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Die Grenzboten. Jg. 59, 1900, Zweites Vierteljahr.

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Die Frau in der Fabrik

in die Fabrik; trotzdem hat die Familie Schulden, wird vom Hauswirt an die
Luft gesetzt, gepfändet bis zum äußersten, und warum? Weil der Mann ein
Lump ist, der von dein ganzen Betrag des großen (für ihn zu reichlichen)
Wochenlohns nicht den vierten Teil der Frau giebt. Glauben Sie, es giebt
hier manche Familie, wo der Mann kaum den Hauszins zahlt, alles übrige
Geld verbraucht er für sich. Ich habe nun dreimal den Fall erlebt, daß mir
die Frau selbst oder der Hauswirt sagte: "Es ist da nichts zu machen; seitdem
der Flaschenbierhandel im Kleinverkauf so überHand genommen hat -- in
jedem zweiten Hause ist jetzt hier eine solche Verkaufsstelle zu finden --, gehn die
Leute gar nicht mehr erst ins Wirtshaus, sie betrinken sich zu Hause." In dem
einen Fall betrug die Vierrechnung mehr als den ganzen Ertrag des Zahltags
des Mannes. Seit der Lohn des männlichen Arbeiters gewachsen ist, sind
seine persönlichen Bedürfnisse, besonders in Bezug auf Biergenuß ins unge¬
messene gestiegen. Die vorhin genannte Familie bestand, als ich ihr näher
trat, aus der Mutter des Mannes, der Frau, dem Manne und drei Kindern
im Alter von fünf bis nenn Jahren. Der Mann war dreimal durchgebrannt.
Immer im Frühjahr geht er lumpen, das heißt, er läßt seine Familie im Stich,
sucht auswärts Arbeit und verdient oft 4 Mark am Tag. Geld schickt er nicht
heim, soudern ehe er durchbrennt, macht er Schulden Die Frau ist der
bittersten Not und der Grobheit des Hauswirth preisgegeben. Diese Frau
geht regelmäßig in die Fabrik und schafft im Akkord, sie Schindel sich ab; so
lange der Mann fort ist, geht das Leben glatt, die alte Frau hält Haus und
hütet die Kinder, neue Schulden werden nicht gemacht, aber Abzahlung der
alten, die freilich kaum möglich ist, wird verlangt. Nun kommt "Er" zurück,
und jedesmal sinkt die Familie eine Stufe tiefer; noch hält die Frau die Fa¬
milie, aber wo bleibt bei dem Beispiel die Erziehungsmöglichkeit der Kinder?

Ich habe der Frau natürlich zur Scheidung geraten, habe mit dem Ober¬
amtmann und dem Brodgeber der Fran gesprochen. Man muß aber diese
Frauen kennen, sie hängen treu an ihren Männern, auch wenn diese Lumpen
sind; sie können und wollen sie nicht entbehren und ziehn oft die Not mit
ihnen der Sicherheit ohne Mann vor; sie lassen sich sofort von dem Heim¬
gekehrten beschwatzen, auch wenn sie vorher noch so sehr geschädigt und durch
ihn in Not geraten sind; sobald er ihnen ein bischen schön thut -- und das
wird den Lumpen ja meist gar nicht schwer --, ist alles vergessen. Herr
Stachle hat völlig recht, solche Männer gehören ins Arbeitshaus, von Gesetzes
wegen, aber ohne Antrag der Frau, denn diese Frauen fürchten und lieben
ihre Männer, trotz allem. Man glaubt ja nicht, was solche armen Weiber
alles aushalten, es ist himmelschreiend, und jedes Jahr bringen sie wieder ein
Kind zur Welt, auch wenn sie sich längst die Schwindsucht angeelendet haben.

