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Die Grenzboten. Jg. 60, 1901, Erstes Vierteljahr.

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Linas von Verwaltung una Polizei im spättöinischen Reich

sind als der Tod? Als die Kunde von der großen thrnzischen Niederluge (des
Vulens bei Adrianopel) gekommen sei, du hube er sich das Gesicht zerschlugen und
die Haare geruuft und much der Urhunde des allgemeinen Unglücks geforscht; sei dus
unrecht gehandelt? Was immer das Reich betreffe, das sehe er so an, als sei es
seine eigne Angelegenheit; wer so die Menschheit liebe, der verdiene doch gewiß
keinen Haß. Sei es erlaubt, Feste zu feiern, solange die Mutter aller, das Vater¬
land, krank daniederliege? Und seine Worte seien nicht müßige Klagen gewesen;
er habe bessern wollen, er habe gehofft, was er gesprochen habe, dus werde sich herum¬
sprechen und bis zum Kaiser dringen, der werde dann nlle zur Rechenschaft ziehn,
die sich ungerecht bereichern. Daß er sich in dieser Hoffnung getäuscht habe, er¬
achte er für dus größte Unglück seines Lebens. Zu verwundern sei das freilich
nicht; nach Höflingsbrauch werde zum Monarchen von allein möglichen geredet,
nur nicht von dem, was das Wohl des Reichs erfordert. So bleibe denn nichts
übrig, als die Götter nnzuflehn, sie möchten Hand anlegen und Hilfe bringen den
Tempeln, den Landleuten, den Soldaten, den Stadträten, der griechischen Sprache,
möchten die durch Ungerechtigkeit aufgehäufte" Vermögen klein machen, alles, was
ungerechterweise verachtet werde, zu ihrer eignen Sache erwählen, ihm aber statt
des Schmerzes Anlässe zur Freude senden.

Von Julien hoffte er, dieser werde allen Mißbräuchen der Verwaltung steuern
und das Reich in seiner alten Herrlichkeit wieder herstellen, und die Anfänge seiner
Negierung, die Reform des Hoff, die Verbannung aller Üppigkeit, der Eifer Julians
für eine unparteiische Rechtspflege schienen seine Erwartung zu rechtfertigen. Julium
habe, sagt er in einer der nach Julians Tode zu seiner Verherrlichung gehaltnen
Reden, nicht allein der Schwelgerei, sondern auch deu Räubereien und Erpressungen
der Beamten ein Ende gemacht, den Dekurioueu ihr Ansehen und ihre Kraft wieder¬
gegeben, die Lieferungen beschränkt, die besonders im Winter mit unerhörter Menschen-,
Pferde- und Eselschiuderei betriebe" würden, habe in eigner Person fleißig Recht
gesprochen, den Parteien volle Redefreiheit gewährt und mit seinem Scharfsinn alle
Sophismen der Ungerechten zerstört. In der Ferne habe schon sein Name genügt,
Ungerechtigkeit zu verhüten; und er bejammert die Landleute, die uun den Stener-
eintreiberu zum Fraß werden würden, die zerfließende Kraft der Ratsversamm¬
lungen, die Armen, die vergebens ihre Hunde nach Gerechtigkeit zum Himmel aus¬
strecken würden, die Soldaten, die dazu verurteilt seien, weiter zu hungern.

Am größten erscheint Libanius in deu Reden für die Heiligtümer, für die
Gefangnen und für die Gastwirte. Die ersten beiden sind an Theodosius gerichtet,
und die zweite ist wahrscheinlich vor diesem Kaiser gehalten worden. Da wir hier
auf die religiösen Kämpfe der Zeit nicht eingehn wollen, teilen wir nur deu Haupt¬
inhalt der zweiten und der dritten mit. Es fehlte nicht um kaiserlichen Verordnungen
zum Schutz der Uutersuchungsgefuuguen vor inhumaner Behandlung. Konstantin und
seiue Nachfolger haben eine Reihe solcher erlassen, die Gothvfredus, der Herausgeber
des Loävx riuzoäosiMus, in einer Einleitung zu der Rede des Libanius zusammen¬
stellt. Sobald ein Bürger, sei es auf öffentliche oder Privatanklage hin, gefänglich
eingezogen werde, solle er, befiehlt Konstantin, vernommen und, falls sich die An¬
schuldigung als falsch erweise, freigelassen werden. Lasse sich die Sache aber nicht
sofort entscheiden, so solle er nnr lose gefesselt, nicht mit schweren Ketten und ins
Fleisch einschneidenden Banden gequält, nicht in finstere Löcher gesteckt, sondern an
gesunden und dem Licht zugänglichen Orten verwahrt werden, und es solle streng
darüber gewacht werden, daß nicht etwa die Gefängniswärter ihre Grausamkeit deu
Anklägern verkaufen, die Gefangnen mißhandeln oder über die gesetzliche Zeit hinnus
eingesperrt halten. Gefängniswärter, die sich dieses Verbrechens schuldig machen,
sollen mit dem Tode bestraft werden, die Richter aber für die gesetzmäßige Ge-


