür sorge" sollen, daß es ihnen am notwendigen nicht gebricht, und sie ins Bad
führen lassen. (Hier würde man die Einwirkung des christlichen Geistes schon
deutlich genug erkennen, auch wenn nicht ausdrücklich hinzugefügt wäre, die Vor¬
steher der christlichen Religion würden es hoffentlich an ihrer löblichen Fürsorge
>naht fehlen lassen und würden die Richter an die Beobachtung der ergaugnen Ver¬
ordnung mahnen.)
'

Libanius sagt nun in seiner Rede: Wenn, v König, alle diese schönen Gesetze
beobachtet würden, so brauchte ich dich nicht zu belästigen. Da es aber nicht ge¬
schieht, und da von den Berufnen, die auf jeden Fall unrecht handeln, mögen sie
diese Zustände nicht kennen oder sie kennend verschweigen, keiner dir darüber be¬
richtet, dn ans diese Weise auch deine Regierung als Mitschuldige in Übeln Ruf
kommt, se, Miss ich, der ich deine Milde bewundre, dir die Sache zu besserer Rege¬
lung empfehlen. Zunächst nun rede ich nicht von überführten Verbrechern, sondern
von den vielen, die auf falsche Denunziation hin verhaftet werden. Wer einem
audern übel will, der behauptet, der Mensch habe ihn oder seine Frau oder seine
Kinder gemißhandelt, und mag der Angeschuldigte auch durch glaubwürdige Zeugen
leuie Unschuld darthun, er wird ins Gefängnis geschickt, wenn er sich nicht mit
einer Geldsumme loskaufen kann. So Verfahren namentlich die Mächtigern mit den
^abwuchern, die Vornehmen mit den Handwerkern, die Beamten mit Leuten, die
ehren nicht in allen Stücken zu Willen sind, die Possessoren (so nannte man in der
^ironischen Zeit die Stadtherrcn, die bedeutende Landgüter besaßen) mit ihren
^ vivum. Und während die von ihnen dem Gericht Überlieferten im Gefängnis
^Machten, sie in die Daphne spazieren, machen Vergnügungsreisen zu Wasser
"ud zu Lande und leben in allen Lüsten. Die durch ihre Schuld Gefesselten aber
s,^ r!?" sie und kümmern sich uicht um ihr Schicksal. Dieses ist nun das denkbar
uyrecklichste. Die Gefängnisse sind überfüllt, weil immer neue Gefangne hinzu-
uucn, selten aber welche entlassen werden. Die Ernährung ist unzulänglich, die
" auen der Gefangnen können ihnen nichts bringen, denn da ihre Ernährer im
euer s'ben, ^, ^ ^, ^" 'Dazu leiden sie von der sah
"..."wenn sie ihm n ehe Geld zahlen. Überhaupt muß >ete Crleuhtcruug mu "
kauft wer ' d"e nie zahlen können, werden geschlagen Schon denn Ub -
schreiten derSchwelle des Gesimgnisses muß ^ Wür^sitzt der Gefangne nackt darin, und sein Gewand kleidet den Wart , ^°hu. sou
"nu der Gefangne, der ja meist arm ist, beständig Geld mahnen ^^e Habgu^des Aufsehers zu befriedigen? Er kann ja. sagt "est. dach ^die entlassen werden eine Frau ans der Zahl der Leute d'- s es Ver "es^reundlichkeit rühmen (eine christliche Diakonissin), zu sich ^ . ^/^^betten. ihm etwas zu bringen. Das gelingt ja auch fulgen in.d rü u.es ^einer gar nichts bieten kann, so hält sich der Kerkermetst r in ' " ne
schadlos nud geißelt ihn. "Du weinst, o König! Möge or wei Gu es z twerden für diese Offenbarung deiner Herzensgüte! Was ^h ^ ' ^ h"be esbe allen Göttern, diesen Anblick erwartet." (Aus die.er Stelle Me^L bauius die Rede wirklich vor Theodosius gehalten h°t
/.^s ^ehren lich genug, uoch schrecklicher - manche würden vielleicht zwe.sein. b "'an s
für schlimmer halten dürfe sei. daß viele sterben, besonders infolge


