Die Grenzboten. Jg. 60, 1901, Erstes Vierteljahr.Vie industriellen lUciuopole i>i den van'inigwu Staaten verschiednen Gesellschaften in den Handen haben wird. Dann wird die Leitung Eine besondre Abart ist der votiuZ tru8t, der sich gewöhnlich nur auf Der Zweck dieser Einrichtung ist, die Kontinuität der Produktiouspolitit Infolge der Gesetze gegen die Trusts wurde also aber die bisherige Form Vie industriellen lUciuopole i>i den van'inigwu Staaten verschiednen Gesellschaften in den Handen haben wird. Dann wird die Leitung Eine besondre Abart ist der votiuZ tru8t, der sich gewöhnlich nur auf Der Zweck dieser Einrichtung ist, die Kontinuität der Produktiouspolitit Infolge der Gesetze gegen die Trusts wurde also aber die bisherige Form <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <div n="2"> <pb facs="#f0411" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/234291"/> <fw type="header" place="top"> Vie industriellen lUciuopole i>i den van'inigwu Staaten</fw><lb/> <p xml:id="ID_1344" prev="#ID_1343"> verschiednen Gesellschaften in den Handen haben wird. Dann wird die Leitung<lb/> des Ganzen nicht nur thatsächlich, sondern mich technisch und juristisch eine<lb/> sein, unter den Direktoren einer Korporation, und diese werden die Stimmen<lb/> sämtlicher Aktien der zwanzig Gesellschaften in sich vereinigen. Das ist dann<lb/> thatsächlich wieder der alte Trust,</p><lb/> <p xml:id="ID_1345"> Eine besondre Abart ist der votiuZ tru8t, der sich gewöhnlich nur auf<lb/> eine Korporation beschränkt. Hierbei übertragen die Besitzer der Mehrheit<lb/> der Aktien einigen wenigen Trustees (eventuell auch einer sogenannten Irust<lb/> vomMn^ einer besondern Art von Depositenbanken) das an den Aktien haftende<lb/> Stimmrecht (die votinF xo^ör, daher der Name votinA trusy mit besondern<lb/> Anweisungen, in welcher Richtung es ausgeübt und die Geschäfte der Gesell¬<lb/> schaft betrieben werden sollen. Manchmal wird den Trustees auch nur eine<lb/> allgemeine Linie des Verhaltens (g. xenoral uns ot xolioy) vorgeschrieben, und<lb/> das übrige ihrem besten Ermessen überlassen. Die einzelnen Aktionäre können<lb/> dann ihre Aktien verpfänden, verkaufen oder letztwillig vermachen, wie es ihnen<lb/> beliebt, aber das Recht der Abstimmung, die votiug' xonor, bleibt in den<lb/> Händen der Trustees.</p><lb/> <p xml:id="ID_1346"> Der Zweck dieser Einrichtung ist, die Kontinuität der Produktiouspolitit<lb/> dadurch zu sicher», daß die Leitung des Betriebs nicht von der wechselnden<lb/> Stimmung einer in ihrer Zusammensetzung veränderlichen Generalversammlung<lb/> abhängt. Möglicherweise z. B. hält es die Mehrheit der Aktionäre für zweck¬<lb/> müßig, auf eine bestimmte Zeit den Ertrag lieber zur Verbesserung des Eigen¬<lb/> tums, z. B. einer Eisenbahn oder einer industriellen Anlage, zu verwenden<lb/> als zur Zahlung von Dividenden. Eine solche Politik läßt sich nicht durch¬<lb/> führen mit einem wechselnden Bestand von Aktionären, von denen viele nicht<lb/> auf den Empfang jährlicher Dividenden verzichte» wollen. Wenn dagegen die<lb/> Aktien übertrage» werden können, während das Stimmrecht in denselben wenigen<lb/> Händen verbleibt, dann läßt sich auf längere Zeit eine bestimmte Produktions¬<lb/> politik durchführen. So verfuhren z. B. die ?urs Oil Oornxxmzs und einige<lb/> andre Konkurrenten des Rockefellerschc» Petroleumrings. Die Aktionäre legten<lb/> die Mehrheit ihrer Aktien in die Hände eines votin^ ernst, weil viele von<lb/> ihnen überzeugt waren, daß die 8tÄväg.ra Oil Oompimz? (d. h. Rockefeller und<lb/> Genossen) von einzelnen Aktionären nach und nach so viele Aktien ankaufen<lb/> würde, als nötig waren, ihr in der Generalversammlung die Stimmenmehrheit<lb/> z» sichern, wodurch es ihr gelungen wäre, einen ihrer Hauptkonkurrenten un¬<lb/> schädlich zu »neben. Bei einem votinA ernst handelt es sich also nnr darum,<lb/> dafür zu sorge», daß die Geschäfte irgend einer einzelnen Korporation in einer<lb/> bestürmten Weise geleitet werden, während beim Zuckertrust und andern Ringen<lb/> Absicht dahin ging, viele verschiedne Korporationen unter einer Leitung<lb/> zu vereinigen und, wenn möglich, eine Art von Monopol für die eigne Pro¬<lb/> duktion zu sichern.