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Die Grenzboten. Jg. 56, 1897, Viertes Vierteljahr.

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Die landwirtschaftlichen Betriebe im deutschen Reiche

ständen eine peinliche Ähnlichkeit mit der niedrigsten Naturstufe verleiht: mit
der des Nomadenlebens.

So entfalten sich schon in der Gegenwart die sichtbaren Anfange der
Zukunft. Sie geben uns die Hoffnung, daß sich unsre Kinder und Enkel in
reinerer Luft, in Hellem Licht, in reichern Farben bewegen können als wir.
Das schwarze Zeitalter wird hinter ihnen liegen.




Die landwirtschaftlichen Betriebe im deutschen Reiche
5862 und ^895

ekcmntlich war mit der Berufszühlung vom 14. Juni 1395 ebenso
eine landwirtschaftliche Betriebszähluug verbunden wie mit der
von 1882. Wenn sich auch Umwälzungen in der landwirtschaft¬
lichen Grundbesitzverteilnng im allgemeinen langsam vollziehen,
so ist doch der zwischen den beiden Zählungen liegende Zeitraum
unmerhin so groß, daß er, wenn auch mit aller Vorsicht, gewisse Schlüsse
auf diese oder jene Richtung der Entwicklung erlaubt, besonders da dieser
Zeitraum mit seiner zweiten Hälfte in die Agrarkrisis fällt, von der man einen
uef greifenden Einfluß auf die Grundbesitzverteilung erwartet und auch schon
behauptet hat. Man durfte also mit Recht auf die Ergebnisse der Betriebs-
zählnng von 1895 denen von 1882 gegenüber gespannt sein. Die Haupt¬
ergebnisse sind jetzt in einer kurzen Übersicht amtlich veröffentlicht worden.*)

Auf jeder bei der Berufszühlung verteilten Haushaltuugslisten war zum
Schluß die allgemeine Vorfrage gestellt: Wird von einem oder mehreren Mit¬
gliedern der Haushaltung Landwirtschaft oder Forstwirtschaft getrieben, d. h. eine
Bodenfläche, wenn auch vom kleinsten Umfange, als Acker, Gartenland, Wiese,
Weide, zum Wein-, Obst-, Gemüse-, Tabakbau usw.. als Wald- oder Holzland
bewirtschaftet, oder werden Kühe zu Milchhandel oder Molkerei gehalten? Zier¬
garten, auch solche, in denen nebenher ein unbedeutender Anbau von Nutz-
Pflanzen stattfindet, sollten dabei, wie ausdrücklich bemerkt war, anßer Betracht
gelassen werden. War diese Vorfrage mit Ja zu beantworten, so mußte für
den Betrieb eine besondre Landwirtschaftskarte ausgefüllt werden, worin nach
der Fläche des Betriebes, nach der Verteilung dieser Fläche hinsichtlich des
Vesitzverhältnisses (Eigenland, Pachtland usw.) und der Benutzung (Acker,
Wiese, Wald usw.), ferner nach dem Viehstände, nach der Benutzung landwirb



*) Vierteljahrsheft zur Statistik des deutschen Reichs. 1897. 2. Ergänzungsheft.
Die landwirtschaftlichen Betriebe im deutschen Reiche

ständen eine peinliche Ähnlichkeit mit der niedrigsten Naturstufe verleiht: mit
der des Nomadenlebens.

So entfalten sich schon in der Gegenwart die sichtbaren Anfange der
Zukunft. Sie geben uns die Hoffnung, daß sich unsre Kinder und Enkel in
reinerer Luft, in Hellem Licht, in reichern Farben bewegen können als wir.
Das schwarze Zeitalter wird hinter ihnen liegen.




Die landwirtschaftlichen Betriebe im deutschen Reiche
5862 und ^895

ekcmntlich war mit der Berufszühlung vom 14. Juni 1395 ebenso
eine landwirtschaftliche Betriebszähluug verbunden wie mit der
von 1882. Wenn sich auch Umwälzungen in der landwirtschaft¬
lichen Grundbesitzverteilnng im allgemeinen langsam vollziehen,
so ist doch der zwischen den beiden Zählungen liegende Zeitraum
unmerhin so groß, daß er, wenn auch mit aller Vorsicht, gewisse Schlüsse
auf diese oder jene Richtung der Entwicklung erlaubt, besonders da dieser
Zeitraum mit seiner zweiten Hälfte in die Agrarkrisis fällt, von der man einen
uef greifenden Einfluß auf die Grundbesitzverteilung erwartet und auch schon
behauptet hat. Man durfte also mit Recht auf die Ergebnisse der Betriebs-
zählnng von 1895 denen von 1882 gegenüber gespannt sein. Die Haupt¬
ergebnisse sind jetzt in einer kurzen Übersicht amtlich veröffentlicht worden.*)

