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Die Grenzboten. Jg. 58, 1899, Erstes Vierteljahr.

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Nochmals die Fürsorge für die entlassenen Strafgefangnen

Beschäftigen wir uns nun noch einen Augenblick mit den Arbeitsgenossen des
Entlassener, Es soll ja auch eine tendenziöse Erzählung der für ihre Kasse Propa¬
ganda machenden Vereine sein, das; menschenfreundliche Fabrikanten zuweilen gern
die Hand bieten wollten, aber die bösen Arbeiter ließen es nicht zu. Ich könnte
auch davon einige Stückchen erzählen, aber mir eins möge hier seinen Platz finden,
das den Vorzug hat, die Menschenfreundlichkeit eines Arbeitgebers ganz besonders
deutlich zu zeigen. Vor Jahren wollte ich einen mehrfach bestraften Maschinisten auf
seinen Wunsch bei einer Dampfschiffahrtgesellschaft unterbringen. Auf meine warme
Empfehlung hin nahm der Direktor der Gesellschaft ihn auch an, aber mit dem
Bedeuten, seine Bestrafung dürfe der übrigen Arbeiter wegen nicht bekannt werden.
Leider verlautete doch darüber etwas, und um sandte der Direktor, der wirklich
ein menschenfreundlicher Mann war und sein Wort gern halten wollte, unsern
Pflegling zuerst nach London und ließ ihn dort vorläufig unterbringen, von Eng¬
land ans berief er ihn dann später in den Dienst der Gesellschaft, und ich hoffe,
daß der Mann diese Weitläufigkeiten gelohnt hat. Aus der Luft gegriffen sind
also diese Erzählungen nicht, ich lege ihnen aber gleichfalls nicht viel Bedeutung bei,
trotzdem daß mir zufälligerweise in den letzten Wochen mehrere male von Arbeit¬
gebern gesagt wordeu ist: Der Mann muß aber still sein, die andern Arbeiter
dürfen von seiner Bestrafung nichts wissen! In den Großstädten verschwindet ein
einzelner trüber Tropfen unter den übrigen Tropfen sehr schnell, in den kleinen
Städten bleibt er länger erkennbar, aber wenn nicht Politische Verhältnisse mit¬
wirken, werden die Arbeiter nicht so leicht auf die Verabschiedung des entlassenen
Gefangnen dringen, höchstens ärgern sie ihn hinaus. Ein braver Arbeiter sagte
mir einmal: Es ist mir durchaus nicht einerlei, wer neben mir arbeitet, ebenso
wenig wie es Ihnen oder einem andern gleichgiltig sein kann. Ich würde nie
etwas darüber sagen, aber angenehm ist es mir nicht, wenn ein entlassener Straf¬
gefangner an meiner Seite arbeitet.

An und für sich sehe ich in der Ablehnung des verbrecherischen Menschen auch
durchaus nichts beklagenswertes, es wäre im Gegenteil betrübend, wenn es anders
wäre. Dadurch eben giebt sich die Mißbilligung der bösen That zu erkennen,
und es ist für den Rechtsbrecher sehr heilsam, wenn er sieht, daß er sich durch
schlechtes Handeln zu einem einsamen, von allen Guten gemieduen Menschen macht,
aber er soll auch sehen, daß er durch ein ernstes und gewisfenhaftes Lebe" wieder
die Scharte auswetzen kann. Natürlich ist der Grund der Ablehnung keineswegs
immer in einem idealen Gefühl zu suchen, es mögen sich hinter der angeblichen
moralischen Entrüstung sehr irdische Motive verbergen, oder es mag der Umstand
mitwirken, daß die entlassenen Sträflinge zuweilen sehr unangenehme Genossen sind.
Ich gestehe es sogar bereitwillig zu, daß durch die heutige Anwendung der kurzen
Freiheitsstrafe und ihre Androhung auch bei Handlungen, die in keiner Weise eine
sittliche Verirrung voraussetzen, in der That eine Abstumpfung des feinen Gefühls
erfolgt ist, aber daß es so weit gekommen ist, wie der Verfasser in seinem Aufsatz
erzählt, daß oftmals Taschendiebe und Paletvtmarder, weil sie zufällig gleichzeitig mit
einem "Genossen" entlassen wurden, von Hunderten ganz rechtlicher Arbeiter gefeiert
worden wären, als wären sie die edelsten Märtyrer der Freiheit, das ist mir neu.
Daß man im Volke die einzelnen Vergehen verschieden wertet und nicht alles in einen
Topf wirft, habe ich bemerkt. Körperverletzungen werden in einzelnen Gegenden
als ein harmloses Vergnügen angesehen, wenigstens so lange nicht die eigne Haut
in Mitleidenschaft gezogen ist, man denkt auch über die deswegen verhängte Strafe
Milder, aber, wie es mir scheint, macht man noch immer einen großen Unterschied


