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Die Grenzboten. Jg. 59, 1900, Zweites Vierteljahr.

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Maßgebliches und Unmaßgebliches

sein. Soweit die Ausschließung gesundheitsschädlichen ausländischen Fleisches vom
Verbrauch im Inlande möglich ist, ohne alles ausländische Fleisch überhaupt aus¬
zuschließen, sorgt der Entwurf dafür, und gerade um dies zu können, war es un¬
erläßlich, dem Bundesrat die Vollmacht zum Eingreifen von Fall zu Fall zu geben,
wie sie der Entwurf vorsieht. Wer ein bischen Erfahrung in der Ausführung
solcher Gesetze gesammelt hat, der wird keinen Augenblick darüber im Zweifel sein,
daß man in der Praxis gerade beim inländischen Fleisch mit einer ungeheuern
Menge von Umgehungen wird rechnen müssen. Auch wenn die sogenannten Haus-
schlachtnngen untersuchungspflichtig bleiben sollten, würde doch das Fleisch von er¬
kennbar krankem inländischen Vieh immer noch in solchen Massen zur menschlichen
Nahrung verwandt werden, daß thatsächlich das gesundheitsschädliche ausländische
Fleisch, das trotz der im Entwurf vorgesehenen Kontrolle durch die Zollämter hin¬
durch in den Handel und zum Verbrauch gelangen sollte, dagegen verschwinden
würde. Und vollends wird bei völliger Freigabe der Hausschlachtungen und des
Verkaufs -- nur der "gewerbsmäßige" soll verboten werden -- des haus¬
geschlachteten Fleisches, wie die Reichstagsmehrheit will, der Verwendung kranken
Fleisches Thür und Thor geöffnet.

Gegen diesen wesentlichen Inhalt des Entwurfs über die Kontrolle des aus¬
ländischen Fleisches haben nun die Mehrheitsparteicn in der Kommission und in
der zweiten Lesung im Plenum beschlossen, daß -- abgesehen von Schweineschinken,
Schweineschmalz, Speck, von reiner Oleomargarine und von Därmen -- die Ein¬
fuhr vou eingepökeltem und ähnlich zubereitetem Fleisch, von Fleisch in Büchsen
oder ähnlichen Gefäßen, von Würsten und sonstigen Gemengen aus zerkleinertem
Fleisch sofort gänzlich verboten, die Einfuhr von andern: Fleisch zwar unter gewissen
Voraussetzungen vorläufig uoch zugelassen, vom 1. Januar 1904 aber gleichfalls
gänzlich untersagt sein soll. Für dieses radikale Einfuhrverbot haben trotz der
wiederholten nachdrücklichsten Erklärung der Regierung, daß es für sie unannehmbar
sei, in der zweiten Lesung die konservativen Parteien, das Zentrum und die Mehr¬
heit der Nationalliberalen gestimmt.

Das ist die äußere Sachlage, vor der man jetzt steht. Beharren beide Teile
starr auf ihrer Meinung, dann fällt der Entwurf unter den Tisch, und der
bisherige in hygienischer und Veterinär-polizeilicher Beziehung in der That und an-
erkanntermaßen unhaltbare Zustand wird weiter fortgeschleppt. Über eine im
Interesse der Sache dringend wünschenswerte Verständigung mit Zugeständnissen
ans beiden Seiten wird verhandelt. Man muß abwarten, was dabei herauskommen
und was die dritte Lesung bringen wird.

Ganz unabhängig von dem, was aus dem Gesetzentwurf selbst und seinem
guten Zweck wird, fordert die politische Bedeutung des Streits um die Fleisch¬
beschau eine rückhaltlos offne unparteiische Beurteilung. Wir vermögen eine solche
in den zahlreichen Protestkundgebungen der jüngsten Zeit gegen die Beschlüsse zweiter
Lesung im allgemeinen nicht zu finden, weil sie viel zu sehr einen einseitigen Jnter-
essenstandpunkt herauskehren und in Bezug auf die Sache selbst, d. h. die Flcisch-
M"hr, nach dem bekannten abgebrauchter Agitationsrezept Übertreibungen gegen
Übertretungen ausspielen. Sie werden deshalb wohl niemand das Rechte gelehrt
und niemand vom Unrechten bekehrt haben. am wenigsten die Parteien und die
^egieruug. Uns bedeuten sie so gut wie nichts, Was das deutsche Volk und die
verbündeten Regierungen aus dieser nun schon ein ganzes Jahr dauernden Cam¬
pagne lernen sollten, ist kurz folgendes:

"er agrarische Terrorismus hat in seinen Zielen, in seiner Kampfesart und in
keinem Einfluß einen Höhepunkt erreicht, der endlich als unmittelbare, schwere Gefahr
i ^ r""^ ^ die äußere Politik des Deutschen Reichs anerkannt werden muß.
Gleich bei seinem Erscheinen wurde der Gesetzentwurf als ein wissentlich von den


