Die Grenzboten. Jg. 55, 1896, Viertes Vierteljahr.Der Postzeitungstarif Daß bei einer solchen Gebührenberechnung eine große Regellosigkeit ent¬ Es war also in das Belieben der Zeitungsleser gestellt, ob sie die perio¬ Die Versendung der Zeitungen unter Kreuzband interessirt hier nicht Im Laufe der Jahre stellte sich heraus, daß es nicht mehr zweckmäßig Der Postzeitungstarif Daß bei einer solchen Gebührenberechnung eine große Regellosigkeit ent¬ Es war also in das Belieben der Zeitungsleser gestellt, ob sie die perio¬ Die Versendung der Zeitungen unter Kreuzband interessirt hier nicht Im Laufe der Jahre stellte sich heraus, daß es nicht mehr zweckmäßig <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <pb facs="#f0325" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/223909"/> <fw type="header" place="top"> Der Postzeitungstarif</fw><lb/> <p xml:id="ID_986"> Daß bei einer solchen Gebührenberechnung eine große Regellosigkeit ent¬<lb/> stand, ist erklärlich. Erst durch das energische Eingreifen eines weitblickenden<lb/> Staatsmannes, des Generalpostmeisters v. Nagler, wurde Ordnung geschaffen.<lb/> Die Umgestaltung des Zeitungsgebührenwesens war einer der ersten Gegen¬<lb/> stände, denen Nagler nach Übernahme der preußischen PostVerwaltung seine<lb/> Aufmerksamkeit zuwandte. Schon in dem ersten Jahre seiner neuen Thätigkeit<lb/> wurde durch das unter seiner Leitung ausgearbeitete, am 15. Dezember 1821<lb/> von Friedrich Wilhelm III. erlassene „Regulativ über die künftige Verwaltung<lb/> des Zeitungswesens" dieser wichtige Zweig des Postbetriebes für den gesamten<lb/> Umfang der Monarchie einheitlich geregelt. Das Edikt erteilte dem Publikum<lb/> die Berechtigung, seinen Bedarf an Zeitungen, politischen und gelehrten In¬<lb/> halts, und Journalen jeder Art vom Verlagsorte unmittelbar zu beziehen,<lb/> „falls es nicht in der Konvenienz des Einzelnen liegen sollte, die Bestellung<lb/> durch das an seinem Amtsorte etablirte, oder wenn daselbst keines vorhanden<lb/> sein sollte, an das seinem Aufenthaltsorte zunächst gelegne Postamt gehen zu<lb/> lassen." In dem ersten Falle war die Zeitung dem Besteller unter Kreuz¬<lb/> band gegen eine nach der Bogenzahl abgestufte Gebühr zuzusenden; diese betrug<lb/> bei inländischen Zeitungen 4 Pfennige für den ganzen Druckbogen, 2'/^ Pfennige<lb/> für den halben Druckbogen, 1^/s Pfennig für den viertel Druckbogen, 1^ Pfennig<lb/> für den ganzen Bogen Beilage, 1 Pfennig für den halben Bogen Beilage; bei<lb/> ausländischen Zeitungen 5 Pfennige für den ganzen Druckbogen, 4 Pfennige<lb/> für den halben Druckbogen und 2^/, Pfennige für den viertel Druckbogen.<lb/> Im zweiten Falle konnte der Postmeister den Bezug der Zeitungen vermitteln;<lb/> er durfte aber von dem Publikum keine höhern Preise fordern, als wie sie<lb/> sich durch die Einkaufspreise am Verlagsorte und durch die angeführte Be¬<lb/> förderungsgebühr ergaben.</p><lb/> <p xml:id="ID_987"> Es war also in das Belieben der Zeitungsleser gestellt, ob sie die perio¬<lb/> dischen Preßerzeugnisse unmittelbar bei den Verlegern oder bei den Postanstalten<lb/> bestellen wollten. Da aber die Post die meiste Gewähr für Pünktlichkeit,<lb/> Sicherheit und Schnelligkeit bot, der Bezug durch die Postanstalten ihnen auch<lb/> in den meisten Fällen der bequemste war, so blieb die Post thatsächlich im<lb/> Besitz des bei weitem größten Teiles des Zeitungsvertriebes. (Vgl. Stephan,<lb/> Geschichte der preußischen Post. S. 812.)</p><lb/> <p xml:id="ID_988"> Die Versendung der Zeitungen unter Kreuzband interessirt hier nicht<lb/> weiter, weil die so behandelten Blätter nach und nach mit den übrigen durch<lb/> Buchdruck oder auf sonstigem mechanischem Wege hergestellten Versendungs¬<lb/> gegenständen zusammen die Klasse der „Drucksachen" gebildet haben. Hier<lb/> wollen wir nur die Entwicklung der für den Bezug der Zeitungen durch Post-<lb/> abonnement zu entrichtenden Gebühr weiter verfolgen.</p><lb/> <p xml:id="ID_989" next="#ID_990"> Im Laufe der Jahre stellte sich heraus, daß es nicht mehr zweckmäßig<lb/> war, die Provision auf Grund der Bogenzahl zu berechnen. In zwei von</p><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0325]
Der Postzeitungstarif
Daß bei einer solchen Gebührenberechnung eine große Regellosigkeit ent¬
stand, ist erklärlich. Erst durch das energische Eingreifen eines weitblickenden
Staatsmannes, des Generalpostmeisters v. Nagler, wurde Ordnung geschaffen.
