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Die Grenzboten. Jg. 57, 1898, Erstes Vierteljahr.

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Die Flottenfrage in England IM2 bis I.8L9

werden soll unter dem Namen vsienos ^Leouut. Diese Summe soll un-
abhängig von allen weitern Bestimmungen des Parlamentes sein und die sofortige
Bestellung und möglichst schnelle Ausführung aller Privatwerftschiffe des Teils I
der Liste ermöglichen.

Die vom Gesetz für die Staatswerftschiffe ausgeworfne Summe soll bis zur
Erreichung ihres Gesamtbetrages in den jährlich vom Parlament für die Wersten
zu bewilligenden Summen enthalten sein; doch darf ihr Maximum in einem Etats¬
jahr 2 650 000 Pfund Sterling für Neubau und 600 000 Pfund Sterling für
Armirung nicht überschreiten. Sollten die Zahlungen für diese Bauten in einem
Jahre diese festgesetzte Summe überschreiten, so darf das Schatzamt ans der Staats¬
schuldkasse Vorschüsse zahle", die im nächsten Jahr wieder ans den erwähnten
2 6S0 000 Pfund Sterling zurückzuzahlen sind. Was in einem Jahre nicht auf¬
gebraucht wird, soll dem folgenden Jahre zu gute kommen dürfen.

4. Die am 1. April 1889 schon auf Privatwcrften und königlichen Werften
im Bau befindlichen Schiffe fallen nicht unter die Maßnahmen dieses Gesetzes und
sind unter Aufwendung der früher dafür vorgesehenen oder noch zu bewilligenden
Mittel zu vollenden.

Die Liste der nach der Ug-val votenes ^vt vorgeschlcignen Neubauten, die
fast gleichzeitig in Angriff genommen werden sollten, umfaßt

in Teil II die Stnatsiverftschiffe-
in Teil I die Privatmerftschiffe
4 Schlachtschiffe 1, Klasse
4 Schlachtschiffe l. Klasse
2 Schlachtschiffe 2. Klasse")
ü geschützte Kreuzer l. Klasse
4 geschützte Kreuzer 1. Klasse
17 geschützte Kreuzer 2. Klasse
tu geschützte Kreuzer 2. Klasse
6 Torpedokanonenboote
12 Torpedokanonenboote
zus. 32 Schiffe und Fahrzeuge
zus. 38 Schiffe und Fahrzeuge

Zu diesen Neubauten der Mivul vötgnvg ^.ot muß man noch, um ein Bild
der Gesamtbauthätigkeit der englischen Marine in den Jahren 1889 bis 1894
zu erhalten, die dreiundvierzig vor dem I. April 1889 schon begonnenen Schiffe
und Fahrzeuge zählen, die sich aus 5 Schlachtschiffen 1. Klasse, 2 geschützten
Kreuzern 1. Klasse, 8 Kreuzern 2. Klasse, 6 Kreuzern 3. Klasse, 1 Torpedo¬
depotschiff, 9 Torpedokanonenbooten, 12 kleinern Schiffen verschiednen Typs,
zusammen 43 Schiffen und Fahrzeugen zusammensetzen.

Es sollten also im ganzen 113 Kriegsschiffe und Fahrzeuge innerhalb der
nächsten fünf Jahre gebaut und vollendet und zugleich der größte Teil der
dazu nötigen Geldmittel im voraus dafür bewilligt werden. Eine Anfrage
im Unterhause am 7. März, warum die Geldmittel für die Flottenvermehrnng
nicht in der gebräuchlichen Weise durch jährliche Bewilligungen des Parlaments
aufgebracht werden sollten, beantwortete der Schatzkanzler Goschen und am
25. Mnrz auch Lord Hamilton in genügender Weise, und das Unterhaus ließ
sich zum zeitweiligen freiwilligen Verzicht auf einen Teil seines Bewilligungs¬
rechts bewegen. Die beiden Redner führten aus, daß mir bei völliger Sicher-



") Die übrigens auch später mit 10500 tems Deplacement erstklassig wurden.
Die Flottenfrage in England IM2 bis I.8L9

werden soll unter dem Namen vsienos ^Leouut. Diese Summe soll un-
abhängig von allen weitern Bestimmungen des Parlamentes sein und die sofortige
Bestellung und möglichst schnelle Ausführung aller Privatwerftschiffe des Teils I
der Liste ermöglichen.

