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Die Grenzboten. Jg. 59, 1900, Zweites Vierteljahr.

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Maßgebliches und Unmaßgebliches

drittens noch insofern, als sie den Universitätslehrer in seinein Einkommen von der
Regierung in einem gewissen Grube unabhängig macht; er würde ganz Beamter,
wenn er ganz auf Gehalt gestellt wäre. Die Honorarzcchluug ist demnach eine für
die Erhaltung des alten freie" Charakters der deutschen Universität durchaus
wesentliche Einrichtung. Ihre Aufhebung würde die Tendenz haben, die Universität
in eine bureaukratisch verwaltete Fachschule mit festen Lehr- und Lernordnnngen
umzuwandeln. Das wäre aber das Ende der Universität in deutschem Sinne."

Der Glaube, ein Professor sei infolge des Honorars in seinein Einkommen von
der Negierung bis zu einem gewissen Grade unabhängig, ist wohl nicht richtig:
gerade infolge dieser Einrichtung ist er abhängiger von der Negierung. Es ist
doch ohne weiteres klar, daß die Regierung einem Professor das Honorar dadurch
leicht schmälern kann, daß sie ihm einen Konkurrenten zur Seite stellt! Der Pro¬
fessor wäre der Regierung gegenüber viel unabhängiger in seinem Einkommen, wenn
er auf einen in feiner Höhe und seinem Wachstum fest bestimmten (einklagbaren)
Gehalt Anspruch hätte. Wir können übrigens nicht verstehn, weshalb gerade dieser
Umstand zur Beweisführung herangezogen wird; hat in Preußen die Wissenschaft
und ihre Lehre, um frei und unabhängig zu sein, nicht einen viel wirksamern Schutz
in der bekannten Bestimmung der Verfassungsurkunde?

Also die Art der heutigen Hvnorarzahlnng könnte beseitigt werden, ohne die
Lehr- und Lernfreiheit nnr irgendwie zu beeinträchtigen; sie müßte abgeschafft werden
im Interesse einer gerechten und gleichen Behandlung aller Staatsbeamten. Damit
kommen wir zu dem wichtigsten Grunde, der für die Beseitigung der Honorarzcihluug
in der Weise, wie sie heute üblich ist, beigebracht werden kann. Professor Bücher in
Leipzig hat sich in seiner Vorlesung über Finanzwissenschnft (Wintersemester 1898/99)
entschieden gegen die gebräuchliche Honorarcntrichtuug ausgesprochen, mit der Be¬
gründung, daß sie ein Überrest mittelalterlichen Gebührenwesens sei und den An¬
forderungen der Gerechtigkeit und Billigkeit nicht entspreche; denn, so meinte er,
den letzten Puukt erläuternd, die Professoren kämen ebenso in Mode wie der
Schnitt von Kleidungsstücken; alles belege dann bei diesem Professor, während bei
einem andern doch ebensoviel zu lernen sei. Daß nicht etwa jemand glaube, diese
Behauptung entspränge einer mißgünstigen neidischen Stimmung Büchers gegenüber
seinen glücklichern Kollegen, so heben wir hervor, daß seine Vorlesungen zu deu
besuchtesten der Leipziger Universität gehören.

Wenn ein Professor "Mode wird," so könnte ein Freund der heutigen Art
der Houorarentrichtuug entgegnen, dann verdankt er das der Güte seines Vortrags,
der Vorzüglichkeit seiner Leistungen, und darum ist eine besonders hohe Gegen¬
leistung in Gestalt eines großen Honorars gerechtfertigt. Das könnte man gelten
lassen, wenn die Größe des Honorars allein von der Vorzüglichkeit der Leistungen
abhinge; aber es sind noch andre, zufällige Umstände, die die Größe des Honorars
in hohem Maße mitbestimmen. Zu diesen Umständen gehören die Größe der Uni¬
versität, der Gegenstand des Vortrags, der Zeitgeist u. a. Ein berühmter Professor,
der z. B. in Halle Staatswissenschaften lehrt, wird uicht dieselben Einnahmen an
Honorar haben können, wie ein ebenso berühmter, genau dasselbe leistender Pro¬
fessor an der Universität zu Berlin.

