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Die Grenzboten. Jg. 56, 1897, Viertes Vierteljahr.

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Maßgebliches und Unmaßgebliches

Einwohner nur 25 jährlich auf der Straße Hungers sterben; sie antwortet: für
die, die verhungern, muß es gleich hart sein, mag die Zahl derer, die nicht ver¬
hungern, eine Million oder eine Million Millionen betragen. Noch leichter als
bei den Bäckern ist es bei den Kellnern, Einsicht in ihre Verhältnisse zu gewinnen,
sind doch die Gastwirtschaften fiir die Öffentlichkeit bestimmt. Daß die Kellner
keinen Sonn- und Feiertag haben, ja daß diese Tage, um denen sich die übrigen
Menschen erholen, die schlimmsten für sie sind, weiß jedermann, und wie lange
ihre Arbeitszeit dauert, davon kann man sich, ohne sie zu befragen, durch Besuch
der Gastwirtschaften zu verschiednen Tages- und Nachtzeiten überzeugen. Wie denn
die Unvernunft, wenn sie einen gewissen Grad erreicht, manchmal wieder in Ver¬
nunft umschlägt, so hat auch in manchen großstädtischen Wirtschaften der Tag und
Nacht ununterbrochen fortgehende Verkehr die Herabsetzung der Arbeitszeit auf
zwölf Stunden zur Folge gehabt; da bei gänzlicher Entbehrung der Ruhe kein
Mensch am Leben und arbeitsfähig bleibt, so ist man in solchen Wirtschaften ge¬
zwungen gewesen, die Leute in zwei Schichten abzuleiten.

Das übliche Gejammer über unzulässige und unerhörte Eingriffe des Staats
ins Wirtschaftsleben ist hier nicht am Ort und verschiebt den Thatbestand. Beim
Margarinegesetz, bei den Gesetzen gegen deu unlautern Wettbewerb, beim Börsen-
gcsetz mag der Manchesterniann -- wohlgemerkt, nur der entschiedne Mcmchester-
mann -- die Frage auswerfen, ob es dem Staate gestattet werden dürfe, sich derart
in den Geschäftsverkehr einzumischen. Hier aber handelt es sich nicht ums Geschäft;
hier handelt es sich darum, ob es irgend einem Menschen erlaubt sein soll, Un¬
mündige zu Krüppeln oder im blühendsten Alter siech zu macheu. K. Otterberg
hatte ganz Recht, als er vor Erlaß der Bäckereivcrordnuug in der Sozialen Praxis
vom 17. Oktober 1895 die Ansicht aussprach, der Bundesrat solle einfach die
Nachtarbeit verbieten; der Zorn der Bäckermeister wäre nicht größer gewesen, als
er jetzt ist, und die Abhilfe würde gründlicher sein. An seinem Einkommen würde
keiner Einbuße erleiden, da ja keiner seiner Konkurrenten des Morgens mit frischen
Semmeln aufwarten könnte. Dasselbe gilt auch vom Maximalarbeitstage, wenn
ihn keiner übertreten darf. Sollten aber wirklich einige arme Bäckermeister, die
die Mittel nicht haben, die hinreichende Anzahl von Leuten zu halten und daher
ihre wenigen Leute überanstrenge" müssen, durch die Einschränkung zu Grunde
gehen, so dürfte sich die Negierung dadurch uicht abhalten lassen; denn sie kaun
es unmöglich grundsätzlich für erlaubt erklären, daß ein Mann seiner eignen wirt¬
schaftlichen Erhaltung das Leben andrer opfere, und jedenfalls ist es vernünftiger,
daß nnr ein Bäckermeister, als daß ein ganzes Dutzend Lehrlinge zu Grunde geht;
Betriebe, die sich uur auf Kosten der Gesundheit und des Lebens der Arbeiter zu
erhalten vermögen, sind nicht daseinsberechtigt. Noch thörichter Wäre es, wenn
der Staat auf das Frühstückspublikum Rücksicht nehmen wollte. Die Welt ist in
guter Gesundheit ziemlich alt geworden ohne neubackne Frühstückssemmeln. Diese
sind erst Mode geworden, seitdem der Frühstückskaffee allgemein eingeführt ist. Bor
etwa 120 Jahren hat ein Pariser Bäcker um sechs Uhr morgens statt um sieben
Uhr zu backen angefangen, und die Konkurrenz hat dann die Anfangszeit immer
weiter zurück verlegt, bis die Nachtarbeit daraus geworden ist. Diese hat in
Schottland von selbst wieder aufgehört, ist in Norwegen durch Gesetz vom 14. Juli
1894 verboten worden, und in der Schweiz überhaupt uicht allgemeiner Brauch;
dortige Geselle" wollen, wie Oldeuberg mitteilt, es gar nicht glauben, "daß es
möglich sei, mich zur Nachtzeit zu schaffen." Die Unbequemlichkeit, die aus dem
Verbote der Nachtarbeit einem Teile des städtischen Publikums erwüchse, ist so


