Die Grenzboten. Jg. 54, 1895, Viertes Vierteljahr.das ist die Tragik ihres Loses, worin die Tragik des ganzen geistigleiblichen Aber darin geben wir Sohm Recht, daß die Anbequemung der Kirche an Und auch darin geben wir Sohm Recht, daß der "christliche Staat" die Grenzboten IV 1895 7
das ist die Tragik ihres Loses, worin die Tragik des ganzen geistigleiblichen Aber darin geben wir Sohm Recht, daß die Anbequemung der Kirche an Und auch darin geben wir Sohm Recht, daß der „christliche Staat" die Grenzboten IV 1895 7
<TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <div n="2"> <pb facs="#f0057" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/221033"/> <fw type="header" place="top"/><lb/> <p xml:id="ID_139" prev="#ID_138"> das ist die Tragik ihres Loses, worin die Tragik des ganzen geistigleiblichen<lb/> Menschendnseins gipfelt; aber ändern läßt sich das nicht, und wessen Nerven der<lb/> Pein dieses Widerspruchs nicht gewachsen sind, der muß eben auf kirchliche Wirk¬<lb/> samkeit verzichten. Man denke sich nur in die Lage jener Pastoren hinein, die<lb/> eben jetzt bei den Konservativen so großen Zorn erregen. Einer von ihnen, namens<lb/> Raub (in Kladow in Pommern), hat in Ur. 52 der Sozialen Praxis sein Herz<lb/> ausgeschüttet. Er sieht, daß in Ostelbien Kirchlichkeit, soweit sie überhaupt noch<lb/> vorhanden ist. uur in Bauernschaften vorkommt. „In solchen Gegenden, wo der<lb/> Bauernstand fast ganz fehlt, wie in Neuvorpommern und Mecklenburg, ist der<lb/> Kirchenbesuch geradezu erbärmlich." Er muß mit allen Amtsbrüdern, die darüber<lb/> geschrieben und gesprochen haben, den tiefen Stand der Sittlichkeit der Gutsarbeiter<lb/> zugestehe». Er gelaugt zu dem Ergebnis: „Der landwirtschaftliche Großbetrieb<lb/> entkirchlicht die Gemeinden, er ist zugleich ein Feind der Gesittung." Wie soll sich<lb/> nun ein dortiger Pastor verhalten? Soll er sich in seine unerträgliche Lage<lb/> schweigend fügen? An sich ist es vielleicht schon unvernünftig, daß es überhaupt<lb/> einen Stand der Geistlichen giebt, sintemal die ganze Christenheit ein geistlich Volk,<lb/> und jeder Hausvater ein Priester sein soll, und das war ja anfänglich auch Luthers<lb/> Meinung. Aber was Luther nicht fertig gebracht hat, das wird mich Sohm nicht<lb/> fertig bringen, und so bleibt die Frage bestehen, wie soll sich ein Geistlicher im<lb/> heutige» Pommern Verhalten? Seine Kirchkinder leben heidnisch, in die Kirche,<lb/> wo er auf sie einwirken könnte, kommen sie nicht, und wollte er auf dem Guts¬<lb/> höfe Konventikel abhalten, fo würde das der gnädige Herr wahrscheinlich nicht er¬<lb/> lauben. Soll er in aller Seelenruhe sein Pfründeneinkommen verzehren und die<lb/> Leute laufen lassen? Das wird ihm meistens schon sein Ehrgefühl nicht gestatten,<lb/> denn er weiß recht gut, daß, wenn er bei den schwitzenden Erntenrbcitern vorbei<lb/> spazieren geht, diese hinter seinem Rücken murren: Wofür kriegt denn eigentlich<lb/> dieser überflüssige Mensch seinen Gehalt? Wer will es ihm also verargen, .wenn<lb/> er „christlich-sozial" wird und eine Änderung unsrer berühmten „Rechtsordnung"<lb/> herbeizuführen strebt, die ihm — wenn auch auf ganz andre Weise — nicht<lb/> weniger wehthut als den Gutsarbeitern, die scharenweise aus Ostelbieu flüchten?</p><lb/> <p xml:id="ID_140"> Aber darin geben wir Sohm Recht, daß die Anbequemung der Kirche an<lb/> die schmerzliche» Notwendigkeiten dieses unvollkommnen Erdenlebens hente nicht<lb/> mehr bis zur Anwendung von Zwangsmitteln gehen darf. Unsre naiven Väter<lb/> konnten des einfältigen Glaubens leben, sie seien wahre Christen, wenn sie den<lb/> Heiden oder Juden, der sich nicht taufen lassen wollte, köpften oder verbrannten.