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Die Grenzboten. Jg. 56, 1897, Viertes Vierteljahr.

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Maßgebliches und Unmaßgebliches

lächerlich unbedeutend, daß es unanständig wäre, davon zu reden, wo es sich um
Leben und Gesundheit von Mitmenschen handelt. Es giebt zehnerlei Weißbrot,
das einige Tage alt erst gut schmeckt, und wer bei der gebräuchlichen Art von
Weißbrötchen bleiben will, der wird finden, daß sie am zweiten Tage auch noch
genießbar und dabei gesünder sind. Auch im Gastwirtschaftsgewerbe handelt es
sich nicht um eine Gefährdung der wirtschaftlichen und persönlichen Freiheit. Die
Polizeistunde mag man vom Standpunkte der Freiheit aus anfechten; man kann
sagen: in den Wirtshäuser,, Verkehren Männer, und Männer können mit ihrer
Zeit, mit ihrem Geld und mit ihrer Gesundheit schalten, wie sie wollen; was geht
es den Staat an, wenn einer diese drei Güter durch Nachtschwärmerei einbüßt?
Aber die Kellnerlehrlinge sind keine Männer. Sie gehören um zehn Uhr ins Bett
und vorher in den Fortbildungsunterricht, und siud ihre Väter zu arm oder zu
dumm, ihnen die zuträgliche Lebensweise zu sichern, so hat der Staat für sie ein¬
zutreten. Wer diesem das Recht dazu bestreitet, der mag anch den Schulzwang
und die Zwangserziehung der verwahrlosten Kinder aufheben. Der Bundesrat
hätte vielleicht gut daran gethan, wenn er sich auf den Lehrliugsschutz, der ihm
unzweifelhaft zusteht, beschränkt und deu Vorwurf vermieden hätte, daß er einen
Maximalarbeitstag für Erwachsene eingeführt habe. Hätte er nichts weiter ver¬
boten, als Leute unter siebzehn Jahren zwischen siehe" Uhr abends und fünf Uhr
morgens zu beschäftigen und am Tage länger als zwölf Stunden, so wäre damit
in deu meisten Bäckereien die Nachtarbeit unmöglich geworden; die Lehrlingszüchterei,
die namentlich in Berlin das Dnsein zahlreicher stellenloser Gesellen verschuldet,
würde unrentabel werden und aufhören, und die verminderte Zahl der Gesellen
würde dann schon in der Lage sein, ohne Beihilfe des Staats bessere Arbeits¬
bedingungen zu erlangen. Im Gastwirtsgewcrbe könnte die Beschäftigung junger
Arbeiter ganz aufhören, weil da nichts zu lernen ist, und den Kellnerdienst jeder
stellenlos gewordne Hnndwerksgesell versehen kann.

Denn, das muß noch ganz besonders hervorgehoben werden, die sogenannten
Kellnerlehrlinge sind gar keine Lehrlinge, sondern bloß unbezahlte junge Ar¬
beiter. Ein Kunstschloß, einen eisernen Geldschrank, ein verziertes Eisengitter,
das kann der erwachsene Professor, Richter, Apotheker, Buchhändler oder Buch¬
binder nicht macheu; er muß sich sagen: um das zu erlernen, würde ich einer
längern Anleitung bedürfen, und vielleicht würde ich es jetzt, auf meine alten Tage,
auch bei der längste" Anleitung überhaupt nicht mehr erlernen. Daß der Meister,
der seinem Lehrlinge eine solche Kunst beibringt, eine Entschädigung fordert, ent¬
weder in barem Gelde oder in Arbeit, die ihm der Lehrling, nachdem er etwas
gelernt hat, umsonst leistet, ist nicht mehr als recht und billig. Die Bäckerei ge-
H6re zu den leichtern Handwerken, lernt doch jede Tochter eiuer tüchtigen Haus¬
frau so nebenbei auch backen; der Bäcker hat also viel weniger Entschädigung in
""bezahlter Arbeit zu fordern als der Schlosser. Mit größer"! Rechte könnte eine
tüchtige Hausfrau von ihrer Dienstmagd, die bei ihr nicht bloß backe", sondern
"^ kochen, platten ""d viel andres lernt, Entschädigung fordern. Der Kellner-
^bring aber -- lernt gar nichts. Jeder leidlich gewandte Man" i" mittlern
Zähren, der weder kurzsichtig "och schwerhörig ist, wird sich sagen: alles, was der
Kellner macht, würde ich ebenso gut mache", wenn ich es über mich gewinnen
konnte, den Kellnerfrnck anzuziehen und die Serviette unter den Arm zu nehme".
Soldaten, Hausknechte, Kutscher, Koch- und Kouditorlehrliuge, die zuweilen zur
Aushilfe eingestellt werden, mache" ihre Sache ganz ebenso gut, wie "gelernte"
^ellner. Dem sogenannten Lehrling wird weder eine Kunst "och eine Wissenschaft


