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Die Grenzboten. Jg. 57, 1898, Drittes Vierteljahr.

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Maßgebliches und Unmaßgebliches

Zum Schlüsse noch eine kurze Bemerkung über die lippische Erbfolgefrage.
Wenn ein Landtag wie der lippische oder der Sachsen-meiningische oder der Schwarz-
burg-rudolstttdtische die Erbfolge einer Linie anerkennt, deren Ebenbürtigkeit be¬
stritten wird oder überhaupt nicht besteht, so haben sie kraft ihres souveränen Rechts
aus Gründen der Zweckmäßigkeit oder der Staatsnotwendigkeit, d. h> in allen diesen
Fällen, um denselben ständigen Fortbestand des Kleinstaats zu sichern, das an sich
bessere und ältere Recht der ebenbürtigen Agnaten andrer Linien oder Fürstenhäuser
negirt und ein neues Recht geschaffen, das die Ehrwürdigkeit des Alters keineswegs
für sich hat, und das namentlich von dem Standpunkte der in ihrem Rechte ver¬
kürzten Seitenlinien ein Unrecht bleibt. Man hüte sich also, hier gar zu sehr auf
das "Recht" zu pochen. Es stehen hier einander, objektiv betrachtet, nicht Recht
und Unrecht gegenüber, sondern altes und neues Recht, Staatsrecht und Fürstenrecht.




Zu derselben Sache haben wir noch folgende Zuschrift erhalten:

Wenn kürzlich in der Täglichen Rundschau der "Berliner Preßdiplomatie"
-- die nun einmal als das höchste Gebot aufgestellt habe, daß man nur nach sechs
Lügen die Wahrheit verschämt zugestehe" und besprechen dürfe -- gründlich die
Leviten darüber gelesen worden sind, daß sie in der lippischen Affaire die That¬
sachen zu bestreiten suchte, obgleich sie nicht daran zweifelte, so ist das recht und
billig. Es habe sich -- so hieß es in dem Blatte -- für solche Meldungen
geradezu ein gewisses System ausgebildet, das sich zwar nachweisbar noch in jedem
einzelnen Falle blamirt habe, und das nur der Geheimtuschelei und Gerüchtträgerei
etwas nütze. Aus Grundsatz werde das Gerücht als falsch erklärt, und es werde
hinzugefügt, daß so etwas nur in der Phantasie frivoler Menschen bestehen könne,
niemals aber in der Wirklichkeit. Damit glaube man der Pflicht der Presse auf
Kritik Genüge gethan zu haben; denn natürlich enthalte eine solche Anzweiflung
die allerschärfste, aber auch unfruchtbarste Kritik.

Das zu sagen war also sehr gut und nützlich, und es wäre erfreulich, wenn
die Tägliche Rundschau ihren Lesern, die, soviel wir wissen, meist den gebildeten
Beamten- und Offizierkreisen angehören, vor der eingerissenen Geheimtnschelei und
Gerüchtträgerei gehörigen Abscheu beibringen wollte, wie ihn jeder ehrliche Mann
und vollends jeder anständige Beamte und Offizier haben muß, mag er Subalterner
sein oder Exzellenz.

Die Tägliche Rundschau hat auch ganz recht, wenn sie sagt: "Warum soll
der Tagesschriftsteller nicht auch zu einem Worte des Kaisers, das ihm nicht gefällt,
seine ehrliche Überzeugung sagen? Wenn das, was er sagt, nur wahr ist und aus
guter Gesinnung stammt! Lüge nützt niemals, und wie wir den Charakter unsers
Kaisers erkannt zu haben glauben, ist gerade ihm gegenüber, der in seinem ganzen
Wesen der Lüge und Heuchelei entgegengesetzt ist, ein freies Wort gar wohl am
Platze." Nichts wäre verdienstlicher, das sei nochmals gesagt, als wenn das Blatt
es fertig brächte, dem infamen Klatsch uuter den Dienern des Königs und des
Staates in der Uniform und im Zivilrock sobald als möglich ein Ende zu machen,
der sich gerade in dem lippischen Handel wieder einmal gütlich thut, dem Altweiber¬
gezeter, daß dem Kaiser niemand die Wahrheit sagen dürfe, daß er keiner Be¬
lehrung zugänglich sei, auch über Dinge, die er gar nicht wissen könne, das; er
immer uur "hinten herum," ohne daß ers merke, von etwas ab oder zu etwas
zu bringen sei, kurz, daß das bekannte Stöckersche Scheiterhaufensystem dem Kaiser
gegenüber das einzig mögliche bleibe. Es könnte wahrhaftig manchmal so scheinen,


