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Die Grenzboten. Jg. 58, 1899, Erstes Vierteljahr.

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Nochmals die Fürsorge für die entlassenen Strafgefangnen

geriet, wenn wir es recht bedenken, eigentlich in eine Lage, in der mancher
andre ein Lump geworden wäre. Wir halten es für unsre Pflicht, immer offen vor-
zugehn, weil wir nur auf diese Weise gute und dauernde Erfolge erwarten können.
Daß mancher gerade deshalb einen Entlassener zurückweist, weil man ihn über
dessen Vorleben unterrichtet hat, und sich häufig lieber mit Gesindel von der Straße
behilft, als einmal mit offnen Angen ein gutes Werk zu thun, das muß eben er¬
tragen werde". Man erlebt in dieser Beziehung lustige Dinge. Bei einem Ge¬
schäftsmanne wollte ich einmal einen wegen Körperverletzung vorbestraften, sehr
brauchbaren jungen Menschen als Hausdiener unterbringen, mir wurde jedoch die
Antwort: Um Gottes willen keinen aus dem Gefängnis, ich muß ehrliche Leute
haben. Einige Zeit später fand ich bei ihm einen Hausdiener, der mir wohl be¬
kannt war, es war ein Schlosser von Beruf, ein Einbrecher aus Neigung. Gar
manchem mangelt jegliches Verständnis für die alte gute Christenpflicht, einem armen
Sünder wieder emporzuhelfen. Höchstens bekommt man zu hören: Es ist jn sehr
edel, was Sie treiben, aber ich danke. Der Verfasser des Aufsatzes macht den Vor¬
ständen der Vereine den Vorwurf, sie wollten andern Arbeitskräfte nnfnötigen,
hüteten sich aber sehr wohl, das eigne Fell naß zu machen. Ich kann ihn darüber
beruhigen, auch die Vereinsvorstände bedienen sich der dargebotnen Arbeitskräfte,
wenn es sich so fügt; daß sie ihre Dienstboten darum entlassen sollen, um immer mit
einem guten Beispiel vornnzngehn, wird kein vernünftiger Mensch verlangen. So
anmaßend sind wir auch nicht, daß wir es jemand mundeten, nun gleich sein ge¬
samtes Personal aus dem Zuchthaus zu beziehn. Das wäre ja für uns bequem,
aber recht wäre es uns doch nicht. Die Entlassener muß mau dünn aussäen, da
>vo sie gleich haufenweise zusammenkommen, verdirbt einer den andern. Unsre
Offenheit hat übrigens "och nie zur Folge gehabt, daß die Notlage der Entlassener
von den Arbeitgebern und Herrschaften zur Lvhndrückerei benutzt wurde. Die Löhne
hielten immer die ortsübliche Höhe ein und waren häufig über Erwarten anständig.
Wo in einzelnen Fällen der Arbeitgeber wegen der mangelnden Fertigkeit des Ent¬
lassener zunächst nur ein geringes Entgelt zahlen konnte, haben wir eine Zeit lang
einen Zuschuß gewährt, bis der Lohn eine genügende Höhe erreicht hatte. Das ist,
glaube ich, ein oder zwei mal geschehn. Die übrigen Vereine Verfahren meines
Wissens ebenso. Was insbesondre den Berliner Verein angeht, so schickt er die
allergeringsten Arbeiter -- Hofgänger --, die die Landarbeit erst erlernen müssen,
nur dann ans, wenn ihnen bei freier Station und Wäsche mindestens 72 Mark
Jahreslohn zugesichert wird. Hat der Hofgänger sich einige Kenntnisse in den
landwirtschaftlichen Arbeiten angeeignet, so erhält er als Kleinknecht oder Vieh¬
wärter einen höhern Lohn (120 bis 150 Mary. Wirkliche Knechte erhalten nach
den Angaben des Vereins, die auch durch meine eignen Erfahrungen bestätigt
werden, bei freier Station 130 bis 300 Mark. Die Behauptung, daß der Ber¬
liner Verein einen seiner Schützlinge gegen einen Wochenlohn von 3 Mark ver¬
kuppelt habe, wird mir von dem Dirigenten des Vereins als unwahr erklärt. Ich
vermute, daß der betreffende Bursche ueben freier Kost und Wohnung einen baren
Lohn von 3 Mark erhalten hatte, dies aber, um eine mildere Beurteilung zu er¬
langen, klüglich verschwieg. Der Berliner Verein schickt auch Revisoren ans, die
sich schon über die Beschaffenheit des Arbeitsplatzes und die Eigenschaften des
Arbeitgebers unterrichten werden. Wie blinde Leute laufen doch auch die Berliner
uicht in der Welt herum. Es kau" ja aber auch einmal passieren, daß man an
einen faulen und gewissenlosen Arbeitgeber gerät. Mau wird es bedauern und sich
das nächste mal besser in acht nehmen. Wir irren alle.


