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Die Grenzboten. Jg. 57, 1898, Erstes Vierteljahr.

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Die Bibel

hast in Ägypten, deswegen gebiete ich dir, so zu handeln. -- Wenn du den
Weinberg deines Freundes betrittst, magst du darin Trauben essen, so viel
dir beliebt, nur mitnehmen darfst du keine. Wenn du durch die Saaten deines
Freundes wandelst, magst du Ähren abreißen und mit der Hand zerreiben,
aber mit der Sichel darfst du nichts abmähen. Nach der Ernte sollst du den
Zehnten geben dem Leviten (dem geistigen Arbeiter), der Witwe und der Waise,
daß sie essen in deinen Thoren und satt werden. Hast du einen hebräischen
Knecht gekauft, so soll er im siebenten Jahre frei sein ohne Lösegeld; und
nicht leer darfst du ihn ziehen lassen, sondern wirst ihm Zehrung geben von
der Herde, von der Tenne und von der Kelter, womit dich der Herr gesegnet
hat. Hat jemand seinem Knecht oder seiner Magd ein Auge ausgeschlagen,
so soll er sie freigeben; ebenso, wenn er ihnen einen Zahn ausgeschlagen hat.
Einen Sklaven, der sich zu dir flüchtet, darfst du seinem Herrn nicht aus¬
liefern. -- An Armen wird es niemals fehlen in dem Lande, da du wohnst,
deshalb gebiete ich dir, daß du deine Hand aufthust deinem bedürftigen Bruder,
der mit dir im Lande weilt, sodaß er nicht Not zu leiden und nicht zu betteln
braucht. -- Wenn du Wider eine Stadt zu Felde ziehst, wirst du ihr zuerst
den Frieden anbieten. Öffnet sie dir ihre Thore, so soll das ganze Volk, das
darin wohnt, am Leben bleiben und dir tributpflichtig sein. Steht eine Schlacht
im Kriege bevor, so sollen die Anführer jeder Abteilung rufen: Wer ist unter
euch, der sich ein neues Haus gebaut und es noch nicht eingeweiht hat? Er
kehre zurück in sein Haus, daß er nicht etwa falle in der Schlacht und ein
andrer es einweihe! Wer ist unter euch, der einen Weinberg gepflanzt und
ihn noch nicht dem Gebrauch übergeben hat? Er kehre zurück, daß er nicht
etwa falle in der Schlacht und ein andrer seines Amtes walte! Wer ist unter
euch, der sich eine Gattin verlobt und noch nicht heimgeführt hat? Er kehre
zurück, daß er nicht etwa falle in der Schlacht, und ein andrer sie heimführe!
Wenn du eine Stadt längere Zeit belagerst, so sollst du die Fruchtbäume der
Umgegend nicht fällen und die Landschaft nicht verwüsten; ist doch der Baum
ein Holz und nicht ein Mensch, und kann die Zahl deiner Feinde nicht ver¬
mehren; Bäume, die keine eßbaren Früchte tragen, magst du fällen, um Be¬
lagerungsmaschinen daraus anzufertigen. (In den ewige" Fehden der italie¬
nischen Städte unter einander während des Mittelalters war die barbarische
Verheerung des Landes durch Anzünden und niederhauen der Frnchtbüume
und Weinstöcke stehender Brauch.) -- Du sollst deinem Bruder uicht den
obern oder den untern Mühlstein pfänden, denn den hat er zum Leben nötig.
Willst du von deinem Bruder etwas zurückfordern, was er dir schuldet, oder
dir ein Pfand holen, so darfst du sein Haus nicht betreten, sondern mußt vor
der Thür stehen bleiben und warten, bis er dir das Verlangte herausbringt.
Ist er aber arm, und hast du ihm sein Obergewand gepfändet, so wirst du
es ihm vor Sonnenuntergang zurückbringen, denn er braucht es, um sich des
Nachts darein zu hüllen; damit er dich segne, und du vor dem Herrn, deinem
Gott, gerecht erscheinest. -- Wenn die Richter einen Mann zu Schlägen ver¬
urteilen, so sollen sie die Zahl der schlüge nach der Schwere des Vergehens
abmessen, so jedoch, daß die Zahl vierzig nicht überschritten wird, damit dein
Bruder nicht schimpflich zerfleischt von dir gehe. -- Wenn du ein Vogelnest
aufnimmst, so sollst du nicht mit den Kindern auch die Mutter nehmen, sondern
sollst dich mit den Eiern begnügen und die brütende Mutter frei lassen. Du
sollst das Böcklein nicht kochen in der Milch seiner Mutter." Sieht man von


