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Die Grenzboten. Jg. 58, 1899, Drittes Vierteljahr.

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Maßgebliches und Unmaßgebliches

Der Doktortitel und seine Verleihung ist mit dem Stndienbetrieb und vor
allem mit der Verfassung und der Geschichte der Universitäten eng verwachsen und
findet nur in ihnen seine Bedeutung und sein Verständnis. Er ist wesentlich ver¬
schieden von allen Titeln, die sonst auf Grund von Prüfungen verliehen werden,
sei es vom Staate, sei es von staatlich anerkannten Anstalten. Schon in der Art
der Verleihung prägt sich das aus, in deu mancherlei Formen, die unverständlich
zu sein scheinen aber darin ihre Wurzel und ihr Recht haben, daß diese Promo¬
tion nicht nur ein Zeugnis geben will über den Grad des Wissens, sondern zu¬
gleich Beziehungen schafft zwischen dem Promovierten und der Korporation, die ihn
promoviert. Diese Beziehungen sind nicht mehr von der Kraft und der Fülle der
rechtlichen Folgen wie im Mittelalter; sie haben sich verflüchtigt in demselben Maße,
wie die Autonomie der Universitäten an Kraft und Bedeutung verloren hat, aber
diese Beziehungen haben keineswegs ganz aufgehört. In der Erneuerung der
Diplome, in der Sitte Doktoren honoris causa. zu kreieren, und in manchen, hier
reichlicher, dort spärlicher erhaltnen Resten der alten Formen des Promotivnsakts
kommt das zum Ausdruck. Namentlich in den Stücken, die daran erinnern, daß
ursprünglich die Promotion die Lehrthätigkeit eröffnete und zu einer bestimmten Lehr¬
tätigkeit verpflichtete.

Damit hängt es auch zusammen, daß der Doktortitel, obschon die vorausgehende
Prüfung um den Universitäten Deutschlands, Englands, Frankreichs, Italiens und
andrer Länder ganz verschiedenartige Bedingungen stellt und verschiedne Maßstäbe
anlegt, doch immer noch überall als ein gleichartiger Titel betrachtet wird. Man ist
sich des Unterschieds der wissenschaftlichen Prüfung bewußt, aber man legt stärkeres
Gewicht darauf, daß dieser Titel verliehen wird von gleichartigen Korporationen, die
sich gerade in dieser Anerkennung ihres gemeinsamen Ursprungs bewußt werden.
Und wer möchte leugnen, daß in diesem Zusammenhange der Universitäten der ver-
schiednen Länder von Finnland bis Italien ein für den Betrieb der Wissenschaften
und für den Verkehr der Gelehrten wertvolles, Leben schaffendes Element gegeben
und zu bewahren ist?

Würde man also das Recht, diesen Titel zu verleihen, von den Universitäten
auf Anstalten übertragen, die zwar eine ausgezeichnete Form des wissenschaftlichen
Betriebs darstellen, eine Form, die vielleicht in manchem Stücke dem Betriebe der
Universitäten überlegen, aber doch vielfach anders ist als die der Universitäten,
und die auch uicht die Verfassung und nicht die Geschichte haben, in der die
Form und das Wesen des Dvktortitels begründet sind: so würde man etwas Un¬
mögliches versuchen. Mau würde Wohl den Namen aber nicht die Sache über¬
tragen. So wenig man gewisse, mir aus der mittelalterlichen Entwicklung ver¬
ständliche Institute des englischen Parlaments ans unsre deutschen Kammern über¬
tragen, so wenig man z. B. den Sprecher des englischen Parlaments in den
deutschen Reichstag verpflanzen kann, so wenig vermag man den Doktortitel der
Universitäten ans die technischen Hochschulen zu übertragen.