Vor dem Erlaß des Gesetzes wäre noch die Frage zu beantworten: Wann
ist eine Frau von der Arbeit auszuschließen? Sobald sie Mutter ist, oder so¬
bald sie standesamtlich getraut ist? Im ersten Fall dürfte man bald die Fa¬
briken schließen müssen, die auf Frauenarbeit angewiesen sind; ich habe keine


Die Frau in der Fabrik

in die Fabrik; trotzdem hat die Familie Schulden, wird vom Hauswirt an die
Luft gesetzt, gepfändet bis zum äußersten, und warum? Weil der Mann ein
Lump ist, der von dein ganzen Betrag des großen (für ihn zu reichlichen)
Wochenlohns nicht den vierten Teil der Frau giebt. Glauben Sie, es giebt
hier manche Familie, wo der Mann kaum den Hauszins zahlt, alles übrige
Geld verbraucht er für sich. Ich habe nun dreimal den Fall erlebt, daß mir
die Frau selbst oder der Hauswirt sagte: „Es ist da nichts zu machen; seitdem
der Flaschenbierhandel im Kleinverkauf so überHand genommen hat — in
jedem zweiten Hause ist jetzt hier eine solche Verkaufsstelle zu finden —, gehn die
Leute gar nicht mehr erst ins Wirtshaus, sie betrinken sich zu Hause." In dem
einen Fall betrug die Vierrechnung mehr als den ganzen Ertrag des Zahltags
des Mannes. Seit der Lohn des männlichen Arbeiters gewachsen ist, sind
seine persönlichen Bedürfnisse, besonders in Bezug auf Biergenuß ins unge¬
messene gestiegen. Die vorhin genannte Familie bestand, als ich ihr näher
trat, aus der Mutter des Mannes, der Frau, dem Manne und drei Kindern
im Alter von fünf bis nenn Jahren. Der Mann war dreimal durchgebrannt.
Immer im Frühjahr geht er lumpen, das heißt, er läßt seine Familie im Stich,
sucht auswärts Arbeit und verdient oft 4 Mark am Tag. Geld schickt er nicht
heim, soudern ehe er durchbrennt, macht er Schulden Die Frau ist der
bittersten Not und der Grobheit des Hauswirth preisgegeben. Diese Frau
geht regelmäßig in die Fabrik und schafft im Akkord, sie Schindel sich ab; so
lange der Mann fort ist, geht das Leben glatt, die alte Frau hält Haus und
hütet die Kinder, neue Schulden werden nicht gemacht, aber Abzahlung der
alten, die freilich kaum möglich ist, wird verlangt. Nun kommt „Er" zurück,
und jedesmal sinkt die Familie eine Stufe tiefer; noch hält die Frau die Fa¬
milie, aber wo bleibt bei dem Beispiel die Erziehungsmöglichkeit der Kinder?

Ich habe der Frau natürlich zur Scheidung geraten, habe mit dem Ober¬
amtmann und dem Brodgeber der Fran gesprochen. Man muß aber diese
Frauen kennen, sie hängen treu an ihren Männern, auch wenn diese Lumpen
sind; sie können und wollen sie nicht entbehren und ziehn oft die Not mit
ihnen der Sicherheit ohne Mann vor; sie lassen sich sofort von dem Heim¬
gekehrten beschwatzen, auch wenn sie vorher noch so sehr geschädigt und durch
ihn in Not geraten sind; sobald er ihnen ein bischen schön thut — und das
wird den Lumpen ja meist gar nicht schwer —, ist alles vergessen. Herr
Stachle hat völlig recht, solche Männer gehören ins Arbeitshaus, von Gesetzes
wegen, aber ohne Antrag der Frau, denn diese Frauen fürchten und lieben
ihre Männer, trotz allem. Man glaubt ja nicht, was solche armen Weiber
alles aushalten, es ist himmelschreiend, und jedes Jahr bringen sie wieder ein
Kind zur Welt, auch wenn sie sich längst die Schwindsucht angeelendet haben.

Vor dem Erlaß des Gesetzes wäre noch die Frage zu beantworten: Wann
ist eine Frau von der Arbeit auszuschließen? Sobald sie Mutter ist, oder so¬
bald sie standesamtlich getraut ist? Im ersten Fall dürfte man bald die Fa¬
briken schließen müssen, die auf Frauenarbeit angewiesen sind; ich habe keine


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 59, 1900, Zweites Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341871_290410/336>, abgerufen am 29.06.2024.