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Die Grenzboten. Jg. 59, 1900, Zweites Vierteljahr.

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Maßgebliches und Unmaßgebliches

eine Vorlesung belegt, aber sehr unregelmäßig besucht, daß er vielleicht gnr nicht
im Auditorium erscheint. Nur die äußerste Grenze, bis zu der der "vage, un¬
regelmäßige Besuch" gelangt ist, wollen wir durch ein drastisches Beispiel be¬
zeichnen: An einer der Thüren zum größten Hörsaal der Leipziger Universität war
im Februar noch folgender Anschlag zu lesen: Da sich mehrere meiner Zuhörer
darüber beschwert haben, daß es ihnen nicht möglich sei, geeignete Plätze zu finden,
so bitte ich alle inskribierten(I) Hörer die von ihnen gewählten oder zu
Wählende" Plätze durch ihre Karten zu belegen. Zugleich bitte ich dringend,
diese Belegungen streng respektieren zu wollen.


(gez.) W. Wundt

Was hier gesperrt gedruckt ist, ist dort unterstriche". Dieser Anschlag sagt
doch genug; eiues Kommentars bedars er wohl nicht. (In dem vorliegenden Falle
handelt es sich um die Privatvorlesung über Völkerpsychologie.) Daß sich Hörer¬
scheinloses Publikum in die Auditorien drängt, ist eine Erscheinung, die alle be¬
rühmten Professoren aus eigner Erfahrung keimen. Wir habe" noch nicht gehört,
daß die Verwaltungen diese Erscheinung durch die Einführung schulmäßiger Ord¬
nungen zu bannen gesucht hätten, und wen" man den: Publikum gegenüber diese
allerdings recht weitgehende Rücksicht walten läßt, sollen dann die eingeschriebnen
Hörer einer strengern Behandlung unterworfen werden?

Wir sind überzeugt, eine Änderung in der Art der Honorarentrichtung würde
denn einen recht günstigen Einfluß auf den Vorlesungsbesuch durch die Studenten
ausüben, wenn man sich a" maßgebender Stelle entschließen könnte, den gegenwärtig
üblichen Zahlungsmodus durch Zahlung eines Fixums im Semester an die Uni¬
versitätskasse zu ersetzen. Das Fixum dürfte aber nicht zu hoch gegriffen sein; dann
wäre mancher weniger bemittelte Student i" der Lage, auch die Vorlesunge" zu
hören, deren Besuch er sich heute versagen muß, weil er einen gewissen Houorarbetrag
uicht überschreiten darf, und weil er es vor seinem Gewisse" "icht verantworte"
kann, eine Privatvorlesnng zu höre", die er "icht bezahlt hat, zu "Schlute"," wie
der tsrillinus teennious lautet.

"Zweitens, so fährt Pnulsen i" seiner Beweisführung fort, der Lehrer fühlt
sich durch ihre Leistungen diesen Hörern zur Gegenleistung verpflichtet; und zu¬
gleich ist von der Art seiner Gegenleistung für die Folge sein Einkommen in einigem
Maße abhängig: ein doppelter Sporn, sein bestes zu thun. Es scheint mir nicht
dem mindesten Zweifel zu unterliegen: würde die Honorarzahlung abgeschafft und
durch vermehrtes Gehalt ersetzt, so würde in demselben Augenblick eine starke
Tendenz sich geltend macheu, die Arbeitsleistung quantitativ und qualitativ zu ver¬
mindern, d. h. die Professur nach Möglichkeit in eine Sinekure zu verwandeln,
etwa mit Hilfe von Vikaren. . . . Von dieser Tendenz der menschlichen Natur, für
eine bestimmte Leistung mit dem zulässig geringsten Maß von Gegenleistung aus¬
zukommen, würde anch die deutsche Professorennatur keine Ausnahme machen. Die
notwendige Folge wäre dann: verstärkte Aufsicht und Kontrolle. Auch in dieser
Hinsicht ist also die Honorarzahlung ein Schutz der Freiheit."

Wir haben eine bessere Meinung von der große" Mehrzahl der deutsche"
Uuiversitätsdozeuteu: Gewiß wird jeder bestrebt sein, ein möglichst hohes Einkommen
zu erreichen -- wer wäre das nicht! --, aber daß sie die Tendenz hätten, quan¬
titativ und qualitativ weniger zu leisten, wenn sie statt der Honorare einen festen
Gehalt bekämen, das müssen wir bezweifeln. Man müßte ja sonst von den deutschen
Reichs- und Staatsbeamten glauben, daß bei diesen die gerügte Tendenz hervortrete,
denn diese sind durchweg auf festen Gehalt gestellt.

