Die Grenzboten. Jg. 58, 1899, Erstes Vierteljahr.![]() Zwei Artikel zur Arbeiterwohnungsfrage i u den Hauptaufgaben, die sich der deutsche Verein für öffent¬ ![]() Zwei Artikel zur Arbeiterwohnungsfrage i u den Hauptaufgaben, die sich der deutsche Verein für öffent¬ <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <pb facs="#f0251" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/229937"/> <figure facs="http://media.dwds.de/dta/images/grenzboten_341869_229685/figures/grenzboten_341869_229685_229937_000.jpg"/><lb/> </div> <div n="1"> <head> Zwei Artikel zur Arbeiterwohnungsfrage</head><lb/> <div n="2"> <head> i</head><lb/> <p xml:id="ID_1038" next="#ID_1039"> u den Hauptaufgaben, die sich der deutsche Verein für öffent¬<lb/> liche Gesundheitspflege gestellt hat, gehört die Beschaffung guter<lb/> und gesunder Arbeiterwohnungen. In seiner Tagung vom<lb/> Jahre 1889 stellte er die Grundzüge auf, die hierbei gelten<lb/> sollen. Als vornehmste und unabweisbare Bedingungen forderte<lb/> er, daß bei der Gründung neuer Ansiedlungen nicht nur für Straßen und<lb/> Plätze, vielmehr auch für öffentliche Gärten ein entsprechender Teil des Bau¬<lb/> grundes als unbebaubar erklärt werde, die Höhe eines Gebäudes nicht größer<lb/> sei als sein Abstand von der gegenüberliegenden Baufluchtlinie, die Höhe der<lb/> Hoffronten das anderthalbfache des mittlern Abstands von der gegenüber¬<lb/> liegenden Begrenzung des unbebauten Raumes nicht übersteige, die mittlere<lb/> Breite eines Hofes nicht unter vier Metern zu bemessen sei, Aborte möglichst<lb/> für jede Wohnung einzurichten und mit einem ins Freie gehenden Fenster zu<lb/> versehen seien. Ferner verlangt der Verein, daß Räume, die zu lungern<lb/> Aufenthalte von Menschen dienen, eine lichte Höhe mindestens von 2,5 Metern<lb/> haben und nicht höher als im vierten Stockwerke liegen sollen; die lichtgebende<lb/> Gesamtfläche der Fenster soll mindestens ein Zwölftel der Grundfläche be¬<lb/> tragen, der Fußboden aller Räume über dem höchsten Grundwasserstande, im<lb/> Überschwemmungsgebiete über Hochwasser liegen und gegen Bodenfeuchtigkeit<lb/> gesichert sein. Wohnungen in Kellern sind unbedingt unzulässig, bei Geschäfts¬<lb/> räumen darin soll der Fußboden höchstens einen Meter unter, der Fenstersturz<lb/> mindestens einen Meter über der Erdoberflüche liegen. Bor der Benutzung<lb/> soll jede Wohnung behördlich geprüft werden. Vermietete, als Schlafrcinme<lb/> benutzte Gelasse sollen sür jedes Kind unter zehn Jahren mindestens fünf Kubik¬<lb/> meter, für jede ältere Person mindestens zehn Kubikmeter Luftraum enthalten,<lb/> und auf jedes Kind sollen mindestens 0,1 Quadratmeter, auf jede ältere Person<lb/> mindestens 0,2 Quadratmeter lichtgebende Fensterflüche entfallen. Diese von<lb/> ihm gutgeheißenen Wünsche unterbreitete er in einer Vorstellung dem Reichs¬<lb/> tage als Vorschläge sür ein zu erlassendes Reichswohnungsgesetz. Im Laufe<lb/> der Zeiten scheint der Verein Bedenken gegen die Durchführbarkeit seiner phi¬<lb/> lanthropischen Ideen gefaßt zu haben. Denn bei seiner vorjährigen Tagung<lb/> nahm er am 16. September v. I. eine Resolution an, wonach er zwar eine</p><lb/> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0251]
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Zwei Artikel zur Arbeiterwohnungsfrage
i
u den Hauptaufgaben, die sich der deutsche Verein für öffent¬
liche Gesundheitspflege gestellt hat, gehört die Beschaffung guter
und gesunder Arbeiterwohnungen. In seiner Tagung vom
Jahre 1889 stellte er die Grundzüge auf, die hierbei gelten
sollen. Als vornehmste und unabweisbare Bedingungen forderte
er, daß bei der Gründung neuer Ansiedlungen nicht nur für Straßen und
Plätze, vielmehr auch für öffentliche Gärten ein entsprechender Teil des Bau¬
grundes als unbebaubar erklärt werde, die Höhe eines Gebäudes nicht größer
sei als sein Abstand von der gegenüberliegenden Baufluchtlinie, die Höhe der
Hoffronten das anderthalbfache des mittlern Abstands von der gegenüber¬
liegenden Begrenzung des unbebauten Raumes nicht übersteige, die mittlere
Breite eines Hofes nicht unter vier Metern zu bemessen sei, Aborte möglichst
für jede Wohnung einzurichten und mit einem ins Freie gehenden Fenster zu
versehen seien. Ferner verlangt der Verein, daß Räume, die zu lungern
Aufenthalte von Menschen dienen, eine lichte Höhe mindestens von 2,5 Metern
haben und nicht höher als im vierten Stockwerke liegen sollen; die lichtgebende
Gesamtfläche der Fenster soll mindestens ein Zwölftel der Grundfläche be¬
tragen, der Fußboden aller Räume über dem höchsten Grundwasserstande, im
Überschwemmungsgebiete über Hochwasser liegen und gegen Bodenfeuchtigkeit
gesichert sein. Wohnungen in Kellern sind unbedingt unzulässig, bei Geschäfts¬
räumen darin soll der Fußboden höchstens einen Meter unter, der Fenstersturz
mindestens einen Meter über der Erdoberflüche liegen. Bor der Benutzung
soll jede Wohnung behördlich geprüft werden. Vermietete, als Schlafrcinme
benutzte Gelasse sollen sür jedes Kind unter zehn Jahren mindestens fünf Kubik¬
meter, für jede ältere Person mindestens zehn Kubikmeter Luftraum enthalten,
und auf jedes Kind sollen mindestens 0,1 Quadratmeter, auf jede ältere Person
mindestens 0,2 Quadratmeter lichtgebende Fensterflüche entfallen. Diese von
ihm gutgeheißenen Wünsche unterbreitete er in einer Vorstellung dem Reichs¬
tage als Vorschläge sür ein zu erlassendes Reichswohnungsgesetz. Im Laufe
der Zeiten scheint der Verein Bedenken gegen die Durchführbarkeit seiner phi¬
lanthropischen Ideen gefaßt zu haben. Denn bei seiner vorjährigen Tagung
nahm er am 16. September v. I. eine Resolution an, wonach er zwar eine
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