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Die Grenzboten. Jg. 59, 1900, Zweites Vierteljahr.

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Maßgebliches und Unmaßgebliches

vor allem aber die Zahlung und die Verteilung der Kollegiengelder zu ändern.
In dem genannten Sammelwerk, das für die Universitntsausstellung in Chicago
(1893) bestimmt war, bezeichnet Pnnlsen diese Bestrebungen als unzweckmäßig; er
faßt in drei Punkten alle Gründe zusammen, die sich für die Beibehaltung dieser
Art der Honorarzahlung angeben lassen. Da wir die Absicht haben, seine Aus¬
führungen zu widerlegen, so wollen wir seine Gründe wörtlich anführen.

Zunächst sagt er: "Die Einrichtung kann auf den ersten Blick als eine illiberale
erscheinen; wäre es nicht besser, diesen letzten Rest mittelalterlichen Gebührenwesens,
das sonst überall abgeschafft ist, zu beseitigen? Gerade in dem Verhältnis des
wissenschaftliche!: Lehrers zu seinen Schülern scheint die Sache etwas Peinliches zu
haben. . . . Die Zahlung eines Fixums an die Universitätskasse, wofür dem Stu¬
denten alle Vorlesungen offen stünden oder die Unentgeltlichkeit des ganzen Unter¬
richts, nachdem in der Abiturientenprüfung gleichsam der geistige Eingangszoll er¬
hoben ist, wäre, so scheint es, eine würdigere und freiere Gestaltung. Dennoch
trifft man bei den Universitätslehrern meist Anhänglichkeit an die alte Einrichtung.
Nicht ohne Grund. Schwerlich wird der Grund in dem egoistischen Interesse zu
suchen sein: die jetzigen Inhaber der Stellen würden ja bei einer Neureglung
kaum zu kurz kommen, im Gegenteil, sie würden bei einer Berechnung des Durch¬
schnitts wohl eine Abrundung nach oben und jedenfalls eine Sicherung gegen
Schwankungen erreichen."

Dagegen, so fährt er fort, fallen ernsthafte Gründe ins Gewicht: "Erstens,
der Mensch schätzt und nutzt besser, was er für sein gutes Geld kauft, als was ihm
geschenkt wird; von dieser allgemeinen Regel wird auch der Student keine Aus¬
nahme machen. Und daran ändert auch eine allgemeine Schnlgeldzahlung im
Semester nichts: jetzt erwirbt er durch eine in seine Willkür gestellte Zählung einen
Anspruch auf diese bestimmte Leistung. Die Einführung einer allgemeinen Semester¬
zahlung würde zu vagen, unregelmäßigem Besuch aller möglichen Vorlesungen ver¬
führen, und dem würde dann die Verwaltung durch Einführung schulmüßiger Ord¬
nungen zu wehren suchen. Jetzt wühlt sich der Student im ganzen mit ernster
Überlegung die Vorlesungen aus, die er wirklich zu besuchen vorhat."

Was zunächst die Behauptung betrifft, der Mensch nutze besser, was er für
sein gutes Geld kaufe usw., so kann die auf ein hohes Alter zurücksehen: der in
preußischen Volksschulkreisen bekannte Bericht einer Bezirksregierung, der 1861
erstattet wurde, sich für die Beibehaltung des Schulgeldes an Volksschulen aus¬
sprach und deshalb nu Gründen zusammentrug, was überhaupt nur zusammen¬
getragen Werden konnte; dieser Bericht enthält schon dieselbe Behauptung. Aber
durch sein Alter hat dieser Grund nicht an Gewichtigkeit gewonnen. Übrigens
zahlt der Student in der Regel das Honorar nicht aus seiner eignen Tasche,
sondern aus der seines Vaters. Der Student hat häufig noch keine Ahnung davon,
wie schwer Geld zu verdienen ist. Er schätzt und nutzt darum nicht einen Deut
besser die Vorlesung, die er einzeln bezahlt, als die, die er sich durch die Entrichtung
eines Fixums an die Universitätskasse zugänglich macht. Folgerichtig müßte Paulsen
der Ansicht sein, daß öffentliche Vorlesungen, für die bekanntlich kein Honorar von
den Studenten entrichtet wird, wenig geschätzt und wenig besucht würden, denn sie
werden dem Studenten ja geschenkt; aber es sind häufig gerade die öffentlichen
Vorlesungen, in denen sich eine große, lerneifrige Hörerschar vereinigt.

