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Die Grenzboten. Jg. 57, 1898, Drittes Vierteljahr.

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Maßgebliches und Unmaßgebliches

als ob von irgend einer Seite beabsichtigt würde, dem preußischen Beamtentum
dieses System zur zweiten Natur zu machen und den Kaiser thatsächlich und wider
seinen Willen jeder ehrlichen Kritik über sein Thun und Lassen zu berauben und
zu entwöhnen. Es scheint manchmal so, als ob man auf irgend einer Seite ein
Interesse daran hatte, den Kaiser dahin zu bringen, daß er zu schieben denkt und
doch geschoben wird, weil nur so gewissen Sonderinteressen gedient ist. Nicht nur
in der Presse ist dem Kaiser gegenüber ein freies Wort sehr wohl um Platze,
sondern erst recht bei seinen Beratern, und wenn sich jemals einer von ihnen, im
Kriege oder im Frieden, hinter den blinden Gehorsam und hinter die jämmerliche
Ausrede verkriechen wollte, daß der Kaiser keinen Rat annehme, so würde die Ge¬
schichte über derlei Minister und Generale jedenfalls ein vernichtendes Urteil fällen
müssen. Blinder Gehorsam ist oft mit Untreue und Verrat verbunden gewesen, mit
blind gehorchenden Handlangern kann der Kaiser nicht des Reiches Mehrer sein in
den schweren Aufgaben, die die Zukunft ihm stellt. Die großen Hohenzollernfürsten
haben keine blinden Werkzeuge benutzt, um des Reiches und ihres Hauses Größe
zu begründen, sie haben das Glück und das Geschick gehabt, Freunde und Mit¬
arbeiter zu siudeu und sich zu erziehen, die auch tapfre Männer waren, wenn es
galt, die eigne Überzeugung vom gemeinen Besten gegen des Herrn Meinungen
und Neigungen zu vertreten.

War das, was wir bisher aus der Tägliche" Rundschau mitgeteilt haben, zu
loben, so ist es nicht bei dem der Fall, was darauf folgt, denn das ist gerade für
das Treiben bezeichnend, das wir beklagen. "Und noch eins, heißt es da nämlich,
müssen wir erwähnen, weil es uns bedauerlicher dünkt, als die ganze lippische An¬
gelegenheit: das ist das mangelnde Rechtsbewußtsein, das in der bisherigen Dis¬
kussion in geradezu erschreckendem Maße zu Tage getreten ist. Wir hörten immer
nur das Wort vom Nutzen, niemals vom Recht, und doch giebt es keinen dauernden
Nutzen für das Reich, der mit einer Mißhandlung des Rechts erkauft werden
könnte. Das ist Realpolitik, Wie sie Fürst Bismarck nie und nimmer verstanden
hat, und wie sie unser andrer großer Lehrer der Politik, Treitschke, immer wieder
mit den schärfsten Worten abgewiesen und gegeißelt hat." Das Recht sei in diesem
Falle "nach fast unbestrittner" Meinung auf der Seite des Regenten von Lippe,
der ohne Not schlechter behandelt worden sei, als es sich für einen Bundesfürsten
zieme.

Was in aller Welt soll das eigentlich heißen? Wo handelt es sich denn in
dieser ganzen Affaire um einen Nutzen, der für irgend jemand mit einer "Mißhandlung
des Rechts" erkauft werden soll? Wie steht es denen an, die nicht laut genug
um des angeblichen Nutzens des Reiches willen es dem deutschen Rechtsgefühl ver¬
bieten wollen, über die antisemitischen Skandale in der Pariser Dreyfusaffaire einen
Laut des Unwillens von sich zu geben, hier, in der lippischen Affaire, irgend einem
Deutschen Mißhandlung des Rechts vorzuwerfen? Was soll dieser völlig unbe¬
gründete Übereifer für kleinstnatliche Rechte, die niemand anficht? Was soll vollends
das Austrumpfeu Bismarcks gegen den Kaiser bei diesem unverständigen Spiel?

