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Die Grenzboten. Jg. 59, 1900, Erstes Vierteljahr.

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Ein Wort über die preußischen Generalrominissicmen

in zahlreiche kleine Parzellen zerstreut ohne Zngangsweg in der ganzen Ge¬
markung umherliegt, dein Flurzwaug nud der gemeinschaftlichen Hutung unter¬
worfen. Um dieses Hindernis einer intensiven Kultur zu beseitigen, wird das
Zusainmeiilegungsverfnhren (Verkopplung, .Konsolidation) eingeleitet, d. h. die
ganze Gemarkung wird mit einem einheitlichen Wege- und Grabennetz über¬
zogen, und jeder Besitzer erhält dann ans der Gemarkung einen seinem frühern
Besitz an Lage und Wert entsprechenden Anteil in zusammenhängenden, Wirt
schaftlich geformten Plänen. Die rechtlichen Verhältnisse dabei sind durchweg
sehr einfach und immer dieselben. Namentlich ist seit der Durchführung der
Gruudbuchordnuug in der ganzen Monarchie mich die früher etwas beschwer
liebe Legitimationsführung zu einer rein subalternen Arbeit geworden. Die
Anlegung eines guten Wegenetzes und Verteilungsplnns dagegen (die Haupt¬
arbeit des ganzen Znsammenleguugsverfahreus) ist in dem Hügellande des
Westens mit seinein sehr wechselnden Boden meist recht schwierig. Es gehört
dazu eine eingehende Kenntnis der örtlichen Gelände- und Bodenverhältnisse,
ein durch jahrelange Nbnng und dnrch den Aufenthalt im Freien geschärftes
Auge, um die Gelündeformen zu erfassen, außerdem umfangreiche geometrische
Vorarbeiten, lind da in der ganzen Behörde allein der Landmesser die hierzu
erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten hat, so fällt ihm ganz von selbst und
ausschließlich die gesamte produktive Thätigkeit zu. Die Prozesse haben nament¬
lich im Westen ganz bedeutend abgenommen, und die Juristen sind dort sozu¬
sagen mediatisicrt worden. Schon etwa vor zehn Jahren kamen im Westen
kaum ein oder zwei Prozesse jährlich auf einen Regierungsrat, und im Jahre
1895 wurden nur etwa 250 Prozesse entschieden, von denen weitaus die Mehr¬
zahl auf den Osten fiel. Damit sanken sowohl Nöte wie Kommissare in,
wesentlichen zu bloßen Nufsichtsbeamten herab, und schon im Jahre 1889 ver¬
gleicht ein Rat der Generalkommission seine Stellung mit der des Dichters,
der bei der Teilung der Arbeit zu spät gekommen sei.

Dieses Verhältnis hat sich seitdem noch bedeutend verschärft. Trotzdem wird
noch heute an den doch für völlig andre Verhältnisse erlassenen Verordnungen
von 1817 und 1834 genau fest gehalten, nach denen der Kommissar für alle
Thätigkeit allein verantwortlich ist. Er allein macht gesetzlich das Wegenetz,
er allein entwirft den Plan, und der Landmesser ist rechtlich ohne jeglichen
Einfluß auf den Gang der Geschäfte. Nun scheint man ja das Mißverhältnis
einigermaßen einPfunden zu haben; statt sich aber zu eiuer durchgreifenden
Reform zu entschließen, statt die Spezialkommissiouen zu wirklichen Landes-
kulturümtern zu machen, griff man zu allerlei Mittelchen. Man schuf die Ver-
meffungsinspektoreu als technische Aufsichtspersonen, aber in völlig unge¬
nügender Zahl, einen auf je hundert Beamte; man gründete die geometrisch-
technischen und kulturtechnischen Bureaus mit Landmessern an der Spitze und
einem Meliorations-Bnuinspektor für die Geueralkommissionen als Beirat, aber
ohne jede eigne Selbständigkeit und nur immer zur Aufsicht und Revision.
Schließlich machte man die ältesten Vermessnngsbeamteil an den Spezial-


