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Die Grenzboten. Jg. 56, 1897, Erstes Vierteljahr.

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Der Nachwuchs der ländlichen Arbeiter

Vertretung befürwortet" werde, würde dieser Frage "im Wege der Gesetzgebung
näher getreten werden können." Man wird nicht behaupten können, daß das
Landesökvnvmiekollegium mit diesen Wenn und Aber die Frage wesentlich ge¬
klärt hätte. In einem Gutachten vom Jahre 1895 dagegen empfiehlt das
Landesökonomiekolleginm ausdrücklich die Aufhebung der Grundzüge von 1876
und schlägt vor, daß der Unterricht "den praktischen Bedürfnissen der kleinen
Landwirte entsprechen und in allen Unterrichtsfächern darauf Rücksicht nehmen
soll, daß die Schüler bereits in der Landwirtschaft thätig sind, und daß den¬
selben für diesen Beruf nützliche Kenntnisse vermittelt werden sollen." Diesen
Vorschlägen hat sich die Negierung dnrch einen Erlaß vom Oktober 1895,
jedoch ohne Aufhebung der allgemeinen Grundzüge von 1876, anschließen zu
müssen geglaubt. Als Lehrer an den Fortbildungsschulen sind nach den noch
heute geltenden Grundzügen von 1876 die Volksschullehrer des Orts, "soweit
es irgend thunlich ist," anzusehen, doch soll es nicht ausgeschlossen sein, daß
ausnahmsweise ein "dafür besonders befähigter andrer Fachmann" den Unter¬
richt übernehme. Natürlich ist die Befähigung der Volksschullehrer für diese
Schulen umsomehr Bemänglungen ausgesetzt, je mehr sie sich dem Charakter
der landwirtschaftlichen Fachschulen nähern.

Folgende Übersicht giebt ein Bild von dem Stande der ländlichen Fort¬
bildungsschulen für 1896/97 nach den einzelnen Provinzen. Es bestanden in

OstpreußenSchulenmit --Schillern
Westpreußen8" "1
Brandenburgl" M
Pommern" M
Posen21,, 213
Schlesien33" "10
Sachsen41" 735.
SchleswigS0" 384
Hannover133" 1082
Westfalen8" 13"
Hessen-Nassau320" 4018
der Rheinprovinz 2tX>" 37!>1
Hohenzollern51" 504

Die Kosten für diese 875 Schulen belaufen sich insgesamt auf 91808 Mark,
wovon durch den Staat 33717 Mark, durch die Kreise 16014 Mark, durch
die Gemeinden 19430 Mark und durch Private, Vereine und Schulgeld
22647 Mark aufgebracht werden. Dazu ist zu bemerken, daß -- abgesehen von
Ostpreußen, wo solche Schulen überhaupt nicht bestehen -- in Westpreußen
der Staat und die Kreise sich in die geringen Kosten (1265 Mary teilen,
Gemeinde, Vereine usw. nichts beitragen, in Brandenburg an den nur fünfzig
Mark betragenden Kosten weder der Staat, noch die Kreise, noch die Gemeinden
beteiligt sind, ebenso in Pommern, wo im ganzen 150 Mark zu leisten sind,


Der Nachwuchs der ländlichen Arbeiter

Vertretung befürwortet" werde, würde dieser Frage „im Wege der Gesetzgebung
näher getreten werden können." Man wird nicht behaupten können, daß das
Landesökvnvmiekollegium mit diesen Wenn und Aber die Frage wesentlich ge¬
klärt hätte. In einem Gutachten vom Jahre 1895 dagegen empfiehlt das
Landesökonomiekolleginm ausdrücklich die Aufhebung der Grundzüge von 1876
und schlägt vor, daß der Unterricht „den praktischen Bedürfnissen der kleinen
Landwirte entsprechen und in allen Unterrichtsfächern darauf Rücksicht nehmen
soll, daß die Schüler bereits in der Landwirtschaft thätig sind, und daß den¬
selben für diesen Beruf nützliche Kenntnisse vermittelt werden sollen." Diesen
Vorschlägen hat sich die Negierung dnrch einen Erlaß vom Oktober 1895,
jedoch ohne Aufhebung der allgemeinen Grundzüge von 1876, anschließen zu
müssen geglaubt. Als Lehrer an den Fortbildungsschulen sind nach den noch
heute geltenden Grundzügen von 1876 die Volksschullehrer des Orts, „soweit
es irgend thunlich ist," anzusehen, doch soll es nicht ausgeschlossen sein, daß
ausnahmsweise ein „dafür besonders befähigter andrer Fachmann" den Unter¬
richt übernehme. Natürlich ist die Befähigung der Volksschullehrer für diese
Schulen umsomehr Bemänglungen ausgesetzt, je mehr sie sich dem Charakter
der landwirtschaftlichen Fachschulen nähern.