Ferner muß nachdrücklich darauf hingewiesen werden, daß der gegenwärtige
Zahlungsmodus nicht vor "vagen, unregelmäßigem Besuch aller möglichen Vor¬
lesungen" schützt. Wir wollen uns hierüber weiterer Ausführungen enthalten, denn
wir glauben, es ist allen Beteiligten recht gut bekannt, daß mancher eingeschriebne
Hörer Vorlesungen regelmäßig hört, die er nicht belegt hat, und mancher andre


Maßgebliches und Unmaßgebliches

vor allem aber die Zahlung und die Verteilung der Kollegiengelder zu ändern.
In dem genannten Sammelwerk, das für die Universitntsausstellung in Chicago
(1893) bestimmt war, bezeichnet Pnnlsen diese Bestrebungen als unzweckmäßig; er
faßt in drei Punkten alle Gründe zusammen, die sich für die Beibehaltung dieser
Art der Honorarzahlung angeben lassen. Da wir die Absicht haben, seine Aus¬
führungen zu widerlegen, so wollen wir seine Gründe wörtlich anführen.

Zunächst sagt er: „Die Einrichtung kann auf den ersten Blick als eine illiberale
erscheinen; wäre es nicht besser, diesen letzten Rest mittelalterlichen Gebührenwesens,
das sonst überall abgeschafft ist, zu beseitigen? Gerade in dem Verhältnis des
wissenschaftliche!: Lehrers zu seinen Schülern scheint die Sache etwas Peinliches zu
haben. . . . Die Zahlung eines Fixums an die Universitätskasse, wofür dem Stu¬
denten alle Vorlesungen offen stünden oder die Unentgeltlichkeit des ganzen Unter¬
richts, nachdem in der Abiturientenprüfung gleichsam der geistige Eingangszoll er¬
hoben ist, wäre, so scheint es, eine würdigere und freiere Gestaltung. Dennoch
trifft man bei den Universitätslehrern meist Anhänglichkeit an die alte Einrichtung.
Nicht ohne Grund. Schwerlich wird der Grund in dem egoistischen Interesse zu
suchen sein: die jetzigen Inhaber der Stellen würden ja bei einer Neureglung
kaum zu kurz kommen, im Gegenteil, sie würden bei einer Berechnung des Durch¬
schnitts wohl eine Abrundung nach oben und jedenfalls eine Sicherung gegen
Schwankungen erreichen."

Dagegen, so fährt er fort, fallen ernsthafte Gründe ins Gewicht: „Erstens,
der Mensch schätzt und nutzt besser, was er für sein gutes Geld kauft, als was ihm
geschenkt wird; von dieser allgemeinen Regel wird auch der Student keine Aus¬
nahme machen. Und daran ändert auch eine allgemeine Schnlgeldzahlung im
Semester nichts: jetzt erwirbt er durch eine in seine Willkür gestellte Zählung einen
Anspruch auf diese bestimmte Leistung. Die Einführung einer allgemeinen Semester¬
zahlung würde zu vagen, unregelmäßigem Besuch aller möglichen Vorlesungen ver¬
führen, und dem würde dann die Verwaltung durch Einführung schulmüßiger Ord¬
nungen zu wehren suchen. Jetzt wühlt sich der Student im ganzen mit ernster
Überlegung die Vorlesungen aus, die er wirklich zu besuchen vorhat."

Was zunächst die Behauptung betrifft, der Mensch nutze besser, was er für
sein gutes Geld kaufe usw., so kann die auf ein hohes Alter zurücksehen: der in
preußischen Volksschulkreisen bekannte Bericht einer Bezirksregierung, der 1861
erstattet wurde, sich für die Beibehaltung des Schulgeldes an Volksschulen aus¬
sprach und deshalb nu Gründen zusammentrug, was überhaupt nur zusammen¬
getragen Werden konnte; dieser Bericht enthält schon dieselbe Behauptung. Aber
durch sein Alter hat dieser Grund nicht an Gewichtigkeit gewonnen. Übrigens
zahlt der Student in der Regel das Honorar nicht aus seiner eignen Tasche,
sondern aus der seines Vaters. Der Student hat häufig noch keine Ahnung davon,
wie schwer Geld zu verdienen ist. Er schätzt und nutzt darum nicht einen Deut
besser die Vorlesung, die er einzeln bezahlt, als die, die er sich durch die Entrichtung
eines Fixums an die Universitätskasse zugänglich macht. Folgerichtig müßte Paulsen
der Ansicht sein, daß öffentliche Vorlesungen, für die bekanntlich kein Honorar von
den Studenten entrichtet wird, wenig geschätzt und wenig besucht würden, denn sie
werden dem Studenten ja geschenkt; aber es sind häufig gerade die öffentlichen
Vorlesungen, in denen sich eine große, lerneifrige Hörerschar vereinigt.