Linas von Verwaltung una Polizei im spättöinischen Reich

sind als der Tod? Als die Kunde von der großen thrnzischen Niederluge (des
Vulens bei Adrianopel) gekommen sei, du hube er sich das Gesicht zerschlugen und
die Haare geruuft und much der Urhunde des allgemeinen Unglücks geforscht; sei dus
unrecht gehandelt? Was immer das Reich betreffe, das sehe er so an, als sei es
seine eigne Angelegenheit; wer so die Menschheit liebe, der verdiene doch gewiß
keinen Haß. Sei es erlaubt, Feste zu feiern, solange die Mutter aller, das Vater¬
land, krank daniederliege? Und seine Worte seien nicht müßige Klagen gewesen;
er habe bessern wollen, er habe gehofft, was er gesprochen habe, dus werde sich herum¬
sprechen und bis zum Kaiser dringen, der werde dann nlle zur Rechenschaft ziehn,
die sich ungerecht bereichern. Daß er sich in dieser Hoffnung getäuscht habe, er¬
achte er für dus größte Unglück seines Lebens. Zu verwundern sei das freilich
nicht; nach Höflingsbrauch werde zum Monarchen von allein möglichen geredet,
nur nicht von dem, was das Wohl des Reichs erfordert. So bleibe denn nichts
übrig, als die Götter nnzuflehn, sie möchten Hand anlegen und Hilfe bringen den
Tempeln, den Landleuten, den Soldaten, den Stadträten, der griechischen Sprache,
möchten die durch Ungerechtigkeit aufgehäufte» Vermögen klein machen, alles, was
ungerechterweise verachtet werde, zu ihrer eignen Sache erwählen, ihm aber statt
des Schmerzes Anlässe zur Freude senden.

Von Julien hoffte er, dieser werde allen Mißbräuchen der Verwaltung steuern
und das Reich in seiner alten Herrlichkeit wieder herstellen, und die Anfänge seiner
Negierung, die Reform des Hoff, die Verbannung aller Üppigkeit, der Eifer Julians
für eine unparteiische Rechtspflege schienen seine Erwartung zu rechtfertigen. Julium
habe, sagt er in einer der nach Julians Tode zu seiner Verherrlichung gehaltnen
Reden, nicht allein der Schwelgerei, sondern auch deu Räubereien und Erpressungen
der Beamten ein Ende gemacht, den Dekurioueu ihr Ansehen und ihre Kraft wieder¬
gegeben, die Lieferungen beschränkt, die besonders im Winter mit unerhörter Menschen-,
Pferde- und Eselschiuderei betriebe» würden, habe in eigner Person fleißig Recht
gesprochen, den Parteien volle Redefreiheit gewährt und mit seinem Scharfsinn alle
Sophismen der Ungerechten zerstört. In der Ferne habe schon sein Name genügt,
Ungerechtigkeit zu verhüten; und er bejammert die Landleute, die uun den Stener-
eintreiberu zum Fraß werden würden, die zerfließende Kraft der Ratsversamm¬
lungen, die Armen, die vergebens ihre Hunde nach Gerechtigkeit zum Himmel aus¬
strecken würden, die Soldaten, die dazu verurteilt seien, weiter zu hungern.

Am größten erscheint Libanius in deu Reden für die Heiligtümer, für die
Gefangnen und für die Gastwirte. Die ersten beiden sind an Theodosius gerichtet,
und die zweite ist wahrscheinlich vor diesem Kaiser gehalten worden. Da wir hier
auf die religiösen Kämpfe der Zeit nicht eingehn wollen, teilen wir nur deu Haupt¬
inhalt der zweiten und der dritten mit. Es fehlte nicht um kaiserlichen Verordnungen
zum Schutz der Uutersuchungsgefuuguen vor inhumaner Behandlung. Konstantin und
seiue Nachfolger haben eine Reihe solcher erlassen, die Gothvfredus, der Herausgeber
des Loävx riuzoäosiMus, in einer Einleitung zu der Rede des Libanius zusammen¬
stellt. Sobald ein Bürger, sei es auf öffentliche oder Privatanklage hin, gefänglich
eingezogen werde, solle er, befiehlt Konstantin, vernommen und, falls sich die An¬
schuldigung als falsch erweise, freigelassen werden. Lasse sich die Sache aber nicht
sofort entscheiden, so solle er nnr lose gefesselt, nicht mit schweren Ketten und ins
Fleisch einschneidenden Banden gequält, nicht in finstere Löcher gesteckt, sondern an
gesunden und dem Licht zugänglichen Orten verwahrt werden, und es solle streng
darüber gewacht werden, daß nicht etwa die Gefängniswärter ihre Grausamkeit deu
Anklägern verkaufen, die Gefangnen mißhandeln oder über die gesetzliche Zeit hinnus
eingesperrt halten. Gefängniswärter, die sich dieses Verbrechens schuldig machen,
sollen mit dem Tode bestraft werden, die Richter aber für die gesetzmäßige Ge-