Maßgebliches und Unmaßgebliches

Zum Schlüsse noch eine kurze Bemerkung über die lippische Erbfolgefrage.
Wenn ein Landtag wie der lippische oder der Sachsen-meiningische oder der Schwarz-
burg-rudolstttdtische die Erbfolge einer Linie anerkennt, deren Ebenbürtigkeit be¬
stritten wird oder überhaupt nicht besteht, so haben sie kraft ihres souveränen Rechts
aus Gründen der Zweckmäßigkeit oder der Staatsnotwendigkeit, d. h> in allen diesen
Fällen, um denselben ständigen Fortbestand des Kleinstaats zu sichern, das an sich
bessere und ältere Recht der ebenbürtigen Agnaten andrer Linien oder Fürstenhäuser
negirt und ein neues Recht geschaffen, das die Ehrwürdigkeit des Alters keineswegs
für sich hat, und das namentlich von dem Standpunkte der in ihrem Rechte ver¬
kürzten Seitenlinien ein Unrecht bleibt. Man hüte sich also, hier gar zu sehr auf
das „Recht" zu pochen. Es stehen hier einander, objektiv betrachtet, nicht Recht
und Unrecht gegenüber, sondern altes und neues Recht, Staatsrecht und Fürstenrecht.




Zu derselben Sache haben wir noch folgende Zuschrift erhalten:

Wenn kürzlich in der Täglichen Rundschau der „Berliner Preßdiplomatie"
— die nun einmal als das höchste Gebot aufgestellt habe, daß man nur nach sechs
Lügen die Wahrheit verschämt zugestehe« und besprechen dürfe — gründlich die
Leviten darüber gelesen worden sind, daß sie in der lippischen Affaire die That¬
sachen zu bestreiten suchte, obgleich sie nicht daran zweifelte, so ist das recht und
billig. Es habe sich — so hieß es in dem Blatte — für solche Meldungen
geradezu ein gewisses System ausgebildet, das sich zwar nachweisbar noch in jedem
einzelnen Falle blamirt habe, und das nur der Geheimtuschelei und Gerüchtträgerei
etwas nütze. Aus Grundsatz werde das Gerücht als falsch erklärt, und es werde
hinzugefügt, daß so etwas nur in der Phantasie frivoler Menschen bestehen könne,
niemals aber in der Wirklichkeit. Damit glaube man der Pflicht der Presse auf
Kritik Genüge gethan zu haben; denn natürlich enthalte eine solche Anzweiflung
die allerschärfste, aber auch unfruchtbarste Kritik.

Das zu sagen war also sehr gut und nützlich, und es wäre erfreulich, wenn
die Tägliche Rundschau ihren Lesern, die, soviel wir wissen, meist den gebildeten
Beamten- und Offizierkreisen angehören, vor der eingerissenen Geheimtnschelei und
Gerüchtträgerei gehörigen Abscheu beibringen wollte, wie ihn jeder ehrliche Mann
und vollends jeder anständige Beamte und Offizier haben muß, mag er Subalterner
sein oder Exzellenz.

Die Tägliche Rundschau hat auch ganz recht, wenn sie sagt: „Warum soll
der Tagesschriftsteller nicht auch zu einem Worte des Kaisers, das ihm nicht gefällt,
seine ehrliche Überzeugung sagen? Wenn das, was er sagt, nur wahr ist und aus
guter Gesinnung stammt! Lüge nützt niemals, und wie wir den Charakter unsers
Kaisers erkannt zu haben glauben, ist gerade ihm gegenüber, der in seinem ganzen
Wesen der Lüge und Heuchelei entgegengesetzt ist, ein freies Wort gar wohl am
Platze." Nichts wäre verdienstlicher, das sei nochmals gesagt, als wenn das Blatt
es fertig brächte, dem infamen Klatsch uuter den Dienern des Königs und des
Staates in der Uniform und im Zivilrock sobald als möglich ein Ende zu machen,
der sich gerade in dem lippischen Handel wieder einmal gütlich thut, dem Altweiber¬
gezeter, daß dem Kaiser niemand die Wahrheit sagen dürfe, daß er keiner Be¬
lehrung zugänglich sei, auch über Dinge, die er gar nicht wissen könne, das; er
immer uur „hinten herum," ohne daß ers merke, von etwas ab oder zu etwas
zu bringen sei, kurz, daß das bekannte Stöckersche Scheiterhaufensystem dem Kaiser
gegenüber das einzig mögliche bleibe. Es könnte wahrhaftig manchmal so scheinen,