Ferner muß nachdrücklich darauf hingewiesen werden, daß der gegenwärtige
Zahlungsmodus nicht vor „vagen, unregelmäßigem Besuch aller möglichen Vor¬
lesungen" schützt. Wir wollen uns hierüber weiterer Ausführungen enthalten, denn
wir glauben, es ist allen Beteiligten recht gut bekannt, daß mancher eingeschriebne
Hörer Vorlesungen regelmäßig hört, die er nicht belegt hat, und mancher andre


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[0654] Maßgebliches und Unmaßgebliches vor allem aber die Zahlung und die Verteilung der Kollegiengelder zu ändern. In dem genannten Sammelwerk, das für die Universitntsausstellung in Chicago (1893) bestimmt war, bezeichnet Pnnlsen diese Bestrebungen als unzweckmäßig; er faßt in drei Punkten alle Gründe zusammen, die sich für die Beibehaltung dieser Art der Honorarzahlung angeben lassen. Da wir die Absicht haben, seine Aus¬ führungen zu widerlegen, so wollen wir seine Gründe wörtlich anführen. Zunächst sagt er: „Die Einrichtung kann auf den ersten Blick als eine illiberale erscheinen; wäre es nicht besser, diesen letzten Rest mittelalterlichen Gebührenwesens, das sonst überall abgeschafft ist, zu beseitigen? Gerade in dem Verhältnis des wissenschaftliche!: Lehrers zu seinen Schülern scheint die Sache etwas Peinliches zu haben. . . . Die Zahlung eines Fixums an die Universitätskasse, wofür dem Stu¬ denten alle Vorlesungen offen stünden oder die Unentgeltlichkeit des ganzen Unter¬ richts, nachdem in der Abiturientenprüfung gleichsam der geistige Eingangszoll er¬ hoben ist, wäre, so scheint es, eine würdigere und freiere Gestaltung. Dennoch trifft man bei den Universitätslehrern meist Anhänglichkeit an die alte Einrichtung. Nicht ohne Grund. Schwerlich wird der Grund in dem egoistischen Interesse zu suchen sein: die jetzigen Inhaber der Stellen würden ja bei einer Neureglung kaum zu kurz kommen, im Gegenteil, sie würden bei einer Berechnung des Durch¬ schnitts wohl eine Abrundung nach oben und jedenfalls eine Sicherung gegen Schwankungen erreichen." Dagegen, so fährt er fort, fallen ernsthafte Gründe ins Gewicht: „Erstens, der Mensch schätzt und nutzt besser, was er für sein gutes Geld kauft, als was ihm geschenkt wird; von dieser allgemeinen Regel wird auch der Student keine Aus¬ nahme machen. Und daran ändert auch eine allgemeine Schnlgeldzahlung im Semester nichts: jetzt erwirbt er durch eine in seine Willkür gestellte Zählung einen Anspruch auf diese bestimmte Leistung. Die Einführung einer allgemeinen Semester¬ zahlung würde zu vagen, unregelmäßigem Besuch aller möglichen Vorlesungen ver¬ führen, und dem würde dann die Verwaltung durch Einführung schulmüßiger Ord¬ nungen zu wehren suchen. Jetzt wühlt sich der Student im ganzen mit ernster Überlegung die Vorlesungen aus, die er wirklich zu besuchen vorhat." Was zunächst die Behauptung betrifft, der Mensch nutze besser, was er für sein gutes Geld kaufe usw., so kann die auf ein hohes Alter zurücksehen: der in preußischen Volksschulkreisen bekannte Bericht einer Bezirksregierung, der 1861 erstattet wurde, sich für die Beibehaltung des Schulgeldes an Volksschulen aus¬ sprach und deshalb nu Gründen zusammentrug, was überhaupt nur zusammen¬ getragen Werden konnte; dieser Bericht enthält schon dieselbe Behauptung. Aber durch sein Alter hat dieser Grund nicht an Gewichtigkeit gewonnen. Übrigens zahlt der Student in der Regel das Honorar nicht aus seiner eignen Tasche, sondern aus der seines Vaters. Der Student hat häufig noch keine Ahnung davon, wie schwer Geld zu verdienen ist. Er schätzt und nutzt darum nicht einen Deut besser die Vorlesung, die er einzeln bezahlt, als die, die er sich durch die Entrichtung eines Fixums an die Universitätskasse zugänglich macht. Folgerichtig müßte Paulsen der Ansicht sein, daß öffentliche Vorlesungen, für die bekanntlich kein Honorar von den Studenten entrichtet wird, wenig geschätzt und wenig besucht würden, denn sie werden dem Studenten ja geschenkt; aber es sind häufig gerade die öffentlichen Vorlesungen, in denen sich eine große, lerneifrige Hörerschar vereinigt. Ferner muß nachdrücklich darauf hingewiesen werden, daß der gegenwärtige Zahlungsmodus nicht vor „vagen, unregelmäßigem Besuch aller möglichen Vor¬ lesungen" schützt. Wir wollen uns hierüber weiterer Ausführungen enthalten, denn wir glauben, es ist allen Beteiligten recht gut bekannt, daß mancher eingeschriebne Hörer Vorlesungen regelmäßig hört, die er nicht belegt hat, und mancher andre

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 59, 1900, Zweites Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341871_290410/654>, abgerufen am 01.07.2024.