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Die Grenzboten. Jg. 59, 1900, Viertes Vierteljahr.

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Die russischen Hungersnöte

der ausführende Beamte." Brschesky schreibt: "Aus einem Organ, das vor
allen Dingen auf die richtige Anwendung der Steuergesetze zu sehen hätte,
verwandelt sich der Steuerinspektor in ein Organ, das Steuerpolitik treibt:
zusammen mit dem Jsprawnik und manchmal mit dem Landeshauptmann be¬
stimmt er fast nur nach dem Augenschein, wieviel Steuern erhoben werden
können, ohne den vollständigen wirtschaftlichen Ruin der Bevölkerung herbei¬
zuführen, wobei etwa unrichtige Entscheidungen durch die UnVerantwortlichkeit
der Entscheidenden gedeckt werden und keine Berufung zulassen." Der Stener-
exekutor bestimmt demnach die Höhe der Steuer! Brschesky schreibt weiter:
"In der Mehrzahl der Gouvernements ist für die Erhebung der Steuern,
für ihre Aufbewahrung und für die Rechnungsführung keine bestimmte Ord¬
nung festgesetzt. Stenerbüchlein wurden an einzelnen Orten eingeführt, aber
die Zahlungen der Hofbesitzer werden entweder überhaupt nicht oder erst
lange nach der Zahlung eingetragen. Der Bauer weiß nicht, was er zu
zahlen hat, und kann sich auch nicht darüber ausweisen, ob und wie viel er
schon bezahlt hat. So ist er der Willkür der Gemeindebeamten preisgegeben.
Noch immer sehr häufige Unterschlagungen der Steuergelder durch die Dorf¬
beamten, unzeitgemäße Einlieferung dieser Gelder an die Rentämter und
die Unsicherheit, in der der Steuerzahler schwebt, ob er nicht das schou Ge¬
zahlte noch einmal werde zahlen müssen, das ist es, was den gegenwärtigen
Zustand charakterisiert." Natürlich greift der Steuererheber in der Zeit zu,
wo er beim Bauern, wenn nicht Geld, so doch Vorräte erwarten darf, also nach
der Ernte, ohne zu fragen, ob das, was er dem Manne übrig läßt, zu Nahrung
und Aussaat hinreichen wird. Der Landschaftshauptmann fühlt sich verpflichtet,
danach zu fragen, und so gerät der Dorfvorsteher zwischen zwei Mühlsteine,
wie folgende Geschichte zeigt, die Brschesky erzählt. "Der Landschaftshanpt-
mann befiehlt dem Dorfältesten angesichts der Notlage der Gemeinde, die
Steuererhebung nicht zu forcieren, sondern Nachsicht zu üben. Der Dorf¬
älteste verführt nach dieser Instruktion. Dann erscheint der Jsprawnik:
"Warum sind bis jetzt so wenig Steuern erhoben?" "Zu Befehl, der Herr
Landschaftshauptmann haben befohlen, Heuer weniger streng zu verfahren."
"Was? Du hast zu thun, was ich anordne. Drei Tage Arrest, und daß
mir keine Kopeke fehlt!" "Zu Befehl." Der Älteste brummt drei Tage und
preßt dann die geforderte Summe heraus. Hierauf kommt der Landschafts¬
hauptmann und erfährt, daß zur Deckung der Steuersumme so und so viel
Pferde und Kühe verkauft worden sind. Auf die Entschuldigung, das sei auf
Befehl des Jsprawnik geschehn, antwortet er dem Ältesten: "Ich bin deine
vorgesetzte Behörde, mir hast du zu gehorchen! Drei Tage Arrest, und daß
es mir nicht wieder vorkommt! Verstanden?" "Zu Befehl."" Der vortreff¬
liche Bunge, dessen Lebensbild wir im ersten Bande des laufenden Jahrgangs
Seite 330 gezeichnet haben, gab als Hauptgrund, weshalb eine durchgreifende
Reform der Steuerverwaltung unmöglich sei, das Fehlen der erforderlichen
Geldmittel an. Daß auch die für eine solche Aufgabe geeignete" Männer