Die Bibel

hast in Ägypten, deswegen gebiete ich dir, so zu handeln. — Wenn du den
Weinberg deines Freundes betrittst, magst du darin Trauben essen, so viel
dir beliebt, nur mitnehmen darfst du keine. Wenn du durch die Saaten deines
Freundes wandelst, magst du Ähren abreißen und mit der Hand zerreiben,
aber mit der Sichel darfst du nichts abmähen. Nach der Ernte sollst du den
Zehnten geben dem Leviten (dem geistigen Arbeiter), der Witwe und der Waise,
daß sie essen in deinen Thoren und satt werden. Hast du einen hebräischen
Knecht gekauft, so soll er im siebenten Jahre frei sein ohne Lösegeld; und
nicht leer darfst du ihn ziehen lassen, sondern wirst ihm Zehrung geben von
der Herde, von der Tenne und von der Kelter, womit dich der Herr gesegnet
hat. Hat jemand seinem Knecht oder seiner Magd ein Auge ausgeschlagen,
so soll er sie freigeben; ebenso, wenn er ihnen einen Zahn ausgeschlagen hat.
Einen Sklaven, der sich zu dir flüchtet, darfst du seinem Herrn nicht aus¬
liefern. — An Armen wird es niemals fehlen in dem Lande, da du wohnst,
deshalb gebiete ich dir, daß du deine Hand aufthust deinem bedürftigen Bruder,
der mit dir im Lande weilt, sodaß er nicht Not zu leiden und nicht zu betteln
braucht. — Wenn du Wider eine Stadt zu Felde ziehst, wirst du ihr zuerst
den Frieden anbieten. Öffnet sie dir ihre Thore, so soll das ganze Volk, das
darin wohnt, am Leben bleiben und dir tributpflichtig sein. Steht eine Schlacht
im Kriege bevor, so sollen die Anführer jeder Abteilung rufen: Wer ist unter
euch, der sich ein neues Haus gebaut und es noch nicht eingeweiht hat? Er
kehre zurück in sein Haus, daß er nicht etwa falle in der Schlacht und ein
andrer es einweihe! Wer ist unter euch, der einen Weinberg gepflanzt und
ihn noch nicht dem Gebrauch übergeben hat? Er kehre zurück, daß er nicht
etwa falle in der Schlacht und ein andrer seines Amtes walte! Wer ist unter
euch, der sich eine Gattin verlobt und noch nicht heimgeführt hat? Er kehre
zurück, daß er nicht etwa falle in der Schlacht, und ein andrer sie heimführe!
Wenn du eine Stadt längere Zeit belagerst, so sollst du die Fruchtbäume der
Umgegend nicht fällen und die Landschaft nicht verwüsten; ist doch der Baum
ein Holz und nicht ein Mensch, und kann die Zahl deiner Feinde nicht ver¬
mehren; Bäume, die keine eßbaren Früchte tragen, magst du fällen, um Be¬
lagerungsmaschinen daraus anzufertigen. (In den ewige» Fehden der italie¬
nischen Städte unter einander während des Mittelalters war die barbarische
Verheerung des Landes durch Anzünden und niederhauen der Frnchtbüume
und Weinstöcke stehender Brauch.) — Du sollst deinem Bruder uicht den
obern oder den untern Mühlstein pfänden, denn den hat er zum Leben nötig.
Willst du von deinem Bruder etwas zurückfordern, was er dir schuldet, oder
dir ein Pfand holen, so darfst du sein Haus nicht betreten, sondern mußt vor
der Thür stehen bleiben und warten, bis er dir das Verlangte herausbringt.
Ist er aber arm, und hast du ihm sein Obergewand gepfändet, so wirst du
es ihm vor Sonnenuntergang zurückbringen, denn er braucht es, um sich des
Nachts darein zu hüllen; damit er dich segne, und du vor dem Herrn, deinem
Gott, gerecht erscheinest. — Wenn die Richter einen Mann zu Schlägen ver¬
urteilen, so sollen sie die Zahl der schlüge nach der Schwere des Vergehens
abmessen, so jedoch, daß die Zahl vierzig nicht überschritten wird, damit dein
Bruder nicht schimpflich zerfleischt von dir gehe. — Wenn du ein Vogelnest
aufnimmst, so sollst du nicht mit den Kindern auch die Mutter nehmen, sondern
sollst dich mit den Eiern begnügen und die brütende Mutter frei lassen. Du
sollst das Böcklein nicht kochen in der Milch seiner Mutter." Sieht man von


