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Die Grenzboten. Jg. 56, 1897, Viertes Vierteljahr.

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Maßgebliches und Umnaßaebliches

Bäckersfrau: Es ist furchtbar, wie wir unsre Lehrjungen schinden; ich begreife
nicht, daß sich noch Eltern finden, die ihre Kinder hergeben, aber wir können nicht
anders bei der Konkurrenz. Damit meinte sie nicht: wir können nicht anders,
wenn wir leben wollen, sondern wenn wir Vermögen erwerben wollen; ein paar
Jahre später sand ich ihren Mann als Rentner wieder. Nun nehmen wir es
keinem übel, wenn er Rentner werden will -- wer möchte das nicht wollen? --,
und jedermann hat das Recht, es zu werden; aber es dadurch zu werden, daß
man Lehrjungen krank Schindel, dazu hat keiner das Recht. Unter diesen Umständen
die Bäckereivervrdnung ungerechtfertigt zu finden, dazu gehört eine Denkungsart,
in die ich mich nicht hineinzuversetzen vermag. Zehn bis zwölf Arbeitsstunden die
Nacht hindurch in einem überhitzten Raume, dazu eine ungesunde Schlafkammer
und in vielen Bäckereien eine Unsauberkeit, die auch die Herzen oder wenigstens
die Magen des semmelessenden Publikums in Aufruhr bringen müßte, wenn es
nicht gar fo stumpfsinnig wäre, das scheint uns doch gerade genng zu sein für
vierzehn- bis sechzehnjährige Knaben. Der ihnen gewährte Schutz erscheint sogar
sehr dürftig, wenn man bedenkt, daß mit der gesetzlich festgelegten Arbeitszeit nur
die in der Backstube gemeint ist, daß die Leute in der übrigen Zeit aber auch noch
zu "Nebenbeschäftigungen" verwendet werden dürfen (als solche scheint die Polizei
das Warenauslagen gelten zu lassen), und daß an vierzig Tagen im Jahre Über¬
arbeit gestattet ist.

Die Kellnerarbeit ist an sich weder so unerfreulich noch so gesundheitsschädlich
wie die Bäckerarbeit, wird aber durch ihre unerhörte Dauer unerträglich. Kellner¬
lehrlinge erkranken uicht so häufig wie Bäckerlehrlinge, aber daß die Überanstrengung
in der Entwicklungszeit nicht ohne Folgen bleibt, wird durch die starke Sterblich¬
keit der Kellner und durch die Statistik der Todesursachen bewiesen, unter denen
die Schwindsucht besonders häufig ist. Nach den in der Zeitschrift des königlichen
preußischen Statistischen Bureaus (1. und 2. Vierteljahr 1897) veröffentlichten
Angaben kamen in dem bearbeiteten Zeitabschnitt auf je 1000 Sterbefälle bei den
Kellnern 523.1 Tuberkulosefälle (beim Aufsichtspersvnal 359, bei den Köchen 30",3,
bei den Schankwirten 252,7, bei den Gastwirten 236,2). Abgesehen von der
Gesundheitsschädigung ist aber die Lage der meisten Kellner an sich unwürdig. Die
Verhältnisse sind ja überaus verschieden. In manchen schlecht gehenden Wirtschaften,
ist die Arbeit nnr ein geschäftiger Müßiggang, in manchen feinen Wirtschaften und
Hotels haben die Leute zwischen den Hauptmahlzeiten mehrstündige Ruhepausen
(ohne jedoch frei zu sein); in gut gehenden Caförestaurants dagegen sind sie von
morgens früh bis nachts um zwölf, und manchmal bis zwei oder drei Uhr nachts,
unaufhörlich im Trabe, und die Lehrlinge haben ein paar Stunden vor Beginn
der eigentlichen Arbeitszeit aufzuräumen und zu putzen. Ein Leben aber, bei dem
der Mensch 365 Arbeitstage im Jahre, nie eine Stunde für sich selbst hat und.
die ungenügend zubemesseue Schlafenszeit abgerechnet, ganz unter fremdem Willen
steht, ein solches Leben ist schlimmer als Sklavenleben, es ist kein menschliches
Leben mehr. In einem mir bekannten Falle bekommt der Lehrling viermal im
Jahre je einen Tag frei, an dem er seine Eltern besuchen darf; aber was ist das
gegen die 52 Sonntage und die sechs Tage der Weihnachtswoche, die der ameri¬
kanische Negersklave frei hatte! Dazu nehme man noch, daß diese Leute nie eine
ordentliche Mahlzeit haben, sondern das Essen brockenweise in den einzelnen
Minuten hinunterschlingen müssen, die ihnen der Dienst freiläßt. Bei Beratung
des Arbeiterschutzgesetzes im Jahre 1891 hat der damalige Handelsminister von
Berlepsch im Reichstage die Notwendigkeit der gesetzlichen Regelung der Arbeitszeit


