Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Die Grenzboten. Jg. 58, 1899, Zweites Vierteljahr.

Bild:
<< vorherige Seite
Der Arm der Gerechtigkeit

Die gänzliche Unfähigkeit der staatlichen Krimmalbeamten -- wenigstens der
niedern -- zur andauernden, zuverlässigen Beobachtung irgend eines Verdächtigen
ist ja auch längst in Fachkreisen ein offnes Geheimnis. Ob sie nun nach ihrer
Entlassung aus dem Staatsdienst als Privatdetektiv das Geschäft auf eigne Faust
treiben, oder ob sie es im amtlichen Auftrage thun -- die Methode ist immer
gleich: sie suchen jedesmal das nötige Beweismaterial durch irgeud einen billigen,
selbst zum Verbrechen werdenden Trie zu erlangen, weil ihnen eben zu einer sorg¬
samen, gewissenhaften Beobachtung jede Eigenschaft abgeht.

Es wogen wunderliche Gedanken gewesen sein, denen sich die Berliner Herren
bei der Verhaftung ihres ehemaligen Kollegen Grützmacher hingegeben haben, denn
wenn auch das formale Verbrechen, dessen dieser beschuldigt war, ein Meineid war,
der eigentliche Kernpunkt der ganzen Geschichte war doch der Kunstgriff, wie er in
ähnlicher Weise auch von den staatlichen Beamten oft genug angewandt wird. Oder
waren vielleicht die Mittelchen, wie sie im Frankfurter Schaffnerprozeß aufgedeckt
wurden, anders als die, mit denen Grützmacher seinen Ehebrecher zur Strecke brachte?
Und welches allgemeine Verdammungsurteil damals von der öffentlichen Meinung
über das zur Anwendung gelangte Lvckspitzeltum gefällt wurde, dürfte auch noch
nicht ganz aus der Erinnerung geschwunden sein.

Es hat ja anch nicht an einigen schüchternen Versuchen gefehlt, das verwerf¬
liche Verfahren der Polizeibeamten damit zu entschuldigen, daß man an die Kampf¬
mittel der Behörde gegen das Verbrechen niemals einen streng moralischen Ma߬
stab legen dürfe. New, gewiß nicht! Ich wäre jedenfalls der letzte, der das thun
würde. Aber in allen diesen Fällen waren auch die bedenklichen Mittel keineswegs
durch das besondre Raffinement der Verbrecher, sondern allein durch die rührende
Ungeschicklichkeit der niedern Polizeibeamten bei der Ausführung delikater Aufträge
nötig geworden. Hätte man sich anstatt an die Staatspolizei an irgend eins der
ältern, als zuverlässig bekannten Privntdetektivinstitnte gewandt, so wären die zur
Überführung der Schuldigen nötigen Beweise wahrscheinlich auch auf legalem Wege
zu beschaffen gewesen, denn die soliden und leistungsfähigen Bureaus dieser Art
verfüge" gewöhnlich unter ihrem an Zahl weit schwächern Personal über mehr und
besser für solche Aufgaben geschulte Kräfte als die hochmögende Staatspolizei.

Der Grund, warum sich deren Beamte so wenig zu solchen Aufgaben eignen,
ist eben der, ^daß sie gewissermaßen immer ein Blechschild mit der Aufschrift:
Geheimpolizist! an der Stirn tragen, woran sie selbst von kleinen Kindern sofort
als solche erkannt werden. Es giebt ja freilich auch heute noch eine Menge harm¬
loser Menschen, die in dem irrigen Wahn befangen sind, ein Geheimpolizist gehe
jederzeit in Zivil und sei also gar nicht von einem gewöhnlichen Sterblichen zu
unterscheiden. Wenn man blanke Knöpfe, Helm und Säbel als bestimmende Merk¬
male einer Uniform ansieht, dann geht der Geheimpolizist allerdings nicht in Uni¬
form, aber es giebt bekanntlich auch ein Zivil, das den Stand seines Trägers
ebenso kenntlich macht wie die Uniform den Soldaten. Man denke nnr an die
Tracht des Geistlichen. Das ist zwar keine Uniform, aber doch immerhin eine
Kleidung, die ihren Besitzer hinlänglich dagegen schützt, einmal mit einem gewöhn¬
lichen Sterblichen verwechselt zu werdeu. In einem für ihren Stand ganz ebenso
charakteristischen Zivil erscheinen nnn anch gewöhnlich die Herren Kriminalbeamten,
und wenn man ein halbes Dutzend von ihnen gesehen hat, dann kennt man sie alle.