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[0486] Linas von Verwaltung una Polizei im spättöinischen Reich sind als der Tod? Als die Kunde von der großen thrnzischen Niederluge (des Vulens bei Adrianopel) gekommen sei, du hube er sich das Gesicht zerschlugen und die Haare geruuft und much der Urhunde des allgemeinen Unglücks geforscht; sei dus unrecht gehandelt? Was immer das Reich betreffe, das sehe er so an, als sei es seine eigne Angelegenheit; wer so die Menschheit liebe, der verdiene doch gewiß keinen Haß. Sei es erlaubt, Feste zu feiern, solange die Mutter aller, das Vater¬ land, krank daniederliege? Und seine Worte seien nicht müßige Klagen gewesen; er habe bessern wollen, er habe gehofft, was er gesprochen habe, dus werde sich herum¬ sprechen und bis zum Kaiser dringen, der werde dann nlle zur Rechenschaft ziehn, die sich ungerecht bereichern. Daß er sich in dieser Hoffnung getäuscht habe, er¬ achte er für dus größte Unglück seines Lebens. Zu verwundern sei das freilich nicht; nach Höflingsbrauch werde zum Monarchen von allein möglichen geredet, nur nicht von dem, was das Wohl des Reichs erfordert. So bleibe denn nichts übrig, als die Götter nnzuflehn, sie möchten Hand anlegen und Hilfe bringen den Tempeln, den Landleuten, den Soldaten, den Stadträten, der griechischen Sprache, möchten die durch Ungerechtigkeit aufgehäufte» Vermögen klein machen, alles, was ungerechterweise verachtet werde, zu ihrer eignen Sache erwählen, ihm aber statt des Schmerzes Anlässe zur Freude senden. Von Julien hoffte er, dieser werde allen Mißbräuchen der Verwaltung steuern und das Reich in seiner alten Herrlichkeit wieder herstellen, und die Anfänge seiner Negierung, die Reform des Hoff, die Verbannung aller Üppigkeit, der Eifer Julians für eine unparteiische Rechtspflege schienen seine Erwartung zu rechtfertigen. Julium habe, sagt er in einer der nach Julians Tode zu seiner Verherrlichung gehaltnen Reden, nicht allein der Schwelgerei, sondern auch deu Räubereien und Erpressungen der Beamten ein Ende gemacht, den Dekurioueu ihr Ansehen und ihre Kraft wieder¬ gegeben, die Lieferungen beschränkt, die besonders im Winter mit unerhörter Menschen-, Pferde- und Eselschiuderei betriebe» würden, habe in eigner Person fleißig Recht gesprochen, den Parteien volle Redefreiheit gewährt und mit seinem Scharfsinn alle Sophismen der Ungerechten zerstört. In der Ferne habe schon sein Name genügt, Ungerechtigkeit zu verhüten; und er bejammert die Landleute, die uun den Stener- eintreiberu zum Fraß werden würden, die zerfließende Kraft der Ratsversamm¬ lungen, die Armen, die vergebens ihre Hunde nach Gerechtigkeit zum Himmel aus¬ strecken würden, die Soldaten, die dazu verurteilt seien, weiter zu hungern. Am größten erscheint Libanius in deu Reden für die Heiligtümer, für die Gefangnen und für die Gastwirte. Die ersten beiden sind an Theodosius gerichtet, und die zweite ist wahrscheinlich vor diesem Kaiser gehalten worden. Da wir hier auf die religiösen Kämpfe der Zeit nicht eingehn wollen, teilen wir nur deu Haupt¬ inhalt der zweiten und der dritten mit. Es fehlte nicht um kaiserlichen Verordnungen zum Schutz der Uutersuchungsgefuuguen vor inhumaner Behandlung. Konstantin und seiue Nachfolger haben eine Reihe solcher erlassen, die Gothvfredus, der Herausgeber des Loävx riuzoäosiMus, in einer Einleitung zu der Rede des Libanius zusammen¬ stellt. Sobald ein Bürger, sei es auf öffentliche oder Privatanklage hin, gefänglich eingezogen werde, solle er, befiehlt Konstantin, vernommen und, falls sich die An¬ schuldigung als falsch erweise, freigelassen werden. Lasse sich die Sache aber nicht sofort entscheiden, so solle er nnr lose gefesselt, nicht mit schweren Ketten und ins Fleisch einschneidenden Banden gequält, nicht in finstere Löcher gesteckt, sondern an gesunden und dem Licht zugänglichen Orten verwahrt werden, und es solle streng darüber gewacht werden, daß nicht etwa die Gefängniswärter ihre Grausamkeit deu Anklägern verkaufen, die Gefangnen mißhandeln oder über die gesetzliche Zeit hinnus eingesperrt halten. Gefängniswärter, die sich dieses Verbrechens schuldig machen, sollen mit dem Tode bestraft werden, die Richter aber für die gesetzmäßige Ge-

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 60, 1901, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341873_233879/486>, abgerufen am 21.06.2024.