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Die Grenzboten. Jg. 60, 1901, Erstes Vierteljahr.

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Die industriellen Monopole in den Pereinigten Staaten

eine große Korporation. Hierbei verkaufte jede einzelne Gesellschaft ihre Fabrik
direkt an eine neue Korporation, und die ursprüngliche Gesellschaft löste sich
danach auf. Es blieb also dann nur die eine Riesengesellschaft übrig als Be¬
sitzerin aller Anlagen, die vorher den besondern Korporationen oder einzelnen
Unternehmern gehört hatten.

Endlich hat sich neuerdings (seit etwa zwei Jahren) noch eine Form aus¬
gebildet, die wieder mehr mit dem alten Trust und seinem Zocu-ä ok ^rustizvs
verwandt ist, Wenn ein Trust gemacht werden soll, wird (neben den schon
bestehenden) eine ganz neue Korporation errichtet zu dem Zweck, alle oder
wenigstens die Mehrheit der Aktien der Teilnehmer des Trusts anzukaufen.
Diese verschiednen Korporationen werden aber nicht zu einer Riesengesellschaft
verschmolzen, sie behalten ihre getrennte rechtliche Existenz, aber ihre Aktien
sind in den Händen der einen neuen Gesellschaft, die -- nicht ganz mit Recht --
als die ?g,i'viel eorxoration (Muttergesellschaft) bezeichnet wird. Die ?arsrck
e.orxoi'Mon betreibt keine eigne Fabrikation, sie ist nur eine Art von finanziellem
Verwaltungskörper, aber ihre Direktoren wählen die Leiter der einzelnen den
Ring bildenden Korporationen und haben dadurch auch auf ihre Geschäfts¬
führung einen eutscheideudeli Einfluß. Die einzelnen Gesellschaften machen
zwar ihre Gewinne wie zuvor, zahlen aber alle ihre Dividenden um die Mutter-
gesellschaft, um sie in den Stand zu setzen, ihren Verpflichtungen (Zinszahlung
an die Aktionäre) nachzukommen. Auf diese Weise werden die von den einzelnen
Korporationen erzielten Erträge ebenso zu einem gemeinsamen Gewinnfonds
vereint (voolvcl), wie es bei den alten Trusts geschah, und der Unterschied
zwischen beiden Formen scheint in der Hauptsache nur der zu sein, daß es
hier die Muttergesellschaft ist, die das Aktienkapital der verschiednen einzelnen
Korporationen besitzt, wahrend es im ander" Fall ein Loarcl ok Irnstöss war,
dem dieses Kapital anvertraut worden war, ohne daß diese Trustees selbst als
eine rechtlich für sich bestehende Korporation organisiert gewesen wären.

Zwischen allen diesen Kartellen und Ringen besteht um" außer dem formell-
rechtlichen auch ein formell-wirtschaftlicher Unterschied, durch den sie in zwei
deutlich gesonderte Gruppen zerfallen, nämlich erstens in solche Verbände, deren
einzelne Glieder vor ihrem Zusammenschluß zu einem Ring Konkurrenten waren
(wie z. B. der Zuckerring, der Whiskeytrust u, a,). Hier dient die Vereinigung
dem Zweck, die Konkurrenz möglichst zu verringern und gewisse unproduktive
Ausgaben (z, B. für Reklame), die eben durch die Konkurrenz verursacht werden,
zu ersparen. Zweitens in solche, wo die den Ring bildenden Gesellschaften
vorher nicht Konkurrenten in der Herstellung desselben Artikels waren, sondern
Erzeuger von Produkten, die verschiednen Stufe" derselben Industrie an¬
gehören.

