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Die Grenzboten. Jg. 59, 1900, Erstes Vierteljahr.

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Ein Wort über die preußischen Genercllkcnnmissionen

halbes bis ganzes Dutzend Vorgesetzte, Da ist zunächst der Sachlandmesser
als wirklicher, der Kommissar als gesetzlicher Leiter des Verfahrens. Hierzu
tritt der Obcrlandmesser als technische Aufsicht, der Vorsteher der betreffenden
Abteilung des geodätisch-technischen Bureaus und der Vermessungsinspcttor als
technische Oberaufsicht, dann kommt der Dcpnrtementsrat, der Oberregiernngs-
rnt und der Präsident, und handelt es sich um eine kulturtechuische Frage, so
tritt hierzu noch der Vorsteher des kulturtechnischcn Bureaus und der Melio-
rations-Bauiuspektor. Alle diese Leute haben auch in den Eiuzelyeiteu mitzu¬
reden, alle machen ihre Ansicht geltend, und das Verhältnis aller dieser Kom¬
petenzen und Kompetenzchen ist so wenig begrenzt, daß es andauernd zu
Reibereien kommt. An jeder mittlern Spezialkommissiou hätte ein Gerichtshof
zur Entscheidung der Kompetenzkonflikte vollauf zu thun, um alle diese un¬
nützen aber leider unvermeidlichen Zänkereien beizulegen.

Bei diesem Geschäftsbetriebe ist der klassische Ausspruch eiues Regierungs¬
rath der Gcneralkomnnssiou i "Bei uns wird mehr registriert und revidiert als
wirklich gearbeitet," nicht nur "um Zrano salis, sondern ganz buchstäblich zu
nehmen. Selbst die geringste Kleinigkeit setzt ein ganzes Heer von Beamten
in Bewegung. Hat z. B. ein Vermessungsbeamter, der fern vom Stationsort
arbeitet, irgend eine kleine Nachweisung nötig, wofür die Akten gewöhnlich bei
der Generalkommission liegen, so darf er sich beileibe nicht um diese direkt
wenden, sondern der Vorgang ist folgender: Er richtet ein schriftliches Gesuch
an die Genernlkommissivn, übersendet dieses dem Oberlandmesser der Station,
dieser läßt es jonrnalisiercn und reicht es mit Randbemerkung an den Kom¬
missar der Station weiter, auch hier wird es jourualisiert, ebenfalls mit Rand¬
bemerkung versehen und an die Gencralkommission gesandt, dort kommt es ins
Botenzimmcr, von da zur Präsentation an den Präsidenten, von da zur
Kenntnisnahme des Oberregicrungsrctts, dann zum Registratur, der ihm eine
Nummer giebt, von hier zum Vermessungsinspektor zur Kenntnisnahme und
Zeichnung und dann zum Depnrtementsrat, ebenfalls zur Kenntnisnahme,
schließlich kommt es an den Vorsteher der betreffenden Abteilung des geodätisch¬
technischen Bureaus, und dieser überweist es endlich einem der ihm unterstellten
Techniker zur Erledigung. Die Richtigkeit dieser Erledigung wird daun von
einem andern Techniker geprüft, und hierauf geht das Schriftstück wieder den¬
selben Schneckengang zurück, wobei es natürlich verschiedne male die Registratur
und Kanzlei berührt. Inzwischen wartet der Techniker draußen schmerzlich auf
die betreffende,, Akten, muß sich womöglich mit etwas anderm beschäftigen, lind
wenn er glücklich nach zwei bis drei Wochen im Besitz der ersehnten Nach
Weisung ist, ist es häufig zur Vornahme der beabsichtigten Arbeit zu spät.

