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Die Grenzboten. Jg. 60, 1901, Erstes Vierteljahr.

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Das preußische Kadettenkorps als gelehrte Schule

so in der Hand zu haben, wie das bei Offizieren der Fall ist. Die Haupt¬
sache aber, um derentwillen sie an eine Alrschasfnng der Militärlehrer nicht
denken kann, bleibt doch, daß sie dafür sorgen muß, daß Offiziere auch im
Unterricht Einfluß behalten. Sie käme mit studierten Lehrern allein auch gar nicht
aus. Das eine ist schließlich gewiß, daß sie auf diese Weise billiger wegkommt.

Das Vorurteil gegen die Stellung eines Zivillehrers des Kadettenkorps
war bis vor zwanzig Jahren sehr groß und ist es zum Teil Wohl noch; es
war damals freilich berechtigter als jetzt, doch halte ich auch heute uoch die
Lehrarbeit im Kadettenkorps für schwerer als anderswo, sie trägt stärker den
Charakter mühsamen Drills. Die Folge war, daß trotz der bessern Gehalts¬
verhältnisse so lange, bis die große Überfüllung im höhern Lehrfach einsetzte,
an den Voranstalten, abgesehen vorn ersten Professor (jetzigen Stndienrat), dem
technischen Leiter des Unterrichts, und dein Oberlehrer (nach der alten Be¬
zeichnung), nur Leute mit höchst mäßigen, ja dürftigen Zeugnissen angestellt
waren. Von ihnen sind jetzt nur einige wenige übrig. Solcher Lehrer gab
es damals zwei und drei an jedem Gymnasiuni, aber in den Voranstalten des
Kadettenkorps hatten sie die Mehrheit, während nnter den in den letzten fünf¬
zehn Jahren angestellten Oberlehrern wohl kein einziger ist, den sein Zeugnis
von der Ernennung zum Professor ausschlösse. Jetzt gelten für Gehalt, Rang
und Titel die Grundsätze Preußens; freilich folgt das Reich mit den Gehalts¬
erhöhungen gewöhnlich erst nach einem Jahre. Einen kleinen Vorteil haben
die Zivlllehrer des Kadettenkorps jedoch darin, daß sie je nach ihrem Dienst¬
alter nur zu zweiundzwanzig, zwanzig und achtzehn Stunden verpflichtet und
so in der Lage sind, einige Überstunden zu geben, die besonders bezahlt
werden. Zur Begründung jenes Vorurteils wird meist darauf hingewiesen,
daß dem Oberlehrer des Kadettenkorps die Strafgewalt entzogen sei. Die
Sache ist richtig, aber nicht so schlimm, wie sie aussieht, und sie ist nur zu
versteh", wenn man sich auf den militärischen Standpunkt stellt. Das
Kadettenkorps ist in Kommandoeinheiten gegliedert, die kleinste ist die Kom¬
pagnie, also kann alle wirkliche Strafgewalt nur in den Händen des Kom
pagniechefs und der direkten höhern Vorgesetzten der Kadetten liegen. Dem¬
gemäß hat denn überhaupt kein Lehrer Strafgewalt, auch kein Militärlehrer,-
denn der Fall dürfte hentzutage nicht mehr vorkommen, daß ein Kompagnie¬
chef oder Anstaltskommandenr Unterricht erteilt. Man darf nun nicht glauben,
daß die militärischen Lehrer dem Kadetten gegenüber eine viel bessere Stellung
hätten. Jedem Zivillchrer, der etwas Persönlichkeit hat, fällt die Disziplin
im Kadettenkorps sogar sehr leicht, und wer sich aus Mangel daran hier nicht
oder schwer behaupten kann, mit dem gehts an einer höhern Schule auch
herzlich schlecht; nur artet es hier nicht so schnell aus wie im Korps, wo die
Kadetten eben an militärischen, wenigstens äußerlich energischen Ton und
solches Auftreten gewohnt find. Wer freilich überhaupt nicht gedient hat,
sollte sich als Lehrer für das Kadettenkorps lieber nicht melden. Solche Fälle
der Behandlung von fest angestellten Zivillehrern durch Kadetten, wie sie 1894
in einer Broschüre sür die achtziger Jahre aus dem sächsischen Kadettenkorps
berichtet wurden, sind im preußischen doch schon länger unerhört^ Es scheut
sich hier jedenfalls kein Zivillehrer oder Pfarrer, bis in die 0 III hinein für
eine wirkliche Frechheit mit einer inoffiziellen Ohrfeige sofort zu quittieren.
Eine Beschwerde wird ihm wohl einen Verweis einbringen, dem Kadetten aber
eine Bestrafung. Anfang der neunziger Jahre herrschten hierüber bei den
höhern Vorgesetzten im Kadettenkorps sehr vernünftige Ansichten. Übrigens
ist die Strafgewalt der Oberlehrer an Zivilmistalten jetzt auch sehr beschränkt,


Das preußische Kadettenkorps als gelehrte Schule

so in der Hand zu haben, wie das bei Offizieren der Fall ist. Die Haupt¬
sache aber, um derentwillen sie an eine Alrschasfnng der Militärlehrer nicht
denken kann, bleibt doch, daß sie dafür sorgen muß, daß Offiziere auch im
Unterricht Einfluß behalten. Sie käme mit studierten Lehrern allein auch gar nicht
aus. Das eine ist schließlich gewiß, daß sie auf diese Weise billiger wegkommt.