Ein Beispiel hierfür ist die VvÄsral Ktosl (Zvutpan^. Dieser gewaltige
Ring umfaßt l. die Ninnssow Iion Lompiin^. Diese Gesellschaft besitzt aus¬
gedehnte Lager von Eisenerz, ferner eine Eisenbahn (von den Gruben nach dem
I^Kg Luvöi'loi'), Umschlagstellen ant See und zweinndzwanzig stählerne Schiffe


Die industriellen Monopole in den Pereinigten Staaten

eine große Korporation. Hierbei verkaufte jede einzelne Gesellschaft ihre Fabrik
direkt an eine neue Korporation, und die ursprüngliche Gesellschaft löste sich
danach auf. Es blieb also dann nur die eine Riesengesellschaft übrig als Be¬
sitzerin aller Anlagen, die vorher den besondern Korporationen oder einzelnen
Unternehmern gehört hatten.

Endlich hat sich neuerdings (seit etwa zwei Jahren) noch eine Form aus¬
gebildet, die wieder mehr mit dem alten Trust und seinem Zocu-ä ok ^rustizvs
verwandt ist, Wenn ein Trust gemacht werden soll, wird (neben den schon
bestehenden) eine ganz neue Korporation errichtet zu dem Zweck, alle oder
wenigstens die Mehrheit der Aktien der Teilnehmer des Trusts anzukaufen.
Diese verschiednen Korporationen werden aber nicht zu einer Riesengesellschaft
verschmolzen, sie behalten ihre getrennte rechtliche Existenz, aber ihre Aktien
sind in den Händen der einen neuen Gesellschaft, die — nicht ganz mit Recht —
als die ?g,i'viel eorxoration (Muttergesellschaft) bezeichnet wird. Die ?arsrck
e.orxoi'Mon betreibt keine eigne Fabrikation, sie ist nur eine Art von finanziellem
Verwaltungskörper, aber ihre Direktoren wählen die Leiter der einzelnen den
Ring bildenden Korporationen und haben dadurch auch auf ihre Geschäfts¬
führung einen eutscheideudeli Einfluß. Die einzelnen Gesellschaften machen
zwar ihre Gewinne wie zuvor, zahlen aber alle ihre Dividenden um die Mutter-
gesellschaft, um sie in den Stand zu setzen, ihren Verpflichtungen (Zinszahlung
an die Aktionäre) nachzukommen. Auf diese Weise werden die von den einzelnen
Korporationen erzielten Erträge ebenso zu einem gemeinsamen Gewinnfonds
vereint (voolvcl), wie es bei den alten Trusts geschah, und der Unterschied
zwischen beiden Formen scheint in der Hauptsache nur der zu sein, daß es
hier die Muttergesellschaft ist, die das Aktienkapital der verschiednen einzelnen
Korporationen besitzt, wahrend es im ander» Fall ein Loarcl ok Irnstöss war,
dem dieses Kapital anvertraut worden war, ohne daß diese Trustees selbst als
eine rechtlich für sich bestehende Korporation organisiert gewesen wären.

Zwischen allen diesen Kartellen und Ringen besteht um» außer dem formell-
rechtlichen auch ein formell-wirtschaftlicher Unterschied, durch den sie in zwei
deutlich gesonderte Gruppen zerfallen, nämlich erstens in solche Verbände, deren
einzelne Glieder vor ihrem Zusammenschluß zu einem Ring Konkurrenten waren
(wie z. B. der Zuckerring, der Whiskeytrust u, a,). Hier dient die Vereinigung
dem Zweck, die Konkurrenz möglichst zu verringern und gewisse unproduktive
Ausgaben (z, B. für Reklame), die eben durch die Konkurrenz verursacht werden,
zu ersparen. Zweitens in solche, wo die den Ring bildenden Gesellschaften
vorher nicht Konkurrenten in der Herstellung desselben Artikels waren, sondern
Erzeuger von Produkten, die verschiednen Stufe» derselben Industrie an¬
gehören.

