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Die Grenzboten. Jg. 54, 1895, Viertes Vierteljahr.

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Was verlangen wir von einem bürgerlichen
Gesetzbuch?
Ein Wort an den Reichstag
Adolf Lobe vo"
^. Die Stellung des Reichstags zu dein Entwurf eines bürgerlichen Gesetzbuchs

le Redaktionskouunission hat die zweite Lesung des Entwurfs
eines bürgerliche" Gesetzbuchs für das deutsche Reich beendet,
und ihre Beschlüsse liegen dem Bundesrate vor. Der Entwurf
ist hiermit im Begriff, aus dem Vorraum der privaten Arbeit
herauszutreten und den ersten Schritt auf dem Wege zu thun,
der ihn der Umwandlung in ein Reichsgesetz entgegenführt: bald wird er als
Vorlage der verbündete" Regierungen dem Reichstage zugehe". Hiermit ist
dieser vor seine verantwortungsvollste und bete"te"böte Aufgabe seit der
Gründung des Reichs gestellt.

Zur Bewältigung dieser Aufgabe bedarf es daher der Anspannung aller
Kräfte. Hier ist kein Raum für den Hader und die Herrschsucht der Parteien i
es gilt, ein gemeinsames nationales Werk zu schaffe", das allen Parteien z"
gute kommt. Darum sind auch alle Parteien verpflichtet, mit Hintansetzung
ihrer Svnderinteressen gewissenhaft zu prüfen und zu wägen und das ihre
dazu beizutragen, daß es zu stände gebracht werde.

Oft ist die Ansicht geäußert worden, bei einem Gesetzentwurf wie dem
vorliegenden sei der Reichstag nur i" der Lage, ihn als Ganzes und unver¬
ändert entweder anzunehmen oder abzulehnen; eine Durchberatung nach ein¬
zelnen Artikeln und die Vornahme von Abänderungen dieser oder jener Be-


Greuzl'owl IV 1395 26


Was verlangen wir von einem bürgerlichen
Gesetzbuch?
Ein Wort an den Reichstag
Adolf Lobe vo»
^. Die Stellung des Reichstags zu dein Entwurf eines bürgerlichen Gesetzbuchs

le Redaktionskouunission hat die zweite Lesung des Entwurfs
eines bürgerliche» Gesetzbuchs für das deutsche Reich beendet,
und ihre Beschlüsse liegen dem Bundesrate vor. Der Entwurf
ist hiermit im Begriff, aus dem Vorraum der privaten Arbeit
herauszutreten und den ersten Schritt auf dem Wege zu thun,
der ihn der Umwandlung in ein Reichsgesetz entgegenführt: bald wird er als
Vorlage der verbündete» Regierungen dem Reichstage zugehe». Hiermit ist
dieser vor seine verantwortungsvollste und bete»te»böte Aufgabe seit der
Gründung des Reichs gestellt.

Zur Bewältigung dieser Aufgabe bedarf es daher der Anspannung aller
Kräfte. Hier ist kein Raum für den Hader und die Herrschsucht der Parteien i
es gilt, ein gemeinsames nationales Werk zu schaffe», das allen Parteien z»
gute kommt. Darum sind auch alle Parteien verpflichtet, mit Hintansetzung
ihrer Svnderinteressen gewissenhaft zu prüfen und zu wägen und das ihre
dazu beizutragen, daß es zu stände gebracht werde.

Oft ist die Ansicht geäußert worden, bei einem Gesetzentwurf wie dem
vorliegenden sei der Reichstag nur i» der Lage, ihn als Ganzes und unver¬
ändert entweder anzunehmen oder abzulehnen; eine Durchberatung nach ein¬
zelnen Artikeln und die Vornahme von Abänderungen dieser oder jener Be-


Greuzl'owl IV 1395 26
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[0209] [Abbildung] Was verlangen wir von einem bürgerlichen Gesetzbuch? Ein Wort an den Reichstag Adolf Lobe vo» ^. Die Stellung des Reichstags zu dein Entwurf eines bürgerlichen Gesetzbuchs le Redaktionskouunission hat die zweite Lesung des Entwurfs eines bürgerliche» Gesetzbuchs für das deutsche Reich beendet, und ihre Beschlüsse liegen dem Bundesrate vor. Der Entwurf ist hiermit im Begriff, aus dem Vorraum der privaten Arbeit herauszutreten und den ersten Schritt auf dem Wege zu thun, der ihn der Umwandlung in ein Reichsgesetz entgegenführt: bald wird er als Vorlage der verbündete» Regierungen dem Reichstage zugehe». Hiermit ist dieser vor seine verantwortungsvollste und bete»te»böte Aufgabe seit der Gründung des Reichs gestellt. Zur Bewältigung dieser Aufgabe bedarf es daher der Anspannung aller Kräfte. Hier ist kein Raum für den Hader und die Herrschsucht der Parteien i es gilt, ein gemeinsames nationales Werk zu schaffe», das allen Parteien z» gute kommt. Darum sind auch alle Parteien verpflichtet, mit Hintansetzung ihrer Svnderinteressen gewissenhaft zu prüfen und zu wägen und das ihre dazu beizutragen, daß es zu stände gebracht werde. Oft ist die Ansicht geäußert worden, bei einem Gesetzentwurf wie dem vorliegenden sei der Reichstag nur i» der Lage, ihn als Ganzes und unver¬ ändert entweder anzunehmen oder abzulehnen; eine Durchberatung nach ein¬ zelnen Artikeln und die Vornahme von Abänderungen dieser oder jener Be- Greuzl'owl IV 1395 26

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 54, 1895, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341861_220975/209>, abgerufen am 27.06.2024.