Folgende Übersicht giebt ein Bild von dem Stande der ländlichen Fort¬
bildungsschulen für 1896/97 nach den einzelnen Provinzen. Es bestanden in

OstpreußenSchulenmit —Schillern
Westpreußen8„ »1
Brandenburgl„ M
Pommern„ M
Posen21,, 213
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der Rheinprovinz 2tX>„ 37!>1
Hohenzollern51„ 504

Die Kosten für diese 875 Schulen belaufen sich insgesamt auf 91808 Mark,
wovon durch den Staat 33717 Mark, durch die Kreise 16014 Mark, durch
die Gemeinden 19430 Mark und durch Private, Vereine und Schulgeld
22647 Mark aufgebracht werden. Dazu ist zu bemerken, daß — abgesehen von
Ostpreußen, wo solche Schulen überhaupt nicht bestehen — in Westpreußen
der Staat und die Kreise sich in die geringen Kosten (1265 Mary teilen,
Gemeinde, Vereine usw. nichts beitragen, in Brandenburg an den nur fünfzig
Mark betragenden Kosten weder der Staat, noch die Kreise, noch die Gemeinden
beteiligt sind, ebenso in Pommern, wo im ganzen 150 Mark zu leisten sind,


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[0432] Der Nachwuchs der ländlichen Arbeiter Vertretung befürwortet" werde, würde dieser Frage „im Wege der Gesetzgebung näher getreten werden können." Man wird nicht behaupten können, daß das Landesökvnvmiekollegium mit diesen Wenn und Aber die Frage wesentlich ge¬ klärt hätte. In einem Gutachten vom Jahre 1895 dagegen empfiehlt das Landesökonomiekolleginm ausdrücklich die Aufhebung der Grundzüge von 1876 und schlägt vor, daß der Unterricht „den praktischen Bedürfnissen der kleinen Landwirte entsprechen und in allen Unterrichtsfächern darauf Rücksicht nehmen soll, daß die Schüler bereits in der Landwirtschaft thätig sind, und daß den¬ selben für diesen Beruf nützliche Kenntnisse vermittelt werden sollen." Diesen Vorschlägen hat sich die Negierung dnrch einen Erlaß vom Oktober 1895, jedoch ohne Aufhebung der allgemeinen Grundzüge von 1876, anschließen zu müssen geglaubt. Als Lehrer an den Fortbildungsschulen sind nach den noch heute geltenden Grundzügen von 1876 die Volksschullehrer des Orts, „soweit es irgend thunlich ist," anzusehen, doch soll es nicht ausgeschlossen sein, daß ausnahmsweise ein „dafür besonders befähigter andrer Fachmann" den Unter¬ richt übernehme. Natürlich ist die Befähigung der Volksschullehrer für diese Schulen umsomehr Bemänglungen ausgesetzt, je mehr sie sich dem Charakter der landwirtschaftlichen Fachschulen nähern. Folgende Übersicht giebt ein Bild von dem Stande der ländlichen Fort¬ bildungsschulen für 1896/97 nach den einzelnen Provinzen. Es bestanden in OstpreußenSchulenmit —Schillern Westpreußen8„ »1 Brandenburgl„ M Pommern„ M Posen21,, 213 Schlesien33„ »10 Sachsen41„ 735. SchleswigS0„ 384 Hannover133„ 1082 Westfalen8„ 13« Hessen-Nassau320„ 4018 der Rheinprovinz 2tX>„ 37!>1 Hohenzollern51„ 504 Die Kosten für diese 875 Schulen belaufen sich insgesamt auf 91808 Mark, wovon durch den Staat 33717 Mark, durch die Kreise 16014 Mark, durch die Gemeinden 19430 Mark und durch Private, Vereine und Schulgeld 22647 Mark aufgebracht werden. Dazu ist zu bemerken, daß — abgesehen von Ostpreußen, wo solche Schulen überhaupt nicht bestehen — in Westpreußen der Staat und die Kreise sich in die geringen Kosten (1265 Mary teilen, Gemeinde, Vereine usw. nichts beitragen, in Brandenburg an den nur fünfzig Mark betragenden Kosten weder der Staat, noch die Kreise, noch die Gemeinden beteiligt sind, ebenso in Pommern, wo im ganzen 150 Mark zu leisten sind,

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 56, 1897, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341865_224245/432>, abgerufen am 26.06.2024.