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Die Grenzboten. Jg. 59, 1900, Viertes Vierteljahr.

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Reichskanzler und preußischer Ministerpräsident

Fürst Hohenlohe den kirchlichen Prätensionen an den Staat innerlich frei
gegenüber, und nie hat er in dieser Beziehung dem Staat etwas vergeben.
Er würde damit, auch wenn er in der Wahrung der staatlichen Rechte weniger
gewissenhaft gewesen wäre, als er es war, weder bei dem Kaiser noch bei der
Mehrheit seiner preußischen Ministerkollegen Glück gehabt haben. Man hat
aber niemals vernommen, das; er in dieser Richtung zu wirken auch nur den
Versuch gemacht hatte. Allerdings ist unter seinen Auspizien das Jesuitcn-
gesetz geändert und in Bezug auf einige Orden, die früher als den Jesuiten
verwandt galten, abgeschwächt worden. Für das Jcsuitengesetz selbst, dessen
unglückliche Fassung ohnehin auf allen Seiten, auch von deu Evangelischen
anerkannt wird, bedeutet diese Abschwächung sehr wenig oder nichts. Wenn
sie zu ihrer Zeit eine Konzession war, so ließ sie sich doch einigermaßen damit
motivieren, daß dadurch in den Kolonien gewisse praktische Schwierigkeiten
beseitigt wurden, die bei der löblichen Missionsthätigkeit der damals wieder
zugelassenen Orden in deu deutschen afrikanischen Kvloniegebieten auch vou
der Kolonialverwaltung als unbillig und in hohem Grade unerwünscht be¬
zeichnet worden waren. Wenn also Fürst Hohenlohe für diese Konzession ein¬
getreten ist, so eignet sich diese seine Stellungnahme nicht dazu, ihm einen
Borwurf daraus zu machen. Der Staat hat keinen Nachteil davon gehabt
und wird ihn nicht haben, da die Bundesregieruugeu nach wie vor die Zu¬
lassung neuer Niederlassungen dieser Orden in ihren Gebieten versagen können.
Ebensowenig wird die evangelische Kirche von der Einschränkung des Ordens¬
verbots betroffen. Sie ist stark genng, daß sie eine Hand voll Redempto-
risten oder Väter vom heiligen Geiste nicht zu fürchten braucht, und es wäre
ein töslimonwin xg.up6rrsti8 ohne gleichen, wenn sie wirklich Furcht vor ihnen
hätte. Anders wäre es mit der völligen Beseitigung des Jesuiteugcsetzes. Die
evangelische Mehrheit der Ratio" würde darin mit vollen: Recht einen Schlag
ins Gesicht sehen. Durch dieses kaudiuische Joch dürfen wir nicht gehn und
werden wir uicht gehn. Aber diese vom Reichstage leider wiederholt be¬
schlossene Aufhebung ist gerade unter dein Regime des Fürsten Hohenlohe bis
auf den heutigen Tag unausgeführt geblieben. Man erzählte sich in Neichs-
tagskreisen, daß Fürst Hohenlohe auch die Wiederzulassung des Ordens der
Schwestern vom heiligen Herzen Jesu gewünscht und befürwortet habe. Als
Grund habe er angegeben/daß alle Töchter der vornehmen Häuser des katho¬
lischen hohen Adels von den Sacrecoeur-Schwestern erzogen würden, und daß,
wenn sie nicht in einem Kloster dieser Schwestern ihre Erziehung bekommen
hätten, die jungen Damen keine Männer bekämen. Wohl glaublich; aber un
Grunde doch harmlos, wenn es nicht bloßer Scherz war. Bezeuhueud ist diese
Anekdote aber insofern, als Fürst Chlodwig an den Traditionen seines Hauses
mis eines der vornehmsten des vormals reichsunmittelbaren hohen Adels und
einem sehr lebhaften Standesgefühl festhält, was ihm auch nur ein ganz wasch¬
echter, liberaler Doktrinär verargen wird. In diesem Punkte ist Fürst Hohenlohe
nicht liberal, so wenig, wie irgend ein andrer Hohenlohe den Liberalismus
in der Verleugnung der alten Familientradition seines Hauses suchen wird.