Handelt es sich nun gar um eine Sache, bei der ein Beschluß gefaßt oder
eine Entscheidung getroffen werde" muß, so ist auch der Präsident nicht in der
Lage, die Angelegenheit selbständig abzufertigen, souderu sie muß bei der jetzigen
Verfassung der Generalkommission dem zehn- bis zwölfköpfigen Kollegium vor¬
gelegt werden, das daun entscheidet. Dn aber trotz dieses Geschäftsbetriebs die


Grenzboten I 1900 29
Ein Wort über die preußischen Genercllkcnnmissionen

halbes bis ganzes Dutzend Vorgesetzte, Da ist zunächst der Sachlandmesser
als wirklicher, der Kommissar als gesetzlicher Leiter des Verfahrens. Hierzu
tritt der Obcrlandmesser als technische Aufsicht, der Vorsteher der betreffenden
Abteilung des geodätisch-technischen Bureaus und der Vermessungsinspcttor als
technische Oberaufsicht, dann kommt der Dcpnrtementsrat, der Oberregiernngs-
rnt und der Präsident, und handelt es sich um eine kulturtechuische Frage, so
tritt hierzu noch der Vorsteher des kulturtechnischcn Bureaus und der Melio-
rations-Bauiuspektor. Alle diese Leute haben auch in den Eiuzelyeiteu mitzu¬
reden, alle machen ihre Ansicht geltend, und das Verhältnis aller dieser Kom¬
petenzen und Kompetenzchen ist so wenig begrenzt, daß es andauernd zu
Reibereien kommt. An jeder mittlern Spezialkommissiou hätte ein Gerichtshof
zur Entscheidung der Kompetenzkonflikte vollauf zu thun, um alle diese un¬
nützen aber leider unvermeidlichen Zänkereien beizulegen.

Bei diesem Geschäftsbetriebe ist der klassische Ausspruch eiues Regierungs¬
rath der Gcneralkomnnssiou i „Bei uns wird mehr registriert und revidiert als
wirklich gearbeitet," nicht nur «um Zrano salis, sondern ganz buchstäblich zu
nehmen. Selbst die geringste Kleinigkeit setzt ein ganzes Heer von Beamten
in Bewegung. Hat z. B. ein Vermessungsbeamter, der fern vom Stationsort
arbeitet, irgend eine kleine Nachweisung nötig, wofür die Akten gewöhnlich bei
der Generalkommission liegen, so darf er sich beileibe nicht um diese direkt
wenden, sondern der Vorgang ist folgender: Er richtet ein schriftliches Gesuch
an die Genernlkommissivn, übersendet dieses dem Oberlandmesser der Station,
dieser läßt es jonrnalisiercn und reicht es mit Randbemerkung an den Kom¬
missar der Station weiter, auch hier wird es jourualisiert, ebenfalls mit Rand¬
bemerkung versehen und an die Gencralkommission gesandt, dort kommt es ins
Botenzimmcr, von da zur Präsentation an den Präsidenten, von da zur
Kenntnisnahme des Oberregicrungsrctts, dann zum Registratur, der ihm eine
Nummer giebt, von hier zum Vermessungsinspektor zur Kenntnisnahme und
Zeichnung und dann zum Depnrtementsrat, ebenfalls zur Kenntnisnahme,
schließlich kommt es an den Vorsteher der betreffenden Abteilung des geodätisch¬
technischen Bureaus, und dieser überweist es endlich einem der ihm unterstellten
Techniker zur Erledigung. Die Richtigkeit dieser Erledigung wird daun von
einem andern Techniker geprüft, und hierauf geht das Schriftstück wieder den¬
selben Schneckengang zurück, wobei es natürlich verschiedne male die Registratur
und Kanzlei berührt. Inzwischen wartet der Techniker draußen schmerzlich auf
die betreffende,, Akten, muß sich womöglich mit etwas anderm beschäftigen, lind
wenn er glücklich nach zwei bis drei Wochen im Besitz der ersehnten Nach
Weisung ist, ist es häufig zur Vornahme der beabsichtigten Arbeit zu spät.

Handelt es sich nun gar um eine Sache, bei der ein Beschluß gefaßt oder
eine Entscheidung getroffen werde» muß, so ist auch der Präsident nicht in der
Lage, die Angelegenheit selbständig abzufertigen, souderu sie muß bei der jetzigen
Verfassung der Generalkommission dem zehn- bis zwölfköpfigen Kollegium vor¬
gelegt werden, das daun entscheidet. Dn aber trotz dieses Geschäftsbetriebs die


Grenzboten I 1900 29
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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 59, 1900, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341871_232551/233>, abgerufen am 02.07.2024.