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Die Grenzboten. Jg. 57, 1898, Erstes Vierteljahr.

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Reichsländische Ieitfragen

Straßburg, Mülhausen, Metz und Kolmar. Die Bezirkstage und Gemeinderäte
gehen aus dem allgemeinen gleichen, geheimen und direkten Wahlrecht hervor.
Nach dem Antrag nun soll der Landesausschuß in Zukunft durch dieses Wahl¬
recht unmittelbar zusammengesetzt werden, ohne die erwähnten Zwischenstufen
oder Zwischenwahlen, in Wahlkreisen, die zahlenmäßig gebildet werden.

Man sieht, vom Standpunkt der "Freiheit" ist der Unterschied nicht groß,
denn schon jetzt fließt bei uns das demokratische Öl sehr reichlich; es sollen
jedoch noch ein paar Kannen zugegossen werden. Praktisch freilich liegt die
Sache anders, weil jede Form der Zwischenwahlen den Kreis der Kandidaten
zum Landesausschuß verengert, rechtlich oder wenigstens thatsächlich; um be¬
liebte Kunstausdrücke zu gebrauchen: die Ausschweifungen des ultrademvkra-
tischen aktiven Wahlrechts werden durch Beschränkungen des passiven "korrigirt."

Soweit als die städtischen Wahlen und die in den Landkreisen in Betracht
kommen, ist das auch kein Schaden, weil da die Ausschließung zugleich als
Auslese wirkt. An den Angelegenheiten der Gemeinden nimmt unsre Bevölke¬
rung im ganzen Lande regen Anteil, während die der Bezirkstage und die der
auch vorhandnen Kreistage den meisten fremd bleiben. Das Interesse, das
sich diesen umfassendern Selbstverwaltungskörpern zuwendet, ist höchstens vorüber¬
gehender Art, das für die Gemeinde dagegen dauernd; dieses erneuert sich
immer wieder. Auch das Verständnis für Gemeindesachen ist allgemeiner; auf
dem Lande z. V. kontrolliren alle Haushalter den Teil von ihnen, der im
Gemeinderat sitzt, sehr genau. Dadurch wird die auch im Gemeindeleben nicht
fehlende Selbstsucht immer wieder eingedämmt, und gegen sie ist doch auch an
vielen Orten wirklicher Gemeinsinn an der Arbeit. In Gemeindeangelegenheiten
wird in der Regel sehr reiflich überlegt, unter Berücksichtigung aller "Faktoren";
so findet das kirchliche Bedürfnis, dessen Befriedigung bei uns in hohem Maße
auf die politische Gemeinde angewiesen ist, außer dem Herrn Pfarrer auf die
Dauer immer so viel Anhänger, daß es, ohne vorzuherrschen, doch schließlich
zu entsprechender Anerkennung gelangt. Deshalb ist die Zugehörigkeit zum
Gemeinderat bei uns die einzige wirklich volksmäßige Wahlstellung, das Ge¬
meindeleben die Hauptschule des öffentlichen Lebens für Nichtbeamte, für andre
Wahlen der Gemeinderat die natürliche Zwischenstufe. Die Gemeinderüte sind
keine Jdealwahlkörper, und es sind auch keine Jdealwahlmänner, die aus ihnen
hervorgehen, aber sie sind doch mit vielen Eigenschaften ausgestattet, jedenfalls
besser als die sich sonst einschiebende Demagogie von schwarzer, roter oder
sonstiger Farbe. Wenn bei dieser Wahlart das politische Talent wenig Aus¬
sicht hat, in die Volksvertretung zu kommen, auf dem Lande wenigstens, so
wird doch nur mißbräuchlicherweise unser Laudesausschuß als eine Stätte
für Fragen der "hohen" Politik angesehen, denn dafür ist der Reichstag da.
Der Landesausschuß hat seinerseits engere und weniger glänzende, aber eben¬
falls nützliche Aufgaben, für deren Erfüllung diese Durchsiebung, wenn man
die Sache so nennen will, die rechten Männer nicht ausschließt, sondern heraus-


Reichsländische Ieitfragen

Straßburg, Mülhausen, Metz und Kolmar. Die Bezirkstage und Gemeinderäte
gehen aus dem allgemeinen gleichen, geheimen und direkten Wahlrecht hervor.
Nach dem Antrag nun soll der Landesausschuß in Zukunft durch dieses Wahl¬
recht unmittelbar zusammengesetzt werden, ohne die erwähnten Zwischenstufen
oder Zwischenwahlen, in Wahlkreisen, die zahlenmäßig gebildet werden.

