Die Grenzboten. Jg. 55, 1896, Viertes Vierteljahr.Keinen dieser Tarife können wir als mustergiltig ansehen. Dem dänischen Da uns also die ausländischen Tarife für eine zweckmüßige Umgestaltung Allgemeine Übereinstimmung herrscht wohl darüber, daß das PostWesen Die Debitstaxe wird bei jeder Zeitungsbestelluug, mag sie sich auf einen Grmzboton IV 1896 41
Keinen dieser Tarife können wir als mustergiltig ansehen. Dem dänischen Da uns also die ausländischen Tarife für eine zweckmüßige Umgestaltung Allgemeine Übereinstimmung herrscht wohl darüber, daß das PostWesen Die Debitstaxe wird bei jeder Zeitungsbestelluug, mag sie sich auf einen Grmzboton IV 1896 41
<TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <pb facs="#f0329" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/223913"/> <fw type="header" place="top"/><lb/> <p xml:id="ID_1002"> Keinen dieser Tarife können wir als mustergiltig ansehen. Dem dänischen<lb/> Tarif ist vorzuwerfen, daß er die Gebühren vom Zeitungspreise abhängig<lb/> macht, was nicht mehr zeitgemäß ist, und daß der ganz zufällige Umstand, ob<lb/> eine Zeitung auf ihrem Beförderungswege mehrere größere Postanstalten durch¬<lb/> läuft oder nicht, bei der Berechnung der Provision berücksichtigt wird. Der<lb/> Tarif der norwegischen Verwaltung hat den Vorzug großer Einfachheit; damit<lb/> ist aber der Mangel verbunden, daß er nur die Beförderungsleistung, nicht<lb/> aber die sonstigen mit dem Zeitungsdieust verknüpften Obliegenheiten der Post:<lb/> Annahme der Bestellungen, Übermittlung nach dem Verlagsorte, Abrechnung<lb/> mit dem Verleger usw. berücksichtigt. Der schwedische Tarif endlich hat große<lb/> Ähnlichkeit mit dem deutschen und daher auch dessen Mängel. Die Eigen¬<lb/> tümlichkeit, daß der Preis auch uach der Oberfläche des bedruckten Papiers be¬<lb/> rechnet wird, ist wenig glücklich, weil das Ausmessen dieser Flüche, selbst<lb/> wenn es nur vou Zeit zu Zeit geschieht, zeitraubend ist, und weil die Größe<lb/> der Nummern Schwankungen unterliegt.</p><lb/> <p xml:id="ID_1003"> Da uns also die ausländischen Tarife für eine zweckmüßige Umgestaltung<lb/> der deutschen Zeitungsgebührenordnung keinen Fingerzeig geben, so müssen<lb/> wir versuchen, die Grundlagen, auf denen sie aufzubauen sein wird, selbständig<lb/> zu ermitteln.</p><lb/> <p xml:id="ID_1004"> Allgemeine Übereinstimmung herrscht wohl darüber, daß das PostWesen<lb/> nach dem Gebührenprinzip zu verwalten ist, daß also der Umfang der Arbeit,<lb/> die die Post bei den einzelnen Sendungen leistet, den Maßstab für die Taxe<lb/> zu bilden hat. Bei der Zeitungsbesorguug sind nun die Obliegenheiten der<lb/> deutschen Postanstalten zweifacher Art: erstens haben sie die Abonnements an¬<lb/> zunehmen, die Abonnementsbeträge nach den Verlagsorten abzuführen und mit<lb/> den Verlegern abzurechnen, zweitens haben sie die Zeitungen von den Verlags¬<lb/> orten nach den Absatzorten zu befördern und dort den Bestellern auszuhändigen.<lb/> Die erste Leistung — der Debit — kehrt bei jeder bestellten Zeitung in dem¬<lb/> selben Umfange wieder; sie ist die gleiche, ob eine teurere oder eine billigere,<lb/> eine größere oder eine kleinere, eine häufiger oder eine seltner erscheinende<lb/> Zeitung bestellt wird. Der Umfang der zweiten Leistung gestaltet sich sehr<lb/> verschieden nach den Beförderungsstrecken, nach dem Gewichte der einzelnen<lb/> Nummern und nach der Häufigkeit des Erscheinens. Folglich dürfte die<lb/> Zeitungsgebühr aus zwei Teilen zusammenzusetzen sein: aus eiuer festen, für<lb/> jedes Abonnement gleichen Debitstaxe und aus einer schwankenden, dem Um-<lb/> sange der Beförderungsleistung entsprechenden Beförderungstaxe.