Ferner wird ein Professor, der über die Theorie der kontinuierlichen Trcms-
formationsgruppen liest, niemals denselben Zulauf haben, wie ein andrer Professor
an derselben Universität, der über Völkerpsychologie liest; der Mathematikprofessvr
wird selbst dann geringern Zulauf haben, wenn er in seinem Fache noch vorzüg¬
licheres zu leisten imstande wäre, als der Philosophieprofessor in dem seinen. Wenn
schließlich Schopenhauer etwa zwei Menschenalter später seine Vorlesungen in Berlin
hätte halten können, als es thatsächlich der Fall war, er würde dann wohl nicht


Maßgebliches und Unmaßgebliches

drittens noch insofern, als sie den Universitätslehrer in seinein Einkommen von der
Regierung in einem gewissen Grube unabhängig macht; er würde ganz Beamter,
wenn er ganz auf Gehalt gestellt wäre. Die Honorarzcchluug ist demnach eine für
die Erhaltung des alten freie» Charakters der deutschen Universität durchaus
wesentliche Einrichtung. Ihre Aufhebung würde die Tendenz haben, die Universität
in eine bureaukratisch verwaltete Fachschule mit festen Lehr- und Lernordnnngen
umzuwandeln. Das wäre aber das Ende der Universität in deutschem Sinne."

Der Glaube, ein Professor sei infolge des Honorars in seinein Einkommen von
der Negierung bis zu einem gewissen Grade unabhängig, ist wohl nicht richtig:
gerade infolge dieser Einrichtung ist er abhängiger von der Negierung. Es ist
doch ohne weiteres klar, daß die Regierung einem Professor das Honorar dadurch
leicht schmälern kann, daß sie ihm einen Konkurrenten zur Seite stellt! Der Pro¬
fessor wäre der Regierung gegenüber viel unabhängiger in seinem Einkommen, wenn
er auf einen in feiner Höhe und seinem Wachstum fest bestimmten (einklagbaren)
Gehalt Anspruch hätte. Wir können übrigens nicht verstehn, weshalb gerade dieser
Umstand zur Beweisführung herangezogen wird; hat in Preußen die Wissenschaft
und ihre Lehre, um frei und unabhängig zu sein, nicht einen viel wirksamern Schutz
in der bekannten Bestimmung der Verfassungsurkunde?

Also die Art der heutigen Hvnorarzahlnng könnte beseitigt werden, ohne die
Lehr- und Lernfreiheit nnr irgendwie zu beeinträchtigen; sie müßte abgeschafft werden
im Interesse einer gerechten und gleichen Behandlung aller Staatsbeamten. Damit
kommen wir zu dem wichtigsten Grunde, der für die Beseitigung der Honorarzcihluug
in der Weise, wie sie heute üblich ist, beigebracht werden kann. Professor Bücher in
Leipzig hat sich in seiner Vorlesung über Finanzwissenschnft (Wintersemester 1898/99)
entschieden gegen die gebräuchliche Honorarcntrichtuug ausgesprochen, mit der Be¬
gründung, daß sie ein Überrest mittelalterlichen Gebührenwesens sei und den An¬
forderungen der Gerechtigkeit und Billigkeit nicht entspreche; denn, so meinte er,
den letzten Puukt erläuternd, die Professoren kämen ebenso in Mode wie der
Schnitt von Kleidungsstücken; alles belege dann bei diesem Professor, während bei
einem andern doch ebensoviel zu lernen sei. Daß nicht etwa jemand glaube, diese
Behauptung entspränge einer mißgünstigen neidischen Stimmung Büchers gegenüber
seinen glücklichern Kollegen, so heben wir hervor, daß seine Vorlesungen zu deu
besuchtesten der Leipziger Universität gehören.

Wenn ein Professor „Mode wird," so könnte ein Freund der heutigen Art
der Houorarentrichtuug entgegnen, dann verdankt er das der Güte seines Vortrags,
der Vorzüglichkeit seiner Leistungen, und darum ist eine besonders hohe Gegen¬
leistung in Gestalt eines großen Honorars gerechtfertigt. Das könnte man gelten
lassen, wenn die Größe des Honorars allein von der Vorzüglichkeit der Leistungen
abhinge; aber es sind noch andre, zufällige Umstände, die die Größe des Honorars
in hohem Maße mitbestimmen. Zu diesen Umständen gehören die Größe der Uni¬
versität, der Gegenstand des Vortrags, der Zeitgeist u. a. Ein berühmter Professor,
der z. B. in Halle Staatswissenschaften lehrt, wird uicht dieselben Einnahmen an
Honorar haben können, wie ein ebenso berühmter, genau dasselbe leistender Pro¬
fessor an der Universität zu Berlin.

