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Die Grenzboten. Jg. 59, 1900, Viertes Vierteljahr.

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Reichskanzler und preußischer Ministerpräsident

Regierung unmittelbar durch Gottes Hand aufgelegt, durch Geburt und zu
seiner Zeit dnrch die den Regierungsantritt veranlassenden Fügungen. Fürst
Hohenlohe aber war in seinem sechsnndsiebzigsten Jahre vor die Entscheidung
gestellt, ob er die gewaltigen Ansprüche, die diese vom Kaiser ihm angetragne
Stellung ni ihn machte, auf sich nehmen wollte und durste oder nicht. Das
erforderte einen Entschluß, bei dem auch ein jüngerer Staatsmann, sogar ein
ehrgeiziger und selbstbewußter, wohl zittern und zagen darf. Daß Fürst
Hohenlohe, der sich in Straßburg um seinem Platze und sehr wohl gefühlt
hatte, diesen Entschluß ohne Zaudern und mit voller Erkenntnis seiner Trag¬
weite gefaßt hat, war eine That. Eine That, die vollen Respekt verdient und
auch gefunden hat. Allerdings wird man zugeben müssen, daß auch die Ab¬
lehnung schwer gewesen sein würde. Hat der Kaiser einmal eine Persönlich¬
keit für ein hohes Staatsamt ausersehen, so ist es schwer, ihm zu merlan.
Er fordert die Annahme als selbstverständlich. Gründe der Bequemlichkeit,
der Zaghaftigkeit, der Bescheidenheit läßt der Kaiser nicht gelten. Er zwingt
die von ihn, Berufnen mit eiserner Klammer, mit unbeugsamen Willen in das
Joch des ihnen zugedachten Amts hinein, und ein Ringen mit dem Kaiser ist
in solchem Falle eine schwere Sache, bei der es um Sein oder Nichtsein geht.
Caprivi hatte sich seiner Zeit bis muss Blut gewehrt, Bismarcks Nachfolger
zu werden. Es half ihm nichts, der Kaiser befahl ihm direkt, das Amt zu
übernehmen, und er mußte gehorchen, schon weil er Soldat war. Aber wenn
auch Fürst Hohenlohe nicht Soldat war, so war er doch Beamter. Auch das
Beamtenverhältnis bindet dem Kaiser gegenüber bis zu dem Punkte, wo der
Gehorsam direkt gegen Ehre und Gewissen geht. Genug, Fürst Hohenlohe
besann sich uicht lange. Er nahm an und wurde Reichskanzler und Minister-
Präsident. Das hat ihm der Kaiser allezeit hoch angerechnet. Auch die Ge¬
schichte wird dem Fürsten Hohenlohe dieses tapfere Pflichtbewußtsein ins Kredit
schreiben.

Damals war der Minister von Boetticher Staatssekretär des Innern und
zugleich Vizepräsident des Staatsministeriums. Seine Geschäftsgewaudtheit
und Arbeitskraft haben dem Fürsten Hohenlohe auf beiden Gebieten der diesem
aufgehalsten neuen Wirksamkeit große Dienste geleistet und ihm seiue Aufgabe
wesentlich erleichtert. Allein in dem vollen Umfange, wie Herr von Bülow
die auswärtigen Angelegenheiten auf seine Schulteru nahm, konnte Herr von
Boetticher weder die innere Reichspolitik noch die Leitung des Staatsmini¬
steriums dem greise" Vorgesetzten abnehmen. Das ergab sich aus der Natur
dieser Geschäfte, und das entsprach auch keineswegs den Wünschen des Fürsten.
Dazu hatte er in Bayern, als Botschafter in Paris und als Statthalter zuviel
bedeutet, zuviel selbständig gewirkt, verwaltet, regiert.