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[0660] Die Bibel hast in Ägypten, deswegen gebiete ich dir, so zu handeln. — Wenn du den Weinberg deines Freundes betrittst, magst du darin Trauben essen, so viel dir beliebt, nur mitnehmen darfst du keine. Wenn du durch die Saaten deines Freundes wandelst, magst du Ähren abreißen und mit der Hand zerreiben, aber mit der Sichel darfst du nichts abmähen. Nach der Ernte sollst du den Zehnten geben dem Leviten (dem geistigen Arbeiter), der Witwe und der Waise, daß sie essen in deinen Thoren und satt werden. Hast du einen hebräischen Knecht gekauft, so soll er im siebenten Jahre frei sein ohne Lösegeld; und nicht leer darfst du ihn ziehen lassen, sondern wirst ihm Zehrung geben von der Herde, von der Tenne und von der Kelter, womit dich der Herr gesegnet hat. Hat jemand seinem Knecht oder seiner Magd ein Auge ausgeschlagen, so soll er sie freigeben; ebenso, wenn er ihnen einen Zahn ausgeschlagen hat. Einen Sklaven, der sich zu dir flüchtet, darfst du seinem Herrn nicht aus¬ liefern. — An Armen wird es niemals fehlen in dem Lande, da du wohnst, deshalb gebiete ich dir, daß du deine Hand aufthust deinem bedürftigen Bruder, der mit dir im Lande weilt, sodaß er nicht Not zu leiden und nicht zu betteln braucht. — Wenn du Wider eine Stadt zu Felde ziehst, wirst du ihr zuerst den Frieden anbieten. Öffnet sie dir ihre Thore, so soll das ganze Volk, das darin wohnt, am Leben bleiben und dir tributpflichtig sein. Steht eine Schlacht im Kriege bevor, so sollen die Anführer jeder Abteilung rufen: Wer ist unter euch, der sich ein neues Haus gebaut und es noch nicht eingeweiht hat? Er kehre zurück in sein Haus, daß er nicht etwa falle in der Schlacht und ein andrer es einweihe! Wer ist unter euch, der einen Weinberg gepflanzt und ihn noch nicht dem Gebrauch übergeben hat? Er kehre zurück, daß er nicht etwa falle in der Schlacht und ein andrer seines Amtes walte! Wer ist unter euch, der sich eine Gattin verlobt und noch nicht heimgeführt hat? Er kehre zurück, daß er nicht etwa falle in der Schlacht, und ein andrer sie heimführe! Wenn du eine Stadt längere Zeit belagerst, so sollst du die Fruchtbäume der Umgegend nicht fällen und die Landschaft nicht verwüsten; ist doch der Baum ein Holz und nicht ein Mensch, und kann die Zahl deiner Feinde nicht ver¬ mehren; Bäume, die keine eßbaren Früchte tragen, magst du fällen, um Be¬ lagerungsmaschinen daraus anzufertigen. (In den ewige» Fehden der italie¬ nischen Städte unter einander während des Mittelalters war die barbarische Verheerung des Landes durch Anzünden und niederhauen der Frnchtbüume und Weinstöcke stehender Brauch.) — Du sollst deinem Bruder uicht den obern oder den untern Mühlstein pfänden, denn den hat er zum Leben nötig. Willst du von deinem Bruder etwas zurückfordern, was er dir schuldet, oder dir ein Pfand holen, so darfst du sein Haus nicht betreten, sondern mußt vor der Thür stehen bleiben und warten, bis er dir das Verlangte herausbringt. Ist er aber arm, und hast du ihm sein Obergewand gepfändet, so wirst du es ihm vor Sonnenuntergang zurückbringen, denn er braucht es, um sich des Nachts darein zu hüllen; damit er dich segne, und du vor dem Herrn, deinem Gott, gerecht erscheinest. — Wenn die Richter einen Mann zu Schlägen ver¬ urteilen, so sollen sie die Zahl der schlüge nach der Schwere des Vergehens abmessen, so jedoch, daß die Zahl vierzig nicht überschritten wird, damit dein Bruder nicht schimpflich zerfleischt von dir gehe. — Wenn du ein Vogelnest aufnimmst, so sollst du nicht mit den Kindern auch die Mutter nehmen, sondern sollst dich mit den Eiern begnügen und die brütende Mutter frei lassen. Du sollst das Böcklein nicht kochen in der Milch seiner Mutter." Sieht man von

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 57, 1898, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341867_226901/660>, abgerufen am 08.01.2025.