Maßgebliches und Unmaßgebliches

Einwohner nur 25 jährlich auf der Straße Hungers sterben; sie antwortet: für
die, die verhungern, muß es gleich hart sein, mag die Zahl derer, die nicht ver¬
hungern, eine Million oder eine Million Millionen betragen. Noch leichter als
bei den Bäckern ist es bei den Kellnern, Einsicht in ihre Verhältnisse zu gewinnen,
sind doch die Gastwirtschaften fiir die Öffentlichkeit bestimmt. Daß die Kellner
keinen Sonn- und Feiertag haben, ja daß diese Tage, um denen sich die übrigen
Menschen erholen, die schlimmsten für sie sind, weiß jedermann, und wie lange
ihre Arbeitszeit dauert, davon kann man sich, ohne sie zu befragen, durch Besuch
der Gastwirtschaften zu verschiednen Tages- und Nachtzeiten überzeugen. Wie denn
die Unvernunft, wenn sie einen gewissen Grad erreicht, manchmal wieder in Ver¬
nunft umschlägt, so hat auch in manchen großstädtischen Wirtschaften der Tag und
Nacht ununterbrochen fortgehende Verkehr die Herabsetzung der Arbeitszeit auf
zwölf Stunden zur Folge gehabt; da bei gänzlicher Entbehrung der Ruhe kein
Mensch am Leben und arbeitsfähig bleibt, so ist man in solchen Wirtschaften ge¬
zwungen gewesen, die Leute in zwei Schichten abzuleiten.

Das übliche Gejammer über unzulässige und unerhörte Eingriffe des Staats
ins Wirtschaftsleben ist hier nicht am Ort und verschiebt den Thatbestand. Beim
Margarinegesetz, bei den Gesetzen gegen deu unlautern Wettbewerb, beim Börsen-
gcsetz mag der Manchesterniann — wohlgemerkt, nur der entschiedne Mcmchester-
mann — die Frage auswerfen, ob es dem Staate gestattet werden dürfe, sich derart
in den Geschäftsverkehr einzumischen. Hier aber handelt es sich nicht ums Geschäft;
hier handelt es sich darum, ob es irgend einem Menschen erlaubt sein soll, Un¬
mündige zu Krüppeln oder im blühendsten Alter siech zu macheu. K. Otterberg
hatte ganz Recht, als er vor Erlaß der Bäckereivcrordnuug in der Sozialen Praxis
vom 17. Oktober 1895 die Ansicht aussprach, der Bundesrat solle einfach die
Nachtarbeit verbieten; der Zorn der Bäckermeister wäre nicht größer gewesen, als
er jetzt ist, und die Abhilfe würde gründlicher sein. An seinem Einkommen würde
keiner Einbuße erleiden, da ja keiner seiner Konkurrenten des Morgens mit frischen
Semmeln aufwarten könnte. Dasselbe gilt auch vom Maximalarbeitstage, wenn
ihn keiner übertreten darf. Sollten aber wirklich einige arme Bäckermeister, die
die Mittel nicht haben, die hinreichende Anzahl von Leuten zu halten und daher
ihre wenigen Leute überanstrenge» müssen, durch die Einschränkung zu Grunde
gehen, so dürfte sich die Negierung dadurch uicht abhalten lassen; denn sie kaun
es unmöglich grundsätzlich für erlaubt erklären, daß ein Mann seiner eignen wirt¬
schaftlichen Erhaltung das Leben andrer opfere, und jedenfalls ist es vernünftiger,
daß nnr ein Bäckermeister, als daß ein ganzes Dutzend Lehrlinge zu Grunde geht;
Betriebe, die sich uur auf Kosten der Gesundheit und des Lebens der Arbeiter zu
erhalten vermögen, sind nicht daseinsberechtigt. Noch thörichter Wäre es, wenn
der Staat auf das Frühstückspublikum Rücksicht nehmen wollte. Die Welt ist in
guter Gesundheit ziemlich alt geworden ohne neubackne Frühstückssemmeln. Diese
sind erst Mode geworden, seitdem der Frühstückskaffee allgemein eingeführt ist. Bor
etwa 120 Jahren hat ein Pariser Bäcker um sechs Uhr morgens statt um sieben
Uhr zu backen angefangen, und die Konkurrenz hat dann die Anfangszeit immer
weiter zurück verlegt, bis die Nachtarbeit daraus geworden ist. Diese hat in
Schottland von selbst wieder aufgehört, ist in Norwegen durch Gesetz vom 14. Juli
1894 verboten worden, und in der Schweiz überhaupt uicht allgemeiner Brauch;
dortige Geselle» wollen, wie Oldeuberg mitteilt, es gar nicht glauben, „daß es
möglich sei, mich zur Nachtzeit zu schaffen." Die Unbequemlichkeit, die aus dem
Verbote der Nachtarbeit einem Teile des städtischen Publikums erwüchse, ist so