Auch hier ist es wieder der leidige Militäranwärter, der sich ihrem ersprie߬
lichen Wirken hindernd in den Weg stellt. Sie können eben den ehemaligen Unter¬
offizier nicht verleugnen; der während ihrer langen Militärdienstzeit erworbne Zivil-


Der Arm der Gerechtigkeit

Die gänzliche Unfähigkeit der staatlichen Krimmalbeamten — wenigstens der
niedern — zur andauernden, zuverlässigen Beobachtung irgend eines Verdächtigen
ist ja auch längst in Fachkreisen ein offnes Geheimnis. Ob sie nun nach ihrer
Entlassung aus dem Staatsdienst als Privatdetektiv das Geschäft auf eigne Faust
treiben, oder ob sie es im amtlichen Auftrage thun — die Methode ist immer
gleich: sie suchen jedesmal das nötige Beweismaterial durch irgeud einen billigen,
selbst zum Verbrechen werdenden Trie zu erlangen, weil ihnen eben zu einer sorg¬
samen, gewissenhaften Beobachtung jede Eigenschaft abgeht.

Es wogen wunderliche Gedanken gewesen sein, denen sich die Berliner Herren
bei der Verhaftung ihres ehemaligen Kollegen Grützmacher hingegeben haben, denn
wenn auch das formale Verbrechen, dessen dieser beschuldigt war, ein Meineid war,
der eigentliche Kernpunkt der ganzen Geschichte war doch der Kunstgriff, wie er in
ähnlicher Weise auch von den staatlichen Beamten oft genug angewandt wird. Oder
waren vielleicht die Mittelchen, wie sie im Frankfurter Schaffnerprozeß aufgedeckt
wurden, anders als die, mit denen Grützmacher seinen Ehebrecher zur Strecke brachte?
Und welches allgemeine Verdammungsurteil damals von der öffentlichen Meinung
über das zur Anwendung gelangte Lvckspitzeltum gefällt wurde, dürfte auch noch
nicht ganz aus der Erinnerung geschwunden sein.

Es hat ja anch nicht an einigen schüchternen Versuchen gefehlt, das verwerf¬
liche Verfahren der Polizeibeamten damit zu entschuldigen, daß man an die Kampf¬
mittel der Behörde gegen das Verbrechen niemals einen streng moralischen Ma߬
stab legen dürfe. New, gewiß nicht! Ich wäre jedenfalls der letzte, der das thun
würde. Aber in allen diesen Fällen waren auch die bedenklichen Mittel keineswegs
durch das besondre Raffinement der Verbrecher, sondern allein durch die rührende
Ungeschicklichkeit der niedern Polizeibeamten bei der Ausführung delikater Aufträge
nötig geworden. Hätte man sich anstatt an die Staatspolizei an irgend eins der
ältern, als zuverlässig bekannten Privntdetektivinstitnte gewandt, so wären die zur
Überführung der Schuldigen nötigen Beweise wahrscheinlich auch auf legalem Wege
zu beschaffen gewesen, denn die soliden und leistungsfähigen Bureaus dieser Art
verfüge« gewöhnlich unter ihrem an Zahl weit schwächern Personal über mehr und
besser für solche Aufgaben geschulte Kräfte als die hochmögende Staatspolizei.