Die vom Gesetz für die Staatswerftschiffe ausgeworfne Summe soll bis zur
Erreichung ihres Gesamtbetrages in den jährlich vom Parlament für die Wersten
zu bewilligenden Summen enthalten sein; doch darf ihr Maximum in einem Etats¬
jahr 2 650 000 Pfund Sterling für Neubau und 600 000 Pfund Sterling für
Armirung nicht überschreiten. Sollten die Zahlungen für diese Bauten in einem
Jahre diese festgesetzte Summe überschreiten, so darf das Schatzamt ans der Staats¬
schuldkasse Vorschüsse zahle», die im nächsten Jahr wieder ans den erwähnten
2 6S0 000 Pfund Sterling zurückzuzahlen sind. Was in einem Jahre nicht auf¬
gebraucht wird, soll dem folgenden Jahre zu gute kommen dürfen.

4. Die am 1. April 1889 schon auf Privatwcrften und königlichen Werften
im Bau befindlichen Schiffe fallen nicht unter die Maßnahmen dieses Gesetzes und
sind unter Aufwendung der früher dafür vorgesehenen oder noch zu bewilligenden
Mittel zu vollenden.

Die Liste der nach der Ug-val votenes ^vt vorgeschlcignen Neubauten, die
fast gleichzeitig in Angriff genommen werden sollten, umfaßt

in Teil II die Stnatsiverftschiffe-
in Teil I die Privatmerftschiffe
4 Schlachtschiffe 1, Klasse
4 Schlachtschiffe l. Klasse
2 Schlachtschiffe 2. Klasse")
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4 geschützte Kreuzer 1. Klasse
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6 Torpedokanonenboote
12 Torpedokanonenboote
zus. 32 Schiffe und Fahrzeuge
zus. 38 Schiffe und Fahrzeuge

Zu diesen Neubauten der Mivul vötgnvg ^.ot muß man noch, um ein Bild
der Gesamtbauthätigkeit der englischen Marine in den Jahren 1889 bis 1894
zu erhalten, die dreiundvierzig vor dem I. April 1889 schon begonnenen Schiffe
und Fahrzeuge zählen, die sich aus 5 Schlachtschiffen 1. Klasse, 2 geschützten
Kreuzern 1. Klasse, 8 Kreuzern 2. Klasse, 6 Kreuzern 3. Klasse, 1 Torpedo¬
depotschiff, 9 Torpedokanonenbooten, 12 kleinern Schiffen verschiednen Typs,
zusammen 43 Schiffen und Fahrzeugen zusammensetzen.

Es sollten also im ganzen 113 Kriegsschiffe und Fahrzeuge innerhalb der
nächsten fünf Jahre gebaut und vollendet und zugleich der größte Teil der
dazu nötigen Geldmittel im voraus dafür bewilligt werden. Eine Anfrage
im Unterhause am 7. März, warum die Geldmittel für die Flottenvermehrnng
nicht in der gebräuchlichen Weise durch jährliche Bewilligungen des Parlaments
aufgebracht werden sollten, beantwortete der Schatzkanzler Goschen und am
25. Mnrz auch Lord Hamilton in genügender Weise, und das Unterhaus ließ
sich zum zeitweiligen freiwilligen Verzicht auf einen Teil seines Bewilligungs¬
rechts bewegen. Die beiden Redner führten aus, daß mir bei völliger Sicher-



