Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Die Grenzboten. Jg. 60, 1901, Erstes Vierteljahr.

Bild:
<< vorherige Seite
Die industriellen Monopole in den vereinigten Staaten

Einfluß mehr, denn auch sein Stimmrecht ist auf die Trustees übergegangen.
Wenn es also z. B, dein Loarcl ok l'rustöss einfällt, in einer der zum Ring
gehörenden Fabriken den Betrieb einzuschränken oder ganz einzustellen, so muß
sich ihr früherer Besitzer das ruhig gefallen lassen. Zur Klage hat er ja auch
keinen Grund, da er nach dem Verhältnis des Betrags seiner Trustzertifikate
an dem gesamten Gewinn der Gesellschaft Anteil hat.

Diese Form erhielt aber einen starken Stoß durch die Entscheidung des
New-Aorker Appellgerichts gegen den Zuckerring, durch die es für unstatthaft
erklärt wurde, wenn eine Korporation et. h. eine mit dein Recht der juristischen
Persönlichkeit ausgestattete Gesellschaft) in solcher Weise ihre Aktien in die
Hände von Trustees legte und auf ihre eigne Leitung verzichtete. Diese Ent¬
scheidung, in Verbindung mit dem Erlaß feindlicher Gesetze in rudern Staaten
der Union, bewog die damals vorhandnen Trusts, sich eine andre Organisa¬
tion zu geben. Der Zuckerring (und ebenso der Whiskeytrust) organisierte sich
als eine riesige Einzelkorporation. "Es konstituierte sich eine Gesellschaft, die
^.irisrieÄN LuK^r KöllninA Loinxcmy, die alle alten Gesellschaften, die den
frühern .Kartellvertrag unterzeichnet hatten, ankaufte, ihre Aktionäre mit den
neuen von ihr nusgegebnen Aktien bezahlte und die Raffinerien verschmolz.
Es trat somit die Riesengesellschaft an die Stelle einer Gruppe von Gesell¬
schaften" (de Rousiers). In der Verwaltung trat dadurch keine Änderung ein,
denn die Trustees des alten Rings wurden Leiter auch der neuen Gesellschaft,
ebenso wurden die Beamten beibehalten. Es war also nur eine Änderung in
der technischen Form.

Der Petroleumring schlug einen andern Weg ein. Es traf sich hier,
daß die neun Trustees für sich allein die Mehrzahl der Trustzertifikate besaßen.
Der Ring löste sich nun in einzelne Korporationen auf, und die Inhaber der
Trustzertifikate erhielten verhältnismäßige Anteile an jeder einzelnen der zwanzig
Gesellschaften, in die nunmehr der Ring zerfiel. Da jedoch die nenn alten
Trustees in jeder dieser zwanzig Gesellschaften damals den größten Teil des
Aktienkapitals besaßen, so konnten sie, ohne besondre formelle Organisation,
die Geschäfte aller Gesellschaften ebenso einheitlich leiten wie unter der frühern
Form. Hier verwandelte sich also der Trust uicht (wie beim Zucker und Whiskey)
in eine einzelne Niesengesellschaft, sondern er zerfiel thatsächlich in zwanzig
Korporationen. Aber da in jeder die Mehrzahl der Aktien in den Händen
derselben wenigen Personen war, so wurden die zwanzig Gesellschaften voll¬
kommen übereinstimmend geleitet. neuerdings hat aber dieser Trust noch eine
formelle Weiterbildung erfahren. Unter den zwanzig Gesellschaften des Rings
hat nämlich eine, die von New-Jersey, eine ganz hervorragende Stellung er¬
langt. Sie hat ihr Grundkapital bedeutend vermehrt und es dahin gebracht,
daß sie die Geschäfte aller übrigen korporativen Mitglieder des Rings ent¬
scheidend beeinflussen kann. Deshalb werden jetzt die Aktien dieser einzelnen
Gesellschaften nach und nach gegen die der New-Jersey-Kompagnie umgetauscht,
und man darf erwarten, daß diese schließlich die sämtlichen Aktien der zwanzig


Die industriellen Monopole in den vereinigten Staaten

Einfluß mehr, denn auch sein Stimmrecht ist auf die Trustees übergegangen.
Wenn es also z. B, dein Loarcl ok l'rustöss einfällt, in einer der zum Ring
gehörenden Fabriken den Betrieb einzuschränken oder ganz einzustellen, so muß
sich ihr früherer Besitzer das ruhig gefallen lassen. Zur Klage hat er ja auch
keinen Grund, da er nach dem Verhältnis des Betrags seiner Trustzertifikate
an dem gesamten Gewinn der Gesellschaft Anteil hat.

