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Die Grenzboten. Jg. 55, 1896, Drittes Vierteljahr.

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Skizzen aus unserm heutigen Volksleben

nachträglichen Verzollung um Rückgabe der Kiste. Der Oberförster antwortete, es
thue ihm leid; die Kiste sei samt Inhalt am 28. Dezember verbrannt. Er habe
dafür vier Mark Entschädigung erhalten; die vier Mark ständen zur Verfügung.

Nach acht Tagen kam der Herr Steuerinspektor selbst an -- natürlich in eignem
Wagen. Er war nicht so siegesgewiß wie der junge Herr mit den Sporen, aber
er machte ein desto bedenklicheres Gesicht. Er müsse den Herrn Oberförster zu
Protokoll vernehmen. Es liege eine Zollhinterziehung vor, und in diesem Falle
nehme man an, daß nicht der deklarirte Inhalt habe unverzollt über die Grenze
kommen sollen, sondern daß wertvollere Ware habe gepascht werden sollen, und man
lege der Strafabmessnng den höchsten Zollsatz zu Grunde, das würde Seide sein.
Da nun nachgewiesenermaßen die Kiste ein Gewicht von vier Kilo gehabt habe, so
sei eine Zollstrafe von 2800 Mark zu zahlen.

Der Herr Oberförster machte große Augen und erwiderte, das werde sich
finden. -- Wo die Kiste sei? -- Verbrannt. -- Eigentümlich, höchst eigentümlich!
Wo der Inhalt der Kiste sei? -- Auch verbrannt. -- Ob nicht ein Rest davon
übrig sei? -- Henneberg wurde hinausgeschickt, um darnach zu suchen.

Nach längerm Suche" fand Henneberg wirklich auf dem Miste noch ein Stück
Schale, das mit gebührender Feierlichkeit vorgelegt wurde. In der That, es war
ein Stück Mandarinenschale, es konnte aber auch Apfelsinenschale sein.

Von wem er die Sendung erhalten habe? --- Von Signore R. in Livorno. --
Ob Signore R. mit Mandarinen handle? -- Nein. -- Welches das Motiv der
Sendung gewesen sei. -- Jedenfalls Freundschaft. -- Ob der Oberförster das be¬
schwören könne? -- Da müsse er sich erst noch erkundigen. -- Ob er die Steuer¬
strafe zahlen wolle? -- Nein. Die Kiste sei ihm von der Post ausgehändigt worden.
Damit habe die Kiste die Zollgrenze überschritten wie irgend ein zollfreies Gut.
Die Steuerbehörde möge sich an die Post halten.

Der Herr Inspektor hatte also auch nichts ausgerichtet. Und die Thatsache,
daß eine Kiste Mandarinen unverzollt über die Grenze gekommen war, blieb be¬
stehen und die Nummer im Dieustjournnl unerledigt.

Nun wurde der Briefträger verantwortlich gemacht. Aber auch der weigerte sich
aufs bestimmteste, die Strafe zu zahlen, und man mußte ihm zugeben, daß er im
Rechte war. Darauf wurde dem Postagenten aufgegeben, den Zoll zu zahlen. Der
Postagent wies nach, daß er bereits in eine Mark Ordnungsstrafe genommen worden
sei, weil er hätte wissen oder annehmen oder ahnen können, daß die Kiste unverzollt
war, mit der Steuer selber habe er gar nichts zu thun, Das Hauptpostamt wurde
zur Verantwortung gezogen, aber es war bei der Menge der Hilfskräfte, die über
Weihnachten beschäftigt gewesen waren, unmöglich, den Schuldigen festzustellen. Man
schrieb nnter Vermittlung des auswärtigen Amts an die Gerichte in Livorno und
ließ Signore R. vernehmen. Dieser sagte aus, daß er in der That das Kistchen
mit Mandarinen gesandt habe, und daß der Inhalt keinen Wert gehabt habe.

Der Herr Steuerinspektor kam nochmals nach Lüttgcudorf -- natürlich wieder
in eignem Wagen. Es sei eine unangenehme Sache, sagte er zum Oberförster, es
sei ein Fehler gemacht worden. Die Geschichte müsse aber auf irgend eine Weise
aus der Welt geschafft werden. Ob der Herr Oberförster nicht bereit sei, da sich
die Steuersumme nicht festsetzen lasse, irgend einen, etwa den niedrigsten Steuer¬
betrag zu zahlen.

Sehr gern, Herr Steuerinspektor, sagte der Oberförster, wenn Ihnen damit
ein Gefälle geschieht.