Etwas von Vcrivaltnng und Polizei im spätröniischcn Reich

sängnisverwaltuug husten. Nach einer Verfügung des Konstantins sollen die Uuter-
suchnngsgcfangnen innerhalb eines Monats verhört werden; spätere Gesetze ver¬
hangen huse Geldstrafen über die säumigen Richter, und ein Gesetz von Theodosius
und Honorius ordnet ein, daß sich die Richter jeden Sonntag alle Untersuchuugs-
gefangnen vorführen lassen, sie über die Behandlung, die sie erfahren, befragen,
dafür sorge» sollen, daß es ihnen am notwendigen nicht gebricht, und sie ins Bad
führen lassen. (Hier würde man die Einwirkung des christlichen Geistes schon
deutlich genug erkennen, auch wenn nicht ausdrücklich hinzugefügt wäre, die Vor¬
steher der christlichen Religion würden es hoffentlich an ihrer löblichen Fürsorge
>naht fehlen lassen und würden die Richter an die Beobachtung der ergaugnen Ver¬
ordnung mahnen.)
'

Libanius sagt nun in seiner Rede: Wenn, v König, alle diese schönen Gesetze
beobachtet würden, so brauchte ich dich nicht zu belästigen. Da es aber nicht ge¬
schieht, und da von den Berufnen, die auf jeden Fall unrecht handeln, mögen sie
diese Zustände nicht kennen oder sie kennend verschweigen, keiner dir darüber be¬
richtet, dn ans diese Weise auch deine Regierung als Mitschuldige in Übeln Ruf
kommt, se, Miss ich, der ich deine Milde bewundre, dir die Sache zu besserer Rege¬
lung empfehlen. Zunächst nun rede ich nicht von überführten Verbrechern, sondern
von den vielen, die auf falsche Denunziation hin verhaftet werden. Wer einem
audern übel will, der behauptet, der Mensch habe ihn oder seine Frau oder seine
Kinder gemißhandelt, und mag der Angeschuldigte auch durch glaubwürdige Zeugen
leuie Unschuld darthun, er wird ins Gefängnis geschickt, wenn er sich nicht mit
einer Geldsumme loskaufen kann. So Verfahren namentlich die Mächtigern mit den
^abwuchern, die Vornehmen mit den Handwerkern, die Beamten mit Leuten, die
ehren nicht in allen Stücken zu Willen sind, die Possessoren (so nannte man in der
^ironischen Zeit die Stadtherrcn, die bedeutende Landgüter besaßen) mit ihren
^ vivum. Und während die von ihnen dem Gericht Überlieferten im Gefängnis
^Machten, sie in die Daphne spazieren, machen Vergnügungsreisen zu Wasser
"ud zu Lande und leben in allen Lüsten. Die durch ihre Schuld Gefesselten aber
s,^ r!?" sie und kümmern sich uicht um ihr Schicksal. Dieses ist nun das denkbar
uyrecklichste. Die Gefängnisse sind überfüllt, weil immer neue Gefangne hinzu-
uucn, selten aber welche entlassen werden. Die Ernährung ist unzulänglich, die
» auen der Gefangnen können ihnen nichts bringen, denn da ihre Ernährer im
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"nu der Gefangne, der ja meist arm ist, beständig Geld mahnen ^^e Habgu^des Aufsehers zu befriedigen? Er kann ja. sagt "est. dach ^die entlassen werden eine Frau ans der Zahl der Leute d'- s es Ver «es^reundlichkeit rühmen (eine christliche Diakonissin), zu sich ^ . ^/^^betten. ihm etwas zu bringen. Das gelingt ja auch fulgen in.d rü u.es ^einer gar nichts bieten kann, so hält sich der Kerkermetst r in ' " ne
schadlos nud geißelt ihn. „Du weinst, o König! Möge or wei Gu es z twerden für diese Offenbarung deiner Herzensgüte! Was ^h ^ ' ^ h"be esbe allen Göttern, diesen Anblick erwartet." (Aus die.er Stelle Me^L bauius die Rede wirklich vor Theodosius gehalten h°t