Fürst Hohenlohe griff also in die Geschäfte ein. Er hatte in dem Ge¬
heimrat von Wilmowski einen seiner Aufgabe gewachsenen vortragenden Rat
gefunden, der ihm die einzelnen Sachen, in denen der Kanzler eine Entscheidung
z" treffen hatte, mit Fleiß, Sorgfalt, Sachkenntnis und Takt vortrug und ihn


Reichskanzler und preußischer Ministerpräsident

Regierung unmittelbar durch Gottes Hand aufgelegt, durch Geburt und zu
seiner Zeit dnrch die den Regierungsantritt veranlassenden Fügungen. Fürst
Hohenlohe aber war in seinem sechsnndsiebzigsten Jahre vor die Entscheidung
gestellt, ob er die gewaltigen Ansprüche, die diese vom Kaiser ihm angetragne
Stellung ni ihn machte, auf sich nehmen wollte und durste oder nicht. Das
erforderte einen Entschluß, bei dem auch ein jüngerer Staatsmann, sogar ein
ehrgeiziger und selbstbewußter, wohl zittern und zagen darf. Daß Fürst
Hohenlohe, der sich in Straßburg um seinem Platze und sehr wohl gefühlt
hatte, diesen Entschluß ohne Zaudern und mit voller Erkenntnis seiner Trag¬
weite gefaßt hat, war eine That. Eine That, die vollen Respekt verdient und
auch gefunden hat. Allerdings wird man zugeben müssen, daß auch die Ab¬
lehnung schwer gewesen sein würde. Hat der Kaiser einmal eine Persönlich¬
keit für ein hohes Staatsamt ausersehen, so ist es schwer, ihm zu merlan.
Er fordert die Annahme als selbstverständlich. Gründe der Bequemlichkeit,
der Zaghaftigkeit, der Bescheidenheit läßt der Kaiser nicht gelten. Er zwingt
die von ihn, Berufnen mit eiserner Klammer, mit unbeugsamen Willen in das
Joch des ihnen zugedachten Amts hinein, und ein Ringen mit dem Kaiser ist
in solchem Falle eine schwere Sache, bei der es um Sein oder Nichtsein geht.
Caprivi hatte sich seiner Zeit bis muss Blut gewehrt, Bismarcks Nachfolger
zu werden. Es half ihm nichts, der Kaiser befahl ihm direkt, das Amt zu
übernehmen, und er mußte gehorchen, schon weil er Soldat war. Aber wenn
auch Fürst Hohenlohe nicht Soldat war, so war er doch Beamter. Auch das
Beamtenverhältnis bindet dem Kaiser gegenüber bis zu dem Punkte, wo der
Gehorsam direkt gegen Ehre und Gewissen geht. Genug, Fürst Hohenlohe
besann sich uicht lange. Er nahm an und wurde Reichskanzler und Minister-
Präsident. Das hat ihm der Kaiser allezeit hoch angerechnet. Auch die Ge¬
schichte wird dem Fürsten Hohenlohe dieses tapfere Pflichtbewußtsein ins Kredit
schreiben.

Damals war der Minister von Boetticher Staatssekretär des Innern und
zugleich Vizepräsident des Staatsministeriums. Seine Geschäftsgewaudtheit
und Arbeitskraft haben dem Fürsten Hohenlohe auf beiden Gebieten der diesem
aufgehalsten neuen Wirksamkeit große Dienste geleistet und ihm seiue Aufgabe
wesentlich erleichtert. Allein in dem vollen Umfange, wie Herr von Bülow
die auswärtigen Angelegenheiten auf seine Schulteru nahm, konnte Herr von
Boetticher weder die innere Reichspolitik noch die Leitung des Staatsmini¬
steriums dem greise» Vorgesetzten abnehmen. Das ergab sich aus der Natur
dieser Geschäfte, und das entsprach auch keineswegs den Wünschen des Fürsten.
Dazu hatte er in Bayern, als Botschafter in Paris und als Statthalter zuviel
bedeutet, zuviel selbständig gewirkt, verwaltet, regiert.

