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Die Grenzboten. Jg. 55, 1896, Zweites Vierteljahr.

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Landwirtschaftliche Reinertrage

Acker, 84 Hektar Wiesen und ein Hektar Weiden als landwirtschaftlich benutzte
Fläche übrig bleiben. Der Boden ist ein guter Roggen- und Kartoffelboden.
Weizen und Rüben werden gar nicht gebaut, Hafer nur für die eignen Pferde,
Gerste als Malzgerste für die eigne Brauerei. Den Anbauverhältnissen ent¬
sprechend wird stark Brennerei betrieben. Der Viehstand besteht aus 170 Stück
Rindvieh, wovon etwa 40 Stück Milchkühe und 46 Zugochsen sind, und
23 Wirtschaftspferden. Das Gebäudckapital ist mit 203448 Mark angegeben,
wobei das "Schloß" (63000 Mark) und die Brennerei (40000 Mark) nicht
mitgerechnet sind. Die Betriebsweise wird von dem Sachverständigen als eine
für Sandboden "sehr intensive" und "zweifellos voll auf der Höhe der
Zeit" stehende bezeichnet. Die Verkehrsverhältnisse des Orts sind ungünstig,
die Entfernung bis zur Eisenbahn beträgt zwei Meilen, bis zur Kreisstadt
drei Meilen, doch ist die Verbindung durch Kunststraßen hergestellt. Bei dieser
Wirtschaft stellt sich der "Reingewinn" oder Reinertrag, nachdem für die nur
leitende Thätigkeit des Besitzers 1500 Mark abgezogen sind, auf 20591 Mark
oder für den Hektar der landwirtschaftlich benutzten Fläche genau auf 36 Mark
72 Pfennige.

Daß das "kein" Reinertrag sei, wird man nicht behaupten können. Aber
noch weniger sollte man den Besitzern der beiden bäuerlichen Betriebe, die
ni demselben Dorfe, ans demselben Boden und unter denselben klimatischen
Verhältnissen wirtschaften, den Glauben beibringen, daß sie keinen Reinertrag
erzielen könnten. Das Bauerngut hat 20^ Hektar landwirtschaftlich benutzte
Fläche. Der Viehstand besteht aus 9 Stück Rindvieh, 2 Pferden, 6 Schweinen.
Die Rechnung des Sachverständigen ergiebt hier nach Abzug eines Betrags
von 350 Mark als Barlohn für die eigne Arbeitsleistung des Besitzers -- zu
dem das hinzutritt, was die Wirtschaft für den Haushalt bietet - 1040 Mark
als Reinertrag, das sind genau 50 Mark 12 Pfennige für den Hektar der
landwirtschaftlich benutzten Fläche. Die kleinbäuerliche Stelle hat im ganzen
nur 10 Hektar landwirtschaftlich benutzte Fläche. Der Viehstand besteht aus
1 Pferd, 5 Stück Rindvieh, 4 Schweinen. Lohufuhren bringen nicht unbe¬
deutende Nebeneinnahmen. Nach Abzug der aus der Wirtschaft eutnommnen
Naturalien und von 300 Mark als Barlohn für die Arbeit des Besitzers bleibt
hier ein Reinertrag von 522 Mark, d. i. genau 52 Mark 2 Pfennigen für den
Hektar. Der Sachverständige bemerkt dabei ausdrücklich, daß im Gegensatz zu
dem Rittergut die Betriebsweise in den beiden bäuerlichen Wirtschaften eine
"altväterliche" und "kapitals- und arbcitscxtensive" sei, obgleich doch "das
gute Beispiel, das sie täglich vor Augen haben, zur Nacheiferung anspornen
könnte." Die höhern Reinertrage erzielen die Bauern aber auch so.