Der Grund, warum sich deren Beamte so wenig zu solchen Aufgaben eignen,
ist eben der, ^daß sie gewissermaßen immer ein Blechschild mit der Aufschrift:
Geheimpolizist! an der Stirn tragen, woran sie selbst von kleinen Kindern sofort
als solche erkannt werden. Es giebt ja freilich auch heute noch eine Menge harm¬
loser Menschen, die in dem irrigen Wahn befangen sind, ein Geheimpolizist gehe
jederzeit in Zivil und sei also gar nicht von einem gewöhnlichen Sterblichen zu
unterscheiden. Wenn man blanke Knöpfe, Helm und Säbel als bestimmende Merk¬
male einer Uniform ansieht, dann geht der Geheimpolizist allerdings nicht in Uni¬
form, aber es giebt bekanntlich auch ein Zivil, das den Stand seines Trägers
ebenso kenntlich macht wie die Uniform den Soldaten. Man denke nnr an die
Tracht des Geistlichen. Das ist zwar keine Uniform, aber doch immerhin eine
Kleidung, die ihren Besitzer hinlänglich dagegen schützt, einmal mit einem gewöhn¬
lichen Sterblichen verwechselt zu werdeu. In einem für ihren Stand ganz ebenso
charakteristischen Zivil erscheinen nnn anch gewöhnlich die Herren Kriminalbeamten,
und wenn man ein halbes Dutzend von ihnen gesehen hat, dann kennt man sie alle.

Auch hier ist es wieder der leidige Militäranwärter, der sich ihrem ersprie߬
lichen Wirken hindernd in den Weg stellt. Sie können eben den ehemaligen Unter¬
offizier nicht verleugnen; der während ihrer langen Militärdienstzeit erworbne Zivil-