Grenzboten IV 1897 43
Maßgebliches und Unmaßgebliches

lächerlich unbedeutend, daß es unanständig wäre, davon zu reden, wo es sich um
Leben und Gesundheit von Mitmenschen handelt. Es giebt zehnerlei Weißbrot,
das einige Tage alt erst gut schmeckt, und wer bei der gebräuchlichen Art von
Weißbrötchen bleiben will, der wird finden, daß sie am zweiten Tage auch noch
genießbar und dabei gesünder sind. Auch im Gastwirtschaftsgewerbe handelt es
sich nicht um eine Gefährdung der wirtschaftlichen und persönlichen Freiheit. Die
Polizeistunde mag man vom Standpunkte der Freiheit aus anfechten; man kann
sagen: in den Wirtshäuser,, Verkehren Männer, und Männer können mit ihrer
Zeit, mit ihrem Geld und mit ihrer Gesundheit schalten, wie sie wollen; was geht
es den Staat an, wenn einer diese drei Güter durch Nachtschwärmerei einbüßt?
Aber die Kellnerlehrlinge sind keine Männer. Sie gehören um zehn Uhr ins Bett
und vorher in den Fortbildungsunterricht, und siud ihre Väter zu arm oder zu
dumm, ihnen die zuträgliche Lebensweise zu sichern, so hat der Staat für sie ein¬
zutreten. Wer diesem das Recht dazu bestreitet, der mag anch den Schulzwang
und die Zwangserziehung der verwahrlosten Kinder aufheben. Der Bundesrat
hätte vielleicht gut daran gethan, wenn er sich auf den Lehrliugsschutz, der ihm
unzweifelhaft zusteht, beschränkt und deu Vorwurf vermieden hätte, daß er einen
Maximalarbeitstag für Erwachsene eingeführt habe. Hätte er nichts weiter ver¬
boten, als Leute unter siebzehn Jahren zwischen siehe» Uhr abends und fünf Uhr
morgens zu beschäftigen und am Tage länger als zwölf Stunden, so wäre damit
in deu meisten Bäckereien die Nachtarbeit unmöglich geworden; die Lehrlingszüchterei,
die namentlich in Berlin das Dnsein zahlreicher stellenloser Gesellen verschuldet,
würde unrentabel werden und aufhören, und die verminderte Zahl der Gesellen
würde dann schon in der Lage sein, ohne Beihilfe des Staats bessere Arbeits¬
bedingungen zu erlangen. Im Gastwirtsgewcrbe könnte die Beschäftigung junger
Arbeiter ganz aufhören, weil da nichts zu lernen ist, und den Kellnerdienst jeder
stellenlos gewordne Hnndwerksgesell versehen kann.

Denn, das muß noch ganz besonders hervorgehoben werden, die sogenannten
Kellnerlehrlinge sind gar keine Lehrlinge, sondern bloß unbezahlte junge Ar¬
beiter. Ein Kunstschloß, einen eisernen Geldschrank, ein verziertes Eisengitter,
das kann der erwachsene Professor, Richter, Apotheker, Buchhändler oder Buch¬
binder nicht macheu; er muß sich sagen: um das zu erlernen, würde ich einer
längern Anleitung bedürfen, und vielleicht würde ich es jetzt, auf meine alten Tage,
auch bei der längste» Anleitung überhaupt nicht mehr erlernen. Daß der Meister,
der seinem Lehrlinge eine solche Kunst beibringt, eine Entschädigung fordert, ent¬
weder in barem Gelde oder in Arbeit, die ihm der Lehrling, nachdem er etwas
gelernt hat, umsonst leistet, ist nicht mehr als recht und billig. Die Bäckerei ge-
H6re zu den leichtern Handwerken, lernt doch jede Tochter eiuer tüchtigen Haus¬
frau so nebenbei auch backen; der Bäcker hat also viel weniger Entschädigung in
""bezahlter Arbeit zu fordern als der Schlosser. Mit größer»! Rechte könnte eine
tüchtige Hausfrau von ihrer Dienstmagd, die bei ihr nicht bloß backe», sondern
"^ kochen, platten »»d viel andres lernt, Entschädigung fordern. Der Kellner-
^bring aber — lernt gar nichts. Jeder leidlich gewandte Man» i» mittlern
Zähren, der weder kurzsichtig »och schwerhörig ist, wird sich sagen: alles, was der
Kellner macht, würde ich ebenso gut mache», wenn ich es über mich gewinnen
konnte, den Kellnerfrnck anzuziehen und die Serviette unter den Arm zu nehme».
Soldaten, Hausknechte, Kutscher, Koch- und Kouditorlehrliuge, die zuweilen zur
Aushilfe eingestellt werden, mache» ihre Sache ganz ebenso gut, wie „gelernte"
^ellner. Dem sogenannten Lehrling wird weder eine Kunst »och eine Wissenschaft