Der Doktorgrad, den Technische Hochschulen verleihen würden, würde notwendig
immer etwas andres sein als der der Universitäten. Er wäre das Produkt eines
andern Studienbetriebs, er entbehrte der eigentümlichen Züge und des historischen
Hauches, den ihm die Verfassung und die Tradition der Universität beigeben,
und damit des Wesentlichsten von den,, was ihn von andern Prüfnngsprädikaten
unterscheid et. Man würde den Technischen Hochschulen nicht geben, was sie erwarten,
sondern einen neuen Grad nnter dem alten Namen. Man würde ihnen durch die
Erfüllung dieses Wunsches nichts andres gewähren, als was sie in der Verleihung


Maßgebliches und Unmaßgebliches

Der Doktortitel und seine Verleihung ist mit dem Stndienbetrieb und vor
allem mit der Verfassung und der Geschichte der Universitäten eng verwachsen und
findet nur in ihnen seine Bedeutung und sein Verständnis. Er ist wesentlich ver¬
schieden von allen Titeln, die sonst auf Grund von Prüfungen verliehen werden,
sei es vom Staate, sei es von staatlich anerkannten Anstalten. Schon in der Art
der Verleihung prägt sich das aus, in deu mancherlei Formen, die unverständlich
zu sein scheinen aber darin ihre Wurzel und ihr Recht haben, daß diese Promo¬
tion nicht nur ein Zeugnis geben will über den Grad des Wissens, sondern zu¬
gleich Beziehungen schafft zwischen dem Promovierten und der Korporation, die ihn
promoviert. Diese Beziehungen sind nicht mehr von der Kraft und der Fülle der
rechtlichen Folgen wie im Mittelalter; sie haben sich verflüchtigt in demselben Maße,
wie die Autonomie der Universitäten an Kraft und Bedeutung verloren hat, aber
diese Beziehungen haben keineswegs ganz aufgehört. In der Erneuerung der
Diplome, in der Sitte Doktoren honoris causa. zu kreieren, und in manchen, hier
reichlicher, dort spärlicher erhaltnen Resten der alten Formen des Promotivnsakts
kommt das zum Ausdruck. Namentlich in den Stücken, die daran erinnern, daß
ursprünglich die Promotion die Lehrthätigkeit eröffnete und zu einer bestimmten Lehr¬
tätigkeit verpflichtete.

Damit hängt es auch zusammen, daß der Doktortitel, obschon die vorausgehende
Prüfung um den Universitäten Deutschlands, Englands, Frankreichs, Italiens und
andrer Länder ganz verschiedenartige Bedingungen stellt und verschiedne Maßstäbe
anlegt, doch immer noch überall als ein gleichartiger Titel betrachtet wird. Man ist
sich des Unterschieds der wissenschaftlichen Prüfung bewußt, aber man legt stärkeres
Gewicht darauf, daß dieser Titel verliehen wird von gleichartigen Korporationen, die
sich gerade in dieser Anerkennung ihres gemeinsamen Ursprungs bewußt werden.
Und wer möchte leugnen, daß in diesem Zusammenhange der Universitäten der ver-
schiednen Länder von Finnland bis Italien ein für den Betrieb der Wissenschaften
und für den Verkehr der Gelehrten wertvolles, Leben schaffendes Element gegeben
und zu bewahren ist?

Würde man also das Recht, diesen Titel zu verleihen, von den Universitäten
auf Anstalten übertragen, die zwar eine ausgezeichnete Form des wissenschaftlichen
Betriebs darstellen, eine Form, die vielleicht in manchem Stücke dem Betriebe der
Universitäten überlegen, aber doch vielfach anders ist als die der Universitäten,
und die auch uicht die Verfassung und nicht die Geschichte haben, in der die
Form und das Wesen des Dvktortitels begründet sind: so würde man etwas Un¬
mögliches versuchen. Mau würde Wohl den Namen aber nicht die Sache über¬
tragen. So wenig man gewisse, mir aus der mittelalterlichen Entwicklung ver¬
ständliche Institute des englischen Parlaments ans unsre deutschen Kammern über¬
tragen, so wenig man z. B. den Sprecher des englischen Parlaments in den
deutschen Reichstag verpflanzen kann, so wenig vermag man den Doktortitel der
Universitäten ans die technischen Hochschulen zu übertragen.

Der Doktorgrad, den Technische Hochschulen verleihen würden, würde notwendig
immer etwas andres sein als der der Universitäten. Er wäre das Produkt eines
andern Studienbetriebs, er entbehrte der eigentümlichen Züge und des historischen
Hauches, den ihm die Verfassung und die Tradition der Universität beigeben,
und damit des Wesentlichsten von den,, was ihn von andern Prüfnngsprädikaten
unterscheid et. Man würde den Technischen Hochschulen nicht geben, was sie erwarten,
sondern einen neuen Grad nnter dem alten Namen. Man würde ihnen durch die
Erfüllung dieses Wunsches nichts andres gewähren, als was sie in der Verleihung