Professor Paulsen fährt in seiner Beweisführung fort: "Sie ist es endlich


Maßgebliches und Unmaßgebliches

eine Vorlesung belegt, aber sehr unregelmäßig besucht, daß er vielleicht gnr nicht
im Auditorium erscheint. Nur die äußerste Grenze, bis zu der der „vage, un¬
regelmäßige Besuch" gelangt ist, wollen wir durch ein drastisches Beispiel be¬
zeichnen: An einer der Thüren zum größten Hörsaal der Leipziger Universität war
im Februar noch folgender Anschlag zu lesen: Da sich mehrere meiner Zuhörer
darüber beschwert haben, daß es ihnen nicht möglich sei, geeignete Plätze zu finden,
so bitte ich alle inskribierten(I) Hörer die von ihnen gewählten oder zu
Wählende» Plätze durch ihre Karten zu belegen. Zugleich bitte ich dringend,
diese Belegungen streng respektieren zu wollen.


(gez.) W. Wundt

Was hier gesperrt gedruckt ist, ist dort unterstriche». Dieser Anschlag sagt
doch genug; eiues Kommentars bedars er wohl nicht. (In dem vorliegenden Falle
handelt es sich um die Privatvorlesung über Völkerpsychologie.) Daß sich Hörer¬
scheinloses Publikum in die Auditorien drängt, ist eine Erscheinung, die alle be¬
rühmten Professoren aus eigner Erfahrung keimen. Wir habe» noch nicht gehört,
daß die Verwaltungen diese Erscheinung durch die Einführung schulmäßiger Ord¬
nungen zu bannen gesucht hätten, und wen» man den: Publikum gegenüber diese
allerdings recht weitgehende Rücksicht walten läßt, sollen dann die eingeschriebnen
Hörer einer strengern Behandlung unterworfen werden?

Wir sind überzeugt, eine Änderung in der Art der Honorarentrichtung würde
denn einen recht günstigen Einfluß auf den Vorlesungsbesuch durch die Studenten
ausüben, wenn man sich a» maßgebender Stelle entschließen könnte, den gegenwärtig
üblichen Zahlungsmodus durch Zahlung eines Fixums im Semester an die Uni¬
versitätskasse zu ersetzen. Das Fixum dürfte aber nicht zu hoch gegriffen sein; dann
wäre mancher weniger bemittelte Student i» der Lage, auch die Vorlesunge» zu
hören, deren Besuch er sich heute versagen muß, weil er einen gewissen Houorarbetrag
uicht überschreiten darf, und weil er es vor seinem Gewisse» »icht verantworte»
kann, eine Privatvorlesnng zu höre», die er »icht bezahlt hat, zu „Schlute»," wie
der tsrillinus teennious lautet.

„Zweitens, so fährt Pnulsen i» seiner Beweisführung fort, der Lehrer fühlt
sich durch ihre Leistungen diesen Hörern zur Gegenleistung verpflichtet; und zu¬
gleich ist von der Art seiner Gegenleistung für die Folge sein Einkommen in einigem
Maße abhängig: ein doppelter Sporn, sein bestes zu thun. Es scheint mir nicht
dem mindesten Zweifel zu unterliegen: würde die Honorarzahlung abgeschafft und
durch vermehrtes Gehalt ersetzt, so würde in demselben Augenblick eine starke
Tendenz sich geltend macheu, die Arbeitsleistung quantitativ und qualitativ zu ver¬
mindern, d. h. die Professur nach Möglichkeit in eine Sinekure zu verwandeln,
etwa mit Hilfe von Vikaren. . . . Von dieser Tendenz der menschlichen Natur, für
eine bestimmte Leistung mit dem zulässig geringsten Maß von Gegenleistung aus¬
zukommen, würde anch die deutsche Professorennatur keine Ausnahme machen. Die
notwendige Folge wäre dann: verstärkte Aufsicht und Kontrolle. Auch in dieser
Hinsicht ist also die Honorarzahlung ein Schutz der Freiheit."

Wir haben eine bessere Meinung von der große» Mehrzahl der deutsche»
Uuiversitätsdozeuteu: Gewiß wird jeder bestrebt sein, ein möglichst hohes Einkommen
zu erreichen — wer wäre das nicht! —, aber daß sie die Tendenz hätten, quan¬
titativ und qualitativ weniger zu leisten, wenn sie statt der Honorare einen festen
Gehalt bekämen, das müssen wir bezweifeln. Man müßte ja sonst von den deutschen
Reichs- und Staatsbeamten glauben, daß bei diesen die gerügte Tendenz hervortrete,
denn diese sind durchweg auf festen Gehalt gestellt.