Die Umgestaltung des Zeitungsgebührenwesens war einer der ersten Gegen¬
stände, denen Nagler nach Übernahme der preußischen PostVerwaltung seine
Aufmerksamkeit zuwandte. Schon in dem ersten Jahre seiner neuen Thätigkeit
wurde durch das unter seiner Leitung ausgearbeitete, am 15. Dezember 1821
von Friedrich Wilhelm III. erlassene „Regulativ über die künftige Verwaltung
des Zeitungswesens" dieser wichtige Zweig des Postbetriebes für den gesamten
Umfang der Monarchie einheitlich geregelt. Das Edikt erteilte dem Publikum
die Berechtigung, seinen Bedarf an Zeitungen, politischen und gelehrten In¬
halts, und Journalen jeder Art vom Verlagsorte unmittelbar zu beziehen,
„falls es nicht in der Konvenienz des Einzelnen liegen sollte, die Bestellung
durch das an seinem Amtsorte etablirte, oder wenn daselbst keines vorhanden
sein sollte, an das seinem Aufenthaltsorte zunächst gelegne Postamt gehen zu
lassen." In dem ersten Falle war die Zeitung dem Besteller unter Kreuz¬
band gegen eine nach der Bogenzahl abgestufte Gebühr zuzusenden; diese betrug
bei inländischen Zeitungen 4 Pfennige für den ganzen Druckbogen, 2'/^ Pfennige
für den halben Druckbogen, 1^/s Pfennig für den viertel Druckbogen, 1^ Pfennig
für den ganzen Bogen Beilage, 1 Pfennig für den halben Bogen Beilage; bei
ausländischen Zeitungen 5 Pfennige für den ganzen Druckbogen, 4 Pfennige
für den halben Druckbogen und 2^/, Pfennige für den viertel Druckbogen.
Im zweiten Falle konnte der Postmeister den Bezug der Zeitungen vermitteln;
er durfte aber von dem Publikum keine höhern Preise fordern, als wie sie
sich durch die Einkaufspreise am Verlagsorte und durch die angeführte Be¬
förderungsgebühr ergaben.
Es war also in das Belieben der Zeitungsleser gestellt, ob sie die perio¬
dischen Preßerzeugnisse unmittelbar bei den Verlegern oder bei den Postanstalten
bestellen wollten. Da aber die Post die meiste Gewähr für Pünktlichkeit,
Sicherheit und Schnelligkeit bot, der Bezug durch die Postanstalten ihnen auch
in den meisten Fällen der bequemste war, so blieb die Post thatsächlich im
Besitz des bei weitem größten Teiles des Zeitungsvertriebes. (Vgl. Stephan,
Geschichte der preußischen Post. S. 812.)
Die Versendung der Zeitungen unter Kreuzband interessirt hier nicht
weiter, weil die so behandelten Blätter nach und nach mit den übrigen durch
Buchdruck oder auf sonstigem mechanischem Wege hergestellten Versendungs¬
gegenständen zusammen die Klasse der „Drucksachen" gebildet haben. Hier
wollen wir nur die Entwicklung der für den Bezug der Zeitungen durch Post-
abonnement zu entrichtenden Gebühr weiter verfolgen.
Im Laufe der Jahre stellte sich heraus, daß es nicht mehr zweckmäßig
war, die Provision auf Grund der Bogenzahl zu berechnen. In zwei von
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