Grenzboten IV 1897 43
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[0347] Maßgebliches und Unmaßgebliches lächerlich unbedeutend, daß es unanständig wäre, davon zu reden, wo es sich um Leben und Gesundheit von Mitmenschen handelt. Es giebt zehnerlei Weißbrot, das einige Tage alt erst gut schmeckt, und wer bei der gebräuchlichen Art von Weißbrötchen bleiben will, der wird finden, daß sie am zweiten Tage auch noch genießbar und dabei gesünder sind. Auch im Gastwirtschaftsgewerbe handelt es sich nicht um eine Gefährdung der wirtschaftlichen und persönlichen Freiheit. Die Polizeistunde mag man vom Standpunkte der Freiheit aus anfechten; man kann sagen: in den Wirtshäuser,, Verkehren Männer, und Männer können mit ihrer Zeit, mit ihrem Geld und mit ihrer Gesundheit schalten, wie sie wollen; was geht es den Staat an, wenn einer diese drei Güter durch Nachtschwärmerei einbüßt? Aber die Kellnerlehrlinge sind keine Männer. Sie gehören um zehn Uhr ins Bett und vorher in den Fortbildungsunterricht, und siud ihre Väter zu arm oder zu dumm, ihnen die zuträgliche Lebensweise zu sichern, so hat der Staat für sie ein¬ zutreten. Wer diesem das Recht dazu bestreitet, der mag anch den Schulzwang und die Zwangserziehung der verwahrlosten Kinder aufheben. Der Bundesrat hätte vielleicht gut daran gethan, wenn er sich auf den Lehrliugsschutz, der ihm unzweifelhaft zusteht, beschränkt und deu Vorwurf vermieden hätte, daß er einen Maximalarbeitstag für Erwachsene eingeführt habe. Hätte er nichts weiter ver¬ boten, als Leute unter siebzehn Jahren zwischen siehe» Uhr abends und fünf Uhr morgens zu beschäftigen und am Tage länger als zwölf Stunden, so wäre damit in deu meisten Bäckereien die Nachtarbeit unmöglich geworden; die Lehrlingszüchterei, die namentlich in Berlin das Dnsein zahlreicher stellenloser Gesellen verschuldet, würde unrentabel werden und aufhören, und die verminderte Zahl der Gesellen würde dann schon in der Lage sein, ohne Beihilfe des Staats bessere Arbeits¬ bedingungen zu erlangen. Im Gastwirtsgewcrbe könnte die Beschäftigung junger Arbeiter ganz aufhören, weil da nichts zu lernen ist, und den Kellnerdienst jeder stellenlos gewordne Hnndwerksgesell versehen kann. Denn, das muß noch ganz besonders hervorgehoben werden, die sogenannten Kellnerlehrlinge sind gar keine Lehrlinge, sondern bloß unbezahlte junge Ar¬ beiter. Ein Kunstschloß, einen eisernen Geldschrank, ein verziertes Eisengitter, das kann der erwachsene Professor, Richter, Apotheker, Buchhändler oder Buch¬ binder nicht macheu; er muß sich sagen: um das zu erlernen, würde ich einer längern Anleitung bedürfen, und vielleicht würde ich es jetzt, auf meine alten Tage, auch bei der längste» Anleitung überhaupt nicht mehr erlernen. Daß der Meister, der seinem Lehrlinge eine solche Kunst beibringt, eine Entschädigung fordert, ent¬ weder in barem Gelde oder in Arbeit, die ihm der Lehrling, nachdem er etwas gelernt hat, umsonst leistet, ist nicht mehr als recht und billig. Die Bäckerei ge- H6re zu den leichtern Handwerken, lernt doch jede Tochter eiuer tüchtigen Haus¬ frau so nebenbei auch backen; der Bäcker hat also viel weniger Entschädigung in ""bezahlter Arbeit zu fordern als der Schlosser. Mit größer»! Rechte könnte eine tüchtige Hausfrau von ihrer Dienstmagd, die bei ihr nicht bloß backe», sondern "^ kochen, platten »»d viel andres lernt, Entschädigung fordern. Der Kellner- ^bring aber — lernt gar nichts. Jeder leidlich gewandte Man» i» mittlern Zähren, der weder kurzsichtig »och schwerhörig ist, wird sich sagen: alles, was der Kellner macht, würde ich ebenso gut mache», wenn ich es über mich gewinnen konnte, den Kellnerfrnck anzuziehen und die Serviette unter den Arm zu nehme». Soldaten, Hausknechte, Kutscher, Koch- und Kouditorlehrliuge, die zuweilen zur Aushilfe eingestellt werden, mache» ihre Sache ganz ebenso gut, wie „gelernte" ^ellner. Dem sogenannten Lehrling wird weder eine Kunst »och eine Wissenschaft Grenzboten IV 1897 43

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 56, 1897, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341865_226231/347>, abgerufen am 26.06.2024.