<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <div n="1">
          <pb facs="#f0554" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/230986"/>
          <fw type="header" place="top"> Der Arm der Gerechtigkeit</fw><lb/>
          <p xml:id="ID_1851"> Die gänzliche Unfähigkeit der staatlichen Krimmalbeamten &#x2014; wenigstens der<lb/>
niedern &#x2014; zur andauernden, zuverlässigen Beobachtung irgend eines Verdächtigen<lb/>
ist ja auch längst in Fachkreisen ein offnes Geheimnis. Ob sie nun nach ihrer<lb/>
Entlassung aus dem Staatsdienst als Privatdetektiv das Geschäft auf eigne Faust<lb/>
treiben, oder ob sie es im amtlichen Auftrage thun &#x2014; die Methode ist immer<lb/>
gleich: sie suchen jedesmal das nötige Beweismaterial durch irgeud einen billigen,<lb/>
selbst zum Verbrechen werdenden Trie zu erlangen, weil ihnen eben zu einer sorg¬<lb/>
samen, gewissenhaften Beobachtung jede Eigenschaft abgeht.</p><lb/>
          <p xml:id="ID_1852"> Es wogen wunderliche Gedanken gewesen sein, denen sich die Berliner Herren<lb/>
bei der Verhaftung ihres ehemaligen Kollegen Grützmacher hingegeben haben, denn<lb/>
wenn auch das formale Verbrechen, dessen dieser beschuldigt war, ein Meineid war,<lb/>
der eigentliche Kernpunkt der ganzen Geschichte war doch der Kunstgriff, wie er in<lb/>
ähnlicher Weise auch von den staatlichen Beamten oft genug angewandt wird. Oder<lb/>
waren vielleicht die Mittelchen, wie sie im Frankfurter Schaffnerprozeß aufgedeckt<lb/>
wurden, anders als die, mit denen Grützmacher seinen Ehebrecher zur Strecke brachte?<lb/>
Und welches allgemeine Verdammungsurteil damals von der öffentlichen Meinung<lb/>
über das zur Anwendung gelangte Lvckspitzeltum gefällt wurde, dürfte auch noch<lb/>
nicht ganz aus der Erinnerung geschwunden sein.</p><lb/>
          <p xml:id="ID_1853"> Es hat ja anch nicht an einigen schüchternen Versuchen gefehlt, das verwerf¬<lb/>
liche Verfahren der Polizeibeamten damit zu entschuldigen, daß man an die Kampf¬<lb/>
mittel der Behörde gegen das Verbrechen niemals einen streng moralischen Ma߬<lb/>
stab legen dürfe. New, gewiß nicht! Ich wäre jedenfalls der letzte, der das thun<lb/>
würde. Aber in allen diesen Fällen waren auch die bedenklichen Mittel keineswegs<lb/>
durch das besondre Raffinement der Verbrecher, sondern allein durch die rührende<lb/>
Ungeschicklichkeit der niedern Polizeibeamten bei der Ausführung delikater Aufträge<lb/>
nötig geworden. Hätte man sich anstatt an die Staatspolizei an irgend eins der<lb/>
ältern, als zuverlässig bekannten Privntdetektivinstitnte gewandt, so wären die zur<lb/>
Überführung der Schuldigen nötigen Beweise wahrscheinlich auch auf legalem Wege<lb/>
zu beschaffen gewesen, denn die soliden und leistungsfähigen Bureaus dieser Art<lb/>
verfüge« gewöhnlich unter ihrem an Zahl weit schwächern Personal über mehr und<lb/>
besser für solche Aufgaben geschulte Kräfte als die hochmögende Staatspolizei.</p><lb/>
          <p xml:id="ID_1854"> Der Grund, warum sich deren Beamte so wenig zu solchen Aufgaben eignen,<lb/>
ist eben der, ^daß sie gewissermaßen immer ein Blechschild mit der Aufschrift:<lb/>
Geheimpolizist! an der Stirn tragen, woran sie selbst von kleinen Kindern sofort<lb/>
als solche erkannt werden. Es giebt ja freilich auch heute noch eine Menge harm¬<lb/>
loser Menschen, die in dem irrigen Wahn befangen sind, ein Geheimpolizist gehe<lb/>
jederzeit in Zivil und sei also gar nicht von einem gewöhnlichen Sterblichen zu<lb/>
unterscheiden. Wenn man blanke Knöpfe, Helm und Säbel als bestimmende Merk¬<lb/>
male einer Uniform ansieht, dann geht der Geheimpolizist allerdings nicht in Uni¬<lb/>
form, aber es giebt bekanntlich auch ein Zivil, das den Stand seines Trägers<lb/>
ebenso kenntlich macht wie die Uniform den Soldaten. Man denke nnr an die<lb/>
Tracht des Geistlichen. Das ist zwar keine Uniform, aber doch immerhin eine<lb/>
Kleidung, die ihren Besitzer hinlänglich dagegen schützt, einmal mit einem gewöhn¬<lb/>
lichen Sterblichen verwechselt zu werdeu. In einem für ihren Stand ganz ebenso<lb/>
charakteristischen Zivil erscheinen nnn anch gewöhnlich die Herren Kriminalbeamten,<lb/>
und wenn man ein halbes Dutzend von ihnen gesehen hat, dann kennt man sie alle.</p><lb/>
          <p xml:id="ID_1855" next="#ID_1856"> Auch hier ist es wieder der leidige Militäranwärter, der sich ihrem ersprie߬<lb/>
lichen Wirken hindernd in den Weg stellt. Sie können eben den ehemaligen Unter¬<lb/>
