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Die Grenzboten. Jg. 59, 1900, Viertes Vierteljahr.

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Die russischen Himgersnöte

fehlten, wird er wohl erkannt, aber nicht auszusprechen gewagt haben. Als
er später ein Defizit durch eine vollkommen aufrichtige Darlegung der Ver¬
hältnisse erklärte, verlor er sein Portefeuille, und der gefällige Herr Wyschne-
gradski, der die Zustände wieder rosenfarbig zu malen verstand, wurde sein
Nachfolger. Wenigstens geben Lehmann und Pcirvus diesen Grund für die
Entlassung an, während Buuges Biograph als solchen den Reformeifer des
rechtschaffnen und erleuchteten Mannes im allgemeinen nennt.

Für die Steuereiutreibung wird in Rußland der Ausdruck "herausprügeln"
gebraucht, weil der Exekutor als ulliwg, ratic" die Kunde anwendet. Unter
den Knutenhieben fällt dem Bauern manchmal noch ein verkäuflicher Gegenstand
ein, durch dessen Hingabe er sich von der Pein erlösen kann. Die Steuer¬
presse bewegt sich in folgender Steigerung:, 1. Beschlagnahme der Einkünfte;
2. Verkauf der Immobilien; 3. Verkauf der Mobilien; 4. Wegnahme des dein
Zahlungsunfähigen zustehenden Anteils am Gemeindeland; 5. Arrest; 6. Stellung
unter Kuratel; 7. Steuersklaverei; 8. Prügel. (Die Richtigkeit der Reihenfolge
bezweifeln wir; 3 dürfte vor 2 und 8 vor 7 kommen.) Die Sklaverei besteht
darin, daß der Zahlungsunfähige an einen Gutsbesitzer oder Fabrikanten ver¬
mietet und der ihm zustehende Lohn bis zur Deckung seiner Rückstände von
der Gemeinde eingezogen wird. Er muß jede ihm zugewiesene Arbeit über¬
nehmen, kann von seiner Familie getrennt und in ein andres Gouvernement
geschickt, ja es kann auch statt seiner ein Mitglied seiner Familie auf solche
Weise benutzt werden. Im Jahre 1891 sind 768 Personen diesen: Verfahren
unterworfen worden. Das Verderblichste aber an der Steuereintreibung ist,
wie vormals im römischen Reiche nnter den spätern Kaisern, der Grundsatz
der solidarischen Haftbarkeit aller Geiueindemitglieder. Der eine kann für die
Steuerrückstünde des andern gepfändet werden. "Beim Erscheinen des Js-
prawniks im Dorfe entsteht eine furchtbare Panik; kein Mensch, und wäre er
der pünktlichste Steuerzahler, ist sicher, daß ihm nicht seine Kuh aus dem
Stalle geführt wird. Die Bauern, die noch einiges besitzen, sind daher darauf
bedacht, die Aufmerksamkeit des Beamten ans andre abzulenken. Den Dorf¬
gewaltigen gelingt das auch zumeist, indem sie sich mit dem Dorfältesten ver¬
bünden. Umso schwerer haben die übrigen zu büßen. Es kommt aber auch
vor, daß das Hab und Gut ganzer Dörfer unter den Hammer kommt. Vielfach
halten dann die Bauern des Distrikts zusammen, indem niemand von dem zur
Versteigerung Ausgebotnen etwas kauft. Allein dadurch wird die Sache nur
schlimmer, denn mit der Polizei erscheinen Händler, die alles um Schleuder¬
preise erstes"." Und die dabei eingenommnen Gelder werden noch dazu so
untreu verwaltet, daß nach der Darstellung von Brschesky von den 1895 im
Gouvernement Ssamara gepfändeten Bauergütern, die auf 9 Millionen ge¬
schätzt waren, der Fiskus nur 130000 Rubel bekam. Zum Teil erklärt er
den großen Abstand zwischen Schätzung und Erlös daraus, daß unmittelbar
vorm Verkauf die gepfändeten Gegenstände eingelöst worden seien.

