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Die Grenzboten. Jg. 60, 1901, Erstes Vierteljahr.

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Die industriellen Monopole in den vereinigten Staaten

öffentlichen Verkehrswege wie die Eisenbahnen, und deshalb könnte es die 8t.a,uäi>rei
Oil vornpÄll^ einfach ablehnen, andres als ihr eignes Rossi in den pips-Iiues zu
befördern. Das thut sie nnn allerdings nicht, aber sie stellt doch den Besitzern
von Petroleumbruuneu folgende Wahl: Entweder verkauft ihr euer Rossi an dem
Ort, wo es gewonnen wird, an mich, oder ihr müßt euch zu seinem Transport der
Eisenbahnen bedienen, und dann habt ihr 50 Prozent mehr als ich dafür zu be¬
zahlen, daß es nach einer Raffinerie hingeleitet wird. Auf diese Weise hat die
8wiul:na Oil vowximv allmählich auch den Handel mit Rossi monopolisieren
können dadurch, daß es ihr gelungen war, den Transport dieses Artikels zu mono¬
polisieren.

Bald machte sich der pool seine Beherrschung der Transportverhältnisse auch
noch bei der Beförderung des fertigen Produkts, des raffinierter Öls, zu nutze.
Das gereinigte Petroleum kann nämlich uicht in Röhrenleitungen befördert werde".
Soweit eine Verfrachtung zu Wasser nicht möglich ist, also besonders von den am
Meer oder an einem der großen Seen liegende" Raffinerien nach dem Binnen¬
lande, steht zum Transport nur die Eisenbahn zur Verfügung. Nun pflegte" die
kleinen Raffineure ihr Petroleum in Barrels (Fässer") zu versenden, während ihre
größern Konkurrenten drzu vorwiegend die sogenannten "Rcservvirwaggvns" benutzte".
In beide" Fälle" waren die Transportgebühre" anfangs nnr nach der Menge des
versandten Öls berechnet worden, ohne Rücksicht ans das Gewicht des Gefäßes,
niochte dies """ el" Barret oder ein Reservvirwaggvn sein. Gestützt ans die Ent¬
scheidung einer Behörde (der Jut.ol'8t!Z.t" Lomnuzreo Loin"i"8i"n), die eigentlich eine"
ganz andern Fall betroffen hatte, erklärten eines schönen Tags mehrere Eisenbahngesell¬
schaften, u. a. die ?ouusMkmin, Railro-in!, daß sie von jetzt (1888) ab eine besondre
Transpvrtgebnhr von den Barrels erheben würde", weil diese als Verpackung zu
betrachte" seien, aber nicht von den Neservoirwaggons, die man zu den Emballagen
doch nicht rechnen könne. Obwohl dieser Beschluß offenbar die großen Versender
begünstigte, so ließ er sich immerhin sachlich rechtfertigen. Auch war die Maßregel
allgemein "ut konnte auch den bedeutender" Konkurrenten der Le^mal^ick Oil
LompAn^ zu gute kommen. Aber die Reservoirwngen boten den Eisenbahnen die
Möglichkeit, dem Petroleumriug noch ganz besondre Gefälligkeiten zu erweisen und
gegen seine geschäftliche" Rivalen wirkliche Ungerechtigkeiten zu begehn.

Im allgemeinen weigerten sich nämlich die Eisenbahnen nicht geradezu, das
Produkt der vom Ring uunbhängigeu Raffineure zu befördern, aber sie erlaubten
sich gegen sie alle möglichen Chikanen. Mau sagte z. B. dem unglücklichen Raffineur,
alle Neservoirwaggons der Gesellschaft seien besetzt. Hatte er aber eigue Waggons,
so entschuldigte mau sich mit Überlastung der Bahnlinie und ließ sie tage-, ja
wochenlang auf einem Rangiergcleise stehn.

Mau sollte meinen, daß die unabhängigen Raffineure durch diese Behandlung
dazu getrieben worden wären, sich durch deu Bau von xixö-Imos vou den Eisen¬
bahnen frei zu machen. Das ging aber nicht so leicht, denn in deu Röhrenleitungen
kann nnr das Rossi transportiert werden, während sich das raffinierte Petroleum
nur in Barrels oder Reservoirs (Wagen oder Schiffen), also nnr mit der Eisenbahn
oder zu Wasser befördern läßt. Vou deu See- oder Flußhäfen abgesehen, ist sonach
die Eisenbahn die einzige Verbindung zwischen dem Raffineur und dem Konsumenten.
Wenn es also auch den: Raffinenr gelingt, sich mit der Beförderung seines Roh¬
stoffs von der Eisenbahn unabhängig zu machen, fällt er ihr um so sicherer anheim,
wenn er sein fertiges Produkt in den Verkehr bringen will. Kurz, überall wohin
sie sich auch wandten, stießen die unabhängigen Raffineure auf einen Verbündeten
des Rings, der ihnen den Weg versperrte. Dies hat viel dazu beigetragen, daß
sie nach und nach vom Kampfplatz verschwanden. Heutzutage -- wo der Petroleum-