Das Vorurteil gegen die Stellung eines Zivillehrers des Kadettenkorps
war bis vor zwanzig Jahren sehr groß und ist es zum Teil Wohl noch; es
war damals freilich berechtigter als jetzt, doch halte ich auch heute uoch die
Lehrarbeit im Kadettenkorps für schwerer als anderswo, sie trägt stärker den
Charakter mühsamen Drills. Die Folge war, daß trotz der bessern Gehalts¬
verhältnisse so lange, bis die große Überfüllung im höhern Lehrfach einsetzte,
an den Voranstalten, abgesehen vorn ersten Professor (jetzigen Stndienrat), dem
technischen Leiter des Unterrichts, und dein Oberlehrer (nach der alten Be¬
zeichnung), nur Leute mit höchst mäßigen, ja dürftigen Zeugnissen angestellt
waren. Von ihnen sind jetzt nur einige wenige übrig. Solcher Lehrer gab
es damals zwei und drei an jedem Gymnasiuni, aber in den Voranstalten des
Kadettenkorps hatten sie die Mehrheit, während nnter den in den letzten fünf¬
zehn Jahren angestellten Oberlehrern wohl kein einziger ist, den sein Zeugnis
von der Ernennung zum Professor ausschlösse. Jetzt gelten für Gehalt, Rang
und Titel die Grundsätze Preußens; freilich folgt das Reich mit den Gehalts¬
erhöhungen gewöhnlich erst nach einem Jahre. Einen kleinen Vorteil haben
die Zivlllehrer des Kadettenkorps jedoch darin, daß sie je nach ihrem Dienst¬
alter nur zu zweiundzwanzig, zwanzig und achtzehn Stunden verpflichtet und
so in der Lage sind, einige Überstunden zu geben, die besonders bezahlt
werden. Zur Begründung jenes Vorurteils wird meist darauf hingewiesen,
daß dem Oberlehrer des Kadettenkorps die Strafgewalt entzogen sei. Die
Sache ist richtig, aber nicht so schlimm, wie sie aussieht, und sie ist nur zu
versteh», wenn man sich auf den militärischen Standpunkt stellt. Das
Kadettenkorps ist in Kommandoeinheiten gegliedert, die kleinste ist die Kom¬
pagnie, also kann alle wirkliche Strafgewalt nur in den Händen des Kom
pagniechefs und der direkten höhern Vorgesetzten der Kadetten liegen. Dem¬
gemäß hat denn überhaupt kein Lehrer Strafgewalt, auch kein Militärlehrer,-
denn der Fall dürfte hentzutage nicht mehr vorkommen, daß ein Kompagnie¬
chef oder Anstaltskommandenr Unterricht erteilt. Man darf nun nicht glauben,
daß die militärischen Lehrer dem Kadetten gegenüber eine viel bessere Stellung
hätten. Jedem Zivillchrer, der etwas Persönlichkeit hat, fällt die Disziplin
im Kadettenkorps sogar sehr leicht, und wer sich aus Mangel daran hier nicht
oder schwer behaupten kann, mit dem gehts an einer höhern Schule auch
herzlich schlecht; nur artet es hier nicht so schnell aus wie im Korps, wo die
Kadetten eben an militärischen, wenigstens äußerlich energischen Ton und
solches Auftreten gewohnt find. Wer freilich überhaupt nicht gedient hat,
sollte sich als Lehrer für das Kadettenkorps lieber nicht melden. Solche Fälle
der Behandlung von fest angestellten Zivillehrern durch Kadetten, wie sie 1894
in einer Broschüre sür die achtziger Jahre aus dem sächsischen Kadettenkorps
berichtet wurden, sind im preußischen doch schon länger unerhört^ Es scheut
sich hier jedenfalls kein Zivillehrer oder Pfarrer, bis in die 0 III hinein für
eine wirkliche Frechheit mit einer inoffiziellen Ohrfeige sofort zu quittieren.
Eine Beschwerde wird ihm wohl einen Verweis einbringen, dem Kadetten aber
eine Bestrafung. Anfang der neunziger Jahre herrschten hierüber bei den
höhern Vorgesetzten im Kadettenkorps sehr vernünftige Ansichten. Übrigens
ist die Strafgewalt der Oberlehrer an Zivilmistalten jetzt auch sehr beschränkt,


