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Die Grenzboten. Jg. 56, 1897, Viertes Vierteljahr.

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Maßgebliches und Umnaßgebliches

im Gastwirtsgewerbe anerkannt und versprochen, diese durch Einbringung eines
Spezialgesetzes herbeiführen zu wollen, und die Reichskommission sür Arbeiter¬
statistik hat vor vier Jahren auch über die Zustände im Gastwirtsgewerbe Er¬
hebungen veranstaltet; dabei sind selbstverständlich die Aussagen der Wirte und
der Kellner sehr verschiede" ausgefallen, aber die Wirte haben doch Zugeständnisse
gemacht. Am 10. April 1895 hat sich der Vorstand des Bundes deutscher
Gastwirte über folgende Punkte geeinigt. Die gesetzliche Regelung der Arbeits¬
zeit der Kellner und der Lehrlinge ist uuter gewissen Bedingungen durchführbar.
Die geringste Dauer der ununterbrochnem Nachtruhe soll für die Kellner sieben,
für Lehrlinge unter sechzehn Jahren acht Stunden betragen. Die Nachtruhe
soll für die Lehrlinge spätestens um zwölf Uhr beginnen. Als Mittagspause
wird eine halbe Stunde für ausreichend erachtet. Die Sonntagsruhe wird für un¬
durchführbar erklärt, dagegen sollen den Leuten monatlich achtundvierzig Stunden
zur Erholung gewährt werden, was einer Zeit von vier freien Nachmittagen gleich¬
kommt. Nach wie vor soll den Kellnern freie Zeit zum Besuch des Gottesdienstes
gewährt werden, wenn darum gebeten wird. Bei diesen Zugeständnissen wird der
Gastwirtsbnnd festzuhalten sein, und außerdem wird ihm allermindestens noch
zweierlei abzuringen fein: um freie Zeit zum Besuch des Gottesdienstes muß
niemand zu bitten haben, die hat jedermann zu fordern, und deu Lehrlingen muß
außer den achtundvierzig Stunden noch unbedingt die Zeit zum Besuch entweder
des Handwerterfortbildnngsunterrichts oder des Unterrichts sür Kanfmannslehrlinge
freigegeben werden.

Für den Arbeiterschutz gerade in diesen beiden Gewerben müßte die öffent¬
liche Meinung schon deswegen sehr leicht zu gewinnen sein, weil es sich nicht um
Arbeitsnrten handelt, die dem Blick der Öffentlichkeit entzogen sind, wie die Gruben¬
arbeit und die Arbeit in deu meisten Fabriken. Jedermann weiß, daß in den
meisten Bäckereien die Nacht hindurch gearbeitet wird, und das ist das wesentliche;
außerdem sieht jeder ans der Straße, welche Lasten kleine und schwächliche Bäcker-
jungen zu schleppen haben, was eine ihrer "Nebenbeschäftigungen" ist. Endlich
gewähren nicht wenige Gerichtsverhandlungen Einsicht ins Bäckerelend; wir erinnern
nur an eine, die im April dieses Jahres stattgefunden hat. In Koblenz wurden
einem Bäckermeister wegen Übertretung der Verordnung 150 Mark Strafe auf¬
erlegt; bei der Verhandlung stellte es sich heraus, daß er seinen eignen neunzehn-
jährigen Sohn durch Überarbeit zum Krüppel gemacht hatte. Das Publikum geriet
in hochgradige Erregung, und der Staatsanwalt sprach mit bewegter Stimme sein
Bedauern darüber ans, daß die gesetzlichen Bestimmungen keine Freiheitsstrafe zu¬
ließen. Mau Wird vielleicht einwenden, daß das doch nnr Ausnahmefälle seien.
Aber die meisten Verbrechen sind ja glücklicherweise nur Ausnahmefälle. und dennoch
stehen Strafen darauf. Und nach dem oben angeführten handelt es sich doch um
^de häufige Ausnahmefälle. Der Einwand ist mich Herrn von Rottenburg, dem
wehem Vorsitzenden der bei den Bäckern übel angeschriebnen Kommission, gemacht
worden. (^ hat darauf im Juni vorigen Jahres in der Nationnlzcitung gecmt-
daß dem Geständnis der Bäckermeister mindestens in 0,4 Prozent der
Bäckereien Arbeitszeiten vorkämen, die auch einer seiner Gegner als erschreckend
bezeichnet habe. Diese 0,4 Prozent bedeuteten immerhin ungefähr 250 Bäckereien
(wie die Gesellen behaupten, kommt die "erschreckende" Arbeitszeit in 700 Bäckereien
^°r), und die Leute dieser Bäckereien dürften wohl sagen, was Sissh Jupe in Dickens
ara sagt, als ihr Lehrer, ein Vertreter der nationalökonomischen Wissen-
>Me. fragt, ob es nicht ein sehr günstiges Verhältnis sei, wenn von einer Million


