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Die Grenzboten. Jg. 60, 1901, Erstes Vierteljahr.

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Havelanlieger kommt. Im ganzen kann der Gewinn der interessierten Grund¬
besitzer aus diesen im Interesse der Landeskultur zu machenden Aufwen¬
dungen wohl ans 70 Millionen Mark geschätzt werden. Die zweite Gruppe
der Projekte stellt sich sonach als el" beträchtliches Geschenk an die beteiligten
Landwirte auf Staatsnukosten dar. Dabei muß allerdings bemerkt werden,
daß nicht nur die Arbeiten in der untern Havel, bei denen eS der Gesetzent¬
wurf selbst ausspricht, sondern auch der Ausbau der Spree neben der im reinen
Landeskulturinteresse liegenden Vorflntverbessernng auch in gewissem Grade
deu lokalen Schiffahrtsinteressen zu gute kommen. Soweit das der Fall ist,
sieht die Vorlage von jeder Heranziehung der Anlieger ab, nur von dem Rest
d-er Gesamtkosten sollen sie ein Fünftel tragen, was sich auf etwa 4 ->- 8 -----
12 Millionen stellt. In der Regel wird der Anteil der Interessenten an deu
Kosten solcher Meliorationen auf ein Drittel festgesetzt.

Die hier in Betracht kommenden Schiffahrtsinteressen in der untern Havel
nud in der Spree haben aber mit den Schiffahrtsiuteressen, denen die Wasser-
straßeuprojelte zur Verbindung von Rhein und Weichsel dienen, absolut nichts
zu thun. Sie fallen bei den Projekten der zweiten Gruppe, die wesentlich die
Landeskultur fördern, nnr nebenher ab, wie andrerseits bei den Wasserstraßen-
bauten, die die erste Gruppe bilden, natürlich das landwirtschaftliche Interesse
nebenher soweit als möglich gefördert werden soll, ohne daß der Wert dieser
Förderung in Geld geschätzt ist, der sich aber hoffentlich auf viele Millionen be¬
laufen wird. Unter keinen Umständen können diese Projekte von Vorflutver-
besseruug in Oder, Havel und Spree in irgend einem Sinne als "Kompensationen"
des Mittellandkanals oder seiner Verlüngernng bis zur Weichsel bezeichnet
werden. Es ist völlig ausgeschlossen, daß die landwirtschaftlichen Gelände, denen
sie zu gute kommen, dnrch das große Wasserstraßenprojekt auch mir die geringste
Benachteiligung oder Zurücksetzung erfahren könnten. Die drei Vorflutprojekte
und die Kannlprojekte, die die Vorlage zusammen bringt, sind in der That,
wie Graf Limburg-Stimm sagt, ganz heterogene Dinge. Daß im Laufe der
Jahrzehnte oder Jahrhunderte durch irgendwelche Kanalbauten und im Interesse
der Schiffahrt vorgenommne Flußregnliernngen neben den viel wichtigern
Naturereignissen die Vorflntverhültnisse in diesem oder jenem Stromgebiet in
einer der Landwirtschaft nachteiligen Weise beeinflußt sein können, ist freilich
nicht ausgeschlossen, das würde aber, auch wenn die Thatsache an sich für das
Spreegebiet, die untere Havel und Oder nachweisbar wären, die jetzt vorge¬
schlagne Vorflutverbesseruug uoch immer in keinen Zusammenhang mit den
vorgeschlagnen Wasserstraßenbauten bringen. Daß vielfach in landwirtschaft
l'chen Kreisen der preußischem Wasserbauverwaltung vorgeworfen worden ist,
sie habe wiederholt in einseitiger Berücksichtigung der Schiffahrtsinteresscn die
Vorflutintcressen vernachlässigt, ist gleichfalls nicht zu leugnen. Aber der
Nachweis ist für die in Rede stehenden Gebiete jedenfalls nicht erbracht, viel¬
mehr die Berechtigung des Vorwurfs von der Regierung neuerdings entschieden
bestritten worden (vergl. Sympher in a. O.j. Auch daraus ist also nicht