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[0150] Das preußische Kadettenkorps als gelehrte Schule so in der Hand zu haben, wie das bei Offizieren der Fall ist. Die Haupt¬ sache aber, um derentwillen sie an eine Alrschasfnng der Militärlehrer nicht denken kann, bleibt doch, daß sie dafür sorgen muß, daß Offiziere auch im Unterricht Einfluß behalten. Sie käme mit studierten Lehrern allein auch gar nicht aus. Das eine ist schließlich gewiß, daß sie auf diese Weise billiger wegkommt. Das Vorurteil gegen die Stellung eines Zivillehrers des Kadettenkorps war bis vor zwanzig Jahren sehr groß und ist es zum Teil Wohl noch; es war damals freilich berechtigter als jetzt, doch halte ich auch heute uoch die Lehrarbeit im Kadettenkorps für schwerer als anderswo, sie trägt stärker den Charakter mühsamen Drills. Die Folge war, daß trotz der bessern Gehalts¬ verhältnisse so lange, bis die große Überfüllung im höhern Lehrfach einsetzte, an den Voranstalten, abgesehen vorn ersten Professor (jetzigen Stndienrat), dem technischen Leiter des Unterrichts, und dein Oberlehrer (nach der alten Be¬ zeichnung), nur Leute mit höchst mäßigen, ja dürftigen Zeugnissen angestellt waren. Von ihnen sind jetzt nur einige wenige übrig. Solcher Lehrer gab es damals zwei und drei an jedem Gymnasiuni, aber in den Voranstalten des Kadettenkorps hatten sie die Mehrheit, während nnter den in den letzten fünf¬ zehn Jahren angestellten Oberlehrern wohl kein einziger ist, den sein Zeugnis von der Ernennung zum Professor ausschlösse. Jetzt gelten für Gehalt, Rang und Titel die Grundsätze Preußens; freilich folgt das Reich mit den Gehalts¬ erhöhungen gewöhnlich erst nach einem Jahre. Einen kleinen Vorteil haben die Zivlllehrer des Kadettenkorps jedoch darin, daß sie je nach ihrem Dienst¬ alter nur zu zweiundzwanzig, zwanzig und achtzehn Stunden verpflichtet und so in der Lage sind, einige Überstunden zu geben, die besonders bezahlt werden. Zur Begründung jenes Vorurteils wird meist darauf hingewiesen, daß dem Oberlehrer des Kadettenkorps die Strafgewalt entzogen sei. Die Sache ist richtig, aber nicht so schlimm, wie sie aussieht, und sie ist nur zu versteh», wenn man sich auf den militärischen Standpunkt stellt. Das Kadettenkorps ist in Kommandoeinheiten gegliedert, die kleinste ist die Kom¬ pagnie, also kann alle wirkliche Strafgewalt nur in den Händen des Kom pagniechefs und der direkten höhern Vorgesetzten der Kadetten liegen. Dem¬ gemäß hat denn überhaupt kein Lehrer Strafgewalt, auch kein Militärlehrer,- denn der Fall dürfte hentzutage nicht mehr vorkommen, daß ein Kompagnie¬ chef oder Anstaltskommandenr Unterricht erteilt. Man darf nun nicht glauben, daß die militärischen Lehrer dem Kadetten gegenüber eine viel bessere Stellung hätten. Jedem Zivillchrer, der etwas Persönlichkeit hat, fällt die Disziplin im Kadettenkorps sogar sehr leicht, und wer sich aus Mangel daran hier nicht oder schwer behaupten kann, mit dem gehts an einer höhern Schule auch herzlich schlecht; nur artet es hier nicht so schnell aus wie im Korps, wo die Kadetten eben an militärischen, wenigstens äußerlich energischen Ton und solches Auftreten gewohnt find. Wer freilich überhaupt nicht gedient hat, sollte sich als Lehrer für das Kadettenkorps lieber nicht melden. Solche Fälle der Behandlung von fest angestellten Zivillehrern durch Kadetten, wie sie 1894 in einer Broschüre sür die achtziger Jahre aus dem sächsischen Kadettenkorps berichtet wurden, sind im preußischen doch schon länger unerhört^ Es scheut sich hier jedenfalls kein Zivillehrer oder Pfarrer, bis in die 0 III hinein für eine wirkliche Frechheit mit einer inoffiziellen Ohrfeige sofort zu quittieren. Eine Beschwerde wird ihm wohl einen Verweis einbringen, dem Kadetten aber eine Bestrafung. Anfang der neunziger Jahre herrschten hierüber bei den höhern Vorgesetzten im Kadettenkorps sehr vernünftige Ansichten. Übrigens ist die Strafgewalt der Oberlehrer an Zivilmistalten jetzt auch sehr beschränkt,

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 60, 1901, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341873_233879/150>, abgerufen am 04.07.2024.