</p><lb/> <p xml:id="ID_1005" next="#ID_1006"> Die Debitstaxe wird bei jeder Zeitungsbestelluug, mag sie sich auf einen<lb/> oder zwei Monate, auf ein viertel, ein halbes oder ein ganzes Jahr erstrecken,<lb/> in gleichem Betrage zu erheben sein. Leider ist es unmöglich, ihre Höhe dnrch<lb/> Berechnung des Kostenbetrages zu bestimmen, der der Postverwaltung für die<lb/> Annahme und Ausführung jedes Abonnements durchschnittlich erwächst. Es</p><lb/> <fw type="sig" place="bottom"> Grmzboton IV 1896 41</fw><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0329]
Keinen dieser Tarife können wir als mustergiltig ansehen. Dem dänischen
Tarif ist vorzuwerfen, daß er die Gebühren vom Zeitungspreise abhängig
macht, was nicht mehr zeitgemäß ist, und daß der ganz zufällige Umstand, ob
eine Zeitung auf ihrem Beförderungswege mehrere größere Postanstalten durch¬
läuft oder nicht, bei der Berechnung der Provision berücksichtigt wird. Der
Tarif der norwegischen Verwaltung hat den Vorzug großer Einfachheit; damit
ist aber der Mangel verbunden, daß er nur die Beförderungsleistung, nicht
aber die sonstigen mit dem Zeitungsdieust verknüpften Obliegenheiten der Post:
Annahme der Bestellungen, Übermittlung nach dem Verlagsorte, Abrechnung
mit dem Verleger usw. berücksichtigt. Der schwedische Tarif endlich hat große
Ähnlichkeit mit dem deutschen und daher auch dessen Mängel. Die Eigen¬
tümlichkeit, daß der Preis auch uach der Oberfläche des bedruckten Papiers be¬
rechnet wird, ist wenig glücklich, weil das Ausmessen dieser Flüche, selbst
wenn es nur vou Zeit zu Zeit geschieht, zeitraubend ist, und weil die Größe
der Nummern Schwankungen unterliegt.
Da uns also die ausländischen Tarife für eine zweckmüßige Umgestaltung
der deutschen Zeitungsgebührenordnung keinen Fingerzeig geben, so müssen
wir versuchen, die Grundlagen, auf denen sie aufzubauen sein wird, selbständig
zu ermitteln.
Allgemeine Übereinstimmung herrscht wohl darüber, daß das PostWesen
nach dem Gebührenprinzip zu verwalten ist, daß also der Umfang der Arbeit,
die die Post bei den einzelnen Sendungen leistet, den Maßstab für die Taxe
zu bilden hat. Bei der Zeitungsbesorguug sind nun die Obliegenheiten der
deutschen Postanstalten zweifacher Art: erstens haben sie die Abonnements an¬
zunehmen, die Abonnementsbeträge nach den Verlagsorten abzuführen und mit
den Verlegern abzurechnen, zweitens haben sie die Zeitungen von den Verlags¬
orten nach den Absatzorten zu befördern und dort den Bestellern auszuhändigen.
Die erste Leistung — der Debit — kehrt bei jeder bestellten Zeitung in dem¬
selben Umfange wieder; sie ist die gleiche, ob eine teurere oder eine billigere,
eine größere oder eine kleinere, eine häufiger oder eine seltner erscheinende
Zeitung bestellt wird. Der Umfang der zweiten Leistung gestaltet sich sehr
verschieden nach den Beförderungsstrecken, nach dem Gewichte der einzelnen
Nummern und nach der Häufigkeit des Erscheinens. Folglich dürfte die
Zeitungsgebühr aus zwei Teilen zusammenzusetzen sein: aus eiuer festen, für
jedes Abonnement gleichen Debitstaxe und aus einer schwankenden, dem Um-
sange der Beförderungsleistung entsprechenden Beförderungstaxe.
Die Debitstaxe wird bei jeder Zeitungsbestelluug, mag sie sich auf einen
oder zwei Monate, auf ein viertel, ein halbes oder ein ganzes Jahr erstrecken,
in gleichem Betrage zu erheben sein. Leider ist es unmöglich, ihre Höhe dnrch
Berechnung des Kostenbetrages zu bestimmen, der der Postverwaltung für die
Annahme und Ausführung jedes Abonnements durchschnittlich erwächst. Es
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