Die industriellen Monopole in den vereinigten Staaten

öffentlichen Verkehrswege wie die Eisenbahnen, und deshalb könnte es die 8t.a,uäi>rei
Oil vornpÄll^ einfach ablehnen, andres als ihr eignes Rossi in den pips-Iiues zu
befördern. Das thut sie nnn allerdings nicht, aber sie stellt doch den Besitzern
von Petroleumbruuneu folgende Wahl: Entweder verkauft ihr euer Rossi an dem
Ort, wo es gewonnen wird, an mich, oder ihr müßt euch zu seinem Transport der
Eisenbahnen bedienen, und dann habt ihr 50 Prozent mehr als ich dafür zu be¬
zahlen, daß es nach einer Raffinerie hingeleitet wird. Auf diese Weise hat die
8wiul:na Oil vowximv allmählich auch den Handel mit Rossi monopolisieren
können dadurch, daß es ihr gelungen war, den Transport dieses Artikels zu mono¬
polisieren.

Bald machte sich der pool seine Beherrschung der Transportverhältnisse auch
noch bei der Beförderung des fertigen Produkts, des raffinierter Öls, zu nutze.
Das gereinigte Petroleum kann nämlich uicht in Röhrenleitungen befördert werde».
Soweit eine Verfrachtung zu Wasser nicht möglich ist, also besonders von den am
Meer oder an einem der großen Seen liegende» Raffinerien nach dem Binnen¬
lande, steht zum Transport nur die Eisenbahn zur Verfügung. Nun pflegte» die
kleinen Raffineure ihr Petroleum in Barrels (Fässer») zu versenden, während ihre
größern Konkurrenten drzu vorwiegend die sogenannten „Rcservvirwaggvns" benutzte».
In beide» Fälle» waren die Transportgebühre» anfangs nnr nach der Menge des
versandten Öls berechnet worden, ohne Rücksicht ans das Gewicht des Gefäßes,
niochte dies »»» el» Barret oder ein Reservvirwaggvn sein. Gestützt ans die Ent¬
scheidung einer Behörde (der Jut.ol'8t!Z.t« Lomnuzreo Loin»i«8i»n), die eigentlich eine»
ganz andern Fall betroffen hatte, erklärten eines schönen Tags mehrere Eisenbahngesell¬
schaften, u. a. die ?ouusMkmin, Railro-in!, daß sie von jetzt (1888) ab eine besondre
Transpvrtgebnhr von den Barrels erheben würde», weil diese als Verpackung zu
betrachte» seien, aber nicht von den Neservoirwaggons, die man zu den Emballagen
doch nicht rechnen könne. Obwohl dieser Beschluß offenbar die großen Versender
begünstigte, so ließ er sich immerhin sachlich rechtfertigen. Auch war die Maßregel
allgemein »ut konnte auch den bedeutender» Konkurrenten der Le^mal^ick Oil
LompAn^ zu gute kommen. Aber die Reservoirwngen boten den Eisenbahnen die
Möglichkeit, dem Petroleumriug noch ganz besondre Gefälligkeiten zu erweisen und
gegen seine geschäftliche» Rivalen wirkliche Ungerechtigkeiten zu begehn.

Im allgemeinen weigerten sich nämlich die Eisenbahnen nicht geradezu, das
Produkt der vom Ring uunbhängigeu Raffineure zu befördern, aber sie erlaubten
sich gegen sie alle möglichen Chikanen. Mau sagte z. B. dem unglücklichen Raffineur,
alle Neservoirwaggons der Gesellschaft seien besetzt. Hatte er aber eigue Waggons,
so entschuldigte mau sich mit Überlastung der Bahnlinie und ließ sie tage-, ja
wochenlang auf einem Rangiergcleise stehn.