Maßgebliches und Umnaßgebliches

im Gastwirtsgewerbe anerkannt und versprochen, diese durch Einbringung eines
Spezialgesetzes herbeiführen zu wollen, und die Reichskommission sür Arbeiter¬
statistik hat vor vier Jahren auch über die Zustände im Gastwirtsgewerbe Er¬
hebungen veranstaltet; dabei sind selbstverständlich die Aussagen der Wirte und
der Kellner sehr verschiede» ausgefallen, aber die Wirte haben doch Zugeständnisse
gemacht. Am 10. April 1895 hat sich der Vorstand des Bundes deutscher
Gastwirte über folgende Punkte geeinigt. Die gesetzliche Regelung der Arbeits¬
zeit der Kellner und der Lehrlinge ist uuter gewissen Bedingungen durchführbar.
Die geringste Dauer der ununterbrochnem Nachtruhe soll für die Kellner sieben,
für Lehrlinge unter sechzehn Jahren acht Stunden betragen. Die Nachtruhe
soll für die Lehrlinge spätestens um zwölf Uhr beginnen. Als Mittagspause
wird eine halbe Stunde für ausreichend erachtet. Die Sonntagsruhe wird für un¬
durchführbar erklärt, dagegen sollen den Leuten monatlich achtundvierzig Stunden
zur Erholung gewährt werden, was einer Zeit von vier freien Nachmittagen gleich¬
kommt. Nach wie vor soll den Kellnern freie Zeit zum Besuch des Gottesdienstes
gewährt werden, wenn darum gebeten wird. Bei diesen Zugeständnissen wird der
Gastwirtsbnnd festzuhalten sein, und außerdem wird ihm allermindestens noch
zweierlei abzuringen fein: um freie Zeit zum Besuch des Gottesdienstes muß
niemand zu bitten haben, die hat jedermann zu fordern, und deu Lehrlingen muß
außer den achtundvierzig Stunden noch unbedingt die Zeit zum Besuch entweder
des Handwerterfortbildnngsunterrichts oder des Unterrichts sür Kanfmannslehrlinge
freigegeben werden.

Für den Arbeiterschutz gerade in diesen beiden Gewerben müßte die öffent¬
liche Meinung schon deswegen sehr leicht zu gewinnen sein, weil es sich nicht um
Arbeitsnrten handelt, die dem Blick der Öffentlichkeit entzogen sind, wie die Gruben¬
arbeit und die Arbeit in deu meisten Fabriken. Jedermann weiß, daß in den
meisten Bäckereien die Nacht hindurch gearbeitet wird, und das ist das wesentliche;
außerdem sieht jeder ans der Straße, welche Lasten kleine und schwächliche Bäcker-
jungen zu schleppen haben, was eine ihrer „Nebenbeschäftigungen" ist. Endlich
gewähren nicht wenige Gerichtsverhandlungen Einsicht ins Bäckerelend; wir erinnern
nur an eine, die im April dieses Jahres stattgefunden hat. In Koblenz wurden
einem Bäckermeister wegen Übertretung der Verordnung 150 Mark Strafe auf¬
erlegt; bei der Verhandlung stellte es sich heraus, daß er seinen eignen neunzehn-
jährigen Sohn durch Überarbeit zum Krüppel gemacht hatte. Das Publikum geriet
in hochgradige Erregung, und der Staatsanwalt sprach mit bewegter Stimme sein
Bedauern darüber ans, daß die gesetzlichen Bestimmungen keine Freiheitsstrafe zu¬
ließen. Mau Wird vielleicht einwenden, daß das doch nnr Ausnahmefälle seien.
Aber die meisten Verbrechen sind ja glücklicherweise nur Ausnahmefälle. und dennoch
stehen Strafen darauf. Und nach dem oben angeführten handelt es sich doch um
^de häufige Ausnahmefälle. Der Einwand ist mich Herrn von Rottenburg, dem
wehem Vorsitzenden der bei den Bäckern übel angeschriebnen Kommission, gemacht
worden. (^ hat darauf im Juni vorigen Jahres in der Nationnlzcitung gecmt-
daß dem Geständnis der Bäckermeister mindestens in 0,4 Prozent der
Bäckereien Arbeitszeiten vorkämen, die auch einer seiner Gegner als erschreckend
bezeichnet habe. Diese 0,4 Prozent bedeuteten immerhin ungefähr 250 Bäckereien
(wie die Gesellen behaupten, kommt die „erschreckende" Arbeitszeit in 700 Bäckereien
^°r), und die Leute dieser Bäckereien dürften wohl sagen, was Sissh Jupe in Dickens
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>Me. fragt, ob es nicht ein sehr günstiges Verhältnis sei, wenn von einer Million