Reichskanzler und preußischer Ministerpräsident

Fürst Hohenlohe den kirchlichen Prätensionen an den Staat innerlich frei
gegenüber, und nie hat er in dieser Beziehung dem Staat etwas vergeben.
Er würde damit, auch wenn er in der Wahrung der staatlichen Rechte weniger
gewissenhaft gewesen wäre, als er es war, weder bei dem Kaiser noch bei der
Mehrheit seiner preußischen Ministerkollegen Glück gehabt haben. Man hat
aber niemals vernommen, das; er in dieser Richtung zu wirken auch nur den
Versuch gemacht hatte. Allerdings ist unter seinen Auspizien das Jesuitcn-
gesetz geändert und in Bezug auf einige Orden, die früher als den Jesuiten
verwandt galten, abgeschwächt worden. Für das Jcsuitengesetz selbst, dessen
unglückliche Fassung ohnehin auf allen Seiten, auch von deu Evangelischen
anerkannt wird, bedeutet diese Abschwächung sehr wenig oder nichts. Wenn
sie zu ihrer Zeit eine Konzession war, so ließ sie sich doch einigermaßen damit
motivieren, daß dadurch in den Kolonien gewisse praktische Schwierigkeiten
beseitigt wurden, die bei der löblichen Missionsthätigkeit der damals wieder
zugelassenen Orden in deu deutschen afrikanischen Kvloniegebieten auch vou
der Kolonialverwaltung als unbillig und in hohem Grade unerwünscht be¬
zeichnet worden waren. Wenn also Fürst Hohenlohe für diese Konzession ein¬
getreten ist, so eignet sich diese seine Stellungnahme nicht dazu, ihm einen
Borwurf daraus zu machen. Der Staat hat keinen Nachteil davon gehabt
und wird ihn nicht haben, da die Bundesregieruugeu nach wie vor die Zu¬
lassung neuer Niederlassungen dieser Orden in ihren Gebieten versagen können.
Ebensowenig wird die evangelische Kirche von der Einschränkung des Ordens¬
verbots betroffen. Sie ist stark genng, daß sie eine Hand voll Redempto-
risten oder Väter vom heiligen Geiste nicht zu fürchten braucht, und es wäre
ein töslimonwin xg.up6rrsti8 ohne gleichen, wenn sie wirklich Furcht vor ihnen
hätte. Anders wäre es mit der völligen Beseitigung des Jesuiteugcsetzes. Die
evangelische Mehrheit der Ratio« würde darin mit vollen: Recht einen Schlag
ins Gesicht sehen. Durch dieses kaudiuische Joch dürfen wir nicht gehn und
werden wir uicht gehn. Aber diese vom Reichstage leider wiederholt be¬
schlossene Aufhebung ist gerade unter dein Regime des Fürsten Hohenlohe bis
auf den heutigen Tag unausgeführt geblieben. Man erzählte sich in Neichs-
tagskreisen, daß Fürst Hohenlohe auch die Wiederzulassung des Ordens der
Schwestern vom heiligen Herzen Jesu gewünscht und befürwortet habe. Als
Grund habe er angegeben/daß alle Töchter der vornehmen Häuser des katho¬
lischen hohen Adels von den Sacrecoeur-Schwestern erzogen würden, und daß,
wenn sie nicht in einem Kloster dieser Schwestern ihre Erziehung bekommen
hätten, die jungen Damen keine Männer bekämen. Wohl glaublich; aber un
Grunde doch harmlos, wenn es nicht bloßer Scherz war. Bezeuhueud ist diese
Anekdote aber insofern, als Fürst Chlodwig an den Traditionen seines Hauses
mis eines der vornehmsten des vormals reichsunmittelbaren hohen Adels und
einem sehr lebhaften Standesgefühl festhält, was ihm auch nur ein ganz wasch¬
echter, liberaler Doktrinär verargen wird. In diesem Punkte ist Fürst Hohenlohe
nicht liberal, so wenig, wie irgend ein andrer Hohenlohe den Liberalismus
in der Verleugnung der alten Familientradition seines Hauses suchen wird.