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[0151] Maßgebliches und Unmaßgebliches Der Doktortitel und seine Verleihung ist mit dem Stndienbetrieb und vor allem mit der Verfassung und der Geschichte der Universitäten eng verwachsen und findet nur in ihnen seine Bedeutung und sein Verständnis. Er ist wesentlich ver¬ schieden von allen Titeln, die sonst auf Grund von Prüfungen verliehen werden, sei es vom Staate, sei es von staatlich anerkannten Anstalten. Schon in der Art der Verleihung prägt sich das aus, in deu mancherlei Formen, die unverständlich zu sein scheinen aber darin ihre Wurzel und ihr Recht haben, daß diese Promo¬ tion nicht nur ein Zeugnis geben will über den Grad des Wissens, sondern zu¬ gleich Beziehungen schafft zwischen dem Promovierten und der Korporation, die ihn promoviert. Diese Beziehungen sind nicht mehr von der Kraft und der Fülle der rechtlichen Folgen wie im Mittelalter; sie haben sich verflüchtigt in demselben Maße, wie die Autonomie der Universitäten an Kraft und Bedeutung verloren hat, aber diese Beziehungen haben keineswegs ganz aufgehört. In der Erneuerung der Diplome, in der Sitte Doktoren honoris causa. zu kreieren, und in manchen, hier reichlicher, dort spärlicher erhaltnen Resten der alten Formen des Promotivnsakts kommt das zum Ausdruck. Namentlich in den Stücken, die daran erinnern, daß ursprünglich die Promotion die Lehrthätigkeit eröffnete und zu einer bestimmten Lehr¬ tätigkeit verpflichtete. Damit hängt es auch zusammen, daß der Doktortitel, obschon die vorausgehende Prüfung um den Universitäten Deutschlands, Englands, Frankreichs, Italiens und andrer Länder ganz verschiedenartige Bedingungen stellt und verschiedne Maßstäbe anlegt, doch immer noch überall als ein gleichartiger Titel betrachtet wird. Man ist sich des Unterschieds der wissenschaftlichen Prüfung bewußt, aber man legt stärkeres Gewicht darauf, daß dieser Titel verliehen wird von gleichartigen Korporationen, die sich gerade in dieser Anerkennung ihres gemeinsamen Ursprungs bewußt werden. Und wer möchte leugnen, daß in diesem Zusammenhange der Universitäten der ver- schiednen Länder von Finnland bis Italien ein für den Betrieb der Wissenschaften und für den Verkehr der Gelehrten wertvolles, Leben schaffendes Element gegeben und zu bewahren ist? Würde man also das Recht, diesen Titel zu verleihen, von den Universitäten auf Anstalten übertragen, die zwar eine ausgezeichnete Form des wissenschaftlichen Betriebs darstellen, eine Form, die vielleicht in manchem Stücke dem Betriebe der Universitäten überlegen, aber doch vielfach anders ist als die der Universitäten, und die auch uicht die Verfassung und nicht die Geschichte haben, in der die Form und das Wesen des Dvktortitels begründet sind: so würde man etwas Un¬ mögliches versuchen. Mau würde Wohl den Namen aber nicht die Sache über¬ tragen. So wenig man gewisse, mir aus der mittelalterlichen Entwicklung ver¬ ständliche Institute des englischen Parlaments ans unsre deutschen Kammern über¬ tragen, so wenig man z. B. den Sprecher des englischen Parlaments in den deutschen Reichstag verpflanzen kann, so wenig vermag man den Doktortitel der Universitäten ans die technischen Hochschulen zu übertragen. Der Doktorgrad, den Technische Hochschulen verleihen würden, würde notwendig immer etwas andres sein als der der Universitäten. Er wäre das Produkt eines andern Studienbetriebs, er entbehrte der eigentümlichen Züge und des historischen Hauches, den ihm die Verfassung und die Tradition der Universität beigeben, und damit des Wesentlichsten von den,, was ihn von andern Prüfnngsprädikaten unterscheid et. Man würde den Technischen Hochschulen nicht geben, was sie erwarten, sondern einen neuen Grad nnter dem alten Namen. Man würde ihnen durch die Erfüllung dieses Wunsches nichts andres gewähren, als was sie in der Verleihung

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 58, 1899, Drittes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341869_231169/151>, abgerufen am 15.01.2025.