Ein Beispiel hierfür ist die VvÄsral Ktosl (Zvutpan^. Dieser gewaltige
Ring umfaßt l. die Ninnssow Iion Lompiin^. Diese Gesellschaft besitzt aus¬
gedehnte Lager von Eisenerz, ferner eine Eisenbahn (von den Gruben nach dem
I^Kg Luvöi'loi'), Umschlagstellen ant See und zweinndzwanzig stählerne Schiffe


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[0412] Die industriellen Monopole in den Pereinigten Staaten eine große Korporation. Hierbei verkaufte jede einzelne Gesellschaft ihre Fabrik direkt an eine neue Korporation, und die ursprüngliche Gesellschaft löste sich danach auf. Es blieb also dann nur die eine Riesengesellschaft übrig als Be¬ sitzerin aller Anlagen, die vorher den besondern Korporationen oder einzelnen Unternehmern gehört hatten. Endlich hat sich neuerdings (seit etwa zwei Jahren) noch eine Form aus¬ gebildet, die wieder mehr mit dem alten Trust und seinem Zocu-ä ok ^rustizvs verwandt ist, Wenn ein Trust gemacht werden soll, wird (neben den schon bestehenden) eine ganz neue Korporation errichtet zu dem Zweck, alle oder wenigstens die Mehrheit der Aktien der Teilnehmer des Trusts anzukaufen. Diese verschiednen Korporationen werden aber nicht zu einer Riesengesellschaft verschmolzen, sie behalten ihre getrennte rechtliche Existenz, aber ihre Aktien sind in den Händen der einen neuen Gesellschaft, die — nicht ganz mit Recht — als die ?g,i'viel eorxoration (Muttergesellschaft) bezeichnet wird. Die ?arsrck e.orxoi'Mon betreibt keine eigne Fabrikation, sie ist nur eine Art von finanziellem Verwaltungskörper, aber ihre Direktoren wählen die Leiter der einzelnen den Ring bildenden Korporationen und haben dadurch auch auf ihre Geschäfts¬ führung einen eutscheideudeli Einfluß. Die einzelnen Gesellschaften machen zwar ihre Gewinne wie zuvor, zahlen aber alle ihre Dividenden um die Mutter- gesellschaft, um sie in den Stand zu setzen, ihren Verpflichtungen (Zinszahlung an die Aktionäre) nachzukommen. Auf diese Weise werden die von den einzelnen Korporationen erzielten Erträge ebenso zu einem gemeinsamen Gewinnfonds vereint (voolvcl), wie es bei den alten Trusts geschah, und der Unterschied zwischen beiden Formen scheint in der Hauptsache nur der zu sein, daß es hier die Muttergesellschaft ist, die das Aktienkapital der verschiednen einzelnen Korporationen besitzt, wahrend es im ander» Fall ein Loarcl ok Irnstöss war, dem dieses Kapital anvertraut worden war, ohne daß diese Trustees selbst als eine rechtlich für sich bestehende Korporation organisiert gewesen wären. Zwischen allen diesen Kartellen und Ringen besteht um» außer dem formell- rechtlichen auch ein formell-wirtschaftlicher Unterschied, durch den sie in zwei deutlich gesonderte Gruppen zerfallen, nämlich erstens in solche Verbände, deren einzelne Glieder vor ihrem Zusammenschluß zu einem Ring Konkurrenten waren (wie z. B. der Zuckerring, der Whiskeytrust u, a,). Hier dient die Vereinigung dem Zweck, die Konkurrenz möglichst zu verringern und gewisse unproduktive Ausgaben (z, B. für Reklame), die eben durch die Konkurrenz verursacht werden, zu ersparen. Zweitens in solche, wo die den Ring bildenden Gesellschaften vorher nicht Konkurrenten in der Herstellung desselben Artikels waren, sondern Erzeuger von Produkten, die verschiednen Stufe» derselben Industrie an¬ gehören. Ein Beispiel hierfür ist die VvÄsral Ktosl (Zvutpan^. Dieser gewaltige Ring umfaßt l. die Ninnssow Iion Lompiin^. Diese Gesellschaft besitzt aus¬ gedehnte Lager von Eisenerz, ferner eine Eisenbahn (von den Gruben nach dem I^Kg Luvöi'loi'), Umschlagstellen ant See und zweinndzwanzig stählerne Schiffe

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 60, 1901, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341873_233879/412>, abgerufen am 27.06.2024.