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Die Grenzboten. Jg. 56, 1897, Viertes Vierteljahr.

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Maßgebliches und Unmaßgebliches

sammen nachzuweisen. Wir stellen hier noch die in den amtlichen Nachweisen auf¬
geführten Zahlen der weiblichen im Hauptberuf erwerbsthätigen Familienhäupter
und Familienangehörigen für die drei großen Berufsabteilungen: Landwirtschaft,
Industrie und Handel und Verkehr, mit den Zahlen der überhaupt in diesen Ab¬
teilungen erwerbsthätigen weiblichen Personen zusammen. Es sind gezählt worden
im Hauptberuf erwerbsthätige weibliche Personen

in der Landwirtschaft in der Industrie im Handel usw.
1. Familienhäupter , 340363 510022 105817
2. Ehefrauen , . . 257 703 28773 54803
3. Töchter . . . . "02857 28821 37 954
4. andre Verwandte, 123 045_11250_9011
Sennar 1--4 1325008 578872 297 680
überhaupt aber 2 753164 1521118 579 008

Dabei ist zu beachten, daß die unter 1 bis 4 aufgeführten Personen nur in
einer Anzahl von Berufsarten der bezeichneten großen Abteilungen thätig sind, und
man streng genommen auch nur die in diesen Berufsarten beschäftigten weiblichen
Erwerbstätigen überhaupt ihnen gegenüberstellen sollte. Aber auch so zeigen die
Zahlen, in wie bedeutendem Umfang die weibliche Erwerbsthätigkeit in der Familie
bleibt. Freilich unter den weiblichen Familienhäuptern, zumal in Industrie und
Handel, dürften nicht wenige Existenzen von recht zweifelhafter wirtschaftlicher Un¬
abhängigkeit sein, aber das thut hier nichts zur Sache. Die Statistik hat übrigens
auch die Größenklasse" der Betriebe, in denen diese weiblichen Angehörigen helfen,
ersichtlich gemacht, und es ergiebt sich daraus, daß namentlich die kleinbäuerlichen,
kleingewerblichen und die kleinen Handelsbetriebe ganz wie in alter Zeit die Stätte
dieser Frauenarbeit sind.

Wir haben hier nur einen flüchtigen Blick in das sehr reiche und wertvolle
Material, das unsre amtliche Statistik durch die Berufszählung von 1395 gewonnen
und in ihren Tabellenwerken zum großen Teil auch schon der wissenschaftlichen
und der allgemeinen Benutzung zur Verfügung gestellt hat, thun können. Ein
Schatz von Belehrung ist darin enthalten, der hoffentlich recht bald von berufnerer
Seite wird gehoben werden. Freilich, etwas ernüchternd für die Herren vootores
rsruw room'um, die den Umsturz aller Verhältnisse nicht gerade verlangen, aber
doch behaupten, wird diese Belehrung wohl ausfallen.


Einquartierung.
"


Aus Sachsen erhalten wir noch folgenden "Nachklang aus
dem Mannöver: Nach den gesetzlichen Bestimmungen ist jede Stadt und Gemeinde
verpflichtet, Einquartierung aufzunehmen, und das ist auch nötig, denn auch im
Kriege biwackirt der Soldat nur im Notfall. Wie wird aber die Einquartierung
beschafft? Nach den vom Kriegsministerium und den obern Behörden gegebnen
Anordnungen ist das Sache der Gemeinden. Früher war es nun wohl meist Brauch,
und an manchen Orten ist es noch so, daß von der Gemeinde die Einquartierung den
Hausbesitzern auferlegt wurde. Mancher arme Mann, der mit Mühe sein kleines
Anwesen hielt, mußte da Soldaten aufnehmen und verpflegen. Mann, Fran und
Kinder wurden aus den gewohnten Räumen ausquartiert, um Raum für die Soldaten
Ku schaffen; mancher wohlhabende, ja reiche Mann aber, der nicht Hausbesitzer war,
war von Einquartierung frei. Dieser Zustand war unhaltbar, und so ist denn jetzt
meistens die Einquartierung auf alle Bewohner gemäß der zu zahlenden Gemeindesteuer
herleite. Die niedrigsten Stenerklassen bleiben, wenn irgend möglich, frei, in den


Maßgebliches und Unmaßgebliches

sammen nachzuweisen. Wir stellen hier noch die in den amtlichen Nachweisen auf¬
geführten Zahlen der weiblichen im Hauptberuf erwerbsthätigen Familienhäupter
und Familienangehörigen für die drei großen Berufsabteilungen: Landwirtschaft,
Industrie und Handel und Verkehr, mit den Zahlen der überhaupt in diesen Ab¬
teilungen erwerbsthätigen weiblichen Personen zusammen. Es sind gezählt worden
im Hauptberuf erwerbsthätige weibliche Personen

in der Landwirtschaft in der Industrie im Handel usw.
1. Familienhäupter , 340363 510022 105817
2. Ehefrauen , . . 257 703 28773 54803
3. Töchter . . . . «02857 28821 37 954
4. andre Verwandte, 123 045_11250_9011
Sennar 1—4 1325008 578872 297 680
überhaupt aber 2 753164 1521118 579 008

Dabei ist zu beachten, daß die unter 1 bis 4 aufgeführten Personen nur in
einer Anzahl von Berufsarten der bezeichneten großen Abteilungen thätig sind, und
man streng genommen auch nur die in diesen Berufsarten beschäftigten weiblichen
Erwerbstätigen überhaupt ihnen gegenüberstellen sollte. Aber auch so zeigen die
Zahlen, in wie bedeutendem Umfang die weibliche Erwerbsthätigkeit in der Familie
bleibt. Freilich unter den weiblichen Familienhäuptern, zumal in Industrie und
Handel, dürften nicht wenige Existenzen von recht zweifelhafter wirtschaftlicher Un¬
abhängigkeit sein, aber das thut hier nichts zur Sache. Die Statistik hat übrigens
auch die Größenklasse» der Betriebe, in denen diese weiblichen Angehörigen helfen,
ersichtlich gemacht, und es ergiebt sich daraus, daß namentlich die kleinbäuerlichen,
kleingewerblichen und die kleinen Handelsbetriebe ganz wie in alter Zeit die Stätte
dieser Frauenarbeit sind.

Wir haben hier nur einen flüchtigen Blick in das sehr reiche und wertvolle
Material, das unsre amtliche Statistik durch die Berufszählung von 1395 gewonnen
und in ihren Tabellenwerken zum großen Teil auch schon der wissenschaftlichen
und der allgemeinen Benutzung zur Verfügung gestellt hat, thun können. Ein
Schatz von Belehrung ist darin enthalten, der hoffentlich recht bald von berufnerer
Seite wird gehoben werden. Freilich, etwas ernüchternd für die Herren vootores
rsruw room'um, die den Umsturz aller Verhältnisse nicht gerade verlangen, aber
doch behaupten, wird diese Belehrung wohl ausfallen.


Einquartierung.
"


Aus Sachsen erhalten wir noch folgenden „Nachklang aus
dem Mannöver: Nach den gesetzlichen Bestimmungen ist jede Stadt und Gemeinde
verpflichtet, Einquartierung aufzunehmen, und das ist auch nötig, denn auch im
Kriege biwackirt der Soldat nur im Notfall. Wie wird aber die Einquartierung
beschafft? Nach den vom Kriegsministerium und den obern Behörden gegebnen
Anordnungen ist das Sache der Gemeinden. Früher war es nun wohl meist Brauch,
und an manchen Orten ist es noch so, daß von der Gemeinde die Einquartierung den
Hausbesitzern auferlegt wurde. Mancher arme Mann, der mit Mühe sein kleines
Anwesen hielt, mußte da Soldaten aufnehmen und verpflegen. Mann, Fran und
Kinder wurden aus den gewohnten Räumen ausquartiert, um Raum für die Soldaten
Ku schaffen; mancher wohlhabende, ja reiche Mann aber, der nicht Hausbesitzer war,
war von Einquartierung frei. Dieser Zustand war unhaltbar, und so ist denn jetzt
meistens die Einquartierung auf alle Bewohner gemäß der zu zahlenden Gemeindesteuer
herleite. Die niedrigsten Stenerklassen bleiben, wenn irgend möglich, frei, in den


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[0205] Maßgebliches und Unmaßgebliches sammen nachzuweisen. Wir stellen hier noch die in den amtlichen Nachweisen auf¬ geführten Zahlen der weiblichen im Hauptberuf erwerbsthätigen Familienhäupter und Familienangehörigen für die drei großen Berufsabteilungen: Landwirtschaft, Industrie und Handel und Verkehr, mit den Zahlen der überhaupt in diesen Ab¬ teilungen erwerbsthätigen weiblichen Personen zusammen. Es sind gezählt worden im Hauptberuf erwerbsthätige weibliche Personen in der Landwirtschaft in der Industrie im Handel usw. 1. Familienhäupter , 340363 510022 105817 2. Ehefrauen , . . 257 703 28773 54803 3. Töchter . . . . «02857 28821 37 954 4. andre Verwandte, 123 045_11250_9011 Sennar 1—4 1325008 578872 297 680 überhaupt aber 2 753164 1521118 579 008 Dabei ist zu beachten, daß die unter 1 bis 4 aufgeführten Personen nur in einer Anzahl von Berufsarten der bezeichneten großen Abteilungen thätig sind, und man streng genommen auch nur die in diesen Berufsarten beschäftigten weiblichen Erwerbstätigen überhaupt ihnen gegenüberstellen sollte. Aber auch so zeigen die Zahlen, in wie bedeutendem Umfang die weibliche Erwerbsthätigkeit in der Familie bleibt. Freilich unter den weiblichen Familienhäuptern, zumal in Industrie und Handel, dürften nicht wenige Existenzen von recht zweifelhafter wirtschaftlicher Un¬ abhängigkeit sein, aber das thut hier nichts zur Sache. Die Statistik hat übrigens auch die Größenklasse» der Betriebe, in denen diese weiblichen Angehörigen helfen, ersichtlich gemacht, und es ergiebt sich daraus, daß namentlich die kleinbäuerlichen, kleingewerblichen und die kleinen Handelsbetriebe ganz wie in alter Zeit die Stätte dieser Frauenarbeit sind. Wir haben hier nur einen flüchtigen Blick in das sehr reiche und wertvolle Material, das unsre amtliche Statistik durch die Berufszählung von 1395 gewonnen und in ihren Tabellenwerken zum großen Teil auch schon der wissenschaftlichen und der allgemeinen Benutzung zur Verfügung gestellt hat, thun können. Ein Schatz von Belehrung ist darin enthalten, der hoffentlich recht bald von berufnerer Seite wird gehoben werden. Freilich, etwas ernüchternd für die Herren vootores rsruw room'um, die den Umsturz aller Verhältnisse nicht gerade verlangen, aber doch behaupten, wird diese Belehrung wohl ausfallen. Einquartierung. " Aus Sachsen erhalten wir noch folgenden „Nachklang aus dem Mannöver: Nach den gesetzlichen Bestimmungen ist jede Stadt und Gemeinde verpflichtet, Einquartierung aufzunehmen, und das ist auch nötig, denn auch im Kriege biwackirt der Soldat nur im Notfall. Wie wird aber die Einquartierung beschafft? Nach den vom Kriegsministerium und den obern Behörden gegebnen Anordnungen ist das Sache der Gemeinden. Früher war es nun wohl meist Brauch, und an manchen Orten ist es noch so, daß von der Gemeinde die Einquartierung den Hausbesitzern auferlegt wurde. Mancher arme Mann, der mit Mühe sein kleines Anwesen hielt, mußte da Soldaten aufnehmen und verpflegen. Mann, Fran und Kinder wurden aus den gewohnten Räumen ausquartiert, um Raum für die Soldaten Ku schaffen; mancher wohlhabende, ja reiche Mann aber, der nicht Hausbesitzer war, war von Einquartierung frei. Dieser Zustand war unhaltbar, und so ist denn jetzt meistens die Einquartierung auf alle Bewohner gemäß der zu zahlenden Gemeindesteuer herleite. Die niedrigsten Stenerklassen bleiben, wenn irgend möglich, frei, in den

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 56, 1897, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341865_226231/205>, abgerufen am 29.06.2024.