</p><lb/> <p xml:id="ID_1347" next="#ID_1348"> Infolge der Gesetze gegen die Trusts wurde also aber die bisherige Form<lb/> (Leitung durch einen Log.ra ok rrustsss) aufgegeben, und an ihre Stelle trat</p><lb/> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0411]
Vie industriellen lUciuopole i>i den van'inigwu Staaten
verschiednen Gesellschaften in den Handen haben wird. Dann wird die Leitung
des Ganzen nicht nur thatsächlich, sondern mich technisch und juristisch eine
sein, unter den Direktoren einer Korporation, und diese werden die Stimmen
sämtlicher Aktien der zwanzig Gesellschaften in sich vereinigen. Das ist dann
thatsächlich wieder der alte Trust,
Eine besondre Abart ist der votiuZ tru8t, der sich gewöhnlich nur auf
eine Korporation beschränkt. Hierbei übertragen die Besitzer der Mehrheit
der Aktien einigen wenigen Trustees (eventuell auch einer sogenannten Irust
vomMn^ einer besondern Art von Depositenbanken) das an den Aktien haftende
Stimmrecht (die votinF xo^ör, daher der Name votinA trusy mit besondern
Anweisungen, in welcher Richtung es ausgeübt und die Geschäfte der Gesell¬
schaft betrieben werden sollen. Manchmal wird den Trustees auch nur eine
allgemeine Linie des Verhaltens (g. xenoral uns ot xolioy) vorgeschrieben, und
das übrige ihrem besten Ermessen überlassen. Die einzelnen Aktionäre können
dann ihre Aktien verpfänden, verkaufen oder letztwillig vermachen, wie es ihnen
beliebt, aber das Recht der Abstimmung, die votiug' xonor, bleibt in den
Händen der Trustees.
Der Zweck dieser Einrichtung ist, die Kontinuität der Produktiouspolitit
dadurch zu sicher», daß die Leitung des Betriebs nicht von der wechselnden
Stimmung einer in ihrer Zusammensetzung veränderlichen Generalversammlung
abhängt. Möglicherweise z. B. hält es die Mehrheit der Aktionäre für zweck¬
müßig, auf eine bestimmte Zeit den Ertrag lieber zur Verbesserung des Eigen¬
tums, z. B. einer Eisenbahn oder einer industriellen Anlage, zu verwenden
als zur Zahlung von Dividenden. Eine solche Politik läßt sich nicht durch¬
führen mit einem wechselnden Bestand von Aktionären, von denen viele nicht
auf den Empfang jährlicher Dividenden verzichte» wollen. Wenn dagegen die
Aktien übertrage» werden können, während das Stimmrecht in denselben wenigen
Händen verbleibt, dann läßt sich auf längere Zeit eine bestimmte Produktions¬
politik durchführen. So verfuhren z. B. die ?urs Oil Oornxxmzs und einige
andre Konkurrenten des Rockefellerschc» Petroleumrings. Die Aktionäre legten
die Mehrheit ihrer Aktien in die Hände eines votin^ ernst, weil viele von
ihnen überzeugt waren, daß die 8tÄväg.ra Oil Oompimz? (d. h. Rockefeller und
Genossen) von einzelnen Aktionären nach und nach so viele Aktien ankaufen
würde, als nötig waren, ihr in der Generalversammlung die Stimmenmehrheit
z» sichern, wodurch es ihr gelungen wäre, einen ihrer Hauptkonkurrenten un¬
schädlich zu »neben. Bei einem votinA ernst handelt es sich also nnr darum,
dafür zu sorge», daß die Geschäfte irgend einer einzelnen Korporation in einer
bestürmten Weise geleitet werden, während beim Zuckertrust und andern Ringen
Absicht dahin ging, viele verschiedne Korporationen unter einer Leitung
zu vereinigen und, wenn möglich, eine Art von Monopol für die eigne Pro¬
duktion zu sichern.
Infolge der Gesetze gegen die Trusts wurde also aber die bisherige Form
(Leitung durch einen Log.ra ok rrustsss) aufgegeben, und an ihre Stelle trat
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