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Havelanlieger kommt. Im ganzen kann der Gewinn der interessierten Grund¬
besitzer aus diesen im Interesse der Landeskultur zu machenden Aufwen¬
dungen wohl ans 70 Millionen Mark geschätzt werden. Die zweite Gruppe
der Projekte stellt sich sonach als el» beträchtliches Geschenk an die beteiligten
Landwirte auf Staatsnukosten dar. Dabei muß allerdings bemerkt werden,
daß nicht nur die Arbeiten in der untern Havel, bei denen eS der Gesetzent¬
wurf selbst ausspricht, sondern auch der Ausbau der Spree neben der im reinen
Landeskulturinteresse liegenden Vorflntverbessernng auch in gewissem Grade
deu lokalen Schiffahrtsinteressen zu gute kommen. Soweit das der Fall ist,
sieht die Vorlage von jeder Heranziehung der Anlieger ab, nur von dem Rest
d-er Gesamtkosten sollen sie ein Fünftel tragen, was sich auf etwa 4 ->- 8 -----
12 Millionen stellt. In der Regel wird der Anteil der Interessenten an deu
Kosten solcher Meliorationen auf ein Drittel festgesetzt.

Die hier in Betracht kommenden Schiffahrtsinteressen in der untern Havel
nud in der Spree haben aber mit den Schiffahrtsiuteressen, denen die Wasser-
straßeuprojelte zur Verbindung von Rhein und Weichsel dienen, absolut nichts
zu thun. Sie fallen bei den Projekten der zweiten Gruppe, die wesentlich die
Landeskultur fördern, nnr nebenher ab, wie andrerseits bei den Wasserstraßen-
bauten, die die erste Gruppe bilden, natürlich das landwirtschaftliche Interesse
nebenher soweit als möglich gefördert werden soll, ohne daß der Wert dieser
Förderung in Geld geschätzt ist, der sich aber hoffentlich auf viele Millionen be¬
laufen wird. Unter keinen Umständen können diese Projekte von Vorflutver-
besseruug in Oder, Havel und Spree in irgend einem Sinne als „Kompensationen"
des Mittellandkanals oder seiner Verlüngernng bis zur Weichsel bezeichnet
werden. Es ist völlig ausgeschlossen, daß die landwirtschaftlichen Gelände, denen
sie zu gute kommen, dnrch das große Wasserstraßenprojekt auch mir die geringste
Benachteiligung oder Zurücksetzung erfahren könnten. Die drei Vorflutprojekte
und die Kannlprojekte, die die Vorlage zusammen bringt, sind in der That,
wie Graf Limburg-Stimm sagt, ganz heterogene Dinge. Daß im Laufe der
Jahrzehnte oder Jahrhunderte durch irgendwelche Kanalbauten und im Interesse
der Schiffahrt vorgenommne Flußregnliernngen neben den viel wichtigern
Naturereignissen die Vorflntverhültnisse in diesem oder jenem Stromgebiet in
einer der Landwirtschaft nachteiligen Weise beeinflußt sein können, ist freilich
nicht ausgeschlossen, das würde aber, auch wenn die Thatsache an sich für das
Spreegebiet, die untere Havel und Oder nachweisbar wären, die jetzt vorge¬
schlagne Vorflutverbesseruug uoch immer in keinen Zusammenhang mit den
vorgeschlagnen Wasserstraßenbauten bringen. Daß vielfach in landwirtschaft
l'chen Kreisen der preußischem Wasserbauverwaltung vorgeworfen worden ist,
sie habe wiederholt in einseitiger Berücksichtigung der Schiffahrtsinteresscn die
Vorflutintcressen vernachlässigt, ist gleichfalls nicht zu leugnen. Aber der
Nachweis ist für die in Rede stehenden Gebiete jedenfalls nicht erbracht, viel¬
mehr die Berechtigung des Vorwurfs von der Regierung neuerdings entschieden
bestritten worden (vergl. Sympher in a. O.j. Auch daraus ist also nicht