Wir sind weit davon entfernt, die gute deutsche Gesinnung des genannten
Blattes anzuzweifeln, ebenso wenig wie die seiner sich solcher Äußerungen freuenden
^eher. Aber gerade deshalb halten wir es für nötig, mit allem Nachdruck gegen
diese vielleicht unwissentliche aber in hohem Grade schädliche Behandlung der
uppischen Affaire Verwahrung einzulegen. Vou irgend welchem Mangel an
Achtung vor den ererbten und verbrieften Rechten der deutschen Fürsten ist bei
dem Kaiser so wenig die Rede wie bei seinem Vater und Großvater, so wenig wie


Maßgebliches und Unmaßgebliches

als ob von irgend einer Seite beabsichtigt würde, dem preußischen Beamtentum
dieses System zur zweiten Natur zu machen und den Kaiser thatsächlich und wider
seinen Willen jeder ehrlichen Kritik über sein Thun und Lassen zu berauben und
zu entwöhnen. Es scheint manchmal so, als ob man auf irgend einer Seite ein
Interesse daran hatte, den Kaiser dahin zu bringen, daß er zu schieben denkt und
doch geschoben wird, weil nur so gewissen Sonderinteressen gedient ist. Nicht nur
in der Presse ist dem Kaiser gegenüber ein freies Wort sehr wohl um Platze,
sondern erst recht bei seinen Beratern, und wenn sich jemals einer von ihnen, im
Kriege oder im Frieden, hinter den blinden Gehorsam und hinter die jämmerliche
Ausrede verkriechen wollte, daß der Kaiser keinen Rat annehme, so würde die Ge¬
schichte über derlei Minister und Generale jedenfalls ein vernichtendes Urteil fällen
müssen. Blinder Gehorsam ist oft mit Untreue und Verrat verbunden gewesen, mit
blind gehorchenden Handlangern kann der Kaiser nicht des Reiches Mehrer sein in
den schweren Aufgaben, die die Zukunft ihm stellt. Die großen Hohenzollernfürsten
haben keine blinden Werkzeuge benutzt, um des Reiches und ihres Hauses Größe
zu begründen, sie haben das Glück und das Geschick gehabt, Freunde und Mit¬
arbeiter zu siudeu und sich zu erziehen, die auch tapfre Männer waren, wenn es
galt, die eigne Überzeugung vom gemeinen Besten gegen des Herrn Meinungen
und Neigungen zu vertreten.

War das, was wir bisher aus der Tägliche» Rundschau mitgeteilt haben, zu
loben, so ist es nicht bei dem der Fall, was darauf folgt, denn das ist gerade für
das Treiben bezeichnend, das wir beklagen. „Und noch eins, heißt es da nämlich,
müssen wir erwähnen, weil es uns bedauerlicher dünkt, als die ganze lippische An¬
gelegenheit: das ist das mangelnde Rechtsbewußtsein, das in der bisherigen Dis¬
kussion in geradezu erschreckendem Maße zu Tage getreten ist. Wir hörten immer
nur das Wort vom Nutzen, niemals vom Recht, und doch giebt es keinen dauernden
Nutzen für das Reich, der mit einer Mißhandlung des Rechts erkauft werden
könnte. Das ist Realpolitik, Wie sie Fürst Bismarck nie und nimmer verstanden
hat, und wie sie unser andrer großer Lehrer der Politik, Treitschke, immer wieder
mit den schärfsten Worten abgewiesen und gegeißelt hat." Das Recht sei in diesem
Falle „nach fast unbestrittner" Meinung auf der Seite des Regenten von Lippe,
der ohne Not schlechter behandelt worden sei, als es sich für einen Bundesfürsten
zieme.

Was in aller Welt soll das eigentlich heißen? Wo handelt es sich denn in
dieser ganzen Affaire um einen Nutzen, der für irgend jemand mit einer „Mißhandlung
des Rechts" erkauft werden soll? Wie steht es denen an, die nicht laut genug
um des angeblichen Nutzens des Reiches willen es dem deutschen Rechtsgefühl ver¬
bieten wollen, über die antisemitischen Skandale in der Pariser Dreyfusaffaire einen
Laut des Unwillens von sich zu geben, hier, in der lippischen Affaire, irgend einem
Deutschen Mißhandlung des Rechts vorzuwerfen? Was soll dieser völlig unbe¬
gründete Übereifer für kleinstnatliche Rechte, die niemand anficht? Was soll vollends
das Austrumpfeu Bismarcks gegen den Kaiser bei diesem unverständigen Spiel?

Wir sind weit davon entfernt, die gute deutsche Gesinnung des genannten
Blattes anzuzweifeln, ebenso wenig wie die seiner sich solcher Äußerungen freuenden
^eher. Aber gerade deshalb halten wir es für nötig, mit allem Nachdruck gegen
diese vielleicht unwissentliche aber in hohem Grade schädliche Behandlung der
uppischen Affaire Verwahrung einzulegen. Vou irgend welchem Mangel an
Achtung vor den ererbten und verbrieften Rechten der deutschen Fürsten ist bei
dem Kaiser so wenig die Rede wie bei seinem Vater und Großvater, so wenig wie


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 57, 1898, Drittes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341867_228301/247>, abgerufen am 01.09.2024.