Nochmals die Fürsorge für die entlassenen Strafgefangnen

Beschäftigen wir uns nun noch einen Augenblick mit den Arbeitsgenossen des
Entlassener, Es soll ja auch eine tendenziöse Erzählung der für ihre Kasse Propa¬
ganda machenden Vereine sein, das; menschenfreundliche Fabrikanten zuweilen gern
die Hand bieten wollten, aber die bösen Arbeiter ließen es nicht zu. Ich könnte
auch davon einige Stückchen erzählen, aber mir eins möge hier seinen Platz finden,
das den Vorzug hat, die Menschenfreundlichkeit eines Arbeitgebers ganz besonders
deutlich zu zeigen. Vor Jahren wollte ich einen mehrfach bestraften Maschinisten auf
seinen Wunsch bei einer Dampfschiffahrtgesellschaft unterbringen. Auf meine warme
Empfehlung hin nahm der Direktor der Gesellschaft ihn auch an, aber mit dem
Bedeuten, seine Bestrafung dürfe der übrigen Arbeiter wegen nicht bekannt werden.
Leider verlautete doch darüber etwas, und um sandte der Direktor, der wirklich
ein menschenfreundlicher Mann war und sein Wort gern halten wollte, unsern
Pflegling zuerst nach London und ließ ihn dort vorläufig unterbringen, von Eng¬
land ans berief er ihn dann später in den Dienst der Gesellschaft, und ich hoffe,
daß der Mann diese Weitläufigkeiten gelohnt hat. Aus der Luft gegriffen sind
also diese Erzählungen nicht, ich lege ihnen aber gleichfalls nicht viel Bedeutung bei,
trotzdem daß mir zufälligerweise in den letzten Wochen mehrere male von Arbeit¬
gebern gesagt wordeu ist: Der Mann muß aber still sein, die andern Arbeiter
dürfen von seiner Bestrafung nichts wissen! In den Großstädten verschwindet ein
einzelner trüber Tropfen unter den übrigen Tropfen sehr schnell, in den kleinen
Städten bleibt er länger erkennbar, aber wenn nicht Politische Verhältnisse mit¬
wirken, werden die Arbeiter nicht so leicht auf die Verabschiedung des entlassenen
Gefangnen dringen, höchstens ärgern sie ihn hinaus. Ein braver Arbeiter sagte
mir einmal: Es ist mir durchaus nicht einerlei, wer neben mir arbeitet, ebenso
wenig wie es Ihnen oder einem andern gleichgiltig sein kann. Ich würde nie
etwas darüber sagen, aber angenehm ist es mir nicht, wenn ein entlassener Straf¬
gefangner an meiner Seite arbeitet.

An und für sich sehe ich in der Ablehnung des verbrecherischen Menschen auch
durchaus nichts beklagenswertes, es wäre im Gegenteil betrübend, wenn es anders
wäre. Dadurch eben giebt sich die Mißbilligung der bösen That zu erkennen,
und es ist für den Rechtsbrecher sehr heilsam, wenn er sieht, daß er sich durch
schlechtes Handeln zu einem einsamen, von allen Guten gemieduen Menschen macht,
aber er soll auch sehen, daß er durch ein ernstes und gewisfenhaftes Lebe« wieder
die Scharte auswetzen kann. Natürlich ist der Grund der Ablehnung keineswegs
immer in einem idealen Gefühl zu suchen, es mögen sich hinter der angeblichen
moralischen Entrüstung sehr irdische Motive verbergen, oder es mag der Umstand
mitwirken, daß die entlassenen Sträflinge zuweilen sehr unangenehme Genossen sind.
Ich gestehe es sogar bereitwillig zu, daß durch die heutige Anwendung der kurzen
Freiheitsstrafe und ihre Androhung auch bei Handlungen, die in keiner Weise eine
sittliche Verirrung voraussetzen, in der That eine Abstumpfung des feinen Gefühls
erfolgt ist, aber daß es so weit gekommen ist, wie der Verfasser in seinem Aufsatz
erzählt, daß oftmals Taschendiebe und Paletvtmarder, weil sie zufällig gleichzeitig mit
einem „Genossen" entlassen wurden, von Hunderten ganz rechtlicher Arbeiter gefeiert
worden wären, als wären sie die edelsten Märtyrer der Freiheit, das ist mir neu.
Daß man im Volke die einzelnen Vergehen verschieden wertet und nicht alles in einen
Topf wirft, habe ich bemerkt. Körperverletzungen werden in einzelnen Gegenden
als ein harmloses Vergnügen angesehen, wenigstens so lange nicht die eigne Haut
in Mitleidenschaft gezogen ist, man denkt auch über die deswegen verhängte Strafe
Milder, aber, wie es mir scheint, macht man noch immer einen großen Unterschied