So zahlte denn der Herr Oberförster, nachdem ihm ein ausführliches amtliches


Skizzen aus unserm heutigen Volksleben

nachträglichen Verzollung um Rückgabe der Kiste. Der Oberförster antwortete, es
thue ihm leid; die Kiste sei samt Inhalt am 28. Dezember verbrannt. Er habe
dafür vier Mark Entschädigung erhalten; die vier Mark ständen zur Verfügung.

Nach acht Tagen kam der Herr Steuerinspektor selbst an — natürlich in eignem
Wagen. Er war nicht so siegesgewiß wie der junge Herr mit den Sporen, aber
er machte ein desto bedenklicheres Gesicht. Er müsse den Herrn Oberförster zu
Protokoll vernehmen. Es liege eine Zollhinterziehung vor, und in diesem Falle
nehme man an, daß nicht der deklarirte Inhalt habe unverzollt über die Grenze
kommen sollen, sondern daß wertvollere Ware habe gepascht werden sollen, und man
lege der Strafabmessnng den höchsten Zollsatz zu Grunde, das würde Seide sein.
Da nun nachgewiesenermaßen die Kiste ein Gewicht von vier Kilo gehabt habe, so
sei eine Zollstrafe von 2800 Mark zu zahlen.

Der Herr Oberförster machte große Augen und erwiderte, das werde sich
finden. — Wo die Kiste sei? — Verbrannt. — Eigentümlich, höchst eigentümlich!
Wo der Inhalt der Kiste sei? — Auch verbrannt. — Ob nicht ein Rest davon
übrig sei? — Henneberg wurde hinausgeschickt, um darnach zu suchen.

Nach längerm Suche» fand Henneberg wirklich auf dem Miste noch ein Stück
Schale, das mit gebührender Feierlichkeit vorgelegt wurde. In der That, es war
ein Stück Mandarinenschale, es konnte aber auch Apfelsinenschale sein.

Von wem er die Sendung erhalten habe? —- Von Signore R. in Livorno. —
Ob Signore R. mit Mandarinen handle? — Nein. — Welches das Motiv der
Sendung gewesen sei. — Jedenfalls Freundschaft. — Ob der Oberförster das be¬
schwören könne? — Da müsse er sich erst noch erkundigen. — Ob er die Steuer¬
strafe zahlen wolle? — Nein. Die Kiste sei ihm von der Post ausgehändigt worden.
Damit habe die Kiste die Zollgrenze überschritten wie irgend ein zollfreies Gut.
Die Steuerbehörde möge sich an die Post halten.

Der Herr Inspektor hatte also auch nichts ausgerichtet. Und die Thatsache,
daß eine Kiste Mandarinen unverzollt über die Grenze gekommen war, blieb be¬
stehen und die Nummer im Dieustjournnl unerledigt.

Nun wurde der Briefträger verantwortlich gemacht. Aber auch der weigerte sich
aufs bestimmteste, die Strafe zu zahlen, und man mußte ihm zugeben, daß er im
Rechte war. Darauf wurde dem Postagenten aufgegeben, den Zoll zu zahlen. Der
Postagent wies nach, daß er bereits in eine Mark Ordnungsstrafe genommen worden
sei, weil er hätte wissen oder annehmen oder ahnen können, daß die Kiste unverzollt
war, mit der Steuer selber habe er gar nichts zu thun, Das Hauptpostamt wurde
zur Verantwortung gezogen, aber es war bei der Menge der Hilfskräfte, die über
Weihnachten beschäftigt gewesen waren, unmöglich, den Schuldigen festzustellen. Man
schrieb nnter Vermittlung des auswärtigen Amts an die Gerichte in Livorno und
ließ Signore R. vernehmen. Dieser sagte aus, daß er in der That das Kistchen
mit Mandarinen gesandt habe, und daß der Inhalt keinen Wert gehabt habe.

Der Herr Steuerinspektor kam nochmals nach Lüttgcudorf — natürlich wieder
in eignem Wagen. Es sei eine unangenehme Sache, sagte er zum Oberförster, es
sei ein Fehler gemacht worden. Die Geschichte müsse aber auf irgend eine Weise
aus der Welt geschafft werden. Ob der Herr Oberförster nicht bereit sei, da sich
die Steuersumme nicht festsetzen lasse, irgend einen, etwa den niedrigsten Steuer¬
betrag zu zahlen.

Sehr gern, Herr Steuerinspektor, sagte der Oberförster, wenn Ihnen damit
ein Gefälle geschieht.