Maßgebliches und Unmaßgebliches

sein. Soweit die Ausschließung gesundheitsschädlichen ausländischen Fleisches vom
Verbrauch im Inlande möglich ist, ohne alles ausländische Fleisch überhaupt aus¬
zuschließen, sorgt der Entwurf dafür, und gerade um dies zu können, war es un¬
erläßlich, dem Bundesrat die Vollmacht zum Eingreifen von Fall zu Fall zu geben,
wie sie der Entwurf vorsieht. Wer ein bischen Erfahrung in der Ausführung
solcher Gesetze gesammelt hat, der wird keinen Augenblick darüber im Zweifel sein,
daß man in der Praxis gerade beim inländischen Fleisch mit einer ungeheuern
Menge von Umgehungen wird rechnen müssen. Auch wenn die sogenannten Haus-
schlachtnngen untersuchungspflichtig bleiben sollten, würde doch das Fleisch von er¬
kennbar krankem inländischen Vieh immer noch in solchen Massen zur menschlichen
Nahrung verwandt werden, daß thatsächlich das gesundheitsschädliche ausländische
Fleisch, das trotz der im Entwurf vorgesehenen Kontrolle durch die Zollämter hin¬
durch in den Handel und zum Verbrauch gelangen sollte, dagegen verschwinden
würde. Und vollends wird bei völliger Freigabe der Hausschlachtungen und des
Verkaufs — nur der „gewerbsmäßige" soll verboten werden — des haus¬
geschlachteten Fleisches, wie die Reichstagsmehrheit will, der Verwendung kranken
Fleisches Thür und Thor geöffnet.

Gegen diesen wesentlichen Inhalt des Entwurfs über die Kontrolle des aus¬
ländischen Fleisches haben nun die Mehrheitsparteicn in der Kommission und in
der zweiten Lesung im Plenum beschlossen, daß — abgesehen von Schweineschinken,
Schweineschmalz, Speck, von reiner Oleomargarine und von Därmen — die Ein¬
fuhr vou eingepökeltem und ähnlich zubereitetem Fleisch, von Fleisch in Büchsen
oder ähnlichen Gefäßen, von Würsten und sonstigen Gemengen aus zerkleinertem
Fleisch sofort gänzlich verboten, die Einfuhr von andern: Fleisch zwar unter gewissen
Voraussetzungen vorläufig uoch zugelassen, vom 1. Januar 1904 aber gleichfalls
gänzlich untersagt sein soll. Für dieses radikale Einfuhrverbot haben trotz der
wiederholten nachdrücklichsten Erklärung der Regierung, daß es für sie unannehmbar
sei, in der zweiten Lesung die konservativen Parteien, das Zentrum und die Mehr¬
heit der Nationalliberalen gestimmt.

Das ist die äußere Sachlage, vor der man jetzt steht. Beharren beide Teile
starr auf ihrer Meinung, dann fällt der Entwurf unter den Tisch, und der
bisherige in hygienischer und Veterinär-polizeilicher Beziehung in der That und an-
erkanntermaßen unhaltbare Zustand wird weiter fortgeschleppt. Über eine im
Interesse der Sache dringend wünschenswerte Verständigung mit Zugeständnissen
ans beiden Seiten wird verhandelt. Man muß abwarten, was dabei herauskommen
und was die dritte Lesung bringen wird.

Ganz unabhängig von dem, was aus dem Gesetzentwurf selbst und seinem
guten Zweck wird, fordert die politische Bedeutung des Streits um die Fleisch¬
beschau eine rückhaltlos offne unparteiische Beurteilung. Wir vermögen eine solche
in den zahlreichen Protestkundgebungen der jüngsten Zeit gegen die Beschlüsse zweiter
Lesung im allgemeinen nicht zu finden, weil sie viel zu sehr einen einseitigen Jnter-
essenstandpunkt herauskehren und in Bezug auf die Sache selbst, d. h. die Flcisch-
M"hr, nach dem bekannten abgebrauchter Agitationsrezept Übertreibungen gegen
Übertretungen ausspielen. Sie werden deshalb wohl niemand das Rechte gelehrt
und niemand vom Unrechten bekehrt haben. am wenigsten die Parteien und die
^egieruug. Uns bedeuten sie so gut wie nichts, Was das deutsche Volk und die
verbündeten Regierungen aus dieser nun schon ein ganzes Jahr dauernden Cam¬
pagne lernen sollten, ist kurz folgendes:

«er agrarische Terrorismus hat in seinen Zielen, in seiner Kampfesart und in
keinem Einfluß einen Höhepunkt erreicht, der endlich als unmittelbare, schwere Gefahr
i ^ r""^ ^ die äußere Politik des Deutschen Reichs anerkannt werden muß.
Gleich bei seinem Erscheinen wurde der Gesetzentwurf als ein wissentlich von den