Professor Paulsen fährt in seiner Beweisführung fort: „Sie ist es endlich


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[0655] Maßgebliches und Unmaßgebliches eine Vorlesung belegt, aber sehr unregelmäßig besucht, daß er vielleicht gnr nicht im Auditorium erscheint. Nur die äußerste Grenze, bis zu der der „vage, un¬ regelmäßige Besuch" gelangt ist, wollen wir durch ein drastisches Beispiel be¬ zeichnen: An einer der Thüren zum größten Hörsaal der Leipziger Universität war im Februar noch folgender Anschlag zu lesen: Da sich mehrere meiner Zuhörer darüber beschwert haben, daß es ihnen nicht möglich sei, geeignete Plätze zu finden, so bitte ich alle inskribierten(I) Hörer die von ihnen gewählten oder zu Wählende» Plätze durch ihre Karten zu belegen. Zugleich bitte ich dringend, diese Belegungen streng respektieren zu wollen. (gez.) W. Wundt Was hier gesperrt gedruckt ist, ist dort unterstriche». Dieser Anschlag sagt doch genug; eiues Kommentars bedars er wohl nicht. (In dem vorliegenden Falle handelt es sich um die Privatvorlesung über Völkerpsychologie.) Daß sich Hörer¬ scheinloses Publikum in die Auditorien drängt, ist eine Erscheinung, die alle be¬ rühmten Professoren aus eigner Erfahrung keimen. Wir habe» noch nicht gehört, daß die Verwaltungen diese Erscheinung durch die Einführung schulmäßiger Ord¬ nungen zu bannen gesucht hätten, und wen» man den: Publikum gegenüber diese allerdings recht weitgehende Rücksicht walten läßt, sollen dann die eingeschriebnen Hörer einer strengern Behandlung unterworfen werden? Wir sind überzeugt, eine Änderung in der Art der Honorarentrichtung würde denn einen recht günstigen Einfluß auf den Vorlesungsbesuch durch die Studenten ausüben, wenn man sich a» maßgebender Stelle entschließen könnte, den gegenwärtig üblichen Zahlungsmodus durch Zahlung eines Fixums im Semester an die Uni¬ versitätskasse zu ersetzen. Das Fixum dürfte aber nicht zu hoch gegriffen sein; dann wäre mancher weniger bemittelte Student i» der Lage, auch die Vorlesunge» zu hören, deren Besuch er sich heute versagen muß, weil er einen gewissen Houorarbetrag uicht überschreiten darf, und weil er es vor seinem Gewisse» »icht verantworte» kann, eine Privatvorlesnng zu höre», die er »icht bezahlt hat, zu „Schlute»," wie der tsrillinus teennious lautet. „Zweitens, so fährt Pnulsen i» seiner Beweisführung fort, der Lehrer fühlt sich durch ihre Leistungen diesen Hörern zur Gegenleistung verpflichtet; und zu¬ gleich ist von der Art seiner Gegenleistung für die Folge sein Einkommen in einigem Maße abhängig: ein doppelter Sporn, sein bestes zu thun. Es scheint mir nicht dem mindesten Zweifel zu unterliegen: würde die Honorarzahlung abgeschafft und durch vermehrtes Gehalt ersetzt, so würde in demselben Augenblick eine starke Tendenz sich geltend macheu, die Arbeitsleistung quantitativ und qualitativ zu ver¬ mindern, d. h. die Professur nach Möglichkeit in eine Sinekure zu verwandeln, etwa mit Hilfe von Vikaren. . . . Von dieser Tendenz der menschlichen Natur, für eine bestimmte Leistung mit dem zulässig geringsten Maß von Gegenleistung aus¬ zukommen, würde anch die deutsche Professorennatur keine Ausnahme machen. Die notwendige Folge wäre dann: verstärkte Aufsicht und Kontrolle. Auch in dieser Hinsicht ist also die Honorarzahlung ein Schutz der Freiheit." Wir haben eine bessere Meinung von der große» Mehrzahl der deutsche» Uuiversitätsdozeuteu: Gewiß wird jeder bestrebt sein, ein möglichst hohes Einkommen zu erreichen — wer wäre das nicht! —, aber daß sie die Tendenz hätten, quan¬ titativ und qualitativ weniger zu leisten, wenn sie statt der Honorare einen festen Gehalt bekämen, das müssen wir bezweifeln. Man müßte ja sonst von den deutschen Reichs- und Staatsbeamten glauben, daß bei diesen die gerügte Tendenz hervortrete, denn diese sind durchweg auf festen Gehalt gestellt. Professor Paulsen fährt in seiner Beweisführung fort: „Sie ist es endlich

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 59, 1900, Zweites Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341871_290410/655>, abgerufen am 03.07.2024.