offizier nicht verleugnen; der während ihrer langen Militärdienstzeit erworbne Zivil-</p><lb/>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[0554] Der Arm der Gerechtigkeit Die gänzliche Unfähigkeit der staatlichen Krimmalbeamten — wenigstens der niedern — zur andauernden, zuverlässigen Beobachtung irgend eines Verdächtigen ist ja auch längst in Fachkreisen ein offnes Geheimnis. Ob sie nun nach ihrer Entlassung aus dem Staatsdienst als Privatdetektiv das Geschäft auf eigne Faust treiben, oder ob sie es im amtlichen Auftrage thun — die Methode ist immer gleich: sie suchen jedesmal das nötige Beweismaterial durch irgeud einen billigen, selbst zum Verbrechen werdenden Trie zu erlangen, weil ihnen eben zu einer sorg¬ samen, gewissenhaften Beobachtung jede Eigenschaft abgeht. Es wogen wunderliche Gedanken gewesen sein, denen sich die Berliner Herren bei der Verhaftung ihres ehemaligen Kollegen Grützmacher hingegeben haben, denn wenn auch das formale Verbrechen, dessen dieser beschuldigt war, ein Meineid war, der eigentliche Kernpunkt der ganzen Geschichte war doch der Kunstgriff, wie er in ähnlicher Weise auch von den staatlichen Beamten oft genug angewandt wird. Oder waren vielleicht die Mittelchen, wie sie im Frankfurter Schaffnerprozeß aufgedeckt wurden, anders als die, mit denen Grützmacher seinen Ehebrecher zur Strecke brachte? Und welches allgemeine Verdammungsurteil damals von der öffentlichen Meinung über das zur Anwendung gelangte Lvckspitzeltum gefällt wurde, dürfte auch noch nicht ganz aus der Erinnerung geschwunden sein. Es hat ja anch nicht an einigen schüchternen Versuchen gefehlt, das verwerf¬ liche Verfahren der Polizeibeamten damit zu entschuldigen, daß man an die Kampf¬ mittel der Behörde gegen das Verbrechen niemals einen streng moralischen Ma߬ stab legen dürfe. New, gewiß nicht! Ich wäre jedenfalls der letzte, der das thun würde. Aber in allen diesen Fällen waren auch die bedenklichen Mittel keineswegs durch das besondre Raffinement der Verbrecher, sondern allein durch die rührende Ungeschicklichkeit der niedern Polizeibeamten bei der Ausführung delikater Aufträge nötig geworden. Hätte man sich anstatt an die Staatspolizei an irgend eins der ältern, als zuverlässig bekannten Privntdetektivinstitnte gewandt, so wären die zur Überführung der Schuldigen nötigen Beweise wahrscheinlich auch auf legalem Wege zu beschaffen gewesen, denn die soliden und leistungsfähigen Bureaus dieser Art verfüge« gewöhnlich unter ihrem an Zahl weit schwächern Personal über mehr und besser für solche Aufgaben geschulte Kräfte als die hochmögende Staatspolizei. Der Grund, warum sich deren Beamte so wenig zu solchen Aufgaben eignen, ist eben der, ^daß sie gewissermaßen immer ein Blechschild mit der Aufschrift: Geheimpolizist! an der Stirn tragen, woran sie selbst von kleinen Kindern sofort als solche erkannt werden. Es giebt ja freilich auch heute noch eine Menge harm¬ loser Menschen, die in dem irrigen Wahn befangen sind, ein Geheimpolizist gehe jederzeit in Zivil und sei also gar nicht von einem gewöhnlichen Sterblichen zu unterscheiden. Wenn man blanke Knöpfe, Helm und Säbel als bestimmende Merk¬ male einer Uniform ansieht, dann geht der Geheimpolizist allerdings nicht in Uni¬ form, aber es giebt bekanntlich auch ein Zivil, das den Stand seines Trägers ebenso kenntlich macht wie die Uniform den Soldaten. Man denke nnr an die Tracht des Geistlichen. Das ist zwar keine Uniform, aber doch immerhin eine Kleidung, die ihren Besitzer hinlänglich dagegen schützt, einmal mit einem gewöhn¬ lichen Sterblichen verwechselt zu werdeu. In einem für ihren Stand ganz ebenso charakteristischen Zivil erscheinen nnn anch gewöhnlich die Herren Kriminalbeamten, und wenn man ein halbes Dutzend von ihnen gesehen hat, dann kennt man sie alle. Auch hier ist es wieder der leidige Militäranwärter, der sich ihrem ersprie߬ lichen Wirken hindernd in den Weg stellt. Sie können eben den ehemaligen Unter¬ offizier nicht verleugnen; der während ihrer langen Militärdienstzeit erworbne Zivil-

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Staats- und Universitätsbibliothek (SuUB) Bremen: Bereitstellung der Texttranskription.
Kay-Michael Würzner: Bearbeitung der digitalen Edition.

Weitere Informationen:

Verfahren der Texterfassung: OCR mit Nachkorrektur.

Bogensignaturen: gekennzeichnet;Druckfehler: ignoriert;fremdsprachliches Material: nicht gekennzeichnet;Geminations-/Abkürzungsstriche: wie Vorlage;Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): nicht ausgezeichnet;i/j in Fraktur: wie Vorlage;I/J in Fraktur: wie Vorlage;Kolumnentitel: gekennzeichnet;Kustoden: gekennzeichnet;langes s (ſ): als s transkribiert;Normalisierungen: stillschweigend;rundes r (&#xa75b;): als r/et transkribiert;Seitenumbrüche markiert: ja;Silbentrennung: wie Vorlage;u/v bzw. U/V: wie Vorlage;Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert;Vollständigkeit: vollständig erfasst;Zeichensetzung: wie Vorlage;Zeilenumbrüche markiert: ja;

Nachkorrektur erfolgte automatisch.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341869_230431
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341869_230431/554
Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 58, 1899, Zweites Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341869_230431/554>, abgerufen am 28.09.2024.