Ferner wird ein Professor, der über die Theorie der kontinuierlichen Trcms-
formationsgruppen liest, niemals denselben Zulauf haben, wie ein andrer Professor
an derselben Universität, der über Völkerpsychologie liest; der Mathematikprofessvr
wird selbst dann geringern Zulauf haben, wenn er in seinem Fache noch vorzüg¬
licheres zu leisten imstande wäre, als der Philosophieprofessor in dem seinen. Wenn
schließlich Schopenhauer etwa zwei Menschenalter später seine Vorlesungen in Berlin
hätte halten können, als es thatsächlich der Fall war, er würde dann wohl nicht


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[0656] Maßgebliches und Unmaßgebliches drittens noch insofern, als sie den Universitätslehrer in seinein Einkommen von der Regierung in einem gewissen Grube unabhängig macht; er würde ganz Beamter, wenn er ganz auf Gehalt gestellt wäre. Die Honorarzcchluug ist demnach eine für die Erhaltung des alten freie» Charakters der deutschen Universität durchaus wesentliche Einrichtung. Ihre Aufhebung würde die Tendenz haben, die Universität in eine bureaukratisch verwaltete Fachschule mit festen Lehr- und Lernordnnngen umzuwandeln. Das wäre aber das Ende der Universität in deutschem Sinne." Der Glaube, ein Professor sei infolge des Honorars in seinein Einkommen von der Negierung bis zu einem gewissen Grade unabhängig, ist wohl nicht richtig: gerade infolge dieser Einrichtung ist er abhängiger von der Negierung. Es ist doch ohne weiteres klar, daß die Regierung einem Professor das Honorar dadurch leicht schmälern kann, daß sie ihm einen Konkurrenten zur Seite stellt! Der Pro¬ fessor wäre der Regierung gegenüber viel unabhängiger in seinem Einkommen, wenn er auf einen in feiner Höhe und seinem Wachstum fest bestimmten (einklagbaren) Gehalt Anspruch hätte. Wir können übrigens nicht verstehn, weshalb gerade dieser Umstand zur Beweisführung herangezogen wird; hat in Preußen die Wissenschaft und ihre Lehre, um frei und unabhängig zu sein, nicht einen viel wirksamern Schutz in der bekannten Bestimmung der Verfassungsurkunde? Also die Art der heutigen Hvnorarzahlnng könnte beseitigt werden, ohne die Lehr- und Lernfreiheit nnr irgendwie zu beeinträchtigen; sie müßte abgeschafft werden im Interesse einer gerechten und gleichen Behandlung aller Staatsbeamten. Damit kommen wir zu dem wichtigsten Grunde, der für die Beseitigung der Honorarzcihluug in der Weise, wie sie heute üblich ist, beigebracht werden kann. Professor Bücher in Leipzig hat sich in seiner Vorlesung über Finanzwissenschnft (Wintersemester 1898/99) entschieden gegen die gebräuchliche Honorarcntrichtuug ausgesprochen, mit der Be¬ gründung, daß sie ein Überrest mittelalterlichen Gebührenwesens sei und den An¬ forderungen der Gerechtigkeit und Billigkeit nicht entspreche; denn, so meinte er, den letzten Puukt erläuternd, die Professoren kämen ebenso in Mode wie der Schnitt von Kleidungsstücken; alles belege dann bei diesem Professor, während bei einem andern doch ebensoviel zu lernen sei. Daß nicht etwa jemand glaube, diese Behauptung entspränge einer mißgünstigen neidischen Stimmung Büchers gegenüber seinen glücklichern Kollegen, so heben wir hervor, daß seine Vorlesungen zu deu besuchtesten der Leipziger Universität gehören. Wenn ein Professor „Mode wird," so könnte ein Freund der heutigen Art der Houorarentrichtuug entgegnen, dann verdankt er das der Güte seines Vortrags, der Vorzüglichkeit seiner Leistungen, und darum ist eine besonders hohe Gegen¬ leistung in Gestalt eines großen Honorars gerechtfertigt. Das könnte man gelten lassen, wenn die Größe des Honorars allein von der Vorzüglichkeit der Leistungen abhinge; aber es sind noch andre, zufällige Umstände, die die Größe des Honorars in hohem Maße mitbestimmen. Zu diesen Umständen gehören die Größe der Uni¬ versität, der Gegenstand des Vortrags, der Zeitgeist u. a. Ein berühmter Professor, der z. B. in Halle Staatswissenschaften lehrt, wird uicht dieselben Einnahmen an Honorar haben können, wie ein ebenso berühmter, genau dasselbe leistender Pro¬ fessor an der Universität zu Berlin. Ferner wird ein Professor, der über die Theorie der kontinuierlichen Trcms- formationsgruppen liest, niemals denselben Zulauf haben, wie ein andrer Professor an derselben Universität, der über Völkerpsychologie liest; der Mathematikprofessvr wird selbst dann geringern Zulauf haben, wenn er in seinem Fache noch vorzüg¬ licheres zu leisten imstande wäre, als der Philosophieprofessor in dem seinen. Wenn schließlich Schopenhauer etwa zwei Menschenalter später seine Vorlesungen in Berlin hätte halten können, als es thatsächlich der Fall war, er würde dann wohl nicht

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 59, 1900, Zweites Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341871_290410/656>, abgerufen am 01.07.2024.