Man sieht, vom Standpunkt der „Freiheit" ist der Unterschied nicht groß,
denn schon jetzt fließt bei uns das demokratische Öl sehr reichlich; es sollen
jedoch noch ein paar Kannen zugegossen werden. Praktisch freilich liegt die
Sache anders, weil jede Form der Zwischenwahlen den Kreis der Kandidaten
zum Landesausschuß verengert, rechtlich oder wenigstens thatsächlich; um be¬
liebte Kunstausdrücke zu gebrauchen: die Ausschweifungen des ultrademvkra-
tischen aktiven Wahlrechts werden durch Beschränkungen des passiven „korrigirt."

Soweit als die städtischen Wahlen und die in den Landkreisen in Betracht
kommen, ist das auch kein Schaden, weil da die Ausschließung zugleich als
Auslese wirkt. An den Angelegenheiten der Gemeinden nimmt unsre Bevölke¬
rung im ganzen Lande regen Anteil, während die der Bezirkstage und die der
auch vorhandnen Kreistage den meisten fremd bleiben. Das Interesse, das
sich diesen umfassendern Selbstverwaltungskörpern zuwendet, ist höchstens vorüber¬
gehender Art, das für die Gemeinde dagegen dauernd; dieses erneuert sich
immer wieder. Auch das Verständnis für Gemeindesachen ist allgemeiner; auf
dem Lande z. V. kontrolliren alle Haushalter den Teil von ihnen, der im
Gemeinderat sitzt, sehr genau. Dadurch wird die auch im Gemeindeleben nicht
fehlende Selbstsucht immer wieder eingedämmt, und gegen sie ist doch auch an
vielen Orten wirklicher Gemeinsinn an der Arbeit. In Gemeindeangelegenheiten
wird in der Regel sehr reiflich überlegt, unter Berücksichtigung aller „Faktoren";
so findet das kirchliche Bedürfnis, dessen Befriedigung bei uns in hohem Maße
auf die politische Gemeinde angewiesen ist, außer dem Herrn Pfarrer auf die
Dauer immer so viel Anhänger, daß es, ohne vorzuherrschen, doch schließlich
zu entsprechender Anerkennung gelangt. Deshalb ist die Zugehörigkeit zum
Gemeinderat bei uns die einzige wirklich volksmäßige Wahlstellung, das Ge¬
meindeleben die Hauptschule des öffentlichen Lebens für Nichtbeamte, für andre
Wahlen der Gemeinderat die natürliche Zwischenstufe. Die Gemeinderüte sind
keine Jdealwahlkörper, und es sind auch keine Jdealwahlmänner, die aus ihnen
hervorgehen, aber sie sind doch mit vielen Eigenschaften ausgestattet, jedenfalls
besser als die sich sonst einschiebende Demagogie von schwarzer, roter oder
sonstiger Farbe. Wenn bei dieser Wahlart das politische Talent wenig Aus¬
sicht hat, in die Volksvertretung zu kommen, auf dem Lande wenigstens, so
wird doch nur mißbräuchlicherweise unser Laudesausschuß als eine Stätte
für Fragen der „hohen" Politik angesehen, denn dafür ist der Reichstag da.
Der Landesausschuß hat seinerseits engere und weniger glänzende, aber eben¬
falls nützliche Aufgaben, für deren Erfüllung diese Durchsiebung, wenn man
die Sache so nennen will, die rechten Männer nicht ausschließt, sondern heraus-