Auf jeder bei der Berufszühlung verteilten Haushaltuugslisten war zum
Schluß die allgemeine Vorfrage gestellt: Wird von einem oder mehreren Mit¬
gliedern der Haushaltung Landwirtschaft oder Forstwirtschaft getrieben, d. h. eine
Bodenfläche, wenn auch vom kleinsten Umfange, als Acker, Gartenland, Wiese,
Weide, zum Wein-, Obst-, Gemüse-, Tabakbau usw.. als Wald- oder Holzland
bewirtschaftet, oder werden Kühe zu Milchhandel oder Molkerei gehalten? Zier¬
garten, auch solche, in denen nebenher ein unbedeutender Anbau von Nutz-
Pflanzen stattfindet, sollten dabei, wie ausdrücklich bemerkt war, anßer Betracht
gelassen werden. War diese Vorfrage mit Ja zu beantworten, so mußte für
den Betrieb eine besondre Landwirtschaftskarte ausgefüllt werden, worin nach
der Fläche des Betriebes, nach der Verteilung dieser Fläche hinsichtlich des
Vesitzverhältnisses (Eigenland, Pachtland usw.) und der Benutzung (Acker,
Wiese, Wald usw.), ferner nach dem Viehstände, nach der Benutzung landwirb



*) Vierteljahrsheft zur Statistik des deutschen Reichs. 1897. 2. Ergänzungsheft.
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[0053] Die landwirtschaftlichen Betriebe im deutschen Reiche ständen eine peinliche Ähnlichkeit mit der niedrigsten Naturstufe verleiht: mit der des Nomadenlebens. So entfalten sich schon in der Gegenwart die sichtbaren Anfange der Zukunft. Sie geben uns die Hoffnung, daß sich unsre Kinder und Enkel in reinerer Luft, in Hellem Licht, in reichern Farben bewegen können als wir. Das schwarze Zeitalter wird hinter ihnen liegen. Die landwirtschaftlichen Betriebe im deutschen Reiche 5862 und ^895 ekcmntlich war mit der Berufszühlung vom 14. Juni 1395 ebenso eine landwirtschaftliche Betriebszähluug verbunden wie mit der von 1882. Wenn sich auch Umwälzungen in der landwirtschaft¬ lichen Grundbesitzverteilnng im allgemeinen langsam vollziehen, so ist doch der zwischen den beiden Zählungen liegende Zeitraum unmerhin so groß, daß er, wenn auch mit aller Vorsicht, gewisse Schlüsse auf diese oder jene Richtung der Entwicklung erlaubt, besonders da dieser Zeitraum mit seiner zweiten Hälfte in die Agrarkrisis fällt, von der man einen uef greifenden Einfluß auf die Grundbesitzverteilung erwartet und auch schon behauptet hat. Man durfte also mit Recht auf die Ergebnisse der Betriebs- zählnng von 1895 denen von 1882 gegenüber gespannt sein. Die Haupt¬ ergebnisse sind jetzt in einer kurzen Übersicht amtlich veröffentlicht worden.*) Auf jeder bei der Berufszühlung verteilten Haushaltuugslisten war zum Schluß die allgemeine Vorfrage gestellt: Wird von einem oder mehreren Mit¬ gliedern der Haushaltung Landwirtschaft oder Forstwirtschaft getrieben, d. h. eine Bodenfläche, wenn auch vom kleinsten Umfange, als Acker, Gartenland, Wiese, Weide, zum Wein-, Obst-, Gemüse-, Tabakbau usw.. als Wald- oder Holzland bewirtschaftet, oder werden Kühe zu Milchhandel oder Molkerei gehalten? Zier¬ garten, auch solche, in denen nebenher ein unbedeutender Anbau von Nutz- Pflanzen stattfindet, sollten dabei, wie ausdrücklich bemerkt war, anßer Betracht gelassen werden. War diese Vorfrage mit Ja zu beantworten, so mußte für den Betrieb eine besondre Landwirtschaftskarte ausgefüllt werden, worin nach der Fläche des Betriebes, nach der Verteilung dieser Fläche hinsichtlich des Vesitzverhältnisses (Eigenland, Pachtland usw.) und der Benutzung (Acker, Wiese, Wald usw.), ferner nach dem Viehstände, nach der Benutzung landwirb *) Vierteljahrsheft zur Statistik des deutschen Reichs. 1897. 2. Ergänzungsheft.

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 56, 1897, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341865_226231/53>, abgerufen am 29.06.2024.