Die Grenzboten. Jg. 57, 1898, Erstes Vierteljahr.Das Recht der Schleswig-holsteinischen Lrhebimg in frühern Jahren keinen Wert auf ihre staatliche Selbständigkeit gelegt. Sie Der Streit um das fürstliche Erbrecht in Schleswig-Holstein ist, obgleich Dieser Streit um die Erbrechte der Fürstenhäuser Glücksburg und Das Recht der Schleswig-holsteinischen Lrhebimg in frühern Jahren keinen Wert auf ihre staatliche Selbständigkeit gelegt. Sie Der Streit um das fürstliche Erbrecht in Schleswig-Holstein ist, obgleich Dieser Streit um die Erbrechte der Fürstenhäuser Glücksburg und <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <pb facs="#f0690" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/227592"/> <fw type="header" place="top"> Das Recht der Schleswig-holsteinischen Lrhebimg</fw><lb/> <p xml:id="ID_2446" prev="#ID_2445"> in frühern Jahren keinen Wert auf ihre staatliche Selbständigkeit gelegt. Sie<lb/> waren stolz darauf gewesen, zu Dänemark zu gehören, und kämpften während<lb/> der deutschen Befreiungskriege unter dänischen Fahnen auf Napoleons Seite.<lb/> Und noch in den dreißiger Jahren, als Uwe Lornsen seine Schrift über die<lb/> Rechte der Herzogtümer herausgab, hielt die große Mehrzahl der Schleswig-<lb/> Holsteiner treu zu Dänemark und wollte von den „revolutionären" Be¬<lb/> strebungen nichts wissen. Erst später trat ein vollständiger Umschwung der<lb/> Stimmung in Schleswig-Holstein ein.</p><lb/> <p xml:id="ID_2447"> Der Streit um das fürstliche Erbrecht in Schleswig-Holstein ist, obgleich<lb/> längst gegenstandslos, noch vor kurzem in eigentümlicher Weise wieder auf¬<lb/> gefrischt worden. In einer angesehenen englischen Zeitschrift, dem ^instsoutli<lb/> Oentur^, erschien im vorigen Jahre ein Artikel aus der Feder unsers Lands¬<lb/> mannes Max Müller, worin dieser, Bezug nehmend auf das Jansen-Samwersche<lb/> Buch über die Befreiung Schleswig-Holsteins, das Recht des verstorbnen<lb/> Herzogs Friedrich von Augustenburg auf die Schleswig-holsteinische Herzogskrone<lb/> nachzuweisen suchte. Diese Veröffentlichung soll Prinz Christian von Schleswig-<lb/> Holstein, der Schwiegersohn der englischen Königin, veranlaßt haben. Wie<lb/> weiter berichtet wird, fühlte die Gemahlin des englischen Thronfolgers, Prin¬<lb/> zessin Alexandra von Wales, die dänische Königstochter, sich durch diese Ver¬<lb/> öffentlichung verletzt. Sie ließ bei einem Besuch am Hofe ihres Vaters den<lb/> dänischen Reichsarchivar Jörgensen, einen gebornen Nordschleswiger und<lb/> eifrigen Deutschenhasser, zu sich kommen und bat ihn, eine Widerlegung der<lb/> Darstellung Max Müllers zu schreiben, für deren Aufnahme im MnötssiM<lb/> Lsnwr/ sie dann sorgen werde. Jörgensen übernahm diesen Auftrag mit<lb/> Freuden und hat ihn mit viel Geschick und Scharfsinn ausgeführt. Der vou<lb/> ihm verfaßte und bald darauf im ^mstösrM «üonwry erschienene Artikel legte<lb/> in korrekter Weise die dänischen Rechtsanschauungen dar.</p><lb/> <p xml:id="ID_2448" next="#ID_2449"> Dieser Streit um die Erbrechte der Fürstenhäuser Glücksburg und<lb/> Augustenburg, der sonach zu einem häuslichen Streit in der englischen Königs¬<lb/> familie geworden ist, kann uns Deutsche kalt lassen. Man kann es begreifen,<lb/> daß die fürstlichen Personen, die durch ihr Verwandtschaftsverhältnis daran<lb/> beteiligt sind, lebhaftes Interesse an der Erörterung dieser Frage finden. Man<lb/> kann es auch begreifen, daß die Dänen, die noch immer sehr feindselig gegen<lb/> Deutschland gesinnt sind, eine Genugthuung darin finden, alles hervorzusuchen,<lb/> was ihnen zur Bestätigung ihrer Ansichten genügend erscheint, um sich immer<lb/> wieder schwarz auf weiß beweisen zu lassen, daß ihnen himmelschreiendes Un¬<lb/> recht angethan worden ist. Übrigens giebt es viele Dänen, die derartigen<lb/> Beweisen keinen großen Wert mehr beilegen und sich für die Forderung der Rück¬<lb/> gabe Nordschleswigs ganz auf das Recht des Nationalitätsprinzips berufen,<lb/> das Dänemark damals nicht anerkennen wollte. Für uns Deutsche aber hat<lb/> diese Erbrechtfrage herzlich wenig Bedeutung, weil der thatsächliche geschichtliche</p><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0690]
Das Recht der Schleswig-holsteinischen Lrhebimg
in frühern Jahren keinen Wert auf ihre staatliche Selbständigkeit gelegt. Sie
waren stolz darauf gewesen, zu Dänemark zu gehören, und kämpften während
der deutschen Befreiungskriege unter dänischen Fahnen auf Napoleons Seite.