Maßgebliches und Umnaßaebliches

Bäckersfrau: Es ist furchtbar, wie wir unsre Lehrjungen schinden; ich begreife
nicht, daß sich noch Eltern finden, die ihre Kinder hergeben, aber wir können nicht
anders bei der Konkurrenz. Damit meinte sie nicht: wir können nicht anders,
wenn wir leben wollen, sondern wenn wir Vermögen erwerben wollen; ein paar
Jahre später sand ich ihren Mann als Rentner wieder. Nun nehmen wir es
keinem übel, wenn er Rentner werden will — wer möchte das nicht wollen? —,
und jedermann hat das Recht, es zu werden; aber es dadurch zu werden, daß
man Lehrjungen krank Schindel, dazu hat keiner das Recht. Unter diesen Umständen
die Bäckereivervrdnung ungerechtfertigt zu finden, dazu gehört eine Denkungsart,
in die ich mich nicht hineinzuversetzen vermag. Zehn bis zwölf Arbeitsstunden die
Nacht hindurch in einem überhitzten Raume, dazu eine ungesunde Schlafkammer
und in vielen Bäckereien eine Unsauberkeit, die auch die Herzen oder wenigstens
die Magen des semmelessenden Publikums in Aufruhr bringen müßte, wenn es
nicht gar fo stumpfsinnig wäre, das scheint uns doch gerade genng zu sein für
vierzehn- bis sechzehnjährige Knaben. Der ihnen gewährte Schutz erscheint sogar
sehr dürftig, wenn man bedenkt, daß mit der gesetzlich festgelegten Arbeitszeit nur
die in der Backstube gemeint ist, daß die Leute in der übrigen Zeit aber auch noch
zu „Nebenbeschäftigungen" verwendet werden dürfen (als solche scheint die Polizei
das Warenauslagen gelten zu lassen), und daß an vierzig Tagen im Jahre Über¬
arbeit gestattet ist.

Die Kellnerarbeit ist an sich weder so unerfreulich noch so gesundheitsschädlich
wie die Bäckerarbeit, wird aber durch ihre unerhörte Dauer unerträglich. Kellner¬
lehrlinge erkranken uicht so häufig wie Bäckerlehrlinge, aber daß die Überanstrengung
in der Entwicklungszeit nicht ohne Folgen bleibt, wird durch die starke Sterblich¬
keit der Kellner und durch die Statistik der Todesursachen bewiesen, unter denen
die Schwindsucht besonders häufig ist. Nach den in der Zeitschrift des königlichen
preußischen Statistischen Bureaus (1. und 2. Vierteljahr 1897) veröffentlichten
Angaben kamen in dem bearbeiteten Zeitabschnitt auf je 1000 Sterbefälle bei den
Kellnern 523.1 Tuberkulosefälle (beim Aufsichtspersvnal 359, bei den Köchen 30«,3,
bei den Schankwirten 252,7, bei den Gastwirten 236,2). Abgesehen von der
Gesundheitsschädigung ist aber die Lage der meisten Kellner an sich unwürdig. Die
Verhältnisse sind ja überaus verschieden. In manchen schlecht gehenden Wirtschaften,
ist die Arbeit nnr ein geschäftiger Müßiggang, in manchen feinen Wirtschaften und
Hotels haben die Leute zwischen den Hauptmahlzeiten mehrstündige Ruhepausen
(ohne jedoch frei zu sein); in gut gehenden Caförestaurants dagegen sind sie von
morgens früh bis nachts um zwölf, und manchmal bis zwei oder drei Uhr nachts,
unaufhörlich im Trabe, und die Lehrlinge haben ein paar Stunden vor Beginn
der eigentlichen Arbeitszeit aufzuräumen und zu putzen. Ein Leben aber, bei dem
der Mensch 365 Arbeitstage im Jahre, nie eine Stunde für sich selbst hat und.
die ungenügend zubemesseue Schlafenszeit abgerechnet, ganz unter fremdem Willen
steht, ein solches Leben ist schlimmer als Sklavenleben, es ist kein menschliches
Leben mehr. In einem mir bekannten Falle bekommt der Lehrling viermal im
Jahre je einen Tag frei, an dem er seine Eltern besuchen darf; aber was ist das
gegen die 52 Sonntage und die sechs Tage der Weihnachtswoche, die der ameri¬
kanische Negersklave frei hatte! Dazu nehme man noch, daß diese Leute nie eine
ordentliche Mahlzeit haben, sondern das Essen brockenweise in den einzelnen
Minuten hinunterschlingen müssen, die ihnen der Dienst freiläßt. Bei Beratung
des Arbeiterschutzgesetzes im Jahre 1891 hat der damalige Handelsminister von
Berlepsch im Reichstage die Notwendigkeit der gesetzlichen Regelung der Arbeitszeit