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[0246] Maßgebliches und Unmaßgebliches Zum Schlüsse noch eine kurze Bemerkung über die lippische Erbfolgefrage. Wenn ein Landtag wie der lippische oder der Sachsen-meiningische oder der Schwarz- burg-rudolstttdtische die Erbfolge einer Linie anerkennt, deren Ebenbürtigkeit be¬ stritten wird oder überhaupt nicht besteht, so haben sie kraft ihres souveränen Rechts aus Gründen der Zweckmäßigkeit oder der Staatsnotwendigkeit, d. h> in allen diesen Fällen, um denselben ständigen Fortbestand des Kleinstaats zu sichern, das an sich bessere und ältere Recht der ebenbürtigen Agnaten andrer Linien oder Fürstenhäuser negirt und ein neues Recht geschaffen, das die Ehrwürdigkeit des Alters keineswegs für sich hat, und das namentlich von dem Standpunkte der in ihrem Rechte ver¬ kürzten Seitenlinien ein Unrecht bleibt. Man hüte sich also, hier gar zu sehr auf das „Recht" zu pochen. Es stehen hier einander, objektiv betrachtet, nicht Recht und Unrecht gegenüber, sondern altes und neues Recht, Staatsrecht und Fürstenrecht. Zu derselben Sache haben wir noch folgende Zuschrift erhalten: Wenn kürzlich in der Täglichen Rundschau der „Berliner Preßdiplomatie" — die nun einmal als das höchste Gebot aufgestellt habe, daß man nur nach sechs Lügen die Wahrheit verschämt zugestehe« und besprechen dürfe — gründlich die Leviten darüber gelesen worden sind, daß sie in der lippischen Affaire die That¬ sachen zu bestreiten suchte, obgleich sie nicht daran zweifelte, so ist das recht und billig. Es habe sich — so hieß es in dem Blatte — für solche Meldungen geradezu ein gewisses System ausgebildet, das sich zwar nachweisbar noch in jedem einzelnen Falle blamirt habe, und das nur der Geheimtuschelei und Gerüchtträgerei etwas nütze. Aus Grundsatz werde das Gerücht als falsch erklärt, und es werde hinzugefügt, daß so etwas nur in der Phantasie frivoler Menschen bestehen könne, niemals aber in der Wirklichkeit. Damit glaube man der Pflicht der Presse auf Kritik Genüge gethan zu haben; denn natürlich enthalte eine solche Anzweiflung die allerschärfste, aber auch unfruchtbarste Kritik. Das zu sagen war also sehr gut und nützlich, und es wäre erfreulich, wenn die Tägliche Rundschau ihren Lesern, die, soviel wir wissen, meist den gebildeten Beamten- und Offizierkreisen angehören, vor der eingerissenen Geheimtnschelei und Gerüchtträgerei gehörigen Abscheu beibringen wollte, wie ihn jeder ehrliche Mann und vollends jeder anständige Beamte und Offizier haben muß, mag er Subalterner sein oder Exzellenz. Die Tägliche Rundschau hat auch ganz recht, wenn sie sagt: „Warum soll der Tagesschriftsteller nicht auch zu einem Worte des Kaisers, das ihm nicht gefällt, seine ehrliche Überzeugung sagen? Wenn das, was er sagt, nur wahr ist und aus guter Gesinnung stammt! Lüge nützt niemals, und wie wir den Charakter unsers Kaisers erkannt zu haben glauben, ist gerade ihm gegenüber, der in seinem ganzen Wesen der Lüge und Heuchelei entgegengesetzt ist, ein freies Wort gar wohl am Platze." Nichts wäre verdienstlicher, das sei nochmals gesagt, als wenn das Blatt es fertig brächte, dem infamen Klatsch uuter den Dienern des Königs und des Staates in der Uniform und im Zivilrock sobald als möglich ein Ende zu machen, der sich gerade in dem lippischen Handel wieder einmal gütlich thut, dem Altweiber¬ gezeter, daß dem Kaiser niemand die Wahrheit sagen dürfe, daß er keiner Be¬ lehrung zugänglich sei, auch über Dinge, die er gar nicht wissen könne, das; er immer uur „hinten herum," ohne daß ers merke, von etwas ab oder zu etwas zu bringen sei, kurz, daß das bekannte Stöckersche Scheiterhaufensystem dem Kaiser gegenüber das einzig mögliche bleibe. Es könnte wahrhaftig manchmal so scheinen,

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 57, 1898, Drittes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341867_228301/246>, abgerufen am 27.07.2024.