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[0604] Nochmals die Fürsorge für die entlassenen Strafgefangnen Beschäftigen wir uns nun noch einen Augenblick mit den Arbeitsgenossen des Entlassener, Es soll ja auch eine tendenziöse Erzählung der für ihre Kasse Propa¬ ganda machenden Vereine sein, das; menschenfreundliche Fabrikanten zuweilen gern die Hand bieten wollten, aber die bösen Arbeiter ließen es nicht zu. Ich könnte auch davon einige Stückchen erzählen, aber mir eins möge hier seinen Platz finden, das den Vorzug hat, die Menschenfreundlichkeit eines Arbeitgebers ganz besonders deutlich zu zeigen. Vor Jahren wollte ich einen mehrfach bestraften Maschinisten auf seinen Wunsch bei einer Dampfschiffahrtgesellschaft unterbringen. Auf meine warme Empfehlung hin nahm der Direktor der Gesellschaft ihn auch an, aber mit dem Bedeuten, seine Bestrafung dürfe der übrigen Arbeiter wegen nicht bekannt werden. Leider verlautete doch darüber etwas, und um sandte der Direktor, der wirklich ein menschenfreundlicher Mann war und sein Wort gern halten wollte, unsern Pflegling zuerst nach London und ließ ihn dort vorläufig unterbringen, von Eng¬ land ans berief er ihn dann später in den Dienst der Gesellschaft, und ich hoffe, daß der Mann diese Weitläufigkeiten gelohnt hat. Aus der Luft gegriffen sind also diese Erzählungen nicht, ich lege ihnen aber gleichfalls nicht viel Bedeutung bei, trotzdem daß mir zufälligerweise in den letzten Wochen mehrere male von Arbeit¬ gebern gesagt wordeu ist: Der Mann muß aber still sein, die andern Arbeiter dürfen von seiner Bestrafung nichts wissen! In den Großstädten verschwindet ein einzelner trüber Tropfen unter den übrigen Tropfen sehr schnell, in den kleinen Städten bleibt er länger erkennbar, aber wenn nicht Politische Verhältnisse mit¬ wirken, werden die Arbeiter nicht so leicht auf die Verabschiedung des entlassenen Gefangnen dringen, höchstens ärgern sie ihn hinaus. Ein braver Arbeiter sagte mir einmal: Es ist mir durchaus nicht einerlei, wer neben mir arbeitet, ebenso wenig wie es Ihnen oder einem andern gleichgiltig sein kann. Ich würde nie etwas darüber sagen, aber angenehm ist es mir nicht, wenn ein entlassener Straf¬ gefangner an meiner Seite arbeitet. An und für sich sehe ich in der Ablehnung des verbrecherischen Menschen auch durchaus nichts beklagenswertes, es wäre im Gegenteil betrübend, wenn es anders wäre. Dadurch eben giebt sich die Mißbilligung der bösen That zu erkennen, und es ist für den Rechtsbrecher sehr heilsam, wenn er sieht, daß er sich durch schlechtes Handeln zu einem einsamen, von allen Guten gemieduen Menschen macht, aber er soll auch sehen, daß er durch ein ernstes und gewisfenhaftes Lebe« wieder die Scharte auswetzen kann. Natürlich ist der Grund der Ablehnung keineswegs immer in einem idealen Gefühl zu suchen, es mögen sich hinter der angeblichen moralischen Entrüstung sehr irdische Motive verbergen, oder es mag der Umstand mitwirken, daß die entlassenen Sträflinge zuweilen sehr unangenehme Genossen sind. Ich gestehe es sogar bereitwillig zu, daß durch die heutige Anwendung der kurzen Freiheitsstrafe und ihre Androhung auch bei Handlungen, die in keiner Weise eine sittliche Verirrung voraussetzen, in der That eine Abstumpfung des feinen Gefühls erfolgt ist, aber daß es so weit gekommen ist, wie der Verfasser in seinem Aufsatz erzählt, daß oftmals Taschendiebe und Paletvtmarder, weil sie zufällig gleichzeitig mit einem „Genossen" entlassen wurden, von Hunderten ganz rechtlicher Arbeiter gefeiert worden wären, als wären sie die edelsten Märtyrer der Freiheit, das ist mir neu. Daß man im Volke die einzelnen Vergehen verschieden wertet und nicht alles in einen Topf wirft, habe ich bemerkt. Körperverletzungen werden in einzelnen Gegenden als ein harmloses Vergnügen angesehen, wenigstens so lange nicht die eigne Haut in Mitleidenschaft gezogen ist, man denkt auch über die deswegen verhängte Strafe Milder, aber, wie es mir scheint, macht man noch immer einen großen Unterschied

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 58, 1899, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341869_229685/604>, abgerufen am 23.07.2024.