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[0345] Maßgebliches und Umnaßgebliches im Gastwirtsgewerbe anerkannt und versprochen, diese durch Einbringung eines Spezialgesetzes herbeiführen zu wollen, und die Reichskommission sür Arbeiter¬ statistik hat vor vier Jahren auch über die Zustände im Gastwirtsgewerbe Er¬ hebungen veranstaltet; dabei sind selbstverständlich die Aussagen der Wirte und der Kellner sehr verschiede» ausgefallen, aber die Wirte haben doch Zugeständnisse gemacht. Am 10. April 1895 hat sich der Vorstand des Bundes deutscher Gastwirte über folgende Punkte geeinigt. Die gesetzliche Regelung der Arbeits¬ zeit der Kellner und der Lehrlinge ist uuter gewissen Bedingungen durchführbar. Die geringste Dauer der ununterbrochnem Nachtruhe soll für die Kellner sieben, für Lehrlinge unter sechzehn Jahren acht Stunden betragen. Die Nachtruhe soll für die Lehrlinge spätestens um zwölf Uhr beginnen. Als Mittagspause wird eine halbe Stunde für ausreichend erachtet. Die Sonntagsruhe wird für un¬ durchführbar erklärt, dagegen sollen den Leuten monatlich achtundvierzig Stunden zur Erholung gewährt werden, was einer Zeit von vier freien Nachmittagen gleich¬ kommt. Nach wie vor soll den Kellnern freie Zeit zum Besuch des Gottesdienstes gewährt werden, wenn darum gebeten wird. Bei diesen Zugeständnissen wird der Gastwirtsbnnd festzuhalten sein, und außerdem wird ihm allermindestens noch zweierlei abzuringen fein: um freie Zeit zum Besuch des Gottesdienstes muß niemand zu bitten haben, die hat jedermann zu fordern, und deu Lehrlingen muß außer den achtundvierzig Stunden noch unbedingt die Zeit zum Besuch entweder des Handwerterfortbildnngsunterrichts oder des Unterrichts sür Kanfmannslehrlinge freigegeben werden. Für den Arbeiterschutz gerade in diesen beiden Gewerben müßte die öffent¬ liche Meinung schon deswegen sehr leicht zu gewinnen sein, weil es sich nicht um Arbeitsnrten handelt, die dem Blick der Öffentlichkeit entzogen sind, wie die Gruben¬ arbeit und die Arbeit in deu meisten Fabriken. Jedermann weiß, daß in den meisten Bäckereien die Nacht hindurch gearbeitet wird, und das ist das wesentliche; außerdem sieht jeder ans der Straße, welche Lasten kleine und schwächliche Bäcker- jungen zu schleppen haben, was eine ihrer „Nebenbeschäftigungen" ist. Endlich gewähren nicht wenige Gerichtsverhandlungen Einsicht ins Bäckerelend; wir erinnern nur an eine, die im April dieses Jahres stattgefunden hat. In Koblenz wurden einem Bäckermeister wegen Übertretung der Verordnung 150 Mark Strafe auf¬ erlegt; bei der Verhandlung stellte es sich heraus, daß er seinen eignen neunzehn- jährigen Sohn durch Überarbeit zum Krüppel gemacht hatte. Das Publikum geriet in hochgradige Erregung, und der Staatsanwalt sprach mit bewegter Stimme sein Bedauern darüber ans, daß die gesetzlichen Bestimmungen keine Freiheitsstrafe zu¬ ließen. Mau Wird vielleicht einwenden, daß das doch nnr Ausnahmefälle seien. Aber die meisten Verbrechen sind ja glücklicherweise nur Ausnahmefälle. und dennoch stehen Strafen darauf. Und nach dem oben angeführten handelt es sich doch um ^de häufige Ausnahmefälle. Der Einwand ist mich Herrn von Rottenburg, dem wehem Vorsitzenden der bei den Bäckern übel angeschriebnen Kommission, gemacht worden. (^ hat darauf im Juni vorigen Jahres in der Nationnlzcitung gecmt- daß dem Geständnis der Bäckermeister mindestens in 0,4 Prozent der Bäckereien Arbeitszeiten vorkämen, die auch einer seiner Gegner als erschreckend bezeichnet habe. Diese 0,4 Prozent bedeuteten immerhin ungefähr 250 Bäckereien (wie die Gesellen behaupten, kommt die „erschreckende" Arbeitszeit in 700 Bäckereien ^°r), und die Leute dieser Bäckereien dürften wohl sagen, was Sissh Jupe in Dickens ara sagt, als ihr Lehrer, ein Vertreter der nationalökonomischen Wissen- >Me. fragt, ob es nicht ein sehr günstiges Verhältnis sei, wenn von einer Million

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 56, 1897, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341865_226231/345>, abgerufen am 26.06.2024.