Soweit also die russischen Finanzen auf den direkte" Steuern beruhn,


Die russischen Himgersnöte

fehlten, wird er wohl erkannt, aber nicht auszusprechen gewagt haben. Als
er später ein Defizit durch eine vollkommen aufrichtige Darlegung der Ver¬
hältnisse erklärte, verlor er sein Portefeuille, und der gefällige Herr Wyschne-
gradski, der die Zustände wieder rosenfarbig zu malen verstand, wurde sein
Nachfolger. Wenigstens geben Lehmann und Pcirvus diesen Grund für die
Entlassung an, während Buuges Biograph als solchen den Reformeifer des
rechtschaffnen und erleuchteten Mannes im allgemeinen nennt.

Für die Steuereiutreibung wird in Rußland der Ausdruck „herausprügeln"
gebraucht, weil der Exekutor als ulliwg, ratic» die Kunde anwendet. Unter
den Knutenhieben fällt dem Bauern manchmal noch ein verkäuflicher Gegenstand
ein, durch dessen Hingabe er sich von der Pein erlösen kann. Die Steuer¬
presse bewegt sich in folgender Steigerung:, 1. Beschlagnahme der Einkünfte;
2. Verkauf der Immobilien; 3. Verkauf der Mobilien; 4. Wegnahme des dein
Zahlungsunfähigen zustehenden Anteils am Gemeindeland; 5. Arrest; 6. Stellung
unter Kuratel; 7. Steuersklaverei; 8. Prügel. (Die Richtigkeit der Reihenfolge
bezweifeln wir; 3 dürfte vor 2 und 8 vor 7 kommen.) Die Sklaverei besteht
darin, daß der Zahlungsunfähige an einen Gutsbesitzer oder Fabrikanten ver¬
mietet und der ihm zustehende Lohn bis zur Deckung seiner Rückstände von
der Gemeinde eingezogen wird. Er muß jede ihm zugewiesene Arbeit über¬
nehmen, kann von seiner Familie getrennt und in ein andres Gouvernement
geschickt, ja es kann auch statt seiner ein Mitglied seiner Familie auf solche
Weise benutzt werden. Im Jahre 1891 sind 768 Personen diesen: Verfahren
unterworfen worden. Das Verderblichste aber an der Steuereintreibung ist,
wie vormals im römischen Reiche nnter den spätern Kaisern, der Grundsatz
der solidarischen Haftbarkeit aller Geiueindemitglieder. Der eine kann für die
Steuerrückstünde des andern gepfändet werden. „Beim Erscheinen des Js-
prawniks im Dorfe entsteht eine furchtbare Panik; kein Mensch, und wäre er
der pünktlichste Steuerzahler, ist sicher, daß ihm nicht seine Kuh aus dem
Stalle geführt wird. Die Bauern, die noch einiges besitzen, sind daher darauf
bedacht, die Aufmerksamkeit des Beamten ans andre abzulenken. Den Dorf¬
gewaltigen gelingt das auch zumeist, indem sie sich mit dem Dorfältesten ver¬
bünden. Umso schwerer haben die übrigen zu büßen. Es kommt aber auch
vor, daß das Hab und Gut ganzer Dörfer unter den Hammer kommt. Vielfach
halten dann die Bauern des Distrikts zusammen, indem niemand von dem zur
Versteigerung Ausgebotnen etwas kauft. Allein dadurch wird die Sache nur
schlimmer, denn mit der Polizei erscheinen Händler, die alles um Schleuder¬
preise erstes»." Und die dabei eingenommnen Gelder werden noch dazu so
untreu verwaltet, daß nach der Darstellung von Brschesky von den 1895 im
Gouvernement Ssamara gepfändeten Bauergütern, die auf 9 Millionen ge¬
schätzt waren, der Fiskus nur 130000 Rubel bekam. Zum Teil erklärt er
den großen Abstand zwischen Schätzung und Erlös daraus, daß unmittelbar
vorm Verkauf die gepfändeten Gegenstände eingelöst worden seien.