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[0215] Maßgebliches und Unmaßgebliches sein. Soweit die Ausschließung gesundheitsschädlichen ausländischen Fleisches vom Verbrauch im Inlande möglich ist, ohne alles ausländische Fleisch überhaupt aus¬ zuschließen, sorgt der Entwurf dafür, und gerade um dies zu können, war es un¬ erläßlich, dem Bundesrat die Vollmacht zum Eingreifen von Fall zu Fall zu geben, wie sie der Entwurf vorsieht. Wer ein bischen Erfahrung in der Ausführung solcher Gesetze gesammelt hat, der wird keinen Augenblick darüber im Zweifel sein, daß man in der Praxis gerade beim inländischen Fleisch mit einer ungeheuern Menge von Umgehungen wird rechnen müssen. Auch wenn die sogenannten Haus- schlachtnngen untersuchungspflichtig bleiben sollten, würde doch das Fleisch von er¬ kennbar krankem inländischen Vieh immer noch in solchen Massen zur menschlichen Nahrung verwandt werden, daß thatsächlich das gesundheitsschädliche ausländische Fleisch, das trotz der im Entwurf vorgesehenen Kontrolle durch die Zollämter hin¬ durch in den Handel und zum Verbrauch gelangen sollte, dagegen verschwinden würde. Und vollends wird bei völliger Freigabe der Hausschlachtungen und des Verkaufs — nur der „gewerbsmäßige" soll verboten werden — des haus¬ geschlachteten Fleisches, wie die Reichstagsmehrheit will, der Verwendung kranken Fleisches Thür und Thor geöffnet. Gegen diesen wesentlichen Inhalt des Entwurfs über die Kontrolle des aus¬ ländischen Fleisches haben nun die Mehrheitsparteicn in der Kommission und in der zweiten Lesung im Plenum beschlossen, daß — abgesehen von Schweineschinken, Schweineschmalz, Speck, von reiner Oleomargarine und von Därmen — die Ein¬ fuhr vou eingepökeltem und ähnlich zubereitetem Fleisch, von Fleisch in Büchsen oder ähnlichen Gefäßen, von Würsten und sonstigen Gemengen aus zerkleinertem Fleisch sofort gänzlich verboten, die Einfuhr von andern: Fleisch zwar unter gewissen Voraussetzungen vorläufig uoch zugelassen, vom 1. Januar 1904 aber gleichfalls gänzlich untersagt sein soll. Für dieses radikale Einfuhrverbot haben trotz der wiederholten nachdrücklichsten Erklärung der Regierung, daß es für sie unannehmbar sei, in der zweiten Lesung die konservativen Parteien, das Zentrum und die Mehr¬ heit der Nationalliberalen gestimmt. Das ist die äußere Sachlage, vor der man jetzt steht. Beharren beide Teile starr auf ihrer Meinung, dann fällt der Entwurf unter den Tisch, und der bisherige in hygienischer und Veterinär-polizeilicher Beziehung in der That und an- erkanntermaßen unhaltbare Zustand wird weiter fortgeschleppt. Über eine im Interesse der Sache dringend wünschenswerte Verständigung mit Zugeständnissen ans beiden Seiten wird verhandelt. Man muß abwarten, was dabei herauskommen und was die dritte Lesung bringen wird. Ganz unabhängig von dem, was aus dem Gesetzentwurf selbst und seinem guten Zweck wird, fordert die politische Bedeutung des Streits um die Fleisch¬ beschau eine rückhaltlos offne unparteiische Beurteilung. Wir vermögen eine solche in den zahlreichen Protestkundgebungen der jüngsten Zeit gegen die Beschlüsse zweiter Lesung im allgemeinen nicht zu finden, weil sie viel zu sehr einen einseitigen Jnter- essenstandpunkt herauskehren und in Bezug auf die Sache selbst, d. h. die Flcisch- M"hr, nach dem bekannten abgebrauchter Agitationsrezept Übertreibungen gegen Übertretungen ausspielen. Sie werden deshalb wohl niemand das Rechte gelehrt und niemand vom Unrechten bekehrt haben. am wenigsten die Parteien und die ^egieruug. Uns bedeuten sie so gut wie nichts, Was das deutsche Volk und die verbündeten Regierungen aus dieser nun schon ein ganzes Jahr dauernden Cam¬ pagne lernen sollten, ist kurz folgendes: «er agrarische Terrorismus hat in seinen Zielen, in seiner Kampfesart und in keinem Einfluß einen Höhepunkt erreicht, der endlich als unmittelbare, schwere Gefahr i ^ r""^ ^ die äußere Politik des Deutschen Reichs anerkannt werden muß. Gleich bei seinem Erscheinen wurde der Gesetzentwurf als ein wissentlich von den

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 59, 1900, Zweites Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341871_290410/215>, abgerufen am 03.07.2024.