Fürst Hohenlohe griff also in die Geschäfte ein. Er hatte in dem Ge¬
heimrat von Wilmowski einen seiner Aufgabe gewachsenen vortragenden Rat
gefunden, der ihm die einzelnen Sachen, in denen der Kanzler eine Entscheidung
z» treffen hatte, mit Fleiß, Sorgfalt, Sachkenntnis und Takt vortrug und ihn


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[0231] Reichskanzler und preußischer Ministerpräsident Regierung unmittelbar durch Gottes Hand aufgelegt, durch Geburt und zu seiner Zeit dnrch die den Regierungsantritt veranlassenden Fügungen. Fürst Hohenlohe aber war in seinem sechsnndsiebzigsten Jahre vor die Entscheidung gestellt, ob er die gewaltigen Ansprüche, die diese vom Kaiser ihm angetragne Stellung ni ihn machte, auf sich nehmen wollte und durste oder nicht. Das erforderte einen Entschluß, bei dem auch ein jüngerer Staatsmann, sogar ein ehrgeiziger und selbstbewußter, wohl zittern und zagen darf. Daß Fürst Hohenlohe, der sich in Straßburg um seinem Platze und sehr wohl gefühlt hatte, diesen Entschluß ohne Zaudern und mit voller Erkenntnis seiner Trag¬ weite gefaßt hat, war eine That. Eine That, die vollen Respekt verdient und auch gefunden hat. Allerdings wird man zugeben müssen, daß auch die Ab¬ lehnung schwer gewesen sein würde. Hat der Kaiser einmal eine Persönlich¬ keit für ein hohes Staatsamt ausersehen, so ist es schwer, ihm zu merlan. Er fordert die Annahme als selbstverständlich. Gründe der Bequemlichkeit, der Zaghaftigkeit, der Bescheidenheit läßt der Kaiser nicht gelten. Er zwingt die von ihn, Berufnen mit eiserner Klammer, mit unbeugsamen Willen in das Joch des ihnen zugedachten Amts hinein, und ein Ringen mit dem Kaiser ist in solchem Falle eine schwere Sache, bei der es um Sein oder Nichtsein geht. Caprivi hatte sich seiner Zeit bis muss Blut gewehrt, Bismarcks Nachfolger zu werden. Es half ihm nichts, der Kaiser befahl ihm direkt, das Amt zu übernehmen, und er mußte gehorchen, schon weil er Soldat war. Aber wenn auch Fürst Hohenlohe nicht Soldat war, so war er doch Beamter. Auch das Beamtenverhältnis bindet dem Kaiser gegenüber bis zu dem Punkte, wo der Gehorsam direkt gegen Ehre und Gewissen geht. Genug, Fürst Hohenlohe besann sich uicht lange. Er nahm an und wurde Reichskanzler und Minister- Präsident. Das hat ihm der Kaiser allezeit hoch angerechnet. Auch die Ge¬ schichte wird dem Fürsten Hohenlohe dieses tapfere Pflichtbewußtsein ins Kredit schreiben. Damals war der Minister von Boetticher Staatssekretär des Innern und zugleich Vizepräsident des Staatsministeriums. Seine Geschäftsgewaudtheit und Arbeitskraft haben dem Fürsten Hohenlohe auf beiden Gebieten der diesem aufgehalsten neuen Wirksamkeit große Dienste geleistet und ihm seiue Aufgabe wesentlich erleichtert. Allein in dem vollen Umfange, wie Herr von Bülow die auswärtigen Angelegenheiten auf seine Schulteru nahm, konnte Herr von Boetticher weder die innere Reichspolitik noch die Leitung des Staatsmini¬ steriums dem greise» Vorgesetzten abnehmen. Das ergab sich aus der Natur dieser Geschäfte, und das entsprach auch keineswegs den Wünschen des Fürsten. Dazu hatte er in Bayern, als Botschafter in Paris und als Statthalter zuviel bedeutet, zuviel selbständig gewirkt, verwaltet, regiert. Fürst Hohenlohe griff also in die Geschäfte ein. Er hatte in dem Ge¬ heimrat von Wilmowski einen seiner Aufgabe gewachsenen vortragenden Rat gefunden, der ihm die einzelnen Sachen, in denen der Kanzler eine Entscheidung z» treffen hatte, mit Fleiß, Sorgfalt, Sachkenntnis und Takt vortrug und ihn

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 59, 1900, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341871_291076/231>, abgerufen am 26.06.2024.