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[0346] Maßgebliches und Unmaßgebliches Einwohner nur 25 jährlich auf der Straße Hungers sterben; sie antwortet: für die, die verhungern, muß es gleich hart sein, mag die Zahl derer, die nicht ver¬ hungern, eine Million oder eine Million Millionen betragen. Noch leichter als bei den Bäckern ist es bei den Kellnern, Einsicht in ihre Verhältnisse zu gewinnen, sind doch die Gastwirtschaften fiir die Öffentlichkeit bestimmt. Daß die Kellner keinen Sonn- und Feiertag haben, ja daß diese Tage, um denen sich die übrigen Menschen erholen, die schlimmsten für sie sind, weiß jedermann, und wie lange ihre Arbeitszeit dauert, davon kann man sich, ohne sie zu befragen, durch Besuch der Gastwirtschaften zu verschiednen Tages- und Nachtzeiten überzeugen. Wie denn die Unvernunft, wenn sie einen gewissen Grad erreicht, manchmal wieder in Ver¬ nunft umschlägt, so hat auch in manchen großstädtischen Wirtschaften der Tag und Nacht ununterbrochen fortgehende Verkehr die Herabsetzung der Arbeitszeit auf zwölf Stunden zur Folge gehabt; da bei gänzlicher Entbehrung der Ruhe kein Mensch am Leben und arbeitsfähig bleibt, so ist man in solchen Wirtschaften ge¬ zwungen gewesen, die Leute in zwei Schichten abzuleiten. Das übliche Gejammer über unzulässige und unerhörte Eingriffe des Staats ins Wirtschaftsleben ist hier nicht am Ort und verschiebt den Thatbestand. Beim Margarinegesetz, bei den Gesetzen gegen deu unlautern Wettbewerb, beim Börsen- gcsetz mag der Manchesterniann — wohlgemerkt, nur der entschiedne Mcmchester- mann — die Frage auswerfen, ob es dem Staate gestattet werden dürfe, sich derart in den Geschäftsverkehr einzumischen. Hier aber handelt es sich nicht ums Geschäft; hier handelt es sich darum, ob es irgend einem Menschen erlaubt sein soll, Un¬ mündige zu Krüppeln oder im blühendsten Alter siech zu macheu. K. Otterberg hatte ganz Recht, als er vor Erlaß der Bäckereivcrordnuug in der Sozialen Praxis vom 17. Oktober 1895 die Ansicht aussprach, der Bundesrat solle einfach die Nachtarbeit verbieten; der Zorn der Bäckermeister wäre nicht größer gewesen, als er jetzt ist, und die Abhilfe würde gründlicher sein. An seinem Einkommen würde keiner Einbuße erleiden, da ja keiner seiner Konkurrenten des Morgens mit frischen Semmeln aufwarten könnte. Dasselbe gilt auch vom Maximalarbeitstage, wenn ihn keiner übertreten darf. Sollten aber wirklich einige arme Bäckermeister, die die Mittel nicht haben, die hinreichende Anzahl von Leuten zu halten und daher ihre wenigen Leute überanstrenge» müssen, durch die Einschränkung zu Grunde gehen, so dürfte sich die Negierung dadurch uicht abhalten lassen; denn sie kaun es unmöglich grundsätzlich für erlaubt erklären, daß ein Mann seiner eignen wirt¬ schaftlichen Erhaltung das Leben andrer opfere, und jedenfalls ist es vernünftiger, daß nnr ein Bäckermeister, als daß ein ganzes Dutzend Lehrlinge zu Grunde geht; Betriebe, die sich uur auf Kosten der Gesundheit und des Lebens der Arbeiter zu erhalten vermögen, sind nicht daseinsberechtigt. Noch thörichter Wäre es, wenn der Staat auf das Frühstückspublikum Rücksicht nehmen wollte. Die Welt ist in guter Gesundheit ziemlich alt geworden ohne neubackne Frühstückssemmeln. Diese sind erst Mode geworden, seitdem der Frühstückskaffee allgemein eingeführt ist. Bor etwa 120 Jahren hat ein Pariser Bäcker um sechs Uhr morgens statt um sieben Uhr zu backen angefangen, und die Konkurrenz hat dann die Anfangszeit immer weiter zurück verlegt, bis die Nachtarbeit daraus geworden ist. Diese hat in Schottland von selbst wieder aufgehört, ist in Norwegen durch Gesetz vom 14. Juli 1894 verboten worden, und in der Schweiz überhaupt uicht allgemeiner Brauch; dortige Geselle» wollen, wie Oldeuberg mitteilt, es gar nicht glauben, „daß es möglich sei, mich zur Nachtzeit zu schaffen." Die Unbequemlichkeit, die aus dem Verbote der Nachtarbeit einem Teile des städtischen Publikums erwüchse, ist so

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 56, 1897, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341865_226231/346>, abgerufen am 26.06.2024.