Diese Form erhielt aber einen starken Stoß durch die Entscheidung des
New-Aorker Appellgerichts gegen den Zuckerring, durch die es für unstatthaft
erklärt wurde, wenn eine Korporation et. h. eine mit dein Recht der juristischen
Persönlichkeit ausgestattete Gesellschaft) in solcher Weise ihre Aktien in die
Hände von Trustees legte und auf ihre eigne Leitung verzichtete. Diese Ent¬
scheidung, in Verbindung mit dem Erlaß feindlicher Gesetze in rudern Staaten
der Union, bewog die damals vorhandnen Trusts, sich eine andre Organisa¬
tion zu geben. Der Zuckerring (und ebenso der Whiskeytrust) organisierte sich
als eine riesige Einzelkorporation. „Es konstituierte sich eine Gesellschaft, die
^.irisrieÄN LuK^r KöllninA Loinxcmy, die alle alten Gesellschaften, die den
frühern .Kartellvertrag unterzeichnet hatten, ankaufte, ihre Aktionäre mit den
neuen von ihr nusgegebnen Aktien bezahlte und die Raffinerien verschmolz.
Es trat somit die Riesengesellschaft an die Stelle einer Gruppe von Gesell¬
schaften" (de Rousiers). In der Verwaltung trat dadurch keine Änderung ein,
denn die Trustees des alten Rings wurden Leiter auch der neuen Gesellschaft,
ebenso wurden die Beamten beibehalten. Es war also nur eine Änderung in
der technischen Form.

Der Petroleumring schlug einen andern Weg ein. Es traf sich hier,
daß die neun Trustees für sich allein die Mehrzahl der Trustzertifikate besaßen.
Der Ring löste sich nun in einzelne Korporationen auf, und die Inhaber der
Trustzertifikate erhielten verhältnismäßige Anteile an jeder einzelnen der zwanzig
Gesellschaften, in die nunmehr der Ring zerfiel. Da jedoch die nenn alten
Trustees in jeder dieser zwanzig Gesellschaften damals den größten Teil des
Aktienkapitals besaßen, so konnten sie, ohne besondre formelle Organisation,
die Geschäfte aller Gesellschaften ebenso einheitlich leiten wie unter der frühern
Form. Hier verwandelte sich also der Trust uicht (wie beim Zucker und Whiskey)
in eine einzelne Niesengesellschaft, sondern er zerfiel thatsächlich in zwanzig
Korporationen. Aber da in jeder die Mehrzahl der Aktien in den Händen
derselben wenigen Personen war, so wurden die zwanzig Gesellschaften voll¬
kommen übereinstimmend geleitet. neuerdings hat aber dieser Trust noch eine
formelle Weiterbildung erfahren. Unter den zwanzig Gesellschaften des Rings
hat nämlich eine, die von New-Jersey, eine ganz hervorragende Stellung er¬
langt. Sie hat ihr Grundkapital bedeutend vermehrt und es dahin gebracht,
daß sie die Geschäfte aller übrigen korporativen Mitglieder des Rings ent¬
scheidend beeinflussen kann. Deshalb werden jetzt die Aktien dieser einzelnen
Gesellschaften nach und nach gegen die der New-Jersey-Kompagnie umgetauscht,
und man darf erwarten, daß diese schließlich die sämtlichen Aktien der zwanzig


