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Die Grenzboten. Jg. 56, 1897, Viertes Vierteljahr.

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Maßgebliches und Unmaßgebliches

intelligente, thätige und strebsame Farmer brauche keine Hilfe vom Staat. Der
unwissende, unpraktische und faule Landwirt verdiene keine. Es sei nicht die
Aufgabe des Staats, Gesetze zu geben zum Nutzen einer Klasse von Staatsbürgern,
weil diese in einem besondern Gewerbe thätig wären, auch wenn die Bedeutung
dieses Gewerbes für die Bedürfnisse der Zivilisation noch so groß sei. "Gesetz¬
geber können Naturgesetze nicht anßer Kraft setzen und die Wirksamkeit der wirt¬
schaftlichen Gesetze nicht hemmen. Es ist eine wohlthätige Einrichtung in der
Ordnung der Dinge und der Bedingungen des menschlichen Lebens, daß es den
Gesetzgebern nicht erlaubt ist, die Gesetze der Gütererzeugung und der Güter-
verteilung aufzuheben, zu cimeudiren und zu revidiren."

Weiter wendet sich der Bericht entschieden gegen die Behauptung, daß der
landwirtschaftliche Grundbesitz unter einem höhern Zinsfuß für seinen Realkredit
zu leiden habe als der städtische. Allerdings sei bei städtischen Hypotheken der
Zinsfuß im Durchschnitt um 0,84 Prozent niedriger als bei ländlichen, aber
bei der Betrachtung der einzelnen Staaten und Gebiete stelle sich die Sache
anders. In nicht weniger als siebzehn Staaten sei der Zinsfuß umgekehrt
für ländliche Hypotheken niedriger als für städtische, so z. B. in Penn¬
sylvania, Maryland, Virginia, West-Virginia, Kentucky, Michigan, Wisconsin,
Iowa, Kansas, Texas und Alabama. In Texas betrage der Unterschied zu
Gunsten der Landwirte über ein Prozent. Wenn der Landwirt im Westen im
allgemeinen etwas höhere Zinsen zahlen müsse als im Osten, so müsse doch auch
der Kaufmann und der Fabrikant dort seinen Realkredit höher verzinsen als in der
Nähe der Geldzentren. Jedenfalls sei der Landwirt dadurch nicht andern Klassen
der Staatsbürger gegenüber benachteiligt. Über die angeblich durch das Heim¬
stättengesetz bewirkte arge Vertenernng des Personalkredits der Landwirte spricht
sich der Berichterstatter leider nicht aus. Übrigens seien im Westen während der
letzten zehn Jahre überall die Bodenpreise aufrecht erhalten, zum Teil gesteigert
worden. Die Zunahmen des Laubwerks nach den Angaben der Landwirte selbst
habe in dem Jahrzehnt 1880/90 die gesamte Zinsenlast derselben Zeit in den
meisten großen Agrarstaaten des Westens und Südens reichlich aufgewogen. In
Kansas und Nebraska übersteige der Wertzuwachs sogar die gesamte Belastung an
Kapital und Zinsen, in Washington und Kalifornien betrage er mehr als das Doppelte
von Kapital und Zinsen zusammen. "Wo der Zinsfuß am höchsten war, da war
auch der Wertzuwachs um höchsten."

Der Export an landwirtschaftlichen Produkten belief sich im Jahre 1396
auf 570000000 Dollar, d. i. ans 17000000 Dollar mehr als 1895. Der
Anteil des landwirtschaftlichen Exports an dem Wert des Gesamtexports der Ver¬
einigten Staaten hat sich dagegen infolge des noch mehr gesteigerten industriellen
Exports in den letzten Jahren ungünstiger gestaltet: 1896 -- 66 Prozent; 1895 --
70 Prozent; 1894 72 Prozent und 1893 74 Prozent. Die Ausfuhr
an Jndnstriecrzeuguissen ist von 1895 auf 1896 von 184000 000 auf 228 000000
Dollar gestiegen. Es werde, sagt der Bericht, von allen Volkswirten zugegeben,
"daß die Gesamtprosperität absolut von der landwirtschaftlichen Prosperität ab¬
hängt." Der größte Markt fiir die landwirtschaftlichen wie für die industriellen
Erzeugnisse sei der heimische, aber das Exportgeschäft sei der notwendige "Regulator"
für das inländische Geschäft, und das Interesse sowohl der Industriellen wie der
Landwirte erfordere ein möglichst schnelles Anwachsen des landwirtschaftlichen
Exports. Durch diesen Export gewinne die landwirtschaftliche Bevölkerung, d. h.
beinahe die Hälfte der Gesamtbevölkerung, die Kcmskraft, die sie im Interesse der