Soweit also die russischen Finanzen auf den direkte» Steuern beruhn,


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[0551] Die russischen Himgersnöte fehlten, wird er wohl erkannt, aber nicht auszusprechen gewagt haben. Als er später ein Defizit durch eine vollkommen aufrichtige Darlegung der Ver¬ hältnisse erklärte, verlor er sein Portefeuille, und der gefällige Herr Wyschne- gradski, der die Zustände wieder rosenfarbig zu malen verstand, wurde sein Nachfolger. Wenigstens geben Lehmann und Pcirvus diesen Grund für die Entlassung an, während Buuges Biograph als solchen den Reformeifer des rechtschaffnen und erleuchteten Mannes im allgemeinen nennt. Für die Steuereiutreibung wird in Rußland der Ausdruck „herausprügeln" gebraucht, weil der Exekutor als ulliwg, ratic» die Kunde anwendet. Unter den Knutenhieben fällt dem Bauern manchmal noch ein verkäuflicher Gegenstand ein, durch dessen Hingabe er sich von der Pein erlösen kann. Die Steuer¬ presse bewegt sich in folgender Steigerung:, 1. Beschlagnahme der Einkünfte; 2. Verkauf der Immobilien; 3. Verkauf der Mobilien; 4. Wegnahme des dein Zahlungsunfähigen zustehenden Anteils am Gemeindeland; 5. Arrest; 6. Stellung unter Kuratel; 7. Steuersklaverei; 8. Prügel. (Die Richtigkeit der Reihenfolge bezweifeln wir; 3 dürfte vor 2 und 8 vor 7 kommen.) Die Sklaverei besteht darin, daß der Zahlungsunfähige an einen Gutsbesitzer oder Fabrikanten ver¬ mietet und der ihm zustehende Lohn bis zur Deckung seiner Rückstände von der Gemeinde eingezogen wird. Er muß jede ihm zugewiesene Arbeit über¬ nehmen, kann von seiner Familie getrennt und in ein andres Gouvernement geschickt, ja es kann auch statt seiner ein Mitglied seiner Familie auf solche Weise benutzt werden. Im Jahre 1891 sind 768 Personen diesen: Verfahren unterworfen worden. Das Verderblichste aber an der Steuereintreibung ist, wie vormals im römischen Reiche nnter den spätern Kaisern, der Grundsatz der solidarischen Haftbarkeit aller Geiueindemitglieder. Der eine kann für die Steuerrückstünde des andern gepfändet werden. „Beim Erscheinen des Js- prawniks im Dorfe entsteht eine furchtbare Panik; kein Mensch, und wäre er der pünktlichste Steuerzahler, ist sicher, daß ihm nicht seine Kuh aus dem Stalle geführt wird. Die Bauern, die noch einiges besitzen, sind daher darauf bedacht, die Aufmerksamkeit des Beamten ans andre abzulenken. Den Dorf¬ gewaltigen gelingt das auch zumeist, indem sie sich mit dem Dorfältesten ver¬ bünden. Umso schwerer haben die übrigen zu büßen. Es kommt aber auch vor, daß das Hab und Gut ganzer Dörfer unter den Hammer kommt. Vielfach halten dann die Bauern des Distrikts zusammen, indem niemand von dem zur Versteigerung Ausgebotnen etwas kauft. Allein dadurch wird die Sache nur schlimmer, denn mit der Polizei erscheinen Händler, die alles um Schleuder¬ preise erstes»." Und die dabei eingenommnen Gelder werden noch dazu so untreu verwaltet, daß nach der Darstellung von Brschesky von den 1895 im Gouvernement Ssamara gepfändeten Bauergütern, die auf 9 Millionen ge¬ schätzt waren, der Fiskus nur 130000 Rubel bekam. Zum Teil erklärt er den großen Abstand zwischen Schätzung und Erlös daraus, daß unmittelbar vorm Verkauf die gepfändeten Gegenstände eingelöst worden seien. Soweit also die russischen Finanzen auf den direkte» Steuern beruhn,

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 59, 1900, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341871_291076/551>, abgerufen am 28.09.2024.