Mau sollte meinen, daß die unabhängigen Raffineure durch diese Behandlung
dazu getrieben worden wären, sich durch deu Bau von xixö-Imos vou den Eisen¬
bahnen frei zu machen. Das ging aber nicht so leicht, denn in deu Röhrenleitungen
kann nnr das Rossi transportiert werden, während sich das raffinierte Petroleum
nur in Barrels oder Reservoirs (Wagen oder Schiffen), also nnr mit der Eisenbahn
oder zu Wasser befördern läßt. Vou deu See- oder Flußhäfen abgesehen, ist sonach
die Eisenbahn die einzige Verbindung zwischen dem Raffineur und dem Konsumenten.
Wenn es also auch den: Raffinenr gelingt, sich mit der Beförderung seines Roh¬
stoffs von der Eisenbahn unabhängig zu machen, fällt er ihr um so sicherer anheim,
wenn er sein fertiges Produkt in den Verkehr bringen will. Kurz, überall wohin
sie sich auch wandten, stießen die unabhängigen Raffineure auf einen Verbündeten
des Rings, der ihnen den Weg versperrte. Dies hat viel dazu beigetragen, daß
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[0416] Die industriellen Monopole in den vereinigten Staaten öffentlichen Verkehrswege wie die Eisenbahnen, und deshalb könnte es die 8t.a,uäi>rei Oil vornpÄll^ einfach ablehnen, andres als ihr eignes Rossi in den pips-Iiues zu befördern. Das thut sie nnn allerdings nicht, aber sie stellt doch den Besitzern von Petroleumbruuneu folgende Wahl: Entweder verkauft ihr euer Rossi an dem Ort, wo es gewonnen wird, an mich, oder ihr müßt euch zu seinem Transport der Eisenbahnen bedienen, und dann habt ihr 50 Prozent mehr als ich dafür zu be¬ zahlen, daß es nach einer Raffinerie hingeleitet wird. Auf diese Weise hat die 8wiul:na Oil vowximv allmählich auch den Handel mit Rossi monopolisieren können dadurch, daß es ihr gelungen war, den Transport dieses Artikels zu mono¬ polisieren. Bald machte sich der pool seine Beherrschung der Transportverhältnisse auch noch bei der Beförderung des fertigen Produkts, des raffinierter Öls, zu nutze. Das gereinigte Petroleum kann nämlich uicht in Röhrenleitungen befördert werde». Soweit eine Verfrachtung zu Wasser nicht möglich ist, also besonders von den am Meer oder an einem der großen Seen liegende» Raffinerien nach dem Binnen¬ lande, steht zum Transport nur die Eisenbahn zur Verfügung. Nun pflegte» die kleinen Raffineure ihr Petroleum in Barrels (Fässer») zu versenden, während ihre größern Konkurrenten drzu vorwiegend die sogenannten „Rcservvirwaggvns" benutzte». In beide» Fälle» waren die Transportgebühre» anfangs nnr nach der Menge des versandten Öls berechnet worden, ohne Rücksicht ans das Gewicht des Gefäßes, niochte dies »»» el» Barret oder ein Reservvirwaggvn sein. Gestützt ans die Ent¬ scheidung einer Behörde (der Jut.ol'8t!Z.t« Lomnuzreo Loin»i«8i»n), die eigentlich eine» ganz andern Fall betroffen hatte, erklärten eines schönen Tags mehrere Eisenbahngesell¬ schaften, u. a. die ?ouusMkmin, Railro-in!, daß sie von jetzt (1888) ab eine besondre Transpvrtgebnhr von den Barrels erheben würde», weil diese als Verpackung zu betrachte» seien, aber nicht von den Neservoirwaggons, die man zu den Emballagen doch nicht rechnen könne. Obwohl dieser Beschluß offenbar die großen Versender begünstigte, so ließ er sich immerhin sachlich rechtfertigen. Auch war die Maßregel allgemein »ut konnte auch den bedeutender» Konkurrenten der Le^mal^ick Oil LompAn^ zu gute kommen. Aber die Reservoirwngen boten den Eisenbahnen die Möglichkeit, dem Petroleumriug noch ganz besondre Gefälligkeiten zu erweisen und gegen seine geschäftliche» Rivalen wirkliche Ungerechtigkeiten zu begehn. Im allgemeinen weigerten sich nämlich die Eisenbahnen nicht geradezu, das Produkt der vom Ring uunbhängigeu Raffineure zu befördern, aber sie erlaubten sich gegen sie alle möglichen Chikanen. Mau sagte z. B. dem unglücklichen Raffineur, alle Neservoirwaggons der Gesellschaft seien besetzt. Hatte er aber eigue Waggons, so entschuldigte mau sich mit Überlastung der Bahnlinie und ließ sie tage-, ja wochenlang auf einem Rangiergcleise stehn. Mau sollte meinen, daß die unabhängigen Raffineure durch diese Behandlung dazu getrieben worden wären, sich durch deu Bau von xixö-Imos vou den Eisen¬ bahnen frei zu machen. Das ging aber nicht so leicht, denn in deu Röhrenleitungen kann nnr das Rossi transportiert werden, während sich das raffinierte Petroleum nur in Barrels oder Reservoirs (Wagen oder Schiffen), also nnr mit der Eisenbahn oder zu Wasser befördern läßt. Vou deu See- oder Flußhäfen abgesehen, ist sonach die Eisenbahn die einzige Verbindung zwischen dem Raffineur und dem Konsumenten. Wenn es also auch den: Raffinenr gelingt, sich mit der Beförderung seines Roh¬ stoffs von der Eisenbahn unabhängig zu machen, fällt er ihr um so sicherer anheim, wenn er sein fertiges Produkt in den Verkehr bringen will. Kurz, überall wohin sie sich auch wandten, stießen die unabhängigen Raffineure auf einen Verbündeten des Rings, der ihnen den Weg versperrte. Dies hat viel dazu beigetragen, daß sie nach und nach vom Kampfplatz verschwanden. Heutzutage — wo der Petroleum-

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 60, 1901, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341873_233879/416>, abgerufen am 27.06.2024.