Das Rittergut im Kreise Liegnitz hat eine landwirtschaftlich benutzte Fläche
von 3371/2 Hektar. Unter anderm werden angebaut 107^ Hektar Weizen,
55 Hektar Roggen, 55 Hektar Hafer, 30 Hektar Kartoffeln. Zuckerrüben werden


Grenzboten II 1896 21
Landwirtschaftliche Reinertrage

Acker, 84 Hektar Wiesen und ein Hektar Weiden als landwirtschaftlich benutzte
Fläche übrig bleiben. Der Boden ist ein guter Roggen- und Kartoffelboden.
Weizen und Rüben werden gar nicht gebaut, Hafer nur für die eignen Pferde,
Gerste als Malzgerste für die eigne Brauerei. Den Anbauverhältnissen ent¬
sprechend wird stark Brennerei betrieben. Der Viehstand besteht aus 170 Stück
Rindvieh, wovon etwa 40 Stück Milchkühe und 46 Zugochsen sind, und
23 Wirtschaftspferden. Das Gebäudckapital ist mit 203448 Mark angegeben,
wobei das „Schloß" (63000 Mark) und die Brennerei (40000 Mark) nicht
mitgerechnet sind. Die Betriebsweise wird von dem Sachverständigen als eine
für Sandboden „sehr intensive" und „zweifellos voll auf der Höhe der
Zeit" stehende bezeichnet. Die Verkehrsverhältnisse des Orts sind ungünstig,
die Entfernung bis zur Eisenbahn beträgt zwei Meilen, bis zur Kreisstadt
drei Meilen, doch ist die Verbindung durch Kunststraßen hergestellt. Bei dieser
Wirtschaft stellt sich der „Reingewinn" oder Reinertrag, nachdem für die nur
leitende Thätigkeit des Besitzers 1500 Mark abgezogen sind, auf 20591 Mark
oder für den Hektar der landwirtschaftlich benutzten Fläche genau auf 36 Mark
72 Pfennige.

Daß das „kein" Reinertrag sei, wird man nicht behaupten können. Aber
noch weniger sollte man den Besitzern der beiden bäuerlichen Betriebe, die
ni demselben Dorfe, ans demselben Boden und unter denselben klimatischen
Verhältnissen wirtschaften, den Glauben beibringen, daß sie keinen Reinertrag
erzielen könnten. Das Bauerngut hat 20^ Hektar landwirtschaftlich benutzte
Fläche. Der Viehstand besteht aus 9 Stück Rindvieh, 2 Pferden, 6 Schweinen.
Die Rechnung des Sachverständigen ergiebt hier nach Abzug eines Betrags
von 350 Mark als Barlohn für die eigne Arbeitsleistung des Besitzers — zu
dem das hinzutritt, was die Wirtschaft für den Haushalt bietet - 1040 Mark
als Reinertrag, das sind genau 50 Mark 12 Pfennige für den Hektar der
landwirtschaftlich benutzten Fläche. Die kleinbäuerliche Stelle hat im ganzen
nur 10 Hektar landwirtschaftlich benutzte Fläche. Der Viehstand besteht aus
1 Pferd, 5 Stück Rindvieh, 4 Schweinen. Lohufuhren bringen nicht unbe¬
deutende Nebeneinnahmen. Nach Abzug der aus der Wirtschaft eutnommnen
Naturalien und von 300 Mark als Barlohn für die Arbeit des Besitzers bleibt
hier ein Reinertrag von 522 Mark, d. i. genau 52 Mark 2 Pfennigen für den
Hektar. Der Sachverständige bemerkt dabei ausdrücklich, daß im Gegensatz zu
dem Rittergut die Betriebsweise in den beiden bäuerlichen Wirtschaften eine
»altväterliche" und „kapitals- und arbcitscxtensive" sei, obgleich doch „das
gute Beispiel, das sie täglich vor Augen haben, zur Nacheiferung anspornen
könnte." Die höhern Reinertrage erzielen die Bauern aber auch so.

