Die Grenzboten. Jg. 55, 1896, Viertes Vierteljahr.Juristische Randbemerkungen zum Fall Kotze ländische Leser bestimmt; sie sollen dadurch in ihrem Urteil über deutsche Jeden Tag bietet sich mir hier, in dem befreundeten Auslande pu Karls¬ Das Buch scheint also wirklich eine Gefahr zu sein, und deshalb wird Diese Anschuldigungen zerfallen in zwei Gruppen. Es wird, wie schon Scio VIII: dos 8ouvsnirs r5ixxgUsrg,igne lo vommsnvomsnt, ne> os i-etour ü, I"
Krutn,1ii6, rützims us 1^ toroo, aoud klvt^plis usu^vo xonssvr vorg sx>, pg^. Juristische Randbemerkungen zum Fall Kotze ländische Leser bestimmt; sie sollen dadurch in ihrem Urteil über deutsche Jeden Tag bietet sich mir hier, in dem befreundeten Auslande pu Karls¬ Das Buch scheint also wirklich eine Gefahr zu sein, und deshalb wird Diese Anschuldigungen zerfallen in zwei Gruppen. Es wird, wie schon Scio VIII: dos 8ouvsnirs r5ixxgUsrg,igne lo vommsnvomsnt, ne> os i-etour ü, I»
Krutn,1ii6, rützims us 1^ toroo, aoud klvt^plis usu^vo xonssvr vorg sx>, pg^. <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <pb facs="#f0027" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/223611"/> <fw type="header" place="top"> Juristische Randbemerkungen zum Fall Kotze</fw><lb/> <p xml:id="ID_56" prev="#ID_55"> ländische Leser bestimmt; sie sollen dadurch in ihrem Urteil über deutsche<lb/> Zustände irregeleitet werden; in ihren Augen soll Deutschland als das Land<lb/> des Rechtsbruchs und schnöder Vergewaltigung gebrandmarkt werden; ihnen<lb/> sucht Friedmann einzureden, daß bei uns „die Rückkehr zur Brutalität und<lb/> zur Herrschaft der rohen Gewalt gegenwärtig einen Höhepunkt erreicht habe,<lb/> der Deutschland seinem Untergange entgegentreibe!""') Das dürfen und wollen<lb/> wir uns nicht gefallen lassen. So lange die Gerechtigkeit die Grundlage der<lb/> Staaten ist, kann es uns nicht gleichgiltig sein, wenn ein Deutscher über uns<lb/> vor dem Auslande in solchen Dingen falsches Zeugnis redet. Wir werden<lb/> es nicht ruhig hinnehmen, wenn man uns Dinge nachsagt, die uns, wenn sie<lb/> wahr wären, für die Zukunft des Anspruchs auf den Namen eines Knltur-<lb/> staats berauben würden.</p><lb/> <p xml:id="ID_57"> Jeden Tag bietet sich mir hier, in dem befreundeten Auslande pu Karls¬<lb/> bads der Anblick marktschreierischer Plakate in allen Farben des Regenbogens<lb/> dar, in denen die Buchhandlungen die sensationellen und — wohlgemerkt! —<lb/> in Deutschland verbotnen Enthüllungen Friedmanns der Skandalsucht des<lb/> fremdländischen Publikums anpreisen. Dutzende von Exemplaren des Buchs<lb/> liegen in den Schaufenstern aus, untermischt mit allerlei Erzeugnissen nen-<lb/> srcmzösischer Schriftstellerei, deren schlüpfrige Titel ihre Gattung hinlänglich<lb/> kennzeichnen. Wer möchte das Buch und seinen Verfasser um diesen Platz<lb/> beneiden? Aber es muß doch gekauft, muß doch gelesen werden! Auf einem<lb/> Exemplar las ich die Angabe: nsnviennz vctitlcm. Wie viele mögen inzwischen<lb/> noch erschienen sein!</p><lb/> <p xml:id="ID_58"> Das Buch scheint also wirklich eine Gefahr zu sein, und deshalb wird<lb/> in Deutschland jemand die unwillkommne Mühe übernehmen müssen, die<lb/> fadenscheinigen Anschuldigungen zu zerpflücken, die der Versasser gegen unsre<lb/> Rechtszustände erhebt. Wer es thut, ist ziemlich gleichgiltig; denn die Mühe<lb/> ist jedenfalls nicht groß.