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[0344] Maßgebliches und Umnaßaebliches Bäckersfrau: Es ist furchtbar, wie wir unsre Lehrjungen schinden; ich begreife nicht, daß sich noch Eltern finden, die ihre Kinder hergeben, aber wir können nicht anders bei der Konkurrenz. Damit meinte sie nicht: wir können nicht anders, wenn wir leben wollen, sondern wenn wir Vermögen erwerben wollen; ein paar Jahre später sand ich ihren Mann als Rentner wieder. Nun nehmen wir es keinem übel, wenn er Rentner werden will — wer möchte das nicht wollen? —, und jedermann hat das Recht, es zu werden; aber es dadurch zu werden, daß man Lehrjungen krank Schindel, dazu hat keiner das Recht. Unter diesen Umständen die Bäckereivervrdnung ungerechtfertigt zu finden, dazu gehört eine Denkungsart, in die ich mich nicht hineinzuversetzen vermag. Zehn bis zwölf Arbeitsstunden die Nacht hindurch in einem überhitzten Raume, dazu eine ungesunde Schlafkammer und in vielen Bäckereien eine Unsauberkeit, die auch die Herzen oder wenigstens die Magen des semmelessenden Publikums in Aufruhr bringen müßte, wenn es nicht gar fo stumpfsinnig wäre, das scheint uns doch gerade genng zu sein für vierzehn- bis sechzehnjährige Knaben. Der ihnen gewährte Schutz erscheint sogar sehr dürftig, wenn man bedenkt, daß mit der gesetzlich festgelegten Arbeitszeit nur die in der Backstube gemeint ist, daß die Leute in der übrigen Zeit aber auch noch zu „Nebenbeschäftigungen" verwendet werden dürfen (als solche scheint die Polizei das Warenauslagen gelten zu lassen), und daß an vierzig Tagen im Jahre Über¬ arbeit gestattet ist. Die Kellnerarbeit ist an sich weder so unerfreulich noch so gesundheitsschädlich wie die Bäckerarbeit, wird aber durch ihre unerhörte Dauer unerträglich. Kellner¬ lehrlinge erkranken uicht so häufig wie Bäckerlehrlinge, aber daß die Überanstrengung in der Entwicklungszeit nicht ohne Folgen bleibt, wird durch die starke Sterblich¬ keit der Kellner und durch die Statistik der Todesursachen bewiesen, unter denen die Schwindsucht besonders häufig ist. Nach den in der Zeitschrift des königlichen preußischen Statistischen Bureaus (1. und 2. Vierteljahr 1897) veröffentlichten Angaben kamen in dem bearbeiteten Zeitabschnitt auf je 1000 Sterbefälle bei den Kellnern 523.1 Tuberkulosefälle (beim Aufsichtspersvnal 359, bei den Köchen 30«,3, bei den Schankwirten 252,7, bei den Gastwirten 236,2). Abgesehen von der Gesundheitsschädigung ist aber die Lage der meisten Kellner an sich unwürdig. Die Verhältnisse sind ja überaus verschieden. In manchen schlecht gehenden Wirtschaften, ist die Arbeit nnr ein geschäftiger Müßiggang, in manchen feinen Wirtschaften und Hotels haben die Leute zwischen den Hauptmahlzeiten mehrstündige Ruhepausen (ohne jedoch frei zu sein); in gut gehenden Caförestaurants dagegen sind sie von morgens früh bis nachts um zwölf, und manchmal bis zwei oder drei Uhr nachts, unaufhörlich im Trabe, und die Lehrlinge haben ein paar Stunden vor Beginn der eigentlichen Arbeitszeit aufzuräumen und zu putzen. Ein Leben aber, bei dem der Mensch 365 Arbeitstage im Jahre, nie eine Stunde für sich selbst hat und. die ungenügend zubemesseue Schlafenszeit abgerechnet, ganz unter fremdem Willen steht, ein solches Leben ist schlimmer als Sklavenleben, es ist kein menschliches Leben mehr. In einem mir bekannten Falle bekommt der Lehrling viermal im Jahre je einen Tag frei, an dem er seine Eltern besuchen darf; aber was ist das gegen die 52 Sonntage und die sechs Tage der Weihnachtswoche, die der ameri¬ kanische Negersklave frei hatte! Dazu nehme man noch, daß diese Leute nie eine ordentliche Mahlzeit haben, sondern das Essen brockenweise in den einzelnen Minuten hinunterschlingen müssen, die ihnen der Dienst freiläßt. Bei Beratung des Arbeiterschutzgesetzes im Jahre 1891 hat der damalige Handelsminister von Berlepsch im Reichstage die Notwendigkeit der gesetzlichen Regelung der Arbeitszeit

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 56, 1897, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341865_226231/344>, abgerufen am 26.06.2024.