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[0487] Etwas von Vcrivaltnng und Polizei im spätröniischcn Reich sängnisverwaltuug husten. Nach einer Verfügung des Konstantins sollen die Uuter- suchnngsgcfangnen innerhalb eines Monats verhört werden; spätere Gesetze ver¬ hangen huse Geldstrafen über die säumigen Richter, und ein Gesetz von Theodosius und Honorius ordnet ein, daß sich die Richter jeden Sonntag alle Untersuchuugs- gefangnen vorführen lassen, sie über die Behandlung, die sie erfahren, befragen, dafür sorge» sollen, daß es ihnen am notwendigen nicht gebricht, und sie ins Bad führen lassen. (Hier würde man die Einwirkung des christlichen Geistes schon deutlich genug erkennen, auch wenn nicht ausdrücklich hinzugefügt wäre, die Vor¬ steher der christlichen Religion würden es hoffentlich an ihrer löblichen Fürsorge >naht fehlen lassen und würden die Richter an die Beobachtung der ergaugnen Ver¬ ordnung mahnen.) ' Libanius sagt nun in seiner Rede: Wenn, v König, alle diese schönen Gesetze beobachtet würden, so brauchte ich dich nicht zu belästigen. Da es aber nicht ge¬ schieht, und da von den Berufnen, die auf jeden Fall unrecht handeln, mögen sie diese Zustände nicht kennen oder sie kennend verschweigen, keiner dir darüber be¬ richtet, dn ans diese Weise auch deine Regierung als Mitschuldige in Übeln Ruf kommt, se, Miss ich, der ich deine Milde bewundre, dir die Sache zu besserer Rege¬ lung empfehlen. Zunächst nun rede ich nicht von überführten Verbrechern, sondern von den vielen, die auf falsche Denunziation hin verhaftet werden. Wer einem audern übel will, der behauptet, der Mensch habe ihn oder seine Frau oder seine Kinder gemißhandelt, und mag der Angeschuldigte auch durch glaubwürdige Zeugen leuie Unschuld darthun, er wird ins Gefängnis geschickt, wenn er sich nicht mit einer Geldsumme loskaufen kann. So Verfahren namentlich die Mächtigern mit den ^abwuchern, die Vornehmen mit den Handwerkern, die Beamten mit Leuten, die ehren nicht in allen Stücken zu Willen sind, die Possessoren (so nannte man in der ^ironischen Zeit die Stadtherrcn, die bedeutende Landgüter besaßen) mit ihren ^ vivum. Und während die von ihnen dem Gericht Überlieferten im Gefängnis ^Machten, sie in die Daphne spazieren, machen Vergnügungsreisen zu Wasser "ud zu Lande und leben in allen Lüsten. Die durch ihre Schuld Gefesselten aber s,^ r!?" sie und kümmern sich uicht um ihr Schicksal. Dieses ist nun das denkbar uyrecklichste. Die Gefängnisse sind überfüllt, weil immer neue Gefangne hinzu- uucn, selten aber welche entlassen werden. Die Ernährung ist unzulänglich, die » auen der Gefangnen können ihnen nichts bringen, denn da ihre Ernährer im euer s'ben, ^, ^ ^, ^„ 'Dazu leiden sie von der sah «...«wenn sie ihm n ehe Geld zahlen. Überhaupt muß >ete Crleuhtcruug mu " kauft wer ' d"e nie zahlen können, werden geschlagen Schon denn Ub - schreiten derSchwelle des Gesimgnisses muß ^ Wür^sitzt der Gefangne nackt darin, und sein Gewand kleidet den Wart , ^°hu. sou "nu der Gefangne, der ja meist arm ist, beständig Geld mahnen ^^e Habgu^des Aufsehers zu befriedigen? Er kann ja. sagt "est. dach ^die entlassen werden eine Frau ans der Zahl der Leute d'- s es Ver «es^reundlichkeit rühmen (eine christliche Diakonissin), zu sich ^ . ^/^^betten. ihm etwas zu bringen. Das gelingt ja auch fulgen in.d rü u.es ^einer gar nichts bieten kann, so hält sich der Kerkermetst r in ' " ne schadlos nud geißelt ihn. „Du weinst, o König! Möge or wei Gu es z twerden für diese Offenbarung deiner Herzensgüte! Was ^h ^ ' ^ h"be esbe allen Göttern, diesen Anblick erwartet." (Aus die.er Stelle Me^L bauius die Rede wirklich vor Theodosius gehalten h°t /.^s ^ehren lich genug, uoch schrecklicher - manche würden vielleicht zwe.sein. b "'an s für schlimmer halten dürfe sei. daß viele sterben, besonders infolge

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 60, 1901, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341873_233879/487>, abgerufen am 21.06.2024.