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[0018] Reichsländische Ieitfragen Straßburg, Mülhausen, Metz und Kolmar. Die Bezirkstage und Gemeinderäte gehen aus dem allgemeinen gleichen, geheimen und direkten Wahlrecht hervor. Nach dem Antrag nun soll der Landesausschuß in Zukunft durch dieses Wahl¬ recht unmittelbar zusammengesetzt werden, ohne die erwähnten Zwischenstufen oder Zwischenwahlen, in Wahlkreisen, die zahlenmäßig gebildet werden. Man sieht, vom Standpunkt der „Freiheit" ist der Unterschied nicht groß, denn schon jetzt fließt bei uns das demokratische Öl sehr reichlich; es sollen jedoch noch ein paar Kannen zugegossen werden. Praktisch freilich liegt die Sache anders, weil jede Form der Zwischenwahlen den Kreis der Kandidaten zum Landesausschuß verengert, rechtlich oder wenigstens thatsächlich; um be¬ liebte Kunstausdrücke zu gebrauchen: die Ausschweifungen des ultrademvkra- tischen aktiven Wahlrechts werden durch Beschränkungen des passiven „korrigirt." Soweit als die städtischen Wahlen und die in den Landkreisen in Betracht kommen, ist das auch kein Schaden, weil da die Ausschließung zugleich als Auslese wirkt. An den Angelegenheiten der Gemeinden nimmt unsre Bevölke¬ rung im ganzen Lande regen Anteil, während die der Bezirkstage und die der auch vorhandnen Kreistage den meisten fremd bleiben. Das Interesse, das sich diesen umfassendern Selbstverwaltungskörpern zuwendet, ist höchstens vorüber¬ gehender Art, das für die Gemeinde dagegen dauernd; dieses erneuert sich immer wieder. Auch das Verständnis für Gemeindesachen ist allgemeiner; auf dem Lande z. V. kontrolliren alle Haushalter den Teil von ihnen, der im Gemeinderat sitzt, sehr genau. Dadurch wird die auch im Gemeindeleben nicht fehlende Selbstsucht immer wieder eingedämmt, und gegen sie ist doch auch an vielen Orten wirklicher Gemeinsinn an der Arbeit. In Gemeindeangelegenheiten wird in der Regel sehr reiflich überlegt, unter Berücksichtigung aller „Faktoren"; so findet das kirchliche Bedürfnis, dessen Befriedigung bei uns in hohem Maße auf die politische Gemeinde angewiesen ist, außer dem Herrn Pfarrer auf die Dauer immer so viel Anhänger, daß es, ohne vorzuherrschen, doch schließlich zu entsprechender Anerkennung gelangt. Deshalb ist die Zugehörigkeit zum Gemeinderat bei uns die einzige wirklich volksmäßige Wahlstellung, das Ge¬ meindeleben die Hauptschule des öffentlichen Lebens für Nichtbeamte, für andre Wahlen der Gemeinderat die natürliche Zwischenstufe. Die Gemeinderüte sind keine Jdealwahlkörper, und es sind auch keine Jdealwahlmänner, die aus ihnen hervorgehen, aber sie sind doch mit vielen Eigenschaften ausgestattet, jedenfalls besser als die sich sonst einschiebende Demagogie von schwarzer, roter oder sonstiger Farbe. Wenn bei dieser Wahlart das politische Talent wenig Aus¬ sicht hat, in die Volksvertretung zu kommen, auf dem Lande wenigstens, so wird doch nur mißbräuchlicherweise unser Laudesausschuß als eine Stätte für Fragen der „hohen" Politik angesehen, denn dafür ist der Reichstag da. Der Landesausschuß hat seinerseits engere und weniger glänzende, aber eben¬ falls nützliche Aufgaben, für deren Erfüllung diese Durchsiebung, wenn man die Sache so nennen will, die rechten Männer nicht ausschließt, sondern heraus-

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 57, 1898, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341867_226901/18>, abgerufen am 07.01.2025.