<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <div n="1">
          <div n="2">
            <pb facs="#f0410" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/234290"/>
            <fw type="header" place="top"> Die industriellen Monopole in den vereinigten Staaten</fw><lb/>
            <p xml:id="ID_1341" prev="#ID_1340"> Einfluß mehr, denn auch sein Stimmrecht ist auf die Trustees übergegangen.<lb/>
Wenn es also z. B, dein Loarcl ok l'rustöss einfällt, in einer der zum Ring<lb/>
gehörenden Fabriken den Betrieb einzuschränken oder ganz einzustellen, so muß<lb/>
sich ihr früherer Besitzer das ruhig gefallen lassen. Zur Klage hat er ja auch<lb/>
keinen Grund, da er nach dem Verhältnis des Betrags seiner Trustzertifikate<lb/>
an dem gesamten Gewinn der Gesellschaft Anteil hat.</p><lb/>
            <p xml:id="ID_1342"> Diese Form erhielt aber einen starken Stoß durch die Entscheidung des<lb/>
New-Aorker Appellgerichts gegen den Zuckerring, durch die es für unstatthaft<lb/>
erklärt wurde, wenn eine Korporation et. h. eine mit dein Recht der juristischen<lb/>
Persönlichkeit ausgestattete Gesellschaft) in solcher Weise ihre Aktien in die<lb/>
Hände von Trustees legte und auf ihre eigne Leitung verzichtete. Diese Ent¬<lb/>
scheidung, in Verbindung mit dem Erlaß feindlicher Gesetze in rudern Staaten<lb/>
der Union, bewog die damals vorhandnen Trusts, sich eine andre Organisa¬<lb/>
tion zu geben. Der Zuckerring (und ebenso der Whiskeytrust) organisierte sich<lb/>
als eine riesige Einzelkorporation. &#x201E;Es konstituierte sich eine Gesellschaft, die<lb/>
^.irisrieÄN LuK^r KöllninA Loinxcmy, die alle alten Gesellschaften, die den<lb/>
frühern .Kartellvertrag unterzeichnet hatten, ankaufte, ihre Aktionäre mit den<lb/>
neuen von ihr nusgegebnen Aktien bezahlte und die Raffinerien verschmolz.<lb/>
Es trat somit die Riesengesellschaft an die Stelle einer Gruppe von Gesell¬<lb/>
schaften" (de Rousiers). In der Verwaltung trat dadurch keine Änderung ein,<lb/>
denn die Trustees des alten Rings wurden Leiter auch der neuen Gesellschaft,<lb/>
ebenso wurden die Beamten beibehalten. Es war also nur eine Änderung in<lb/>
der technischen Form.</p><lb/>
            <p xml:id="ID_1343" next="#ID_1344"> Der Petroleumring schlug einen andern Weg ein. Es traf sich hier,<lb/>
daß die neun Trustees für sich allein die Mehrzahl der Trustzertifikate besaßen.<lb/>
Der Ring löste sich nun in einzelne Korporationen auf, und die Inhaber der<lb/>
Trustzertifikate erhielten verhältnismäßige Anteile an jeder einzelnen der zwanzig<lb/>
Gesellschaften, in die nunmehr der Ring zerfiel. Da jedoch die nenn alten<lb/>
Trustees in jeder dieser zwanzig Gesellschaften damals den größten Teil des<lb/>
Aktienkapitals besaßen, so konnten sie, ohne besondre formelle Organisation,<lb/>
die Geschäfte aller Gesellschaften ebenso einheitlich leiten wie unter der frühern<lb/>
Form. Hier verwandelte sich also der Trust uicht (wie beim Zucker und Whiskey)<lb/>
in eine einzelne Niesengesellschaft, sondern er zerfiel thatsächlich in zwanzig<lb/>
Korporationen. Aber da in jeder die Mehrzahl der Aktien in den Händen<lb/>
derselben wenigen Personen war, so wurden die zwanzig Gesellschaften voll¬<lb/>
kommen übereinstimmend geleitet. neuerdings hat aber dieser Trust noch eine<lb/>
formelle Weiterbildung erfahren. Unter den zwanzig Gesellschaften des Rings<lb/>
hat nämlich eine, die von New-Jersey, eine ganz hervorragende Stellung er¬<lb/>
langt. Sie hat ihr Grundkapital bedeutend vermehrt und es dahin gebracht,<lb/>
daß sie die Geschäfte aller übrigen korporativen Mitglieder des Rings ent¬<lb/>
scheidend beeinflussen kann. Deshalb werden jetzt die Aktien dieser einzelnen<lb/>
Gesellschaften nach und nach gegen die der New-Jersey-Kompagnie umgetauscht,<lb/>
und man darf erwarten, daß diese schließlich die sämtlichen Aktien der zwanzig</p><lb/>