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[0237] Reichskanzler und preußischer Ministerpräsident Fürst Hohenlohe den kirchlichen Prätensionen an den Staat innerlich frei gegenüber, und nie hat er in dieser Beziehung dem Staat etwas vergeben. Er würde damit, auch wenn er in der Wahrung der staatlichen Rechte weniger gewissenhaft gewesen wäre, als er es war, weder bei dem Kaiser noch bei der Mehrheit seiner preußischen Ministerkollegen Glück gehabt haben. Man hat aber niemals vernommen, das; er in dieser Richtung zu wirken auch nur den Versuch gemacht hatte. Allerdings ist unter seinen Auspizien das Jesuitcn- gesetz geändert und in Bezug auf einige Orden, die früher als den Jesuiten verwandt galten, abgeschwächt worden. Für das Jcsuitengesetz selbst, dessen unglückliche Fassung ohnehin auf allen Seiten, auch von deu Evangelischen anerkannt wird, bedeutet diese Abschwächung sehr wenig oder nichts. Wenn sie zu ihrer Zeit eine Konzession war, so ließ sie sich doch einigermaßen damit motivieren, daß dadurch in den Kolonien gewisse praktische Schwierigkeiten beseitigt wurden, die bei der löblichen Missionsthätigkeit der damals wieder zugelassenen Orden in deu deutschen afrikanischen Kvloniegebieten auch vou der Kolonialverwaltung als unbillig und in hohem Grade unerwünscht be¬ zeichnet worden waren. Wenn also Fürst Hohenlohe für diese Konzession ein¬ getreten ist, so eignet sich diese seine Stellungnahme nicht dazu, ihm einen Borwurf daraus zu machen. Der Staat hat keinen Nachteil davon gehabt und wird ihn nicht haben, da die Bundesregieruugeu nach wie vor die Zu¬ lassung neuer Niederlassungen dieser Orden in ihren Gebieten versagen können. Ebensowenig wird die evangelische Kirche von der Einschränkung des Ordens¬ verbots betroffen. Sie ist stark genng, daß sie eine Hand voll Redempto- risten oder Väter vom heiligen Geiste nicht zu fürchten braucht, und es wäre ein töslimonwin xg.up6rrsti8 ohne gleichen, wenn sie wirklich Furcht vor ihnen hätte. Anders wäre es mit der völligen Beseitigung des Jesuiteugcsetzes. Die evangelische Mehrheit der Ratio« würde darin mit vollen: Recht einen Schlag ins Gesicht sehen. Durch dieses kaudiuische Joch dürfen wir nicht gehn und werden wir uicht gehn. Aber diese vom Reichstage leider wiederholt be¬ schlossene Aufhebung ist gerade unter dein Regime des Fürsten Hohenlohe bis auf den heutigen Tag unausgeführt geblieben. Man erzählte sich in Neichs- tagskreisen, daß Fürst Hohenlohe auch die Wiederzulassung des Ordens der Schwestern vom heiligen Herzen Jesu gewünscht und befürwortet habe. Als Grund habe er angegeben/daß alle Töchter der vornehmen Häuser des katho¬ lischen hohen Adels von den Sacrecoeur-Schwestern erzogen würden, und daß, wenn sie nicht in einem Kloster dieser Schwestern ihre Erziehung bekommen hätten, die jungen Damen keine Männer bekämen. Wohl glaublich; aber un Grunde doch harmlos, wenn es nicht bloßer Scherz war. Bezeuhueud ist diese Anekdote aber insofern, als Fürst Chlodwig an den Traditionen seines Hauses mis eines der vornehmsten des vormals reichsunmittelbaren hohen Adels und einem sehr lebhaften Standesgefühl festhält, was ihm auch nur ein ganz wasch¬ echter, liberaler Doktrinär verargen wird. In diesem Punkte ist Fürst Hohenlohe nicht liberal, so wenig, wie irgend ein andrer Hohenlohe den Liberalismus in der Verleugnung der alten Familientradition seines Hauses suchen wird.

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 59, 1900, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341871_291076/237>, abgerufen am 26.06.2024.