<lb/> Unserm kritischen Geschlecht ist das nicht mehr möglich: es bricht mit der Kirche,<lb/> die Zwang anwendet, und ob man einen, der sich oder seine Kinder nicht will<lb/> taufen lassen, mit Köpfen oder bloß mit einer Geldstrafe bedroht, das ist doch nnr<lb/> ein Gradunterschied. Sollten die Kirchenobern der Ansicht sein, daß sie keine<lb/> Gemeinden mehr haben würden, wenn ihnen die Leute nicht zwangsweise zur<lb/> Taufe, Konfirmation und Trauung zugeführt würden, fo würden sie damit das<lb/> ganze Christentum für einen Irrtum erklären. Sie müßten das dann als ehrliche<lb/> Männer eingestehen und auf die erzwungne Aufrechterhaltung eiues Scheinchristen-<lb/> tnms verzichten; die christliche Lehre würde dann bloß noch als philosophische<lb/> Weltansicht in den Köpfen einzelner gebildeten und gemütvollen Menschen fort¬<lb/> bestehen.</p><lb/> <p xml:id="ID_141" next="#ID_142"> Und auch darin geben wir Sohm Recht, daß der „christliche Staat" die<lb/> ärgste eontrg.äietio W ^eeto ist, die man sich denken kann, und daß die Preis¬<lb/> gebung dieser Fiktion sowohl im Namen des Staats wie in dem der Kirche ge-</p><lb/> <fw type="sig" place="bottom"> Grenzboten IV 1895 7</fw><lb/> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0057]
das ist die Tragik ihres Loses, worin die Tragik des ganzen geistigleiblichen
Menschendnseins gipfelt; aber ändern läßt sich das nicht, und wessen Nerven der
Pein dieses Widerspruchs nicht gewachsen sind, der muß eben auf kirchliche Wirk¬
samkeit verzichten. Man denke sich nur in die Lage jener Pastoren hinein, die
eben jetzt bei den Konservativen so großen Zorn erregen. Einer von ihnen, namens
Raub (in Kladow in Pommern), hat in Ur. 52 der Sozialen Praxis sein Herz
ausgeschüttet. Er sieht, daß in Ostelbien Kirchlichkeit, soweit sie überhaupt noch
vorhanden ist. uur in Bauernschaften vorkommt. „In solchen Gegenden, wo der
Bauernstand fast ganz fehlt, wie in Neuvorpommern und Mecklenburg, ist der
Kirchenbesuch geradezu erbärmlich." Er muß mit allen Amtsbrüdern, die darüber
geschrieben und gesprochen haben, den tiefen Stand der Sittlichkeit der Gutsarbeiter
zugestehe». Er gelaugt zu dem Ergebnis: „Der landwirtschaftliche Großbetrieb
entkirchlicht die Gemeinden, er ist zugleich ein Feind der Gesittung." Wie soll sich
nun ein dortiger Pastor verhalten? Soll er sich in seine unerträgliche Lage
schweigend fügen? An sich ist es vielleicht schon unvernünftig, daß es überhaupt
einen Stand der Geistlichen giebt, sintemal die ganze Christenheit ein geistlich Volk,
und jeder Hausvater ein Priester sein soll, und das war ja anfänglich auch Luthers
Meinung. Aber was Luther nicht fertig gebracht hat, das wird mich Sohm nicht
fertig bringen, und so bleibt die Frage bestehen, wie soll sich ein Geistlicher im
heutige» Pommern Verhalten? Seine Kirchkinder leben heidnisch, in die Kirche,
wo er auf sie einwirken könnte, kommen sie nicht, und wollte er auf dem Guts¬
höfe Konventikel abhalten, fo würde das der gnädige Herr wahrscheinlich nicht er¬
lauben. Soll er in aller Seelenruhe sein Pfründeneinkommen verzehren und die
Leute laufen lassen? Das wird ihm meistens schon sein Ehrgefühl nicht gestatten,
denn er weiß recht gut, daß, wenn er bei den schwitzenden Erntenrbcitern vorbei
spazieren geht, diese hinter seinem Rücken murren: Wofür kriegt denn eigentlich
dieser überflüssige Mensch seinen Gehalt? Wer will es ihm also verargen, .wenn
er „christlich-sozial" wird und eine Änderung unsrer berühmten „Rechtsordnung"
herbeizuführen strebt, die ihm — wenn auch auf ganz andre Weise — nicht
weniger wehthut als den Gutsarbeitern, die scharenweise aus Ostelbieu flüchten?