Maßgebliches und Unmaßgebliches

intelligente, thätige und strebsame Farmer brauche keine Hilfe vom Staat. Der
unwissende, unpraktische und faule Landwirt verdiene keine. Es sei nicht die
Aufgabe des Staats, Gesetze zu geben zum Nutzen einer Klasse von Staatsbürgern,
weil diese in einem besondern Gewerbe thätig wären, auch wenn die Bedeutung
dieses Gewerbes für die Bedürfnisse der Zivilisation noch so groß sei. „Gesetz¬
geber können Naturgesetze nicht anßer Kraft setzen und die Wirksamkeit der wirt¬
schaftlichen Gesetze nicht hemmen. Es ist eine wohlthätige Einrichtung in der
Ordnung der Dinge und der Bedingungen des menschlichen Lebens, daß es den
Gesetzgebern nicht erlaubt ist, die Gesetze der Gütererzeugung und der Güter-
verteilung aufzuheben, zu cimeudiren und zu revidiren."

Weiter wendet sich der Bericht entschieden gegen die Behauptung, daß der
landwirtschaftliche Grundbesitz unter einem höhern Zinsfuß für seinen Realkredit
zu leiden habe als der städtische. Allerdings sei bei städtischen Hypotheken der
Zinsfuß im Durchschnitt um 0,84 Prozent niedriger als bei ländlichen, aber
bei der Betrachtung der einzelnen Staaten und Gebiete stelle sich die Sache
anders. In nicht weniger als siebzehn Staaten sei der Zinsfuß umgekehrt
für ländliche Hypotheken niedriger als für städtische, so z. B. in Penn¬
sylvania, Maryland, Virginia, West-Virginia, Kentucky, Michigan, Wisconsin,
Iowa, Kansas, Texas und Alabama. In Texas betrage der Unterschied zu
Gunsten der Landwirte über ein Prozent. Wenn der Landwirt im Westen im
allgemeinen etwas höhere Zinsen zahlen müsse als im Osten, so müsse doch auch
der Kaufmann und der Fabrikant dort seinen Realkredit höher verzinsen als in der
Nähe der Geldzentren. Jedenfalls sei der Landwirt dadurch nicht andern Klassen
der Staatsbürger gegenüber benachteiligt. Über die angeblich durch das Heim¬
stättengesetz bewirkte arge Vertenernng des Personalkredits der Landwirte spricht
sich der Berichterstatter leider nicht aus. Übrigens seien im Westen während der
letzten zehn Jahre überall die Bodenpreise aufrecht erhalten, zum Teil gesteigert
worden. Die Zunahmen des Laubwerks nach den Angaben der Landwirte selbst
habe in dem Jahrzehnt 1880/90 die gesamte Zinsenlast derselben Zeit in den
meisten großen Agrarstaaten des Westens und Südens reichlich aufgewogen. In
Kansas und Nebraska übersteige der Wertzuwachs sogar die gesamte Belastung an
Kapital und Zinsen, in Washington und Kalifornien betrage er mehr als das Doppelte
von Kapital und Zinsen zusammen. „Wo der Zinsfuß am höchsten war, da war
auch der Wertzuwachs um höchsten."

Der Export an landwirtschaftlichen Produkten belief sich im Jahre 1396
auf 570000000 Dollar, d. i. ans 17000000 Dollar mehr als 1895. Der
Anteil des landwirtschaftlichen Exports an dem Wert des Gesamtexports der Ver¬
einigten Staaten hat sich dagegen infolge des noch mehr gesteigerten industriellen
Exports in den letzten Jahren ungünstiger gestaltet: 1896 — 66 Prozent; 1895 —
70 Prozent; 1894 72 Prozent und 1893 74 Prozent. Die Ausfuhr
an Jndnstriecrzeuguissen ist von 1895 auf 1896 von 184000 000 auf 228 000000
Dollar gestiegen. Es werde, sagt der Bericht, von allen Volkswirten zugegeben,
„daß die Gesamtprosperität absolut von der landwirtschaftlichen Prosperität ab¬
hängt." Der größte Markt fiir die landwirtschaftlichen wie für die industriellen
Erzeugnisse sei der heimische, aber das Exportgeschäft sei der notwendige „Regulator"
für das inländische Geschäft, und das Interesse sowohl der Industriellen wie der
Landwirte erfordere ein möglichst schnelles Anwachsen des landwirtschaftlichen
Exports. Durch diesen Export gewinne die landwirtschaftliche Bevölkerung, d. h.
beinahe die Hälfte der Gesamtbevölkerung, die Kcmskraft, die sie im Interesse der