Und noch in den dreißiger Jahren, als Uwe Lornsen seine Schrift über die
Rechte der Herzogtümer herausgab, hielt die große Mehrzahl der Schleswig-
Holsteiner treu zu Dänemark und wollte von den „revolutionären" Be¬
strebungen nichts wissen. Erst später trat ein vollständiger Umschwung der
Stimmung in Schleswig-Holstein ein.
Der Streit um das fürstliche Erbrecht in Schleswig-Holstein ist, obgleich
längst gegenstandslos, noch vor kurzem in eigentümlicher Weise wieder auf¬
gefrischt worden. In einer angesehenen englischen Zeitschrift, dem ^instsoutli
Oentur^, erschien im vorigen Jahre ein Artikel aus der Feder unsers Lands¬
mannes Max Müller, worin dieser, Bezug nehmend auf das Jansen-Samwersche
Buch über die Befreiung Schleswig-Holsteins, das Recht des verstorbnen
Herzogs Friedrich von Augustenburg auf die Schleswig-holsteinische Herzogskrone
nachzuweisen suchte. Diese Veröffentlichung soll Prinz Christian von Schleswig-
Holstein, der Schwiegersohn der englischen Königin, veranlaßt haben. Wie
weiter berichtet wird, fühlte die Gemahlin des englischen Thronfolgers, Prin¬
zessin Alexandra von Wales, die dänische Königstochter, sich durch diese Ver¬
öffentlichung verletzt. Sie ließ bei einem Besuch am Hofe ihres Vaters den
dänischen Reichsarchivar Jörgensen, einen gebornen Nordschleswiger und
eifrigen Deutschenhasser, zu sich kommen und bat ihn, eine Widerlegung der
Darstellung Max Müllers zu schreiben, für deren Aufnahme im MnötssiM
Lsnwr/ sie dann sorgen werde. Jörgensen übernahm diesen Auftrag mit
Freuden und hat ihn mit viel Geschick und Scharfsinn ausgeführt. Der vou
ihm verfaßte und bald darauf im ^mstösrM «üonwry erschienene Artikel legte
in korrekter Weise die dänischen Rechtsanschauungen dar.
Dieser Streit um die Erbrechte der Fürstenhäuser Glücksburg und
Augustenburg, der sonach zu einem häuslichen Streit in der englischen Königs¬
familie geworden ist, kann uns Deutsche kalt lassen. Man kann es begreifen,
daß die fürstlichen Personen, die durch ihr Verwandtschaftsverhältnis daran
beteiligt sind, lebhaftes Interesse an der Erörterung dieser Frage finden. Man
kann es auch begreifen, daß die Dänen, die noch immer sehr feindselig gegen
Deutschland gesinnt sind, eine Genugthuung darin finden, alles hervorzusuchen,
was ihnen zur Bestätigung ihrer Ansichten genügend erscheint, um sich immer
wieder schwarz auf weiß beweisen zu lassen, daß ihnen himmelschreiendes Un¬
recht angethan worden ist. Übrigens giebt es viele Dänen, die derartigen
Beweisen keinen großen Wert mehr beilegen und sich für die Forderung der Rück¬
gabe Nordschleswigs ganz auf das Recht des Nationalitätsprinzips berufen,
das Dänemark damals nicht anerkennen wollte. Für uns Deutsche aber hat
diese Erbrechtfrage herzlich wenig Bedeutung, weil der thatsächliche geschichtliche
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