Aber darin geben wir Sohm Recht, daß die Anbequemung der Kirche an
die schmerzliche» Notwendigkeiten dieses unvollkommnen Erdenlebens hente nicht
mehr bis zur Anwendung von Zwangsmitteln gehen darf. Unsre naiven Väter
konnten des einfältigen Glaubens leben, sie seien wahre Christen, wenn sie den
Heiden oder Juden, der sich nicht taufen lassen wollte, köpften oder verbrannten.
Unserm kritischen Geschlecht ist das nicht mehr möglich: es bricht mit der Kirche,
die Zwang anwendet, und ob man einen, der sich oder seine Kinder nicht will
taufen lassen, mit Köpfen oder bloß mit einer Geldstrafe bedroht, das ist doch nnr
ein Gradunterschied. Sollten die Kirchenobern der Ansicht sein, daß sie keine
Gemeinden mehr haben würden, wenn ihnen die Leute nicht zwangsweise zur
Taufe, Konfirmation und Trauung zugeführt würden, fo würden sie damit das
ganze Christentum für einen Irrtum erklären. Sie müßten das dann als ehrliche
Männer eingestehen und auf die erzwungne Aufrechterhaltung eiues Scheinchristen-
tnms verzichten; die christliche Lehre würde dann bloß noch als philosophische
Weltansicht in den Köpfen einzelner gebildeten und gemütvollen Menschen fort¬
bestehen.
Und auch darin geben wir Sohm Recht, daß der „christliche Staat" die
ärgste eontrg.äietio W ^eeto ist, die man sich denken kann, und daß die Preis¬
gebung dieser Fiktion sowohl im Namen des Staats wie in dem der Kirche ge-
Grenzboten IV 1895 7
Informationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Staats- und Universitätsbibliothek (SuUB) Bremen: Bereitstellung der Texttranskription.
Kay-Michael Würzner: Bearbeitung der digitalen Edition.
Weitere Informationen:Verfahren der Texterfassung: OCR mit Nachkorrektur. Bogensignaturen: gekennzeichnet;Druckfehler: ignoriert;fremdsprachliches Material: nicht gekennzeichnet;Geminations-/Abkürzungsstriche: wie Vorlage;Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): nicht ausgezeichnet;i/j in Fraktur: wie Vorlage;I/J in Fraktur: wie Vorlage;Kolumnentitel: gekennzeichnet;Kustoden: gekennzeichnet;langes s (ſ): als s transkribiert;Normalisierungen: stillschweigend;rundes r (ꝛ): als r/et transkribiert;Seitenumbrüche markiert: ja;Silbentrennung: wie Vorlage;u/v bzw. U/V: wie Vorlage;Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert;Vollständigkeit: vollständig erfasst;Zeichensetzung: wie Vorlage;Zeilenumbrüche markiert: ja; Nachkorrektur erfolgte automatisch.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2025 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |