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Die Grenzboten. Jg. 56, 1897, Viertes Vierteljahr.

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Maßgebliches und Unmaßgebliches

ruhe zugleich Sabbathheiligung. Der Gott der Offenbarung hat eben die Welt
so eingerichtet, daß seine Ehre und des Menschen Wohl unzertrennlich mit einander
verbunden sind, und daß alles, was die eine fördert oder schädigt, auch das andre
fordert oder schädigt. Übrigens würde die Anordnung eines Kultus am Sabbath
dessen Charakter als eines Freudenfestes nicht beeinträchtigt haben. Bei der An¬
ordnung der Opfer an den Festtagen heißt es jedesmal: Du sollst essen und trinken
und fröhlich sein mit den Deinen! An die Stelle des Opfers, das nnr in Jeru¬
salem dargebracht werden darf, tritt am Sabbath das fröhliche Familieumahl, und
die Ehre Gottes kommt nicht zu kurz dabei, denn der Hausvater hat die Pflicht,
die Seinen daran zu erinnern, daß auch dieses Fest wie jede andre gute Gabe
Gottes Geschenk ist, und hat der Großthaten Gottes für sein Volk zu gedenken.
Später dienten dann diesem Zwecke auch noch die Synagogenversammlungen, die
nicht vom göttlichen Gebote, sondern von der fortgeschrittenen Bildung und
Einsicht des Volkes gefordert wurden. Dabei konnte es denn nicht fehlen, daß
auch im Sklaven geistiges Leben geweckt und gefördert wurde, und so war auch
von dieser Seite her dafür gesorgt, daß er zu sich selbst käme und eine Persön¬
lichkeit würde.

Auch auf diesem Gebiete ist mit der Zeit Vernunft oft Unsinn, Wohlthat
Plage geworden, wie wir aus dem Knmpse ersehen, deu Christus gegen die rabbi-
nische Sabbathfcier geführt hat. Aber was wollen die Lächerlichkeiten und Un-
bequemlichkeiten einer talmudischen oder puritanischen Sabbathruhe bedeuten gegen
das Elend einer Arbeiterbevölkerung, die gar keinen Sonntag halt Das moderne
Leben hatte einem großen Teile des Volkes den Ruhetag geraubt, und daher ist
seine gesetzliche Wiederherstellung als eine der wohlthätigsten und rühmlichste"
Thaten unsrer Gesetzgebung zu preisen. Über kleine Unbequemlichkeiten, die dadurch
verursacht werden, über Thorheiten, die dabei vorkommen, mag man lachen, darf sich
aber dadurch nicht abhalten lassen, das Werk zu vollenden. Denn vollendet ist es noch
lange nicht. Noch giebt es Scharen von Arbeitern, die selten, "och giebt es tausende,
die nie einen Sonntag haben; zu ihnen gehören die meisten Bäcker und die Kellner.
Wir kennen persönlich Knaben von vierzehn bis siebzehn Jahren, die im Jahre 365
sechzehn- bis achtzehnstündige Arbeitstage haben. In einer neuern Petition von
Bäckermeistern wird gebeten, die Bäckereiverordnung entweder aufzuheben, oder
wenigstens statt des Maximalarbeitstages nur eine Minimalarbeitsruhe von acht
bis neun Stunden anzuordnen. Diese Bäckermeister würden also einen Lehrling
oder Gesellen schon für geschützt ansehe", wenn er in der Woche bloß sieben
fünfzehn- bis sechzchnstündige Arbeitstage hätte. Da bleibt also noch viel zu
thun übrig.

Es will uns um scheinen, daß sich die ausführenden Organe, anstatt an das
Notwendige zu denken, was noch zu thun übrig bleibt, viel überflüssige Arbeit und
Sorge machen. Ihre Thätigkeit erhält schon dadurch eine schiefe Richtung, daß
sie immer von der Hcilighnltuug des Sonntags reden. Um die Heiligung haben
sich weder die Gesetzgeber noch die Verwaltungsbeamten und die Richter zu kümmern;
nur dafür haben sie zu sorgen, daß jedem Geschöpf, das ein menschliches Antlitz
trägt, die von Gott verordnete Ruhe gesichert werde. Die Obrigkeiten der Neu¬
englandstaaten mochten vor zweihundert Jahren die gesetzliche Sountagsheiligung
anordnen, denn ihr ganzes Volk bestand aus gläubigen Puritanern. Die Gesetz¬
geber und die hohen Verwaltungsbeamten der heutigen europäischen Staaten da¬
gegen haben größtenteils für den positiven Christenglauben irgend einen philo¬
sophischen Glauben eingetauscht, und schlecht stehen ihnen Maßregeln an, die nur


Grenzboten IV 1897 .19
Maßgebliches und Unmaßgebliches

ruhe zugleich Sabbathheiligung. Der Gott der Offenbarung hat eben die Welt
so eingerichtet, daß seine Ehre und des Menschen Wohl unzertrennlich mit einander
verbunden sind, und daß alles, was die eine fördert oder schädigt, auch das andre
fordert oder schädigt. Übrigens würde die Anordnung eines Kultus am Sabbath
dessen Charakter als eines Freudenfestes nicht beeinträchtigt haben. Bei der An¬
ordnung der Opfer an den Festtagen heißt es jedesmal: Du sollst essen und trinken
und fröhlich sein mit den Deinen! An die Stelle des Opfers, das nnr in Jeru¬
salem dargebracht werden darf, tritt am Sabbath das fröhliche Familieumahl, und
die Ehre Gottes kommt nicht zu kurz dabei, denn der Hausvater hat die Pflicht,
die Seinen daran zu erinnern, daß auch dieses Fest wie jede andre gute Gabe
Gottes Geschenk ist, und hat der Großthaten Gottes für sein Volk zu gedenken.
Später dienten dann diesem Zwecke auch noch die Synagogenversammlungen, die
nicht vom göttlichen Gebote, sondern von der fortgeschrittenen Bildung und
Einsicht des Volkes gefordert wurden. Dabei konnte es denn nicht fehlen, daß
auch im Sklaven geistiges Leben geweckt und gefördert wurde, und so war auch
von dieser Seite her dafür gesorgt, daß er zu sich selbst käme und eine Persön¬
lichkeit würde.

Auch auf diesem Gebiete ist mit der Zeit Vernunft oft Unsinn, Wohlthat
Plage geworden, wie wir aus dem Knmpse ersehen, deu Christus gegen die rabbi-
nische Sabbathfcier geführt hat. Aber was wollen die Lächerlichkeiten und Un-
bequemlichkeiten einer talmudischen oder puritanischen Sabbathruhe bedeuten gegen
das Elend einer Arbeiterbevölkerung, die gar keinen Sonntag halt Das moderne
Leben hatte einem großen Teile des Volkes den Ruhetag geraubt, und daher ist
seine gesetzliche Wiederherstellung als eine der wohlthätigsten und rühmlichste«
Thaten unsrer Gesetzgebung zu preisen. Über kleine Unbequemlichkeiten, die dadurch
verursacht werden, über Thorheiten, die dabei vorkommen, mag man lachen, darf sich
aber dadurch nicht abhalten lassen, das Werk zu vollenden. Denn vollendet ist es noch
lange nicht. Noch giebt es Scharen von Arbeitern, die selten, »och giebt es tausende,
die nie einen Sonntag haben; zu ihnen gehören die meisten Bäcker und die Kellner.
Wir kennen persönlich Knaben von vierzehn bis siebzehn Jahren, die im Jahre 365
sechzehn- bis achtzehnstündige Arbeitstage haben. In einer neuern Petition von
Bäckermeistern wird gebeten, die Bäckereiverordnung entweder aufzuheben, oder
wenigstens statt des Maximalarbeitstages nur eine Minimalarbeitsruhe von acht
bis neun Stunden anzuordnen. Diese Bäckermeister würden also einen Lehrling
oder Gesellen schon für geschützt ansehe», wenn er in der Woche bloß sieben
fünfzehn- bis sechzchnstündige Arbeitstage hätte. Da bleibt also noch viel zu
thun übrig.

Es will uns um scheinen, daß sich die ausführenden Organe, anstatt an das
Notwendige zu denken, was noch zu thun übrig bleibt, viel überflüssige Arbeit und
Sorge machen. Ihre Thätigkeit erhält schon dadurch eine schiefe Richtung, daß
sie immer von der Hcilighnltuug des Sonntags reden. Um die Heiligung haben
sich weder die Gesetzgeber noch die Verwaltungsbeamten und die Richter zu kümmern;
nur dafür haben sie zu sorgen, daß jedem Geschöpf, das ein menschliches Antlitz
trägt, die von Gott verordnete Ruhe gesichert werde. Die Obrigkeiten der Neu¬
englandstaaten mochten vor zweihundert Jahren die gesetzliche Sountagsheiligung
anordnen, denn ihr ganzes Volk bestand aus gläubigen Puritanern. Die Gesetz¬
geber und die hohen Verwaltungsbeamten der heutigen europäischen Staaten da¬
gegen haben größtenteils für den positiven Christenglauben irgend einen philo¬
sophischen Glauben eingetauscht, und schlecht stehen ihnen Maßregeln an, die nur


Grenzboten IV 1897 .19
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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 56, 1897, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341865_226231/153>, abgerufen am 29.06.2024.