Die russischen Hungersnöte

der ausführende Beamte." Brschesky schreibt: „Aus einem Organ, das vor
allen Dingen auf die richtige Anwendung der Steuergesetze zu sehen hätte,
verwandelt sich der Steuerinspektor in ein Organ, das Steuerpolitik treibt:
zusammen mit dem Jsprawnik und manchmal mit dem Landeshauptmann be¬
stimmt er fast nur nach dem Augenschein, wieviel Steuern erhoben werden
können, ohne den vollständigen wirtschaftlichen Ruin der Bevölkerung herbei¬
zuführen, wobei etwa unrichtige Entscheidungen durch die UnVerantwortlichkeit
der Entscheidenden gedeckt werden und keine Berufung zulassen." Der Stener-
exekutor bestimmt demnach die Höhe der Steuer! Brschesky schreibt weiter:
„In der Mehrzahl der Gouvernements ist für die Erhebung der Steuern,
für ihre Aufbewahrung und für die Rechnungsführung keine bestimmte Ord¬
nung festgesetzt. Stenerbüchlein wurden an einzelnen Orten eingeführt, aber
die Zahlungen der Hofbesitzer werden entweder überhaupt nicht oder erst
lange nach der Zahlung eingetragen. Der Bauer weiß nicht, was er zu
zahlen hat, und kann sich auch nicht darüber ausweisen, ob und wie viel er
schon bezahlt hat. So ist er der Willkür der Gemeindebeamten preisgegeben.
Noch immer sehr häufige Unterschlagungen der Steuergelder durch die Dorf¬
beamten, unzeitgemäße Einlieferung dieser Gelder an die Rentämter und
die Unsicherheit, in der der Steuerzahler schwebt, ob er nicht das schou Ge¬
zahlte noch einmal werde zahlen müssen, das ist es, was den gegenwärtigen
Zustand charakterisiert." Natürlich greift der Steuererheber in der Zeit zu,
wo er beim Bauern, wenn nicht Geld, so doch Vorräte erwarten darf, also nach
der Ernte, ohne zu fragen, ob das, was er dem Manne übrig läßt, zu Nahrung
und Aussaat hinreichen wird. Der Landschaftshauptmann fühlt sich verpflichtet,
danach zu fragen, und so gerät der Dorfvorsteher zwischen zwei Mühlsteine,
wie folgende Geschichte zeigt, die Brschesky erzählt. „Der Landschaftshanpt-
mann befiehlt dem Dorfältesten angesichts der Notlage der Gemeinde, die
Steuererhebung nicht zu forcieren, sondern Nachsicht zu üben. Der Dorf¬
älteste verführt nach dieser Instruktion. Dann erscheint der Jsprawnik:
»Warum sind bis jetzt so wenig Steuern erhoben?« »Zu Befehl, der Herr
Landschaftshauptmann haben befohlen, Heuer weniger streng zu verfahren.«
»Was? Du hast zu thun, was ich anordne. Drei Tage Arrest, und daß
mir keine Kopeke fehlt!" »Zu Befehl.« Der Älteste brummt drei Tage und
preßt dann die geforderte Summe heraus. Hierauf kommt der Landschafts¬
hauptmann und erfährt, daß zur Deckung der Steuersumme so und so viel
Pferde und Kühe verkauft worden sind. Auf die Entschuldigung, das sei auf
Befehl des Jsprawnik geschehn, antwortet er dem Ältesten: »Ich bin deine
vorgesetzte Behörde, mir hast du zu gehorchen! Drei Tage Arrest, und daß
es mir nicht wieder vorkommt! Verstanden?« »Zu Befehl.«" Der vortreff¬
liche Bunge, dessen Lebensbild wir im ersten Bande des laufenden Jahrgangs
Seite 330 gezeichnet haben, gab als Hauptgrund, weshalb eine durchgreifende
Reform der Steuerverwaltung unmöglich sei, das Fehlen der erforderlichen
Geldmittel an. Daß auch die für eine solche Aufgabe geeignete» Männer


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 59, 1900, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341871_291076/550>, abgerufen am 28.09.2024.