Das Rittergut im Kreise Liegnitz hat eine landwirtschaftlich benutzte Fläche
von 3371/2 Hektar. Unter anderm werden angebaut 107^ Hektar Weizen,
55 Hektar Roggen, 55 Hektar Hafer, 30 Hektar Kartoffeln. Zuckerrüben werden


Grenzboten II 1896 21
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[0169] Landwirtschaftliche Reinertrage Acker, 84 Hektar Wiesen und ein Hektar Weiden als landwirtschaftlich benutzte Fläche übrig bleiben. Der Boden ist ein guter Roggen- und Kartoffelboden. Weizen und Rüben werden gar nicht gebaut, Hafer nur für die eignen Pferde, Gerste als Malzgerste für die eigne Brauerei. Den Anbauverhältnissen ent¬ sprechend wird stark Brennerei betrieben. Der Viehstand besteht aus 170 Stück Rindvieh, wovon etwa 40 Stück Milchkühe und 46 Zugochsen sind, und 23 Wirtschaftspferden. Das Gebäudckapital ist mit 203448 Mark angegeben, wobei das „Schloß" (63000 Mark) und die Brennerei (40000 Mark) nicht mitgerechnet sind. Die Betriebsweise wird von dem Sachverständigen als eine für Sandboden „sehr intensive" und „zweifellos voll auf der Höhe der Zeit" stehende bezeichnet. Die Verkehrsverhältnisse des Orts sind ungünstig, die Entfernung bis zur Eisenbahn beträgt zwei Meilen, bis zur Kreisstadt drei Meilen, doch ist die Verbindung durch Kunststraßen hergestellt. Bei dieser Wirtschaft stellt sich der „Reingewinn" oder Reinertrag, nachdem für die nur leitende Thätigkeit des Besitzers 1500 Mark abgezogen sind, auf 20591 Mark oder für den Hektar der landwirtschaftlich benutzten Fläche genau auf 36 Mark 72 Pfennige. Daß das „kein" Reinertrag sei, wird man nicht behaupten können. Aber noch weniger sollte man den Besitzern der beiden bäuerlichen Betriebe, die ni demselben Dorfe, ans demselben Boden und unter denselben klimatischen Verhältnissen wirtschaften, den Glauben beibringen, daß sie keinen Reinertrag erzielen könnten. Das Bauerngut hat 20^ Hektar landwirtschaftlich benutzte Fläche. Der Viehstand besteht aus 9 Stück Rindvieh, 2 Pferden, 6 Schweinen. Die Rechnung des Sachverständigen ergiebt hier nach Abzug eines Betrags von 350 Mark als Barlohn für die eigne Arbeitsleistung des Besitzers — zu dem das hinzutritt, was die Wirtschaft für den Haushalt bietet - 1040 Mark als Reinertrag, das sind genau 50 Mark 12 Pfennige für den Hektar der landwirtschaftlich benutzten Fläche. Die kleinbäuerliche Stelle hat im ganzen nur 10 Hektar landwirtschaftlich benutzte Fläche. Der Viehstand besteht aus 1 Pferd, 5 Stück Rindvieh, 4 Schweinen. Lohufuhren bringen nicht unbe¬ deutende Nebeneinnahmen. Nach Abzug der aus der Wirtschaft eutnommnen Naturalien und von 300 Mark als Barlohn für die Arbeit des Besitzers bleibt hier ein Reinertrag von 522 Mark, d. i. genau 52 Mark 2 Pfennigen für den Hektar. Der Sachverständige bemerkt dabei ausdrücklich, daß im Gegensatz zu dem Rittergut die Betriebsweise in den beiden bäuerlichen Wirtschaften eine »altväterliche" und „kapitals- und arbcitscxtensive" sei, obgleich doch „das gute Beispiel, das sie täglich vor Augen haben, zur Nacheiferung anspornen könnte." Die höhern Reinertrage erzielen die Bauern aber auch so. Das Rittergut im Kreise Liegnitz hat eine landwirtschaftlich benutzte Fläche von 3371/2 Hektar. Unter anderm werden angebaut 107^ Hektar Weizen, 55 Hektar Roggen, 55 Hektar Hafer, 30 Hektar Kartoffeln. Zuckerrüben werden Grenzboten II 1896 21

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 55, 1896, Zweites Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341863_222303/169>, abgerufen am 22.07.2024.