</p><lb/> <p xml:id="ID_59" next="#ID_60"> Diese Anschuldigungen zerfallen in zwei Gruppen. Es wird, wie schon<lb/> angedeutet wurde, vor allem behauptet, daß die Beamten der Militär¬<lb/> justiz in dem Untersuchungsverfahreu gegen Herrn v. Kotze in mehreren<lb/> wichtigen Punkten zum Nachteile des Angeschuldigten bestimmte Vorschriften<lb/> des Strafprozesses wie des materiellen Strafrechts außer Acht gelassen hatten,<lb/> und zwar, wie Friedmann deutlich genug zu verstehen giebt, absichtlich und<lb/> wider besseres Wissen. Er beschränkt sich aber nicht auf diese Rüge formaler<lb/> Gesetzesverletzungen; er erweitert vielmehr seine Anschuldigung dahin, daß die<lb/> Untersuchung, wie sie in der Form überall gegen das bestehende Recht</p><lb/> <note xml:id="FID_2" place="foot"> Scio VIII: dos 8ouvsnirs r5ixxgUsrg,igne lo vommsnvomsnt, ne> os i-etour ü, I»<lb/> Krutn,1ii6, rützims us 1^ toroo, aoud klvt^plis usu^vo xonssvr<lb/> vorg sx>, pg^.</note><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0027]
Juristische Randbemerkungen zum Fall Kotze
ländische Leser bestimmt; sie sollen dadurch in ihrem Urteil über deutsche
Zustände irregeleitet werden; in ihren Augen soll Deutschland als das Land
des Rechtsbruchs und schnöder Vergewaltigung gebrandmarkt werden; ihnen
sucht Friedmann einzureden, daß bei uns „die Rückkehr zur Brutalität und
zur Herrschaft der rohen Gewalt gegenwärtig einen Höhepunkt erreicht habe,
der Deutschland seinem Untergange entgegentreibe!""') Das dürfen und wollen
wir uns nicht gefallen lassen. So lange die Gerechtigkeit die Grundlage der
Staaten ist, kann es uns nicht gleichgiltig sein, wenn ein Deutscher über uns
vor dem Auslande in solchen Dingen falsches Zeugnis redet. Wir werden
es nicht ruhig hinnehmen, wenn man uns Dinge nachsagt, die uns, wenn sie
wahr wären, für die Zukunft des Anspruchs auf den Namen eines Knltur-
staats berauben würden.
Jeden Tag bietet sich mir hier, in dem befreundeten Auslande pu Karls¬
bads der Anblick marktschreierischer Plakate in allen Farben des Regenbogens
dar, in denen die Buchhandlungen die sensationellen und — wohlgemerkt! —
in Deutschland verbotnen Enthüllungen Friedmanns der Skandalsucht des
fremdländischen Publikums anpreisen. Dutzende von Exemplaren des Buchs
liegen in den Schaufenstern aus, untermischt mit allerlei Erzeugnissen nen-
srcmzösischer Schriftstellerei, deren schlüpfrige Titel ihre Gattung hinlänglich
kennzeichnen. Wer möchte das Buch und seinen Verfasser um diesen Platz
beneiden? Aber es muß doch gekauft, muß doch gelesen werden! Auf einem
Exemplar las ich die Angabe: nsnviennz vctitlcm. Wie viele mögen inzwischen
noch erschienen sein!
Das Buch scheint also wirklich eine Gefahr zu sein, und deshalb wird
in Deutschland jemand die unwillkommne Mühe übernehmen müssen, die
fadenscheinigen Anschuldigungen zu zerpflücken, die der Versasser gegen unsre
Rechtszustände erhebt. Wer es thut, ist ziemlich gleichgiltig; denn die Mühe
ist jedenfalls nicht groß.
Diese Anschuldigungen zerfallen in zwei Gruppen. Es wird, wie schon
angedeutet wurde, vor allem behauptet, daß die Beamten der Militär¬
justiz in dem Untersuchungsverfahreu gegen Herrn v. Kotze in mehreren
wichtigen Punkten zum Nachteile des Angeschuldigten bestimmte Vorschriften
des Strafprozesses wie des materiellen Strafrechts außer Acht gelassen hatten,
und zwar, wie Friedmann deutlich genug zu verstehen giebt, absichtlich und
wider besseres Wissen. Er beschränkt sich aber nicht auf diese Rüge formaler
Gesetzesverletzungen; er erweitert vielmehr seine Anschuldigung dahin, daß die
Untersuchung, wie sie in der Form überall gegen das bestehende Recht
Scio VIII: dos 8ouvsnirs r5ixxgUsrg,igne lo vommsnvomsnt, ne> os i-etour ü, I»
Krutn,1ii6, rützims us 1^ toroo, aoud klvt^plis usu^vo xonssvr
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