Die Grenzboten. Jg. 55, 1896, Viertes Vierteljahr.Der Postzeitungstarif gestatten und es dem Publikum überlassen, die Zeitungen unmittelbar bei den Zur zweiten Gruppe gehören die PostVerwaltungen, deren Betriebsleiter Zur dritten Gruppe endlich gehören die wenigen PostVerwaltungen, die Hier interessiren uns nur die von den PostVerwaltungen der dritten Der Postzeitungstarif gestatten und es dem Publikum überlassen, die Zeitungen unmittelbar bei den Zur zweiten Gruppe gehören die PostVerwaltungen, deren Betriebsleiter Zur dritten Gruppe endlich gehören die wenigen PostVerwaltungen, die Hier interessiren uns nur die von den PostVerwaltungen der dritten <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <pb facs="#f0328" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/223912"/> <fw type="header" place="top"> Der Postzeitungstarif</fw><lb/> <p xml:id="ID_998" prev="#ID_997"> gestatten und es dem Publikum überlassen, die Zeitungen unmittelbar bei den<lb/> Verlegern zu bestellen und von diesen unter Streifband zu beziehen. Dieses<lb/> für die Post sehr einfache Verfahren besteht in Großbritannien, Italien, Öster¬<lb/> reich, Spanien, Nußland und Ungarn.</p><lb/> <p xml:id="ID_999"> Zur zweiten Gruppe gehören die PostVerwaltungen, deren Betriebsleiter<lb/> zwar Abonnements auf Zeitungen annehmen, sich aber im übrigen darauf be¬<lb/> schränken, die Abonnements den Verlegern entweder gegen eine feste oder eine<lb/> auf bestimmte Prozente der erhobnen Betröge bemessene Gebühr zu übermitteln<lb/> und die Absendung der einzelnen Zeitnngsnummern an die Besteller — in der<lb/> Regel gegen ein ermäßigtes Drucksachenporto — den Verlegern zu überlassen.<lb/> Derartige Einrichtungen finden wir in Belgien, Frankreich, Holland und der<lb/> Schweiz.</p><lb/> <p xml:id="ID_1000"> Zur dritten Gruppe endlich gehören die wenigen PostVerwaltungen, die<lb/> den Zeitungsdienst in vollkommenster Weise und im wesentlichen nach deutschem<lb/> Muster eingerichtet haben, die von Dänemark, Schweden und Norwegen. Die<lb/> Postanstalten dieser Staaten nehmen die Abonnements vom Publikum an,<lb/> bestellen die Zeitungen bei den Verlegern, übermitteln die einzelnen Nummern,<lb/> ohne daß eine Adressierung vom Verleger beansprucht wird, den Bestellern und<lb/> rechnen mit den Verlegern ab. Sie treten mithin zwischen das Publikum und<lb/> die Zeitnngsherausgeber wie die Sortimentsbuchhändler zwischen die Käufer<lb/> und die Verleger der Bücher.</p><lb/> <p xml:id="ID_1001"> Hier interessiren uns nur die von den PostVerwaltungen der dritten<lb/> Gruppe festgesetzten Zeitungsgebühren. In Dänemark werden erhoben: 1. eine<lb/> Gebühr von '/^ '^re für jede Nummer, mindestens jedoch 6 Öre (etwa<lb/> 6 Pfennige) für jede wenigstens drei Monate betragende Abonnementszeit,<lb/> 2. 8 Prozent des Verkaufspreises, wenn die Zeitung durch mehr als ein<lb/> rechnungspflichtiges Postamt geht, und 4 Prozent im andern Falle. Die<lb/> Gebühren sind mindestens sür drei Monate vorauszubezahlen. Die schwedische<lb/> PostVerwaltung erhebt für öfter als wöchentlich einmal erscheinende Zeitungen<lb/> 20 Prozent und für wöchentlich einmal oder seltner erscheinende Zeitungen<lb/> 10 Prozent des Einkaufspreises. Die Gebühr muß für das Jahr min¬<lb/> destens 20 Öre (23 Pfennige) betragen und darf gewisse höchste Beträge, die<lb/> von 50 Öre (57 Pfennigen) bis zu 4 Kronen (4 Mark 51 Pfennigen) je nach<lb/> der Häufigkeit des Erscheinens und nach der Gesamtoberflüche des Papiers<lb/> jeder Nummer in vier Sätzen abgestuft sind, nicht überschreiten. Ganz eigen¬<lb/> tümlich ist die Sache in Norwegen geregelt. Dort werden die Zeitungen bei<lb/> ihrer jedesmaligen Einlieferung, die Tageszeitungen also alle Tage, von der<lb/> Aufgabepostanstalt en divo gewogen, und es wird dann eine Gebühr von<lb/> 12^ Öre (14 Pfennige) für das Kilogramm der mindestens wöchentlich dreimal<lb/> erscheinenden und von 15 Öre (17 Pfennigen) für das Kilogramm der übrigen<lb/> Zeitungen berechnet.</p><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0328]
Der Postzeitungstarif
gestatten und es dem Publikum überlassen, die Zeitungen unmittelbar bei den
Verlegern zu bestellen und von diesen unter Streifband zu beziehen. Dieses
für die Post sehr einfache Verfahren besteht in Großbritannien, Italien, Öster¬
reich, Spanien, Nußland und Ungarn.