Nochmals die Fürsorge für die entlassenen Strafgefangnen

geriet, wenn wir es recht bedenken, eigentlich in eine Lage, in der mancher
andre ein Lump geworden wäre. Wir halten es für unsre Pflicht, immer offen vor-
zugehn, weil wir nur auf diese Weise gute und dauernde Erfolge erwarten können.
Daß mancher gerade deshalb einen Entlassener zurückweist, weil man ihn über
dessen Vorleben unterrichtet hat, und sich häufig lieber mit Gesindel von der Straße
behilft, als einmal mit offnen Angen ein gutes Werk zu thun, das muß eben er¬
tragen werde». Man erlebt in dieser Beziehung lustige Dinge. Bei einem Ge¬
schäftsmanne wollte ich einmal einen wegen Körperverletzung vorbestraften, sehr
brauchbaren jungen Menschen als Hausdiener unterbringen, mir wurde jedoch die
Antwort: Um Gottes willen keinen aus dem Gefängnis, ich muß ehrliche Leute
haben. Einige Zeit später fand ich bei ihm einen Hausdiener, der mir wohl be¬
kannt war, es war ein Schlosser von Beruf, ein Einbrecher aus Neigung. Gar
manchem mangelt jegliches Verständnis für die alte gute Christenpflicht, einem armen
Sünder wieder emporzuhelfen. Höchstens bekommt man zu hören: Es ist jn sehr
edel, was Sie treiben, aber ich danke. Der Verfasser des Aufsatzes macht den Vor¬
ständen der Vereine den Vorwurf, sie wollten andern Arbeitskräfte nnfnötigen,
hüteten sich aber sehr wohl, das eigne Fell naß zu machen. Ich kann ihn darüber
beruhigen, auch die Vereinsvorstände bedienen sich der dargebotnen Arbeitskräfte,
wenn es sich so fügt; daß sie ihre Dienstboten darum entlassen sollen, um immer mit
einem guten Beispiel vornnzngehn, wird kein vernünftiger Mensch verlangen. So
anmaßend sind wir auch nicht, daß wir es jemand mundeten, nun gleich sein ge¬
samtes Personal aus dem Zuchthaus zu beziehn. Das wäre ja für uns bequem,
aber recht wäre es uns doch nicht. Die Entlassener muß mau dünn aussäen, da
>vo sie gleich haufenweise zusammenkommen, verdirbt einer den andern. Unsre
Offenheit hat übrigens «och nie zur Folge gehabt, daß die Notlage der Entlassener
von den Arbeitgebern und Herrschaften zur Lvhndrückerei benutzt wurde. Die Löhne
hielten immer die ortsübliche Höhe ein und waren häufig über Erwarten anständig.
Wo in einzelnen Fällen der Arbeitgeber wegen der mangelnden Fertigkeit des Ent¬
lassener zunächst nur ein geringes Entgelt zahlen konnte, haben wir eine Zeit lang
einen Zuschuß gewährt, bis der Lohn eine genügende Höhe erreicht hatte. Das ist,
glaube ich, ein oder zwei mal geschehn. Die übrigen Vereine Verfahren meines
Wissens ebenso. Was insbesondre den Berliner Verein angeht, so schickt er die
allergeringsten Arbeiter — Hofgänger —, die die Landarbeit erst erlernen müssen,
nur dann ans, wenn ihnen bei freier Station und Wäsche mindestens 72 Mark
Jahreslohn zugesichert wird. Hat der Hofgänger sich einige Kenntnisse in den
landwirtschaftlichen Arbeiten angeeignet, so erhält er als Kleinknecht oder Vieh¬
wärter einen höhern Lohn (120 bis 150 Mary. Wirkliche Knechte erhalten nach
den Angaben des Vereins, die auch durch meine eignen Erfahrungen bestätigt
werden, bei freier Station 130 bis 300 Mark. Die Behauptung, daß der Ber¬
liner Verein einen seiner Schützlinge gegen einen Wochenlohn von 3 Mark ver¬
kuppelt habe, wird mir von dem Dirigenten des Vereins als unwahr erklärt. Ich
vermute, daß der betreffende Bursche ueben freier Kost und Wohnung einen baren
Lohn von 3 Mark erhalten hatte, dies aber, um eine mildere Beurteilung zu er¬
langen, klüglich verschwieg. Der Berliner Verein schickt auch Revisoren ans, die
sich schon über die Beschaffenheit des Arbeitsplatzes und die Eigenschaften des
Arbeitgebers unterrichten werden. Wie blinde Leute laufen doch auch die Berliner
uicht in der Welt herum. Es kau» ja aber auch einmal passieren, daß man an
einen faulen und gewissenlosen Arbeitgeber gerät. Mau wird es bedauern und sich
das nächste mal besser in acht nehmen. Wir irren alle.