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[0335] Zur neuen UanMvm-lago Havelanlieger kommt. Im ganzen kann der Gewinn der interessierten Grund¬ besitzer aus diesen im Interesse der Landeskultur zu machenden Aufwen¬ dungen wohl ans 70 Millionen Mark geschätzt werden. Die zweite Gruppe der Projekte stellt sich sonach als el» beträchtliches Geschenk an die beteiligten Landwirte auf Staatsnukosten dar. Dabei muß allerdings bemerkt werden, daß nicht nur die Arbeiten in der untern Havel, bei denen eS der Gesetzent¬ wurf selbst ausspricht, sondern auch der Ausbau der Spree neben der im reinen Landeskulturinteresse liegenden Vorflntverbessernng auch in gewissem Grade deu lokalen Schiffahrtsinteressen zu gute kommen. Soweit das der Fall ist, sieht die Vorlage von jeder Heranziehung der Anlieger ab, nur von dem Rest d-er Gesamtkosten sollen sie ein Fünftel tragen, was sich auf etwa 4 ->- 8 ----- 12 Millionen stellt. In der Regel wird der Anteil der Interessenten an deu Kosten solcher Meliorationen auf ein Drittel festgesetzt. Die hier in Betracht kommenden Schiffahrtsinteressen in der untern Havel nud in der Spree haben aber mit den Schiffahrtsiuteressen, denen die Wasser- straßeuprojelte zur Verbindung von Rhein und Weichsel dienen, absolut nichts zu thun. Sie fallen bei den Projekten der zweiten Gruppe, die wesentlich die Landeskultur fördern, nnr nebenher ab, wie andrerseits bei den Wasserstraßen- bauten, die die erste Gruppe bilden, natürlich das landwirtschaftliche Interesse nebenher soweit als möglich gefördert werden soll, ohne daß der Wert dieser Förderung in Geld geschätzt ist, der sich aber hoffentlich auf viele Millionen be¬ laufen wird. Unter keinen Umständen können diese Projekte von Vorflutver- besseruug in Oder, Havel und Spree in irgend einem Sinne als „Kompensationen" des Mittellandkanals oder seiner Verlüngernng bis zur Weichsel bezeichnet werden. Es ist völlig ausgeschlossen, daß die landwirtschaftlichen Gelände, denen sie zu gute kommen, dnrch das große Wasserstraßenprojekt auch mir die geringste Benachteiligung oder Zurücksetzung erfahren könnten. Die drei Vorflutprojekte und die Kannlprojekte, die die Vorlage zusammen bringt, sind in der That, wie Graf Limburg-Stimm sagt, ganz heterogene Dinge. Daß im Laufe der Jahrzehnte oder Jahrhunderte durch irgendwelche Kanalbauten und im Interesse der Schiffahrt vorgenommne Flußregnliernngen neben den viel wichtigern Naturereignissen die Vorflntverhültnisse in diesem oder jenem Stromgebiet in einer der Landwirtschaft nachteiligen Weise beeinflußt sein können, ist freilich nicht ausgeschlossen, das würde aber, auch wenn die Thatsache an sich für das Spreegebiet, die untere Havel und Oder nachweisbar wären, die jetzt vorge¬ schlagne Vorflutverbesseruug uoch immer in keinen Zusammenhang mit den vorgeschlagnen Wasserstraßenbauten bringen. Daß vielfach in landwirtschaft l'chen Kreisen der preußischem Wasserbauverwaltung vorgeworfen worden ist, sie habe wiederholt in einseitiger Berücksichtigung der Schiffahrtsinteresscn die Vorflutintcressen vernachlässigt, ist gleichfalls nicht zu leugnen. Aber der Nachweis ist für die in Rede stehenden Gebiete jedenfalls nicht erbracht, viel¬ mehr die Berechtigung des Vorwurfs von der Regierung neuerdings entschieden bestritten worden (vergl. Sympher in a. O.j. Auch daraus ist also nicht

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 60, 1901, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341873_233879/335>, abgerufen am 23.07.2024.