Die Grenzboten. Jg. 57, 1898, Erstes Vierteljahr.Stärkung der Seemacht eingereicht. Dies eingehende und scharfgefaßte Memo¬ 1. Die Admiralität hat sofort zu veranlassen, daß die auf anliegender Liste 2. Alle diese Schiffe sollen mit Armirung vor dem 1. April 1394 fertig sein. 3. Die Admiralität darf infolge dieses Gesetzes für obigen Zweck die Summe Erläuternd hierzu wird bestimmt, daß für die Summe von 10 000 000 Pfund *) Der Inhalt ist etwan gekürzt wiedergegeben.
Stärkung der Seemacht eingereicht. Dies eingehende und scharfgefaßte Memo¬ 1. Die Admiralität hat sofort zu veranlassen, daß die auf anliegender Liste 2. Alle diese Schiffe sollen mit Armirung vor dem 1. April 1394 fertig sein. 3. Die Admiralität darf infolge dieses Gesetzes für obigen Zweck die Summe Erläuternd hierzu wird bestimmt, daß für die Summe von 10 000 000 Pfund *) Der Inhalt ist etwan gekürzt wiedergegeben.
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Stärkung der Seemacht eingereicht. Dies eingehende und scharfgefaßte Memo¬
randum wurde die Grundlage für die Aufstellung und auch für die Bewilligung
der spätern ^g-val DskLuoc; ^or, und ihm verdankt England zum größten Teil
das wiederhergestellte Übergewicht seiner Flotte. Das Memorandum kam bald
darauf, wie erzählt wird, durch Vertrauensbruch eines Unterbeamten, durch
die ?^l1 N-M vom 13. Oktober 1886 in die Öffentlichkeit. Lord
C. Veresford trat am 18. Januar 1888 von seiner Stellung eines See¬
lords der Admiralität zurück und konnte nun als Parlamentsmitglied, frei
von allen Rücksichten gegen Vorgesetzte, im Unterhause, in der Presse und
durch Vorträge in den großen Handelsstädten des Reichs seine Ansichten ver¬
treten und populär machen. Die englische Admiralität nahm zunächst noch
Stellung gegen die ihr teilweise unbequemen Agitationen, die aber durch Reden
des Admirals Sir G. Hormby, Lord Carnarvons und andrer hochstehender
Männer in der Londoner Handelskammer im Mai 1888 unterstützt wurden.
Als dann Lord Veresford am 13. Dezember 1888 im Unterhause die Not¬
wendigkeit zahlreicher Schiffsneubauten nach einheitlichem Plan und die Not¬
wendigkeit einer Summe von 20 Millionen Pfund Sterling dafür bewies,
wurde er zwar von einigen Zeitungen als ein enthusiastischer, zu Übertreibungen
neigender Seeoffizier, deutsch „Flottenschwärmer," bezeichnet, aber sein Plan
wurde schließlich fast unverändert von der Admiralität aufgenommen und am
7. März 1889 in Form und Fassung eines Gesetzes dem Unterhause als
Entwurf der Napf-I Dstsneiz ^et, vorgelegt. Unter Vorlage einer Liste von
siebzig gewünschten Neubauten und mit dem Antrag, das Geld dafür,
21-/2 Millionen Pfund Sterling 438 Millionen Mary der Admiralität
zu bewilligen, trug Lord Hamilton dem Unterhause den Gesetzentwurf in nach¬
stehender Form vor:*)
1. Die Admiralität hat sofort zu veranlassen, daß die auf anliegender Liste
aufgeführten Schiffe der verschiednen Klassen mit annähernder Junehaltnng des
Tvnnengehalts, der Geschwindigkeit und Armirung, wie es die Angaben der Liste
vorschreiben, gebaut, ausgerüstet und seefertig gemacht werden.
2. Alle diese Schiffe sollen mit Armirung vor dem 1. April 1394 fertig sein.
3. Die Admiralität darf infolge dieses Gesetzes für obigen Zweck die Summe
von 21500000 Pfund Sterling ausgeben, und zwar davon 10000000 Pfund
Sterling für die im Teil I der Liste als auf Privntwerfteu zu bauende Schiffe
bezeichneten Neubauten nebst Armirung. Für die im Teil II der Liste, die die
auf Staatswerften zu bauenden Schiffe ausführt, genannten Neubauten, sowie die
letzten Ausrüstungsarbeiten an den auf Privntwerfteu gebauten Schiffen sollen im
ganzen 8 050 000 Pfund Sterling verwendet werden. Für die Armirung der auf
Staatswerften zu bauenden Schiffe sollen 2 850 000 Pfund Sterling verfügbar sein.
Erläuternd hierzu wird bestimmt, daß für die Summe von 10 000 000 Pfund
Sterling für die Privatwerftschiffe ein Konto bei der Bank von England eröffnet
*) Der Inhalt ist etwan gekürzt wiedergegeben.
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