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[0603] Nochmals die Fürsorge für die entlassenen Strafgefangnen geriet, wenn wir es recht bedenken, eigentlich in eine Lage, in der mancher andre ein Lump geworden wäre. Wir halten es für unsre Pflicht, immer offen vor- zugehn, weil wir nur auf diese Weise gute und dauernde Erfolge erwarten können. Daß mancher gerade deshalb einen Entlassener zurückweist, weil man ihn über dessen Vorleben unterrichtet hat, und sich häufig lieber mit Gesindel von der Straße behilft, als einmal mit offnen Angen ein gutes Werk zu thun, das muß eben er¬ tragen werde». Man erlebt in dieser Beziehung lustige Dinge. Bei einem Ge¬ schäftsmanne wollte ich einmal einen wegen Körperverletzung vorbestraften, sehr brauchbaren jungen Menschen als Hausdiener unterbringen, mir wurde jedoch die Antwort: Um Gottes willen keinen aus dem Gefängnis, ich muß ehrliche Leute haben. Einige Zeit später fand ich bei ihm einen Hausdiener, der mir wohl be¬ kannt war, es war ein Schlosser von Beruf, ein Einbrecher aus Neigung. Gar manchem mangelt jegliches Verständnis für die alte gute Christenpflicht, einem armen Sünder wieder emporzuhelfen. Höchstens bekommt man zu hören: Es ist jn sehr edel, was Sie treiben, aber ich danke. Der Verfasser des Aufsatzes macht den Vor¬ ständen der Vereine den Vorwurf, sie wollten andern Arbeitskräfte nnfnötigen, hüteten sich aber sehr wohl, das eigne Fell naß zu machen. Ich kann ihn darüber beruhigen, auch die Vereinsvorstände bedienen sich der dargebotnen Arbeitskräfte, wenn es sich so fügt; daß sie ihre Dienstboten darum entlassen sollen, um immer mit einem guten Beispiel vornnzngehn, wird kein vernünftiger Mensch verlangen. So anmaßend sind wir auch nicht, daß wir es jemand mundeten, nun gleich sein ge¬ samtes Personal aus dem Zuchthaus zu beziehn. Das wäre ja für uns bequem, aber recht wäre es uns doch nicht. Die Entlassener muß mau dünn aussäen, da >vo sie gleich haufenweise zusammenkommen, verdirbt einer den andern. Unsre Offenheit hat übrigens «och nie zur Folge gehabt, daß die Notlage der Entlassener von den Arbeitgebern und Herrschaften zur Lvhndrückerei benutzt wurde. Die Löhne hielten immer die ortsübliche Höhe ein und waren häufig über Erwarten anständig. Wo in einzelnen Fällen der Arbeitgeber wegen der mangelnden Fertigkeit des Ent¬ lassener zunächst nur ein geringes Entgelt zahlen konnte, haben wir eine Zeit lang einen Zuschuß gewährt, bis der Lohn eine genügende Höhe erreicht hatte. Das ist, glaube ich, ein oder zwei mal geschehn. Die übrigen Vereine Verfahren meines Wissens ebenso. Was insbesondre den Berliner Verein angeht, so schickt er die allergeringsten Arbeiter — Hofgänger —, die die Landarbeit erst erlernen müssen, nur dann ans, wenn ihnen bei freier Station und Wäsche mindestens 72 Mark Jahreslohn zugesichert wird. Hat der Hofgänger sich einige Kenntnisse in den landwirtschaftlichen Arbeiten angeeignet, so erhält er als Kleinknecht oder Vieh¬ wärter einen höhern Lohn (120 bis 150 Mary. Wirkliche Knechte erhalten nach den Angaben des Vereins, die auch durch meine eignen Erfahrungen bestätigt werden, bei freier Station 130 bis 300 Mark. Die Behauptung, daß der Ber¬ liner Verein einen seiner Schützlinge gegen einen Wochenlohn von 3 Mark ver¬ kuppelt habe, wird mir von dem Dirigenten des Vereins als unwahr erklärt. Ich vermute, daß der betreffende Bursche ueben freier Kost und Wohnung einen baren Lohn von 3 Mark erhalten hatte, dies aber, um eine mildere Beurteilung zu er¬ langen, klüglich verschwieg. Der Berliner Verein schickt auch Revisoren ans, die sich schon über die Beschaffenheit des Arbeitsplatzes und die Eigenschaften des Arbeitgebers unterrichten werden. Wie blinde Leute laufen doch auch die Berliner uicht in der Welt herum. Es kau» ja aber auch einmal passieren, daß man an einen faulen und gewissenlosen Arbeitgeber gerät. Mau wird es bedauern und sich das nächste mal besser in acht nehmen. Wir irren alle.

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 58, 1899, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341869_229685/603>, abgerufen am 23.07.2024.