          </div>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[0410] Die industriellen Monopole in den vereinigten Staaten Einfluß mehr, denn auch sein Stimmrecht ist auf die Trustees übergegangen. Wenn es also z. B, dein Loarcl ok l'rustöss einfällt, in einer der zum Ring gehörenden Fabriken den Betrieb einzuschränken oder ganz einzustellen, so muß sich ihr früherer Besitzer das ruhig gefallen lassen. Zur Klage hat er ja auch keinen Grund, da er nach dem Verhältnis des Betrags seiner Trustzertifikate an dem gesamten Gewinn der Gesellschaft Anteil hat. Diese Form erhielt aber einen starken Stoß durch die Entscheidung des New-Aorker Appellgerichts gegen den Zuckerring, durch die es für unstatthaft erklärt wurde, wenn eine Korporation et. h. eine mit dein Recht der juristischen Persönlichkeit ausgestattete Gesellschaft) in solcher Weise ihre Aktien in die Hände von Trustees legte und auf ihre eigne Leitung verzichtete. Diese Ent¬ scheidung, in Verbindung mit dem Erlaß feindlicher Gesetze in rudern Staaten der Union, bewog die damals vorhandnen Trusts, sich eine andre Organisa¬ tion zu geben. Der Zuckerring (und ebenso der Whiskeytrust) organisierte sich als eine riesige Einzelkorporation. „Es konstituierte sich eine Gesellschaft, die ^.irisrieÄN LuK^r KöllninA Loinxcmy, die alle alten Gesellschaften, die den frühern .Kartellvertrag unterzeichnet hatten, ankaufte, ihre Aktionäre mit den neuen von ihr nusgegebnen Aktien bezahlte und die Raffinerien verschmolz. Es trat somit die Riesengesellschaft an die Stelle einer Gruppe von Gesell¬ schaften" (de Rousiers). In der Verwaltung trat dadurch keine Änderung ein, denn die Trustees des alten Rings wurden Leiter auch der neuen Gesellschaft, ebenso wurden die Beamten beibehalten. Es war also nur eine Änderung in der technischen Form. Der Petroleumring schlug einen andern Weg ein. Es traf sich hier, daß die neun Trustees für sich allein die Mehrzahl der Trustzertifikate besaßen. Der Ring löste sich nun in einzelne Korporationen auf, und die Inhaber der Trustzertifikate erhielten verhältnismäßige Anteile an jeder einzelnen der zwanzig Gesellschaften, in die nunmehr der Ring zerfiel. Da jedoch die nenn alten Trustees in jeder dieser zwanzig Gesellschaften damals den größten Teil des Aktienkapitals besaßen, so konnten sie, ohne besondre formelle Organisation, die Geschäfte aller Gesellschaften ebenso einheitlich leiten wie unter der frühern Form. Hier verwandelte sich also der Trust uicht (wie beim Zucker und Whiskey) in eine einzelne Niesengesellschaft, sondern er zerfiel thatsächlich in zwanzig Korporationen. Aber da in jeder die Mehrzahl der Aktien in den Händen derselben wenigen Personen war, so wurden die zwanzig Gesellschaften voll¬ kommen übereinstimmend geleitet. neuerdings hat aber dieser Trust noch eine formelle Weiterbildung erfahren. Unter den zwanzig Gesellschaften des Rings hat nämlich eine, die von New-Jersey, eine ganz hervorragende Stellung er¬ langt. Sie hat ihr Grundkapital bedeutend vermehrt und es dahin gebracht, daß sie die Geschäfte aller übrigen korporativen Mitglieder des Rings ent¬ scheidend beeinflussen kann. Deshalb werden jetzt die Aktien dieser einzelnen Gesellschaften nach und nach gegen die der New-Jersey-Kompagnie umgetauscht, und man darf erwarten, daß diese schließlich die sämtlichen Aktien der zwanzig

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Staats- und Universitätsbibliothek (SuUB) Bremen: Bereitstellung der Texttranskription.
Kay-Michael Würzner: Bearbeitung der digitalen Edition.

Weitere Informationen:

Verfahren der Texterfassung: OCR mit Nachkorrektur.

Bogensignaturen: gekennzeichnet;Druckfehler: ignoriert;fremdsprachliches Material: nicht gekennzeichnet;Geminations-/Abkürzungsstriche: wie Vorlage;Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): nicht ausgezeichnet;i/j in Fraktur: wie Vorlage;I/J in Fraktur: wie Vorlage;Kolumnentitel: gekennzeichnet;Kustoden: gekennzeichnet;langes s (ſ): als s transkribiert;Normalisierungen: stillschweigend;rundes r (&#xa75b;): als r/et transkribiert;Seitenumbrüche markiert: ja;Silbentrennung: wie Vorlage;u/v bzw. U/V: wie Vorlage;Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert;Vollständigkeit: vollständig erfasst;Zeichensetzung: wie Vorlage;Zeilenumbrüche markiert: ja;

Nachkorrektur erfolgte automatisch.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341873_233879
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341873_233879/410
Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 60, 1901, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341873_233879/410>, abgerufen am 27.06.2024.