Zur zweiten Gruppe gehören die PostVerwaltungen, deren Betriebsleiter
zwar Abonnements auf Zeitungen annehmen, sich aber im übrigen darauf be¬
schränken, die Abonnements den Verlegern entweder gegen eine feste oder eine
auf bestimmte Prozente der erhobnen Betröge bemessene Gebühr zu übermitteln
und die Absendung der einzelnen Zeitnngsnummern an die Besteller — in der
Regel gegen ein ermäßigtes Drucksachenporto — den Verlegern zu überlassen.
Derartige Einrichtungen finden wir in Belgien, Frankreich, Holland und der
Schweiz.
Zur dritten Gruppe endlich gehören die wenigen PostVerwaltungen, die
den Zeitungsdienst in vollkommenster Weise und im wesentlichen nach deutschem
Muster eingerichtet haben, die von Dänemark, Schweden und Norwegen. Die
Postanstalten dieser Staaten nehmen die Abonnements vom Publikum an,
bestellen die Zeitungen bei den Verlegern, übermitteln die einzelnen Nummern,
ohne daß eine Adressierung vom Verleger beansprucht wird, den Bestellern und
rechnen mit den Verlegern ab. Sie treten mithin zwischen das Publikum und
die Zeitnngsherausgeber wie die Sortimentsbuchhändler zwischen die Käufer
und die Verleger der Bücher.
Hier interessiren uns nur die von den PostVerwaltungen der dritten
Gruppe festgesetzten Zeitungsgebühren. In Dänemark werden erhoben: 1. eine
Gebühr von '/^ '^re für jede Nummer, mindestens jedoch 6 Öre (etwa
6 Pfennige) für jede wenigstens drei Monate betragende Abonnementszeit,
2. 8 Prozent des Verkaufspreises, wenn die Zeitung durch mehr als ein
rechnungspflichtiges Postamt geht, und 4 Prozent im andern Falle. Die
Gebühren sind mindestens sür drei Monate vorauszubezahlen. Die schwedische
PostVerwaltung erhebt für öfter als wöchentlich einmal erscheinende Zeitungen
20 Prozent und für wöchentlich einmal oder seltner erscheinende Zeitungen
10 Prozent des Einkaufspreises. Die Gebühr muß für das Jahr min¬
destens 20 Öre (23 Pfennige) betragen und darf gewisse höchste Beträge, die
von 50 Öre (57 Pfennigen) bis zu 4 Kronen (4 Mark 51 Pfennigen) je nach
der Häufigkeit des Erscheinens und nach der Gesamtoberflüche des Papiers
jeder Nummer in vier Sätzen abgestuft sind, nicht überschreiten. Ganz eigen¬
tümlich ist die Sache in Norwegen geregelt. Dort werden die Zeitungen bei
ihrer jedesmaligen Einlieferung, die Tageszeitungen also alle Tage, von der
Aufgabepostanstalt en divo gewogen, und es wird dann eine Gebühr von
12^ Öre (14 Pfennige) für das Kilogramm der mindestens wöchentlich dreimal
erscheinenden und von 15 Öre (17 Pfennigen) für das Kilogramm der übrigen
Zeitungen berechnet.
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