Ein Wort über die preußischen Generalrominissicmen

in zahlreiche kleine Parzellen zerstreut ohne Zngangsweg in der ganzen Ge¬
markung umherliegt, dein Flurzwaug nud der gemeinschaftlichen Hutung unter¬
worfen. Um dieses Hindernis einer intensiven Kultur zu beseitigen, wird das
Zusainmeiilegungsverfnhren (Verkopplung, .Konsolidation) eingeleitet, d. h. die
ganze Gemarkung wird mit einem einheitlichen Wege- und Grabennetz über¬
zogen, und jeder Besitzer erhält dann ans der Gemarkung einen seinem frühern
Besitz an Lage und Wert entsprechenden Anteil in zusammenhängenden, Wirt
schaftlich geformten Plänen. Die rechtlichen Verhältnisse dabei sind durchweg
sehr einfach und immer dieselben. Namentlich ist seit der Durchführung der
Gruudbuchordnuug in der ganzen Monarchie mich die früher etwas beschwer
liebe Legitimationsführung zu einer rein subalternen Arbeit geworden. Die
Anlegung eines guten Wegenetzes und Verteilungsplnns dagegen (die Haupt¬
arbeit des ganzen Znsammenleguugsverfahreus) ist in dem Hügellande des
Westens mit seinein sehr wechselnden Boden meist recht schwierig. Es gehört
dazu eine eingehende Kenntnis der örtlichen Gelände- und Bodenverhältnisse,
ein durch jahrelange Nbnng und dnrch den Aufenthalt im Freien geschärftes
Auge, um die Gelündeformen zu erfassen, außerdem umfangreiche geometrische
Vorarbeiten, lind da in der ganzen Behörde allein der Landmesser die hierzu
erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten hat, so fällt ihm ganz von selbst und
ausschließlich die gesamte produktive Thätigkeit zu. Die Prozesse haben nament¬
lich im Westen ganz bedeutend abgenommen, und die Juristen sind dort sozu¬
sagen mediatisicrt worden. Schon etwa vor zehn Jahren kamen im Westen
kaum ein oder zwei Prozesse jährlich auf einen Regierungsrat, und im Jahre
1895 wurden nur etwa 250 Prozesse entschieden, von denen weitaus die Mehr¬
zahl auf den Osten fiel. Damit sanken sowohl Nöte wie Kommissare in,
wesentlichen zu bloßen Nufsichtsbeamten herab, und schon im Jahre 1889 ver¬
gleicht ein Rat der Generalkommission seine Stellung mit der des Dichters,
der bei der Teilung der Arbeit zu spät gekommen sei.

Dieses Verhältnis hat sich seitdem noch bedeutend verschärft. Trotzdem wird
noch heute an den doch für völlig andre Verhältnisse erlassenen Verordnungen
von 1817 und 1834 genau fest gehalten, nach denen der Kommissar für alle
Thätigkeit allein verantwortlich ist. Er allein macht gesetzlich das Wegenetz,
er allein entwirft den Plan, und der Landmesser ist rechtlich ohne jeglichen
Einfluß auf den Gang der Geschäfte. Nun scheint man ja das Mißverhältnis
einigermaßen einPfunden zu haben; statt sich aber zu eiuer durchgreifenden
Reform zu entschließen, statt die Spezialkommissiouen zu wirklichen Landes-
kulturümtern zu machen, griff man zu allerlei Mittelchen. Man schuf die Ver-
meffungsinspektoreu als technische Aufsichtspersonen, aber in völlig unge¬
nügender Zahl, einen auf je hundert Beamte; man gründete die geometrisch-
technischen und kulturtechnischen Bureaus mit Landmessern an der Spitze und
einem Meliorations-Bnuinspektor für die Geueralkommissionen als Beirat, aber
ohne jede eigne Selbständigkeit und nur immer zur Aufsicht und Revision.
Schließlich machte man die ältesten Vermessnngsbeamteil an den Spezial-


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 59, 1900, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341871_232551/231>, abgerufen am 02.07.2024.