") Die übrigens auch später mit 10500 tems Deplacement erstklassig wurden.
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[0071] Die Flottenfrage in England IM2 bis I.8L9 werden soll unter dem Namen vsienos ^Leouut. Diese Summe soll un- abhängig von allen weitern Bestimmungen des Parlamentes sein und die sofortige Bestellung und möglichst schnelle Ausführung aller Privatwerftschiffe des Teils I der Liste ermöglichen. Die vom Gesetz für die Staatswerftschiffe ausgeworfne Summe soll bis zur Erreichung ihres Gesamtbetrages in den jährlich vom Parlament für die Wersten zu bewilligenden Summen enthalten sein; doch darf ihr Maximum in einem Etats¬ jahr 2 650 000 Pfund Sterling für Neubau und 600 000 Pfund Sterling für Armirung nicht überschreiten. Sollten die Zahlungen für diese Bauten in einem Jahre diese festgesetzte Summe überschreiten, so darf das Schatzamt ans der Staats¬ schuldkasse Vorschüsse zahle», die im nächsten Jahr wieder ans den erwähnten 2 6S0 000 Pfund Sterling zurückzuzahlen sind. Was in einem Jahre nicht auf¬ gebraucht wird, soll dem folgenden Jahre zu gute kommen dürfen. 4. Die am 1. April 1889 schon auf Privatwcrften und königlichen Werften im Bau befindlichen Schiffe fallen nicht unter die Maßnahmen dieses Gesetzes und sind unter Aufwendung der früher dafür vorgesehenen oder noch zu bewilligenden Mittel zu vollenden. Die Liste der nach der Ug-val votenes ^vt vorgeschlcignen Neubauten, die fast gleichzeitig in Angriff genommen werden sollten, umfaßt in Teil II die Stnatsiverftschiffe- in Teil I die Privatmerftschiffe 4 Schlachtschiffe 1, Klasse 4 Schlachtschiffe l. Klasse 2 Schlachtschiffe 2. Klasse") ü geschützte Kreuzer l. Klasse 4 geschützte Kreuzer 1. Klasse 17 geschützte Kreuzer 2. Klasse tu geschützte Kreuzer 2. Klasse 6 Torpedokanonenboote 12 Torpedokanonenboote zus. 32 Schiffe und Fahrzeuge zus. 38 Schiffe und Fahrzeuge Zu diesen Neubauten der Mivul vötgnvg ^.ot muß man noch, um ein Bild der Gesamtbauthätigkeit der englischen Marine in den Jahren 1889 bis 1894 zu erhalten, die dreiundvierzig vor dem I. April 1889 schon begonnenen Schiffe und Fahrzeuge zählen, die sich aus 5 Schlachtschiffen 1. Klasse, 2 geschützten Kreuzern 1. Klasse, 8 Kreuzern 2. Klasse, 6 Kreuzern 3. Klasse, 1 Torpedo¬ depotschiff, 9 Torpedokanonenbooten, 12 kleinern Schiffen verschiednen Typs, zusammen 43 Schiffen und Fahrzeugen zusammensetzen. Es sollten also im ganzen 113 Kriegsschiffe und Fahrzeuge innerhalb der nächsten fünf Jahre gebaut und vollendet und zugleich der größte Teil der dazu nötigen Geldmittel im voraus dafür bewilligt werden. Eine Anfrage im Unterhause am 7. März, warum die Geldmittel für die Flottenvermehrnng nicht in der gebräuchlichen Weise durch jährliche Bewilligungen des Parlaments aufgebracht werden sollten, beantwortete der Schatzkanzler Goschen und am 25. Mnrz auch Lord Hamilton in genügender Weise, und das Unterhaus ließ sich zum zeitweiligen freiwilligen Verzicht auf einen Teil seines Bewilligungs¬ rechts bewegen. Die beiden Redner führten aus, daß mir bei völliger Sicher- ") Die übrigens auch später mit 10500 tems Deplacement erstklassig wurden.

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 57, 1898, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341867_226901/71>, abgerufen am 08.01.2025.