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[0303] Maßgebliches und Unmaßgebliches intelligente, thätige und strebsame Farmer brauche keine Hilfe vom Staat. Der unwissende, unpraktische und faule Landwirt verdiene keine. Es sei nicht die Aufgabe des Staats, Gesetze zu geben zum Nutzen einer Klasse von Staatsbürgern, weil diese in einem besondern Gewerbe thätig wären, auch wenn die Bedeutung dieses Gewerbes für die Bedürfnisse der Zivilisation noch so groß sei. „Gesetz¬ geber können Naturgesetze nicht anßer Kraft setzen und die Wirksamkeit der wirt¬ schaftlichen Gesetze nicht hemmen. Es ist eine wohlthätige Einrichtung in der Ordnung der Dinge und der Bedingungen des menschlichen Lebens, daß es den Gesetzgebern nicht erlaubt ist, die Gesetze der Gütererzeugung und der Güter- verteilung aufzuheben, zu cimeudiren und zu revidiren." Weiter wendet sich der Bericht entschieden gegen die Behauptung, daß der landwirtschaftliche Grundbesitz unter einem höhern Zinsfuß für seinen Realkredit zu leiden habe als der städtische. Allerdings sei bei städtischen Hypotheken der Zinsfuß im Durchschnitt um 0,84 Prozent niedriger als bei ländlichen, aber bei der Betrachtung der einzelnen Staaten und Gebiete stelle sich die Sache anders. In nicht weniger als siebzehn Staaten sei der Zinsfuß umgekehrt für ländliche Hypotheken niedriger als für städtische, so z. B. in Penn¬ sylvania, Maryland, Virginia, West-Virginia, Kentucky, Michigan, Wisconsin, Iowa, Kansas, Texas und Alabama. In Texas betrage der Unterschied zu Gunsten der Landwirte über ein Prozent. Wenn der Landwirt im Westen im allgemeinen etwas höhere Zinsen zahlen müsse als im Osten, so müsse doch auch der Kaufmann und der Fabrikant dort seinen Realkredit höher verzinsen als in der Nähe der Geldzentren. Jedenfalls sei der Landwirt dadurch nicht andern Klassen der Staatsbürger gegenüber benachteiligt. Über die angeblich durch das Heim¬ stättengesetz bewirkte arge Vertenernng des Personalkredits der Landwirte spricht sich der Berichterstatter leider nicht aus. Übrigens seien im Westen während der letzten zehn Jahre überall die Bodenpreise aufrecht erhalten, zum Teil gesteigert worden. Die Zunahmen des Laubwerks nach den Angaben der Landwirte selbst habe in dem Jahrzehnt 1880/90 die gesamte Zinsenlast derselben Zeit in den meisten großen Agrarstaaten des Westens und Südens reichlich aufgewogen. In Kansas und Nebraska übersteige der Wertzuwachs sogar die gesamte Belastung an Kapital und Zinsen, in Washington und Kalifornien betrage er mehr als das Doppelte von Kapital und Zinsen zusammen. „Wo der Zinsfuß am höchsten war, da war auch der Wertzuwachs um höchsten." Der Export an landwirtschaftlichen Produkten belief sich im Jahre 1396 auf 570000000 Dollar, d. i. ans 17000000 Dollar mehr als 1895. Der Anteil des landwirtschaftlichen Exports an dem Wert des Gesamtexports der Ver¬ einigten Staaten hat sich dagegen infolge des noch mehr gesteigerten industriellen Exports in den letzten Jahren ungünstiger gestaltet: 1896 — 66 Prozent; 1895 — 70 Prozent; 1894 72 Prozent und 1893 74 Prozent. Die Ausfuhr an Jndnstriecrzeuguissen ist von 1895 auf 1896 von 184000 000 auf 228 000000 Dollar gestiegen. Es werde, sagt der Bericht, von allen Volkswirten zugegeben, „daß die Gesamtprosperität absolut von der landwirtschaftlichen Prosperität ab¬ hängt." Der größte Markt fiir die landwirtschaftlichen wie für die industriellen Erzeugnisse sei der heimische, aber das Exportgeschäft sei der notwendige „Regulator" für das inländische Geschäft, und das Interesse sowohl der Industriellen wie der Landwirte erfordere ein möglichst schnelles Anwachsen des landwirtschaftlichen Exports. Durch diesen Export gewinne die landwirtschaftliche Bevölkerung, d. h. beinahe die Hälfte der Gesamtbevölkerung, die Kcmskraft, die sie im Interesse der

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 56, 1897, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341865_226231/303>, abgerufen am 26.06.2024.