So zahlte denn der Herr Oberförster, nachdem ihm ein ausführliches amtliches


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[0096] Skizzen aus unserm heutigen Volksleben nachträglichen Verzollung um Rückgabe der Kiste. Der Oberförster antwortete, es thue ihm leid; die Kiste sei samt Inhalt am 28. Dezember verbrannt. Er habe dafür vier Mark Entschädigung erhalten; die vier Mark ständen zur Verfügung. Nach acht Tagen kam der Herr Steuerinspektor selbst an — natürlich in eignem Wagen. Er war nicht so siegesgewiß wie der junge Herr mit den Sporen, aber er machte ein desto bedenklicheres Gesicht. Er müsse den Herrn Oberförster zu Protokoll vernehmen. Es liege eine Zollhinterziehung vor, und in diesem Falle nehme man an, daß nicht der deklarirte Inhalt habe unverzollt über die Grenze kommen sollen, sondern daß wertvollere Ware habe gepascht werden sollen, und man lege der Strafabmessnng den höchsten Zollsatz zu Grunde, das würde Seide sein. Da nun nachgewiesenermaßen die Kiste ein Gewicht von vier Kilo gehabt habe, so sei eine Zollstrafe von 2800 Mark zu zahlen. Der Herr Oberförster machte große Augen und erwiderte, das werde sich finden. — Wo die Kiste sei? — Verbrannt. — Eigentümlich, höchst eigentümlich! Wo der Inhalt der Kiste sei? — Auch verbrannt. — Ob nicht ein Rest davon übrig sei? — Henneberg wurde hinausgeschickt, um darnach zu suchen. Nach längerm Suche» fand Henneberg wirklich auf dem Miste noch ein Stück Schale, das mit gebührender Feierlichkeit vorgelegt wurde. In der That, es war ein Stück Mandarinenschale, es konnte aber auch Apfelsinenschale sein. Von wem er die Sendung erhalten habe? —- Von Signore R. in Livorno. — Ob Signore R. mit Mandarinen handle? — Nein. — Welches das Motiv der Sendung gewesen sei. — Jedenfalls Freundschaft. — Ob der Oberförster das be¬ schwören könne? — Da müsse er sich erst noch erkundigen. — Ob er die Steuer¬ strafe zahlen wolle? — Nein. Die Kiste sei ihm von der Post ausgehändigt worden. Damit habe die Kiste die Zollgrenze überschritten wie irgend ein zollfreies Gut. Die Steuerbehörde möge sich an die Post halten. Der Herr Inspektor hatte also auch nichts ausgerichtet. Und die Thatsache, daß eine Kiste Mandarinen unverzollt über die Grenze gekommen war, blieb be¬ stehen und die Nummer im Dieustjournnl unerledigt. Nun wurde der Briefträger verantwortlich gemacht. Aber auch der weigerte sich aufs bestimmteste, die Strafe zu zahlen, und man mußte ihm zugeben, daß er im Rechte war. Darauf wurde dem Postagenten aufgegeben, den Zoll zu zahlen. Der Postagent wies nach, daß er bereits in eine Mark Ordnungsstrafe genommen worden sei, weil er hätte wissen oder annehmen oder ahnen können, daß die Kiste unverzollt war, mit der Steuer selber habe er gar nichts zu thun, Das Hauptpostamt wurde zur Verantwortung gezogen, aber es war bei der Menge der Hilfskräfte, die über Weihnachten beschäftigt gewesen waren, unmöglich, den Schuldigen festzustellen. Man schrieb nnter Vermittlung des auswärtigen Amts an die Gerichte in Livorno und ließ Signore R. vernehmen. Dieser sagte aus, daß er in der That das Kistchen mit Mandarinen gesandt habe, und daß der Inhalt keinen Wert gehabt habe. Der Herr Steuerinspektor kam nochmals nach Lüttgcudorf — natürlich wieder in eignem Wagen. Es sei eine unangenehme Sache, sagte er zum Oberförster, es sei ein Fehler gemacht worden. Die Geschichte müsse aber auf irgend eine Weise aus der Welt geschafft werden. Ob der Herr Oberförster nicht bereit sei, da sich die Steuersumme nicht festsetzen lasse, irgend einen, etwa den niedrigsten Steuer¬ betrag zu zahlen. Sehr gern, Herr Steuerinspektor, sagte der Oberförster, wenn Ihnen damit ein Gefälle geschieht. So zahlte denn der Herr Oberförster, nachdem ihm ein ausführliches amtliches

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 55, 1896, Drittes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341863_222941/96>, abgerufen am 01.09.2024.